Ich rate, es war so: Roland stellte einen Antrag auf Befreiung wegen (sozialen) Härtefall, man wollte ihn aber als Empfänger von Grundsicherung befreien und lehnte es ab, weil er die Bedingungen für den Empfang von Grundsicherung nicht erfüllte. War es so?
Bei mir war es so: ich stellte einen Antrag wegen Härtefall, und zwar nicht wegen sozialer Gründen, und die Rundfunkanstalt besteht darauf, dass ich nicht befreit werden kann, weil ich die Bedingungen für eine Befreiung aus sozialen Gründen nicht erfülle. Sie ging so weit zu erzählen, dass ich vorhandenes Vermögen verbrauchen soll, um danach Sozialhilfe und Befreiung vom Rundfunkbeitrag zu beantragen (siehe oben).
Wir wurden also gegen unseren Willen typisiert, ich als professioneller Sozialhilfeempfänger, Roland als Empfänger von Grundsicherung, obwohl wir es nicht sind. Ein Schicksal wurde uns bestimmt. Und da wir als Mitglieder dieses Typs nicht befreit werden können, können wir allgemein nicht befreit werden. Unsere Anträge, die nicht mit Befreiung von Menschen dieser Typen zu tun haben, werden ignoriert.
Man kann ja sagen, wir sind potentielle Sozialhilfeempfänger und potentielle Grundsicherungsempfänger, und deswegen diese Diskriminierung. Wir sind aber alle auch potentielle Taubblinde und müssen Gott jeden Tag danken, dass wir gesund sind, genau wie für unser tägliches Brot. Die Gerichte und die Rundfunkanstalten können also erzählen, wir können nicht befreit werden, weil wir nicht taubblind sind.