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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Kalender => Thema gestartet von: Lefty am 11. Dezember 2014, 18:42

Titel: Verhandlung VG Stuttgart, 21.01.2015, 11.00 Uhr
Beitrag von: Lefty am 11. Dezember 2014, 18:42
Verhandlung VG Stuttgart, 21.01.2015,
11.00 Uhr
3 K 3106/14
70178 Stuttgart
Augustenstr. 5
1. Stock, Sitzungssaal 3

Erweiterte Ergänzung hier von "karlsruhe", damit nicht erst bis zum Ende des Threads gescrollt werden muss:

Lt. telef. Auskunft am 20.1.2015 durch User "Inge"

finden am 21.1.15 folgende Verhandlungstermine statt:

11 Uhr

11.30 Uhr

12 Uhr
Titel: Re: Verhandlung VG Stuttgart, 21.01.2015, 11.00 Uhr
Beitrag von: ThisIsSparta! am 17. Dezember 2014, 15:58
Wer hat noch Interesse hinzugehen?
Titel: Re: Verhandlung VG Stuttgart, 21.01.2015, 11.00 Uhr
Beitrag von: Lefty am 18. Dezember 2014, 13:30
Historie
27.12.2012 Kläger: Angebot einer Zahlung unter Vorbehalt
04.03.2013 BS: Eine Zahlung unter Vorbehalt können wir nicht akzeptieren.
12.04.2013 Kl.: Rechtsmittelfähigen Bescheid eingefordert.
26.06.2013 BS: Einen Beitragsbescheid erhalten Sie, wenn Sie trotz Zahlungserinnerung den Beitrag nicht entrichten.   
                          Vorab ist dies nicht möglich.
01.09.2013 BS: Erster Bescheid mit Säumniszuschlag
09.09.2013 Kl.: Widerspruch gegen ersten Bescheid
04.10.2013 BS: Zweiter Bescheid mit Säumniszuschlag
14.10.2013 Kl.: Widerspruch gegen zweiten Bescheid
11.06.2014 Widerspruchsbescheid des SWR
06.07.2014 Klage wg. Grundrechteverletzung
Titel: Re: Verhandlung VG Stuttgart, 21.01.2015, 11.00 Uhr
Beitrag von: Inge am 18. Dezember 2014, 14:05
Der Hergang hat etwas Ähnlichkeit mit dem gestrigen zweiten Termin.
Wenn ich es möglich machen kann, bin ich dabei.
Titel: Re: Verhandlung VG Stuttgart, 21.01.2015, 11.00 Uhr
Beitrag von: ThisIsSparta! am 21. Dezember 2014, 16:52
Hoffe ich nerve niemand damit, aber hat der  (#) Kläger
a. einen formrichtigen Bescheid bekommen?
b. die Säumniszuschläge (wenn vorhanden) angemotzt?

Wenn GEZ alle und jeden mit Forderungen auf den Kicker geht, dann muss jeder Kläger das gleiche tun - die Formfehler und die Zuschläge anfechten...  :police:

Rock on!
Titel: Re: Verhandlung VG Stuttgart, 21.01.2015, 11.00 Uhr
Beitrag von: 907 am 21. Dezember 2014, 17:12
b. die Säumniszuschläge (wenn vorhanden) angemotzt?

Person X möchte wissen wie man es am besten macht. Jemand eine Idee? Gibt es gute Beispiele?
Titel: Re: Verhandlung VG Stuttgart, 21.01.2015, 11.00 Uhr
Beitrag von: ThisIsSparta! am 21. Dezember 2014, 17:31
Was war heute in Arnsberg los?

Es waren insgesamt drei Verfahren zum Thema Rundfunkbeitrag für heute anberaumt worden. Ein Verfahren vor uns und eines danach. Beim ersten war nur der Anwalt in Vertretung des Klägers da und stürmte nach dem Verfahren aus Gerichtssaal, ohne ein Wort zu wechseln. Den WDR vertrat heute nur ein Anwalt, Herr Beuxxx.
Um 10:45 ging es für mich und Herrn RA Bölck pünktlich los. Es wurden 45 Minuten angesetzt. Die Vorstellung der Kammer mit 5 Leuten ging schnell über die Bühne, so dass ich und Herr Bölck leider die Namen der Richter nicht so ganz mitbekommen haben. Danach wurden wir vorgestellt und es ging gleich los.
 
