Gibt es eigentlich irgendwo in Deutschland außer dem Rundfunkstaatsvertrag-Rundfunkbeitragsstaatsvertrag noch einen weitern Staatsvertrag zu Lasten externer Dritter?
Also normalerweise verpflichtet sich "der Staat" in Form seiner Vertreter (Regierung, Parlament) dazu, etwas mit einem zweiten (Körperschaft, Stiftung, Verein, anderer Staat oder anderes Bundesland) zu tun, also Kohle rausrücken, besondere Rechte zum (ein- oder beiderseitigen) Vorteil einräumen, einen Freundschaftsbeweis zu formulieren.
Wenn das Geld kostete, so kam dieses Geld bisher doch immer aus dem jeweiligen Landes- oder Bundeshaushalt (also aus Steuern oder Abgaben, aus staatseigenen Gewinnen), unterliegt sozusagen dem Parlamentsvorbehalt (wenn man das Geld nicht hat, kann eine Seite ja den Vertrag kündigen, wenn regelmäßige Zahlung vereinbart war).
Wurde jetzt erstmalig in diesem Rahmen über das Geld Dritter verfügt, oder gibt es bereits Beispiele, wo das zu Lasten eines anderen Topfes geht-ohne konkrete Gegenleistung?
Ich meine jetzt nicht über ein direktes Gesetz (Beispiel IHK-Gesetz).