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Autor Thema: Gedanken zur Klagebegründung  (Gelesen 9282 mal)

E
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Gedanken zur Klagebegründung
Autor: 04. Januar 2015, 12:46
Person A könnte in seiner Klagebegründung evtl. mit hinzufügen:
Als EU- Bürger und Staatsangehöriger der BRD wird Person A gegenüber anderen EU -Bürger die keine wohnhaft in Deutschland haben diskriminiert.
Aufgrund weil Person A sich eine Wohnung leistet und nicht als Obdachloser irgendwo auf einer Parkbank schlafen möchte, wird er als Wohnungsinhaber genötigt eine Zwangsabgabe an den ÖR zuleisten.
Jeder EU-Bürger außerhalb Deutschlands kann ohne diese Zwangsabgabe den ÖR über Satelliten frei empfangen.
Beweis dazu : Bares für Rares vom 19.10.2014. In dieser Sendung, vom ZDF ausgestrahlt, Verkauft ein Niederländer seinen Trödel. Der Moderator ist zu tiefst ERFREUT ja, sogar Begeistert das sogar diese Sendung im Ausland verfolgt wird, werden kann. Hier stellt sich Person A die Frage ob dieser Niederländer den Zwangsbeitrag auch geleistet hat oder ein Schwarzgucker ist? Wenn dieser EU - Bürger sich die öffentlichen Programme rein zieht ohne zu bezahlen , stellt sich Person wieder die Frage: Warum werden keine Mahnbescheide ins Ausland verschickt, so nach dem Motto : Einfach für Alle !

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2244346/Bares-fuer-Rares-vom-19.-Oktober-2014#/beitrag/video/2244346/Bares-fuer-Rares-vom-19.-Oktober-2014

Ab der 26.50 Minute liefert diese Sendung diesen Beweis.

Desweiteren könnte Person A die fehlende Technischen Voraussetzung um die öffentlichen Programme zu empfangen mit einbringen. Ohne einen dritt Anbieter wie zb. Kabel Deutschland und einen Internetanbieter zb. Telekom die wiederum  Gebühren verlangen, sind diese Programme nicht frei Empfangbar. Aufgrund des Geringen Einkommens kann sich Person A keine Satellitenanlage leisten somit besteht auch hier keine Möglichkeit diese Programme zu empfangen. Das sogenannte Adenauer Fernsehen ist durch die neu entstanden duale Empfangsmöglichkeit zusammen gebrochen, da es keine Terrestrischen Empfang mehr gibt. Alleine  das nur bereit halten eines neuartigen Empfangsgerät widerspricht die Forderung eines Betrages da eine Empfang ohne Technischen Voraussetzung nicht möglich ist.
Person A hat keinen Kabelanschluß, keinen Internetanschluß, keine Satelittenanlage und DVB T ist in der Region nicht Empfangbar. Um einen Nutzen aus dieser Zwangsabgabe zu ziehen, müsste Person A nochmal ca. 40 bis 50 € im Monat aufbringen um durch Verträge mit anderen Anbietern einen Empfang zu ermöglichen.
Oder Person A ( weil er zu Dumm ist) müsste sich eine Satellitenanlage montieren lassen. Die Kosten von ca. 500 € kann sich Person A nicht leisten.
Auch ist Person A sich nicht sicher ob er seinen Arbeitsplatz in Zukunft behalten wird. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber würde Person A noch mehr in den Ruin treiben. Damit wären weitere Zwangsvollstreckung durch die hinzugefügten notwendigen Verträge schon vorprogrammiert.
Das könnte Person A  nicht verantworten und monatlich auch nicht finanziell tragen da er sonst auf wichtigere Dinge im / zum Leben verzichten müsste, wie zb. Zeitung, Lebensmittel, Kino Besuche,Zoo Besuche und Gesundheitliche Vorsorgungen, Vorsorge Altersrente ect.

Da heute Sonntag ist schenke ich jeden User meine Rechtschreibfehler.
Warum gehen bei mir die blöden Smileys nicht ,frage an die Spezis in dieser Runde.


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Re: Gedanken zur Klagebegründung
#1: 04. Januar 2015, 13:48
Jeder EU-Bürger außerhalb Deutschlands kann ohne diese Zwangsabgabe den ÖR über Satelliten frei empfangen.

Deutschland:
Der Satellit liegt Ende 2013 mit 18,07 Millionen Erstempfangshaushalten und einem Marktanteil von 47 Prozent unverändert an der Spitze.
Österreich:
Zum Jahresende 2013 betrug die Anzahl der Satellitenhaushalte 2,00 Millionen (2012: 1,90 Mio.)
Schweiz:
Die Zahl der über Satellit versorgten digitalen TV-Haushalte belief sich auf 510 000 angewachsen, 89 Prozent davon empfangen ihr Programm über Astra.