Herr RA Bölck sprach alleine 50 Minuten lang und erläuterte hauptsächlich die wesentlichen verfassungsrelevanten Sachverhalte zum Thema "kein Beitrag im rechtlichen Sinne". Die Ausführungen schienen auf fruchtbaren Boden zu stoßen. Der WDR Anwalt sprach 15 Minuten und schien nicht wirklich die Argumente entkräften zu können. Danach sprach ich ein paar Worte um der
Selbstbeweihräucherung der Gegenseite zu entkräften. Konkret:
- zum Überangebot (90 ö.-r. Programme),
- der Verschwendungssucht (21 Millionen € pro TAG / Euronews ca. 60 Mio. € im JAHR,
- zu der Definition des „öffentlich-rechtlichen Auftrags" bei der Frage der EU-Kommission:
"Bitte erläutern Sie, wie in Ihrem Land der öffentlich-rechtliche Auftrag, insbesondere auch in Hinblick auf neue Medien, definiert ist?"
"… Sie informieren, bilden und unterhalten.  Die Onlineangebote vertiefen und vernetzen die Programminhalte aus Hörfunk und Fernsehen."
und die Aussage, wonach die ö.-r. Anstalten keine gemeinschaftswichtigen Aufgaben erfüllen, die andere Medien wie privates Stadtradio, Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Kauf- und Leihfilme, Filme auf Abruf, priv. TV, Auslandssender, Internetradio und das Internet selbst nicht abdecken würden. Denn sie alle informieren, bilden und unterhalten. Der ö.-r. Rundfunkt ist nur ein X-ter Anbieter unter Tausenden, ist nichts Besonderes und nicht gerade vertrauensvoll.
- hinzu kam noch die neuste Rüge des neunköpfigen ARD-Programmbeirats an die ARD-Redaktionen zu einseitiger Berichterstattung über den Ukraine-Konflikt, welches einmalig in der Geschichte der ARD ist.
- nicht unerwähnt blieb auch die Manipulierte Umfrage zu der Rundfunkreform: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4826.0.html  Das Bild hatte der Vorsitzende Richter quasi als Deckblatt der Klage auf dem Tisch, zeigte drauf für alle sichtbar und wusste sofort, wovon die Rede war.

Soweit es die Kosten des Säumniszuschlags betrifft, sind die plötzlich kein Thema mehr und werden angeblich bei allen Verfahren erlassen. So der Anwalt der Gegenseite. Aha! Der Beschluss vom 19. Mai 2014, Az. 5 T 81/14, http://openjur.de/u/708173.html von LG Tübingen scheint seine Wirkung zu entfalten.

Laut dem Anwalt der Gegenseite liegen allein beim dem WDR an die 750 Klagen auf dem Tisch!

Fazit:
Wir sind weiterhin im Rennen. Eine Entscheidung wurde nicht verkündet. Sie wird nach internen Beratungen in einigen Tagen erfolgen. Die Vorlage beim Verfassungsgericht ist denkbar, soweit sich das Gericht die Mühe mit der langen Begründung macht. Die Berufung sollte mind. drin sein.

Herzlichen Dank für die breite Unterstützung, wir werden die Nuss gemeinsam knacken.
Maxkraft (Robert)
Titel: Re: Verhandlung VG Stuttgart, 21.01.2015, 11.00 Uhr
Beitrag von: karlsruhe am 04. Januar 2015, 09:38
Hallo liebe Mitstreiter,

na das wird doch sicher eine sehr interessante Verhandlung werden.

Kann leider selber nicht dabei sein.

Falls bis dahin das Gutachten noch nicht als Broschüre da ist, einfach 2 x ausdrucken und mit in die Verhandlung nehmen.

Falls der Kläger dieses noch nicht hat, ihm ein Exemplar geben, damit er es dem Richter übergeben kann.

Man kann in der Verhandlung noch Schriftsätze nachreichen, über die dann auch verhandelt werden müssen, bzw. in diesem Falle nur noch ;) >:D

