Person A könnte in seiner Klagebegründung evtl. mit hinzufügen:
Als EU- Bürger und Staatsangehöriger der BRD wird Person A gegenüber anderen EU -Bürger die keine wohnhaft in Deutschland haben diskriminiert.
Aufgrund weil Person A sich eine Wohnung leistet und nicht als Obdachloser irgendwo auf einer Parkbank schlafen möchte, wird er als Wohnungsinhaber genötigt eine Zwangsabgabe an den ÖR zuleisten.
Jeder EU-Bürger außerhalb Deutschlands kann ohne diese Zwangsabgabe den ÖR über Satelliten frei empfangen.
Beweis dazu : Bares für Rares vom 19.10.2014. In dieser Sendung, vom ZDF ausgestrahlt, Verkauft ein Niederländer seinen Trödel. Der Moderator ist zu tiefst ERFREUT ja, sogar Begeistert das sogar diese Sendung im Ausland verfolgt wird, werden kann. Hier stellt sich Person A die Frage ob dieser Niederländer den Zwangsbeitrag auch geleistet hat oder ein Schwarzgucker ist? Wenn dieser EU - Bürger sich die öffentlichen Programme rein zieht ohne zu bezahlen , stellt sich Person wieder die Frage: Warum werden keine Mahnbescheide ins Ausland verschickt, so nach dem Motto : Einfach für Alle !
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2244346/Bares-fuer-Rares-vom-19.-Oktober-2014#/beitrag/video/2244346/Bares-fuer-Rares-vom-19.-Oktober-2014Ab der 26.50 Minute liefert diese Sendung diesen Beweis.
Desweiteren könnte Person A die fehlende Technischen Voraussetzung um die öffentlichen Programme zu empfangen mit einbringen. Ohne einen dritt Anbieter wie zb. Kabel Deutschland und einen Internetanbieter zb. Telekom die wiederum Gebühren verlangen, sind diese Programme nicht frei Empfangbar. Aufgrund des Geringen Einkommens kann sich Person A keine Satellitenanlage leisten somit besteht auch hier keine Möglichkeit diese Programme zu empfangen. Das sogenannte Adenauer Fernsehen ist durch die neu entstanden duale Empfangsmöglichkeit zusammen gebrochen, da es keine Terrestrischen Empfang mehr gibt. Alleine das nur bereit halten eines neuartigen Empfangsgerät widerspricht die Forderung eines Betrages da eine Empfang ohne Technischen Voraussetzung nicht möglich ist.
Person A hat keinen Kabelanschluß, keinen Internetanschluß, keine Satelittenanlage und DVB T ist in der Region nicht Empfangbar. Um einen Nutzen aus dieser Zwangsabgabe zu ziehen, müsste Person A nochmal ca. 40 bis 50 € im Monat aufbringen um durch Verträge mit anderen Anbietern einen Empfang zu ermöglichen.
Oder Person A ( weil er zu Dumm ist) müsste sich eine Satellitenanlage montieren lassen. Die Kosten von ca. 500 € kann sich Person A nicht leisten.
Auch ist Person A sich nicht sicher ob er seinen Arbeitsplatz in Zukunft behalten wird. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber würde Person A noch mehr in den Ruin treiben. Damit wären weitere Zwangsvollstreckung durch die hinzugefügten notwendigen Verträge schon vorprogrammiert.
Das könnte Person A nicht verantworten und monatlich auch nicht finanziell tragen da er sonst auf wichtigere Dinge im / zum Leben verzichten müsste, wie zb. Zeitung, Lebensmittel, Kino Besuche,Zoo Besuche und Gesundheitliche Vorsorgungen, Vorsorge Altersrente ect.
Da heute Sonntag ist schenke ich jeden User meine Rechtschreibfehler.
Warum gehen bei mir die blöden Smileys nicht ,frage an die Spezis in dieser Runde.