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Autor Thema: Antworten auf das Gutachten  (Gelesen 29881 mal)

I
  • Beiträge: 46
Re: Antworten auf das Gutachten
#15: 15. Januar 2015, 17:59
...von der Bundes-SPD

Zitat
Sehr geehrte Frau ..............,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 11. Januar 2015, in dem Sie sich auf ein Gutachten beziehen, das der Wissenschaftliche Beirat beim  Bundesministerium der Finanzen (BMF) im Oktober 2014 vorgelegt hat. Als Sprecher für Kultur und Medien sowie zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für den Bereich Rundfunk erläutere ich Ihnen gerne unsere Position hierzu. Da Sie offenbar mehrere Abgeordnete angeschrieben haben, können wir Dopplungen nicht ausschließen.

Das genannte Gutachten gibt nicht die Position der Bundesregierung wieder. Vielmehr hat der Beirat in eigener Verantwortung und ohne eine bestimmte Zuständigkeit in dieser Frage Vorschläge unterbreitet. Er regt einen Paradigmenwechsel in der Rundfunkfinanzierung und -organisation an. Öffentlich-rechtliche Angebote sollten demnach nur dort zutage treten, wo private dies nicht erfüllen (Subsidiaritätsprinzip) und das „duale System“ somit zugunsten privater Anbieter nach dem Vorbild des Zeitungsmarkts aufgelöst werden. Dieses verkleinerte Angebot solle über eine Steuer oder eine Art Abonnement (Subskription) finanziert werden. Begründet wird dies vor allem durch den technischen Wandel, der den bisherigen Sonderstatus des Rundfunks hinfällig mache, da Marktzutrittsbarrieren im Gesamtmedienmarkt stark gesunken seien. Weiterhin wird der völlige Verzicht auf Werbefinanzierung mit der Begründung von Fehlanreizen und stärkere Transparenz gefordert. Diese Vorschläge sind ein Diskussionsbeitrag, der sehr ähnlich bereits Ende der 1990er Jahre vorgelegt wurde.

Auch wenn es immer Optimierungs- und Anpassungsbedarf im System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gibt, so hat es sich im Grundsatz doch sehr bewährt. Gerade auch im internationalen Vergleich können wir hier in Deutschland auf ein breites und qualitätsvolles Programmangebot zurückgreifen. Aus diesem Grund und aus prinzipiellen Erwägungen sind die Vorschläge des Beirats kritisch zu bewerten und werden von der SPD-Bundestagsfraktion nicht unterstützt. Dies will ich Ihnen gerne näher erläutern.

Zunächst ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk eben kein Lückenfüller für die Defizite der privaten Anbieter, sondern ein verfassungsrechtlich gesicherter und staatsfern organisierter Garant für Unabhängigkeit, Qualität und Vielfalt von Informationen in Fernsehen, Hörfunk und im Internet. Freie und unabhängige Informationen sind für das Funktionieren einer Demokratie unerlässlich. Daher greifen primär ökonomische und finanzpolitische Erwägungen viel zu kurz. Technisch-ökonomische Gründe können nicht ohne weiteres demokratietheoretische Aspekte hinwegwischen.

Die Frage der Rundfunkfinanzierung wurde im Zuge der jüngsten Reform des Rundfunkbeitrags umfassend diskutiert. So hat beispielsweise 2010 der renommierte Steuerrechtler Prof. Dr. Paul Kirchhof ein maßgebliches Gutachten hierzu vorgelegt. Hierin heißt es: 

„Eine Steuerfinanzierung kommt nicht in Betracht. Eine Steuer ist die Gemeinlast, die der Staat allen Leistungsfähigen auferlegt, um die Staatsaufgaben (den Staatshaushalt) zu finanzieren. […] Das Steueraufkommen wird jährlich in den Haushaltsplan eingestellt, steht also zur Entscheidung des Parlaments. Die Steuererträge dürfen grundsätzlich nicht außerhalb des Staatshaushaltes, damit außerhalb des Budgetrechts des Parlaments verwendet werden. […] Außerdem verbietet die Staatsfreiheit der Rundfunkfinanzierung eine Abgabeform, deren Ertrag nicht von vornherein für Aufgaben der Rundfunkanstalten vorbehalten ist, sondern jährlich vom Parlament bei der Budgetbewilligung in seiner Verwendung überprüft und neu entschieden werden muss. Deswegen wäre auch eine dem Rundfunk vorbehaltene Zwecksteuer verfassungswidrig.