Quelle: astra.de

Also ca. 2,5 Millionen Haushalte außerhalb Deutschlands können ohne diese Zwangsabgabe den ÖR über Satelliten frei empfangen.


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Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll.
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Re: Gedanken zur Klagebegründung
#2: 04. Januar 2015, 16:45
Person A hat keinen Kabelanschluß, keinen Internetanschluß, keine Satelittenanlage und DVB T ist in der Region nicht Empfangbar. Um einen Nutzen aus dieser Zwangsabgabe zu ziehen, müsste Person A nochmal ca. 40 bis 50 € im Monat aufbringen um durch Verträge mit anderen Anbietern einen Empfang zu ermöglichen.

...Person A hat diesen Thread sicherlich über den ungesicherten WLAN-Anschluss des Nachbarn oder in einem Internetcafé geschrieben


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(Kurt Cobain)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
(Mahatma Gandhi)

Die größte Angst des Systems sind "wissende Menschen" ohne Angst.

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Re: Gedanken zur Klagebegründung
#3: 04. Januar 2015, 17:34
ja aus einem Internetcafe. Woher weißt du ? NSA ?


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Re: Gedanken zur Klagebegründung
#4: 04. Januar 2015, 17:36
ja aus einem Internetcafe. Woher weißt du ? NSA ?

Einfach nur logisch gedacht  ;)


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Re: Gedanken zur Klagebegründung
#5: 04. Januar 2015, 17:42
So wie Einholzkopfsein gehts mir auch!
Kein Internet und kein Fernseher!
Mal sitz ich bei meinen Kinder, oder Freunden.
Ist schon nervig!!

Ohmanomanoman


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Re: Gedanken zur Klagebegründung
#6: 04. Januar 2015, 18:06
So wie Einholzkopfsein gehts mir auch!
Kein Internet und kein Fernseher!
Mal sitz ich bei meinen Kinder, oder Freunden.
Ist schon nervig!!

Im Zweifelsfalle immer für den Angeklagten.
Und damit der Angeklagte nicht mehr der Rundfunknutzer sein kann, wurde die Haushaltsabgabe geschaffen.
Wie praktisch oder!?


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Re: Gedanken zur Klagebegründung
#7: 04. Januar 2015, 18:52
Moin,

ich kann nur schreiben, das mich der Sche.... ziehmich auf die Nerven geht! Ich bin immerhin 58 Jahre geworden, ohne Internet, Fernseher und was es noch so gibt, um Signale aus dem Äther zu empfangen!! Ich lese gerne und bin nicht blöder geworden! Lesen kann ich immer und überall (auch auf dem Schei....haus), kann aufhören, ohne etwas zu verpassen, weiter lesen, wann ich möchte und was ich möchte und anschließend noch meinen Fisch darin einpacken!!!
Um informiert zu sein brauche ich mir nicht so eine umfangreiche Technik in meine Wohnung holen!! Ich will in Ruhe lesen!
Ich weiß nicht, wer als nächstes kommt und will, dass ich für sein Angebot, für welches ich keinen Verwendung habe, Euros einzufordern!!
Was für Vollpfosten sitzen eigentlich in den Hinterzimmern und denken sich so ein Humbug aus?
Die Politiker glotzen wohl nur Fernsehen. 32 Wissenschaftler erklären den Betrug als Steuer und das hat keinen Einfluß, weil es Ländersache ist? Aua!
Ohmanomanomanoman
Sorry, Tastertur voll gekotzt


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Re: Gedanken zur Klagebegründung
#8: 04. Januar 2015, 19:36
Was für Vollpfosten sitzen eigentlich in den Hinterzimmern und denken sich so ein Humbug aus?

Die die durch die Abschaffung des Systems das meiste zu verlieren haben.
Darum kämpfen diese "Vollpfosten" so erbarmungslos darum, damit der Status Quo der bleibt der er jetzt ist.


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David Lee

Re: Gedanken zur Klagebegründung
#9: 04. Januar 2015, 21:10
Mann sollte in diesem Zusammenhang nicht vergessen, dass alle Beiträge und Filme die auf den Webseiten des ÖR gestellt werden ebenfalls weltweit verfügbar sind. Möglicherweise werden bestimmte IPs geblockt, aber sowas kann man ja leicht umgehen.