Bin schon sehr auf diesen Bericht gespannt >:D

(Das Gutachten müsste allerdings schon per email vorliegen ;), aber sicher ist sicher)
Titel: Re: Verhandlung VG Stuttgart, 21.01.2015, 11.00 Uhr
Beitrag von: wstn am 09. Januar 2015, 17:37
Ich werde dabei sein. War auch schon bei den letzten dreien. siehe:
Stuttgart, Verhandlungen 17.12.14 ab 10 Uhr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12144.0.html
Titel: Re: Verhandlung VG Stuttgart, 21.01.2015, 11.00 Uhr
Beitrag von: abacap am 13. Januar 2015, 18:34
Frage an die "Experten"an euch.Kann das Steuerargument jetzt ernsthaft noch vom Gericht abgelehnt werden?
Titel: Re: Verhandlung VG Stuttgart, 21.01.2015, 11.00 Uhr
Beitrag von: Bürger am 13. Januar 2015, 19:09
Sofern Du Dich auf die Feststellung des Gutachtens des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen beziehst: Dieses stellt zwar den Status als "Steuer" fest, ist jedoch keine juristisch vollumfängliche Begründung oder Herleitung. Da sind so manche Klagebegründungen schon wesentlich tiefgründiger.
Es bleibt abzuwarten, ob die Gerichte (insbesondere jene, welche sich bisher eher ablehnend positionierten) nun wenigstens etwas differenzierter herangehen - da sie nunmehr weniger zu erwarten haben, "von oben eins auf den Deckel" zu bekommen oder sich in der Öffentlichkeit dafür "rechtfertigen" zu müssen.
Ungeachtet dessen ist es aber wohl auch nicht völlig ausgeschlossen, dass es Abstimmungen der VG gibt, welche Gerichte überhaupt verhandeln, welche "ruhend stellen" bzw. "aussetzen" - und welche Tendenz die Entscheidungen haben werden.
Es könnte sein, dass es nicht im Sinne der Justizebene/ der Verwaltungsgerichtsebene ist, gegensätzliche Urteile zu produzieren...
Titel: Re: Verhandlung VG Stuttgart, 21.01.2015, 11.00 Uhr
Beitrag von: Inge am 20. Januar 2015, 10:02
Telefonische Auskunft vom VG frisch angefragt:
es gibt drei Verhandlungen:   
11 Uhr,   11.30 Uhr,   12 Uhr
Titel: Re: Verhandlung VG Stuttgart, 21.01.2015, 11.00 Uhr
Beitrag von: rohbau 2014 am 20. Januar 2015, 17:20
Ich werde dabei sein. War auch schon bei den letzten dreien. siehe:
Stuttgart, Verhandlungen 17.12.14 ab 10 Uhr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12144.0.html

Ich werde auch da sein...

Verhandlung VG Stuttgart, 21.01.2015,
11 Uhr,   11.30 Uhr,   12 Uhr
Augustenstraße 5
70178 Stuttgart

Und bringe ein paar interessante Schriftstücke mit!
Titel: Re: Verhandlung VG Stuttgart, 21.01.2015, 11.00 Uhr
Beitrag von: Lefty am 21. Januar 2015, 19:12
So, heute war nun die Gerichtsshow in Stuttgart und ich muss sagen, für 105 Euro habe ich mehr erwartet. Mit dem Unterhaltungsanspruch des ÖRR ist es nicht sehr weit her;-) Aber der Reihe nach.
Darsteller:
1. Richter Sch., ein württembergischer Beamter, die nahe Pension vor Augen.
2. Frau S. aus dem Referat Beitragsrecht des SWR, im Gefolge 2 Praktikantinnen.
3. Der Kläger und 9 Zuhörer
Zuerst wurde umständlich die Historie des Falles erörtert und dabei ein paar Ungereimtheiten geklärt. Der arme Richter musste mangels Personal selbst das Protokoll schreiben. Da ein Zeitfenster von einer halben Stunde vorgesehen war, konnte ich nur kurz einen meiner Klagegründe nochmals betonen. Dann ging es um die Säumniszuschläge. Diese wurden ohne große Diskussion von der Gegenseite fallengelassen. Anschließend wollte mir Richter Sch. seinen Ermessensspielraum erläutern und dass er hinter die bisherigen Entscheidungen der Kammer in ähnlichen Fällen nicht zurück könne. Er war nicht abgeneigt, das Ruhen des Verfahrens anzuordnen. Dies hätte ich mir aber durch die einstweilige Zahlung der sogenannten "Rundfunkbeiträge" erkaufen müssen, was ich ablehnte. Das Urteil wird mir also demnächst zugestellt. Der Richter meinte, er würde die Berufung zulassen. Ich entgegnete noch, dass ich in Erwägung zöge, eine Zwangsvollstreckung gegen mich ergehen zu lassen und das bis zur Haftandrohung treiben würde. Am liebsten wäre mir das Zuchthaus Bautzen (wg. der Symbolwirkung). Ein vorbereitetes Statement konnte ich aus Zeitgründen nur teilweise verlesen, deshalb stelle ich es hier zur allgemeinen Erbauung ein.
Titel: Re: Verhandlung VG Stuttgart, 21.01.2015, 11.00 Uhr
Beitrag von: Roggi am 21. Januar 2015, 19:38
Wenn das Gericht keine Zeit hat, muss man dann auf sein Recht verzichten?
Dass man vorläufig die Beiträge zahlen soll, ist ein faules Kompromissangebot, das würde bei der nächsten Instanz gegen einen verwendet.
Titel: Re: Verhandlung VG Stuttgart, 21.01.2015, 11.00 Uhr
Beitrag von: David Lee am 21. Januar 2015, 20:13
Hallo Lefty,

gibt es einen Grund warum das Statement nicht downloadbar ist? Ich sehe da eine Klammer oben neben Deinem Beitrag. Aber ich kann sie nicht anklicken.