Das eingangs genannte Gutachten des Beirats kann diese Erwägungen, die mit gutem Grund auf eine staatsferne Finanzierung und Organisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks abzielen, letztlich nicht entkräften. Außerdem sprechen auch ganz praktische Erwägungen gegen eine Steuerfinanzierung: Das Rundfunksystem über die Finanzämter verwalten zu wollen, hieße gewaltige Personalkapazitäten bei den Finanzverwaltungen aufbauen zu müssen. Der Rundfunk-Beitragsservice ist heute ein hocheffizienter Verwaltungsapparat mit fünfstelligen Vorgängen pro Tag, dessen langjährige Erfahrungen und Strukturen nicht leichtfertig aufgegeben werden sollten. Diese (und andere) Erwägungen sprechen auch gegen eine nutzerabhängige, „subskriptive“ Gebühr nach Vorbild eines Zeitungsabos. Ganz davon abgesehen, dass angesichts einer sich seit Jahren verschärfenden Finanzierungskrise bei den Printmedien der Verweis auf den Vorbildcharakter des Zeitungsmarkts fragwürdig erscheint. Vielmehr sollten wir froh sein, dass wir mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein solides Standbein für Qualitätsjournalismus haben.

Der angeregte Verzicht auf Werbefinanzierung und verstärkte Ausgabentransparenz sind in der Tat Punkte, die diskutiert werden müssen. Beides findet bereits auf der zuständigen Länderebene statt. Bei der Transparenz gibt es eine positive Entwicklung, die es fortzuführen gilt. Beim Verzicht auf Werbefinanzierung bei öffentlich-rechtlichen Sendern wird abzuwägen sein, ob und inwieweit man für die Stärkung des Alleinstellungsmerkmals hierfür eine Erhöhung des Rundfunkbeitrages oder eine Absenkung des Programmniveaus in Kauf nehmen möchte. 

Die Kürzung des öffentlich-rechtlichen Programms auf Informationsangebote wird immer wieder von denen angeregt, die nur gelegentlich die „Tagesschau“ oder das „heute journal“ im Fernsehen sehen. Letztlich nutzen alle Rundfunkteilnehmer jeweils nur einen mehr oder weniger kleinen Bruchteil des über Fernsehen, Radio- und Onlineangebote angebotenen umfangreichen Programms. Auf der anderen Seite ist das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem jedoch auch ein Solidarsystem zum Erhalt und zur Weiterentwicklung eines Kulturguts. Ein bedarfsabhängig oder per Abonnement / Subskription bezahlter Rundfunk könnte kaum Nischen- und Spartenprogramme ermöglichen, die jedoch für die kulturelle Vielfalt von großer Bedeutung sind. Ähnlich wie bei anderen Kulturbetrieben kommt die Allgemeinheit als Ganzes – unabhängig von der tatsächlichen Nutzung – für den Betrieb auf.

Mit Wirkung zu 2013 ist das alte Gebührensystem der GEZ nach langen Länderverhandlungen auf den geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag umgestellt worden. Im Zuge dieser Reform war es den SPD-Ländervertreter/innen von besonderer Bedeutung, dass vor allem die einkommensabhängigen Ausnahmeregelungen unverändert bleiben. Wer Sozialleistungen erhält, soll nicht mit Rundfunkgebühren belastet werden. Wer zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung oder BAföG erhält, kann mit dem Nachweis der betreffenden Behörde die Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen. Für bestimmte „Härtefälle“, etwa bei einem vergleichbar geringen Einkommen, sind zusätzliche Befreiungsmöglichkeiten durch die Rundfunkanstalten vorgesehen.

Für das Verständnis des Rundfunkbeitrags ist es wichtig zu wissen, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV), der die entsprechenden Regelungen enthält, in die Zuständigkeit der Bundesländer und der Zustimmung der Landesparlamente fällt. Als Bundespolitik können wir das Rundfunkwesen kommentierend begleiten, jedoch keine eigenen Beschlüsse fassen.