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Re: Gedanken zur Klagebegründung
#10: 04. Januar 2015, 21:15
Person A möchte keine Abschaffung des ÖR dazu hat er kein Recht. Person A möchte nur das die Menschen die im Leben ganz andere Interessen haben nicht dazu verpflichtet werden dies mit zu tragen. Person A sieht auch nicht ein, das er mit seiner Rente ein System unterstützt soll, wo Intendanten Nachts vor Lachen nicht einschlafen können wenn Sie auf ihre Kontoauszüge geschaut haben. Person A sieht auch nicht ein das die ÖR sich Zusatzrenten ,Pensionen oder sonstiges sich zahlen. Dies alles können die ÖR gerne sich Genehmigen wenn sie eigenes Geld erwirtschaften aber bis zum heutigen Tag leben diese Menschen von teilweise erpressten Geldern.
Person A wird das nie Unterstützen,schon gar nicht mit Finanzieren.
Schmeißt die Bande einfach in die Marktwirtschaft mal sehen wie lange Sie überleben. Person A lässt sich auch nicht entmündigen von diesem Staat, weil Person A noch zwei mal zwei zusammen rechnen kann.
Wenn Person A meint er möchte diese Programme sehen, dann meldet sich Person A auch ordungsgemäß an.
Wir Bürger werden nur verarscht, kündigt doch jeder mal sein Internet und Kabel Anbieter! Wie soll ein neu artiges Empfangsgerät dann noch etwas Empfangen. Erst diese Anbieter ermöglichen vielen Menschen ein Empfang und dafür muss man auch noch extra bezahlen.
Wie schon geschrieben Person A hat kein Kabeanschluß,kein Internetanschluß und keine Satellitenanlage.
Person A besitz nur ein Handy mit einer Internetflatrate von 500 mb für 10€ das reicht ihm voll und ganz aus.
Lückenlos kann Person A dies durch Kontoauszüge jeden korrupten Richter beweisen.
Person A investiert lieber das Geld in Sachen die ihm mit Freude beglücken.
Am besten die Mafia auf ihr Traumschiff platzieren, Autopilot ein und übern Ozean treiben lassen. Ein neu artiges Empfangsgerät ins Cockpit stellen, mal sehen wer als erstes Kotzt wenn sie ihren eigenen Müll sehen.


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Re: Gedanken zur Klagebegründung
#11: 04. Januar 2015, 23:46
Person A möchte keine Abschaffung des ÖR dazu hat er kein Recht.
Verstehe ich nun aber nicht , Person A möchte den ÖRR nicht abschaffen , argumentiert aber mit allen denkbaren Argumenten gegen die Daseinsberechtigung des örR.  Was will denn Person A nun eigentlich ?
Wenn der örR eh nicht in Anspruch genommen wird , kann ihr doch die Existenz dessen völlig gleichgültig sein.
Person A meint zu der Beurteilung ob Abschaffung oder nicht dazu kein Recht zu haben. Wieso denn eigentlich nicht ? Der örR dagegen hat wohl schon das Recht , seine Ansichten von Recht den anderen aufdrängen zu wollen ?



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Schrei nach Gerechtigkeit

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Re: Gedanken zur Klagebegründung
#12: 05. Januar 2015, 00:48
Tokiomotel, Person A möchte die ÖR nicht Abschaffen, da es in Deutschland sicherlich viele Menschen gibt die die ÖR Programme nicht missen möchten. Ja, es soll Menschen geben die sich 17 mal Drei Haselnüsse für Aschenbrödel und 11 mal Dinner for One über die Weihnachtstage rein gezogen haben.
Wenn Person A die Abschaffung des ÖR verlangt gleicht es einer Diktatur, da ich diesen Menschen die es haben wollen, die daseins Berechtigung des ÖR entziehen würde und dieses Recht hat Person A nicht.
Jeder soll für sich alleine Entscheiden ob er diese Programme  Nutzen möchte oder auch nicht.
Demokratie ist, wenn jeder Mensch  aus freien Stücken selber Entscheiden darf ob er dies Finanziert und Nutzt.
Und dieses Recht zur Demokratie versucht mir der BS zu entziehen. Dies gleicht auch einer Entmündigung da Person A nicht frei entscheiden darf. Und solange ein Dachdecker ( Psychologe) Person A nicht nachweisen kann das sein Horizont untergegangen ist darf Person A  lt. Gesetz selber noch frei entscheiden.
Diktatur betreiben alle diejenigen die Person A zwingen wollen dies zu bezahlen obwohl Person A kein Interesse
hegt auch weil es keine freie Entscheidung von Person A ist.


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Re: Gedanken zur Klagebegründung
#13: 05. Januar 2015, 01:27
Jeder soll für sich alleine Entscheiden ob er diese Programme  Nutzen möchte oder auch nicht.



Demokratie ist, wenn jeder Mensch  aus freien Stücken selber Entscheiden darf ob er dies Finanziert und Nutzt.
Und dieses Recht zur Demokratie versucht mir der BS zu entziehen.

Nein nicht der BS, denn der ist nur der Lakai der Rundfunkanstalten.
Hier ist es der Gesetzgeber und die von uns allen gewählten Parteien.
Wer nicht wählen war hat somit die falschen gewählt.

Das einzige Mittel was nun noch hilft, ist den Geldhahn zudrehen und nicht zahlen.
Erst dann werden sie munter.
Alles andere ist verlorene Zeit und vergeudete Energie und Freizeit.


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