Was war denn die Begründung seitens des Richters für den Kuhhandel Ruhen des Verfahrens gegen Einmalzahlung? Die Argumentation würde mich wirklich interessieren. Danke.

Hattest Du die Option Einzelrichter ausgeschlossen?
Titel: Re: Verhandlung VG Stuttgart, 21.01.2015, 11.00 Uhr
Beitrag von: GEiZ ist geil am 21. Januar 2015, 20:51
Ich entgegnete noch, dass ich in Erwägung zöge, eine Zwangsvollstreckung gegen mich ergehen zu lassen und das bis zur Haftandrohung treiben würde. Am liebsten wäre mir das Zuchthaus Bautzen (wg. der Symbolwirkung).

Geniale Idee! Hätte gern das Gesicht des Richters und der GEZ gesehen.
Titel: Re: Verhandlung VG Stuttgart, 21.01.2015, 11.00 Uhr
Beitrag von: ThisIsSparta! am 21. Januar 2015, 21:46
Das Vöglein hatte mal wieder etwas im Schnabel mitgebracht...

Verhandlung 1
Richter eröffnete wieder mit den Worten "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice", der lange Name machts nicht besser!
Der Kläger1 hat bis Ende 2012 nur für Radio bezahlt und habe zum Anfang 2013 seine Ablehnung an BS mitgeteilt, da die Regelung verfassungswidrig und unsozial ist.
Der Kläger1 hat die Zusendung eines Bescheides angefordert.
Der BS hat Zahlung unter Vorbehalt vorgeschlagen, was durch den Kläger1 abgelehnt wurde.
Im dritten Quartal 2013 wurde ein Bescheid erlassen, worauf der Kläger1 widersprach (formell und materiell) und beantragte Aussetzung der Vollziehung.
Der BS hat den Antrag wg. Vollziehung abgelehnt und hat etwas später noch einen Bescheid an den Kläger1 gesendet.
Der Kläger1 widersprach auf den Bescheid und der BS hat irgendwann einen Widerspruchsbescheid erlassen.
Der Kläger1 hat eine Klage mit mehreren Quellen und Gutachten eingereicht.
Der Richter erzählte, dass es bundesweit viele Urteile zu dem Thema gibt und alle Klagen abgelehnt wurden. Die 3. Stuttgarter Kammer habe nur ein Verfahren wo es um Betriebsstätte geht,
bei welchem noch nicht entschieden wurde. Ansonsten haben sich die Richter (VG Stuttgart) bereits ihre Entscheidung getroffen...
Der Kläger1 machte nochmal deutlich, dass er aus religiösen und Gewissensgründen das ganze ablehnt.
Daraufhin meinte der Richter, dass die Zahlung für die Beiträge das Gewissen nicht belegt. Er habe bereits eine Verhandlung geführt und den damaligen Kläger (es ging um Zoro Astra??) doch zur Zahlung verpflichtet...
Richter sagte auch, dass hier zwei Grundrechte sich gegenüber stehen, weil das Bundesverfassungsgericht bereits sich für die Finanzierung des Rundfunks geäußert hat und diese zu gewährleisten ist.
Der Kläger1 hat das Gutachten vom Hr. Bölck als Gegenargument genannt und nochmal erwähnt, dass er eine Befreiung aus religiösen und Gewissensgründen.
Darauf sagte Richter, dass die Definition vom Gewissen nicht durch den Kläger bestimmt wird und auf die richterlichen Entscheidungen in Sachen Verweigerung des Bundeswehrdienstes verwiesen.
Nun ist die SWR-Vertreterin aufgewacht und wollte gleich die Säumniszuschläge in beiden Bescheiden streichen lassen.
Der Kläger1 hat berechtigterweise erwähnt, dass es bereits Urteile gab, wo die Sprungrevision erwirkt wurde, diese aber durch die Anstalten abgelehnt. Das zeugt von der absichtlichen Verschleppung seitens Anstalten
zur höchstrichterlichen Klärung der ganzen Sache. Das ist doch politisch schädlich. Es wurde auch das Rossmann-Zitat genannt, dass die Richter eine Verzögerung der endgültigen Entscheidung provozieren...
Der Kläger1 hat auch die Klage von Herman Enz genannt und dass es dort Verfahrensruhe angeordnet wurde, ohne dass Zahlung unter Vorbehalt aufgedrückt wurde.
Richter sagte, dass er diese Klage von Hr. Enz nicht kennt... Die volle Kammer hat einmal komplett über den Rundfunk entschieden (es ging um eine pens.Ärztin aus Stuttgart und Behinderten aus Schwäbisch Gmünd), ab jetzt wollen sie nur Einzelrichter auf dieses Thema loslassen. Die Kammer wird nur zusammengetrommelt, wenn die Argumente sowas von überzeugend wären...
 Die Ruhe des Verfahrens wurde vom Kläger1 abgelehnt... In wenigen Wochen soll schriftlich das Urteil kommen.