Die Umstellung des Beitragssystems wird derzeit vom federführenden Sender SWR evaluiert. Ggf. werden an einzelnen Regelungen noch Anpassungen vorgenommen, allerdings erwarten wir keine grundsätzlichen Änderungen. Umso erfreulicher ist es, dass die durch die Umstellung erzielten Mehreinnahmen offenbar so groß sind, dass ein Teil davon wohl an die Nutzer/innen zurückgegeben werden kann. Anfang 2014 empfahl die zuständige KEF eine Senkung um 73 Cents. Dies mag für den einzelnen Nutzer wenig scheinen, im Gesamtvolumen geht es dabei aber um über eine Milliarde Euro. Wir sind sehr zuversichtlich, dass diese Debatte im Interesse der Nutzer/innen weitergeführt wird.

Alles in allem ist ein staatsfern organisierter, qualitativ hochwertiger und vielfältiger Rundfunk ein in meinen Augen unverzichtbarer Beitrag für Demokratie und Kultur in unserem Land, den es zu erhalten und für kommende Generationen weiterzuentwickeln gilt.

Mit freundlichen Grüßen
.........................


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v

vmp

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Re: Antworten auf das Gutachten
#16: 15. Januar 2015, 18:16
Zitat
Für bestimmte „Härtefälle“, etwa bei einem vergleichbar geringen Einkommen, sind zusätzliche Befreiungsmöglichkeiten durch die Rundfunkanstalten vorgesehen.

Wenn's denn mal so wäre.


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S
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Re: Antworten auf das Gutachten
#17: 15. Januar 2015, 18:27
Aus Inges Zitat:

Zitat
Die Umstellung des Beitragssystems wird derzeit vom federführenden Sender SWR evaluiert. Ggf. werden an einzelnen Regelungen noch Anpassungen vorgenommen, allerdings erwarten wir keine grundsätzlichen Änderungen.

Sollten nicht die Parlamenten die Umstellung evaluiren? Die Rundfunkanstalten sollen als Verfasser und Evaluirer der Reform sein? Wozu haben wir diese Abgeordneten gewählt? Damit sie den Rundfunkanstalten ja sagen?


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Re: Antworten auf das Gutachten
#18: 15. Januar 2015, 18:27
Zitat
Die Umstellung des Beitragssystems wird derzeit vom federführenden Sender SWR evaluiert.

Da schau her. Angeblich soll die Evaluierung unter Mitwirkung einer unabhängigen Stelle erfolgen und die Länder haben damit die Firma DIW ECON GmbH beauftragt.


Herr Dr. E. war auch bei der Ausschuss-Sitzung des Bayerischen Landtages im Juli 2014 anwesend und hat den Abgeordneten "viele Zahlen präsentiert".

https://www.bayern.landtag.de/aktuelles/sitzungen/aus-den-ausschuessen/wissenschaftsausschuss-abgeordnete-nehmen-neuen-rundfunkbeitrag-unter-die-lupe/

Hier ist auch die Äußerung sehr interessant, dass "die andere Hälfte" der Mehreinnahmen bis 31. Dezember 2016 voraussichtlich auf 840 Millionen Euro ansteigen soll. Gemeint ist wahrscheinlich "die Hälfte", zu der die 25 %, um die der Rundfunkbeitrag trotz KEF-Empfehlung nicht gesenkt werden soll, noch hinzuzuaddieren sind. Soviel zum Regelungszweck: "Aufkommensneutralität".


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Januar 2015, 18:31 von Greyhound«
"Weil es der kommerziellen Konkurrenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland so gut wie nie geht (...), müssen wir mit „Sky“ leiden." (Zitat Dr. Hermann Eicher, Justitiar des Südwestrundfunks, Gastbeitrag "Der Rundfunkbeitrag ist ein Korrektiv für Marktversagen", Handelsblatt 30.09.2012, http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-der-rundfunkbeitrag-ist-ein-korrektiv-fuer-marktversagen/7199338.html, Abruf: 21.08.2014)

V
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Re: Antworten auf das Gutachten
#19: 15. Januar 2015, 18:43
Sehr geehrte Frau ..............,

Die Antwort der Dame lohnt kein Wort der Würdigung. Es enthält eine Menge unwahre aufgebauschte Aussagen wie: "staatsfern organisierter Garant für Unabhängigkeit, Qualität und Vielfalt von Informationen". Mehr politischer Einfluss, auch bei der KEF, geht nicht.

