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Autor Thema: Gibt es weitere Staatsverträge zu Lasten externer Dritter?  (Gelesen 4467 mal)

Z
  • Beiträge: 1.568
Gibt es eigentlich irgendwo in Deutschland außer dem Rundfunkstaatsvertrag-Rundfunkbeitragsstaatsvertrag noch einen weitern Staatsvertrag zu Lasten externer Dritter?

Also normalerweise verpflichtet sich "der Staat" in Form seiner Vertreter (Regierung, Parlament) dazu, etwas mit einem zweiten (Körperschaft, Stiftung, Verein, anderer Staat oder anderes Bundesland) zu tun, also Kohle rausrücken, besondere Rechte zum (ein- oder beiderseitigen) Vorteil einräumen, einen Freundschaftsbeweis zu formulieren.

Wenn das Geld kostete, so kam dieses Geld bisher doch immer aus dem jeweiligen Landes- oder Bundeshaushalt (also aus Steuern oder Abgaben, aus staatseigenen Gewinnen), unterliegt sozusagen dem Parlamentsvorbehalt (wenn man das Geld nicht hat, kann eine Seite ja den Vertrag kündigen, wenn regelmäßige Zahlung vereinbart war).

Wurde jetzt erstmalig in diesem Rahmen über das Geld Dritter verfügt, oder gibt es bereits Beispiele, wo das zu Lasten eines anderen Topfes geht-ohne konkrete Gegenleistung?

Ich meine jetzt nicht über ein direktes Gesetz (Beispiel IHK-Gesetz).


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Dezember 2014, 18:36 von Bürger«

907

  • Beiträge: 477
  • Im Namen der Gerechtigkeit
Oft werden wirtschaftliche Zusammenarbeit oder Grenzangelegenheiten in diesen Staatsverträgen geregelt. Beispiele für solche Verträge sind der Rundfunkstaatsvertrag und der Glücksspielstaatsvertrag. Die jeweiligen Landesparlamente haben diesen Staatsvertrag anschließend durch ein sogenanntes Zustimmungsgesetz (auch Transformationsgesetz genannt) in ein Landesgesetz zu übernehmen. Erst nach dieser Ratifizierung des Staatsvertrags durch alle beteiligten Landtage kann der Vertrag in Kraft treten.
Quelle: wikipedia

Ich finde es nicht richtig wenn überall auf Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und nicht auf Landesgesetz hingewiesen wird


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Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll.
“Charakteristisch für Propaganda ist, dass sie die verschiedenen Seiten einer Thematik nicht darlegt und Meinung und Information vermischt.“

L
  • Beiträge: 118
Zu diesem Thema hatte ich einen Thread eröffnet, der allerdings immer noch nicht freigeschaltet wurde (seit 08.12.):
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12242.msg82288.html
Ev. liegt es auch daran, dass ich die Vorgehensweise eines Moderators (u.a. zu diesem Thema) kritisiert habe.

Ein wichtiger Punkt in meinem Text:
Zitat
Diese Problematik (Vertrag / Rechtsgeschäft zu Lasten Dritter) wird auch im Verwaltungsverfahrensgesetz (Bund) behandelt:

§ 58 Zustimmung von Dritten und Behörden
(1) Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der in Rechte eines Dritten eingreift, wird erst wirksam, wenn der Dritte schriftlich zustimmt.

Wikipedia: Grundlegend geregelt ist diese Form des Verwaltungshandelns in §§ 54 bis § 62 VwVfG
https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentlich-rechtlicher_Vertrag


Und jetzt denkt einmal darüber nach, wieso alles genauso abläuft!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. März 2015, 04:32 von Bürger«
Der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Axel C. Filges [sieht] im Einheitsjuristen ein ganz wesentliches Qualitätsmerkmal der deutschen Juristenausbildung Q: Wikipedia

99,9% aller Urteile zur GEZ bezeugen den Copy&Paste-Einheitsjuristen.

Deutsche Gerichte: Pay 2 Win
Rundfunkbeitrag: Urteile im Namen des GOLDES!

  • Moderator
  • Beiträge: 3.275
@ La Volpe da Firenze:
Soweit ich verstanden habe, haben Staatsverträge innerhalb Deutschland nichts mit völkerrechtlichen Staatsverträgen zu tun. (s. auch Wikipedia)
Es sind auch keine Verträge zwischen den Landesrundfunkanstalten und den Ländern, sondern nur zwischen den Bundesländern, in denen die LRAs verwaltet werden.
Die Verträge werden von den demokratisch gewählten Ministerpräsidenten der Länder im Namen der Landesbevölkerung unterzeichnet. Die Zustimmung Dritter ist also bereits im Vorwege indirekt über Wahlen erfolgt.
So wird meiner Meinung nach argumentiert oder könnte argumentiert werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Dezember 2014, 00:11 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

L
  • Beiträge: 118
Danke für Deine Gedanken.
@ La Volpe da Firenze:
Die Zustimmung Dritter ist also bereits im Vorwege indirekt über Wahlen erfolgt.
So wird meiner Meinung nach argumentiert oder könnte argumentiert werden.
Das wäre allerdings ein äußerst schwaches Argument.
Zudem kann man nur direkt einem Vertrag, und niemals indirekt, zustimmen.

Weiteres zu dem Thema unter
Mein Kampf beginnt nun ebenfalls
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7754.msg83771.html#msg83771


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. März 2015, 04:31 von Bürger«
Der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Axel C. Filges [sieht] im Einheitsjuristen ein ganz wesentliches Qualitätsmerkmal der deutschen Juristenausbildung Q: Wikipedia

99,9% aller Urteile zur GEZ bezeugen den Copy&Paste-Einheitsjuristen.

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