So, liebe Mitstreiter,
die Show geht weiter.
Nach der abgewiesenen Klage (Urteil vom 21.01.2015, Az. 3 K 3106/14) hatte ich alle bis dahin aufgelaufenen Beträge gezahlt, weil mir Zeit, Nerven und Geld für den Weg durch die Instanzen fehlten. Danach begann wieder das übliche Geplänkel mit Zahlungserinnerung, Festsetzungsbescheid - Widerspruch. Nachdem ich jetzt fast zwei Jahre nichts vom sogenannten "Beitragsservice" gehört hatte, kam vor ein paar Tagen ein Widerspruchsbescheid, der sich auf meinen letzten Widerspruch vom 25.05.
2016 bezog. Diese lange Bearbeitungszeit deutet möglicherweise auf einen erhöhten Verwaltungsaufwand beim "Beitragsservice" hin. Es könnte aber auch sein, dass sie höhere Summen auflaufen lassen und dann erst per Bescheid festsetzen, um den Streitwert für eine Klage zu erhöhen. Wie dem auch sei, ich werde weiterhin Sand ins Getriebe streuen...
Lefty
Edit "Bürger": Thread wird hiermit vorerst geschlossen, da das Thema
Verhandlung VG Stuttgart, 21.01.2015, 11.00 Uhr
abschließend behandelt ist.
Für das weitere "Sand streuen" bitte auch (wieder) die allgemeinen Informationen beachten u.a. unter
Ablauf 5 "WiderspruchsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/ LRA (+Rechtsbehelf)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74423.html#msg74423
Ablauf 5a KLAGE ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74424.html#msg74424
"Nach der Klage ist vor der Klage"
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.