>> "ARD hält ZDF-Staatsvertrag für verfassungswidrig" [Die Welt]
http://www.welt.de/politik/deutschland/article121494833/ARD-haelt-ZDF-Staatsvertrag-fuer-verfassungswidrig.html
>> ARD hält ZDF-Räte für verfassungswidrig [spiegel]
http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/ard-haelt-zdf-raete-fuer-verfassungswidrig-a-931416.html
"Das ZDF ist ein besonders schwerer Fall, aber die Grundsätze, die das Gericht herausarbeiten wird, gelten für die ARD in gleicher Weise – wenn das Gericht etwa staatliche Vertreter in den Gremien überhaupt für unzulässig erklärt."

Das Bundesverfassungsgericht hat den ZDF-Staatsvertrag wegen der politischen Besetzung der Aufsichtsgremien für verfassungswidrig erklärt.
http://www.sueddeutsche.de/medien/urteil-zum-zdf-staatvertrag-kampfansage-ans-politbuero-1.1921324
https://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg14-026

Massenmedien geben offen zu über Syrien verzerrte Wahrheit zu verbreiten (Zapp/NDR)
https://www.youtube.com/watch?v=cLGZ8dYLFwM

Politischer Einfluss auf ARD und ZDF (sueddeutsche.de)
http://www.sueddeutsche.de/medien/politischer-einfluss-auf-ard-und-zdf-mit-voller-kraft-1.1507608

Manipulation der Umfragen zum neuen Rundfunkbeitrag durch die ö.-r. Sender:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4826.0.html

Hier kann man nach Belieben weiteraufzählen und bei den Verletzungen der Verfassung im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag weitermachen.

Zwangsbeiträge für aufgedrängte unterwünschte ö.-r. Programme sind Nötigung und keine Gegenleistung!


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Re: Antworten auf das Gutachten
#20: 15. Januar 2015, 23:02
So, im Südwesten hats länger gedauert mit der Antwort.

Man schreibt mir:

Zitat
Sehr geehrter Herr Xxxxxxx,

vielen Dank für Ihr E-Mail vom 03.01.2015, das Sie an verschiedene E-Mail-Adressen im SWR geschickt haben.

Wir haben dieses Mail in der Zwischenzeit an die zur Zeit federführende Landesrundfunkanstalt, den Norddeutschen Rundfunk, weitergeleitet und die Kolleginnen und Kollegen dort gebeten, Ihnen direkt eine Antwort zukommen zu lassen.

Mit besten Grüßen


Na da sind wir ja mal gespannt.
Seit wann ist der NDR federführend? Und in was?
Dann nehme ich das hier und schick' das in einer Woche an alle Mailadressen des NDR.
Ich weiß ja nicht, wer da die Feder führt.


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"Throughout history, it has been the inaction of those who could have acted; the indifference of those who should have known better; the silence of the voice of justice when it matters most; that has made it possible for evil to triumph."

'Where there is oppression the masses will rebel!'

Dazu sag ich nichts. Das wird man doch noch sagen dürfen!

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: Antworten auf das Gutachten
#21: 16. Januar 2015, 03:17
Die geradezu freud'sch-verräterische Argumentation ist doch der Witz schlechthin... ;) ;D

Zitat
[...] So hat beispielsweise 2010 der renommierte Steuerrechtler Prof. Dr. Paul Kirchhof ein maßgebliches Gutachten hierzu vorgelegt. Hierin heißt es: 
„[...]Deswegen wäre auch eine dem Rundfunk vorbehaltene Zwecksteuer verfassungswidrig.

[...] Ähnlich wie bei anderen Kulturbetrieben kommt die Allgemeinheit als Ganzes – unabhängig von der tatsächlichen Nutzung – für den Betrieb auf.

Die "Allgemeinheit" ("Steuer") kommt also "unabhängig von der Nutzung" ("voraussetzungslos") "für den Betrieb auf" ("Zweck")...
...und eine solche "Zweck"-"Steuer" wäre gem. Kirchhof "verfassungswidrig".

q.e.d. ;) ;D


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Re: Antworten auf das Gutachten
#22: 16. Januar 2015, 05:20
Radio Bremen schreibt:

Zitat
Sehr geehrte Frau xxxx,
 
vielen Dank für Ihre Nachricht, die ich zuständigkeitshalber zur Beantwortung an die Intendanz weitergeleitet habe.
 
Mit freundlichen Grüßen


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Re: Antworten auf das Gutachten
#23: 16. Januar 2015, 05:24
Und vom WDR kommt:

Zitat
Sehr geehrte Frau xxxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Gutachten "Öffentlich-rechtliche Medien - Aufgabe und Finanzierung", die Sie unter anderem an den Rundfunkrat des WDR gerichtet haben. Ich bitte Sie noch um etwas Geduld bis zu einer Antwort.

Ihre E-Mail vom 4. Januar 2014 habe ich zunächst an den Intendanten weitergeleitet und ihn um eine Stellungnahme gebeten. Grund ist, dass der Rundfunkrat zum Schutz der Presse- und Rundfunkfreiheit auf die konkrete Programmgestaltung keinen Einfluss hat. Vielmehr ist für die Inhalte der WDR-Programme, und damit auch für Ihre Frage, wann der WDR über das genannte Gutachten berichtet, nach dem WDR-Gesetz der Intendant Tom Buhrow verantwortlich. Auf Fragen und Hinweise zum Programm wie die Ihre kann er direkt antworten, der Rundfunkrat wird in jedem Fall über den Inhalt informiert. Sollte es aus Sicht des Gremiums weiteren Erläuterungsbedarf geben, werde ich mich erneut an Sie wenden.

Der Rundfunkrat als Aufsichtsgremium des WDR wirkt zusammen mit den beiden weiteren Organen des WDR - dem Verwaltungsrat und dem Intendanten. Gemeinsam sorgen sie dafür, dass der WDR die gesetzlichen Vorschriften im Rahmen seines öffentlich-rechtlichen Auftrags erfüllt. Dazu fasst der Rundfunkrat Beschlüsse über Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für den WDR. Zusätzliche Informationen zum Rundfunkrat und seinen Aufgaben finden Sie unter www.wdr-rundfunkrat.de.

 

Mit freundlichen Grüßen


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Re: Antworten auf das Gutachten
#24: 16. Januar 2015, 05:29
Und vom Beitragsservice des NDR kam:

Zitat
Vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir an die zuständige Stelle weiterleiten.
Dort wird Ihre Nachricht schnellstmöglich bearbeitet.

Zurzeit erhalten wir sehr viele Anfragen. Aus diesem Grund verzögern sich
leider die Antworten. Sie unterstützen uns, wenn Sie in der Zwischenzeit
von Nachfragen absehen.Vielen Dank.

Der Beitragsservice des Norddeutschen Rundfunks beantwortet nur E-Mails von
namentlich erkennbaren Absendern.

Bitte beachten Sie, dass eine Auskunft oder Bearbeitung zu Ihrem
Beitragskonto nur erfolgen kann, wenn Sie uns die Beitragsnummer und/oder
Anschrift angeben, unter der Ihre Wohnung bzw. Ihre Betriebsstätte
angemeldet ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Beitragsservice NDR


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Re: Antworten auf das Gutachten
#25: 16. Januar 2015, 11:10
Die geradezu freud'sch-verräterische Argumentation ist doch der Witz schlechthin... ;) ;D

Zitat
[...] So hat beispielsweise 2010 der renommierte Steuerrechtler Prof. Dr. Paul Kirchhof ein maßgebliches Gutachten hierzu vorgelegt. Hierin heißt es: 
„[...]Deswegen wäre auch eine dem Rundfunk vorbehaltene Zwecksteuer verfassungswidrig.

[...] Ähnlich wie bei anderen Kulturbetrieben kommt die Allgemeinheit als Ganzes – unabhängig von der tatsächlichen Nutzung – für den Betrieb auf.

Die "Allgemeinheit" ("Steuer") kommt also "unabhängig von der Nutzung" ("voraussetzungslos") "für den Betrieb auf" ("Zweck")...
...und eine solche "Zweck"-"Steuer" wäre gem. Kirchhof "verfassungswidrig".

q.e.d. ;) ;D

Hinzu kommt, dass den Beitrag nicht die Allgemeinheit tragen darf, weil er nur für eine besondere Gegenleistung erhoben werden darf. Wenn jeder es nutzen kann, ist es nichts Besonderes und damit kein Beitrag.


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Re: Antworten auf das Gutachten
#26: 17. Januar 2015, 06:29
Der NDR hat nun endlich seine Meinung zu diesem Gutachtenveröffentlicht:

http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/Strittiges-Gutachten-zu-Oeffentlich-Rechtlichen,rundfunkbeitrag252.html

Auf den eigentlichen Kern des Problems wird natürlich nicht eingegangen. Zunächst wird moniert, dass sich diese Wissenschaftler überhaupt erdreisten, ein Gutachten zu erstellen. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung und der Begriff "Zwangsbeitrag" darf erklärt werden, von einem der Autoren persönlich. Dann wird gejammert, dass man kein Lückenbüßer sein will und Steuern sind zur Finanzierung natürlich untersagt. Es wird propagiert, ARD gehöre bei jedem zweiten zum Lieblingssender der Deutschen. Zum Beweis wird selbstverständlich eine ARD-Umfrage verwendet.
Das Beste zum Schluss: in der Schweiz ist eine Volksabstimmung über die Einführung dieses Finanzsystems geplant. Als wenn die Schweizer sich freiwillig versklaven lassen würden, so blöd können die doch nicht sein, soll hier wohl vermittelt werden. ABER: Dass dieses Finanzmodell dort ebenfalls umstritten ist und auch für zwei Volksinitiativen Unterschriftensammlungen zur kompletten Abschaffung der Gebühren in der Schweiz geplant sind, erfährt man erst, wenn man den Link dazu anklickt. Hier der entsprechende Link zum Artikel aus "Neue Zürcher Zeitung", NDR wird ihn wohl schnellstmöglich entfernen:
http://www.nzz.ch/schweiz/das-volk-wird-ueber-neue-billag-gebuehr-abstimmen-1.18459483


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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Re: Antworten auf das Gutachten
#27: 17. Januar 2015, 07:10
Ausschnitte aus „Neue Zürcher Zeitung“ Sa. 17.01.15

Empfangsgebühren

Das Volk wird über neue Billag-Gebühr abstimmen

Das revidierte Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) kommt definitiv vors Volk.



Auch alle Haushalte bezahlen

In der Tat sollen mit dem neuen Gesetz auch sämtliche Haushalte unabhängig vom Besitz von Empfangsgeräten die Billag-Gebühren zahlen müssen.

Die Abstimmung, welche bereits am 14. Juni stattfinden könnte, wird wohl oder übel auch zu einem Votum pro oder contra SRG.


Derzeit werden auch für zwei Volksinitiativen Unterschriften gesammelt, welche die Empfangsgebühren ganz abschaffen wollen.


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

G
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  • Kein Geld für Volksverdummung!
Re: Antworten auf das Gutachten
#28: 17. Januar 2015, 07:15

Zitat
... Dass der Rundfunkbeitrag in dem Papier konsequent "Zwangsabgabe" genannt wird, sei im Übrigen "in keinem Fall wertend gemeint", so Thum weiter.
Der Finanzexperte sieht darin einen rein deskriptiven Begriff: Jeder sei gezwungen, zu zahlen...

Was soll es denn sonste sein??
 :o


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k
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  • Wir sind das Volk
Re: Antworten auf das Gutachten
#29: 17. Januar 2015, 10:09
Die Schweizer sind eben nicht solche Duckmäuser und Angsthasen,wie die Meisten Deutschen,die man aus dem Dornröschenschlaf mit einer Streicheleinheit wecken muss.

Wer hat's erfunden"Die Schweizer" ;).Zur Nachahmung empfohlen.


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koppi1947

 
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