Also allgemein ist es echt schade, dass die Klagetexte den Zuschauern nicht bekannt sind. Der Kläger hat nur sehr wenig Zeit seine Argumente zu ergänzen. Es ist z.B. nicht bekannt, ob und wie das letzte Gutachten des Beirats (Finanzministerium) ausgearbeitet wurde... Alles machte den Eindruck, dass die Gerichte eben alles abschmetter, aber dafür eben Revision "anbieten", weil ja an den Argumenten des Klägers was dran sein könnte. Und bis zur höchstrichterlichen Entscheidung werden Jahre ins Land ziehen... Aber man soll bis dahin fleissig finanzieren.

Was besonders interessant ist - in welchem Urteil hat denn das BundVerfGE den Rundfunk auf die Ebene des Grundrechts hervorgehoben so wie der Richter das sagte??? Vor allem ist ja krass, dass dadurch die Finanzierung des Rundfunks eben mit anderen Gesetzen konkurrieren soll... Na wenn es eben andere Grundrechte einschränkt, dann muss doch zumindest das Zitiergebot her oder nicht ??? 
Titel: Re: Verhandlung VG Stuttgart, 21.01.2015, 11.00 Uhr
Beitrag von: ThisIsSparta! am 21. Januar 2015, 22:04
Zweite Schriftrolle des Vögleins...

Verhandlung 2
Wieder die Sachlage durch den Richter erläutert... Der Kläger2 ist bis Ende 2012 Radiozahler gewesen. Ab 2013 war das 200% Erhöhung des Betrags bedeutet bei gleicher Leistung.
Der Kläger2 hat auch einen Bescheid angefordert und diesem widersprochen.
Dann ist der Kläger2 in eine WG umgezogen und etwas später einen Widerspruchsbescheid erhalten, worauf er die Klage erhob.
Und sofort wurde der Säumniszuschlag durch SWR-Vertretungstante gestrichen.
Der Kläger2 sagte, dass er nie TV/InternetPC/Smartphone gehabt, aber dafür auch seit 2013 für das Radio zahlt.
Der Richter erklärte dann, dass diese 200% Erhöhung ja bundesweit gilt und schon eine Härte ist, aber das kommt durch die Konvergenz der Medien und ist zum Lösen des Verwaltungsproblems gedacht. Er sagte auch, dass die 3. Kammer sich seit Jahren mit den Verhandlungen wegen dem Rundfunk beschäftigt und diese waren immer mühsam -> jetzt ist aber eine Erleichterung für die Anstalten und die Gerichte da! Jetzt wird die Verwaltung des Rundfunk billiger. Der Richter meinte auch, dass eigentlich der Staat diese kleine Gebühr verlangen müsste wegen der Klagemöglicheit...
Es wurde festgestellt, dass seit einem Jahr der Kläger2 nicht beitragspflichtig ist, weil er in einer WG wohnt.
Die SWR-Tante meldete sich mit den Worten, dass es ja keiner wusste wer bisher für die WG bereits gezahlt hat. Der Kläger2 müsse doch mal gleich das bekannt machen.
Der Kläger2 erwiderte, dass er auf seine Mitteilung(WG) keine Antworten von SWR, sondern nur Rechnungen bekommen habe  ;D
Es wird Verfahrensruhe angeordnet mit einer Zahlung unter Vorbehalt. Der Richter hat noch erklärt, dass in sechs Monaten das Verfahren (aus der Ruhe) statistisch beendet wird. Aber z.B. nach einer höchstrichterlichen Klärung wieder angerufen werden kann ohne eine neue Klage abgeben zu müssen.

Nun hier wurde offensichtlich in der Klageschrift nicht viel argumentiert, weil das alles wie eine Aufklärung der Lage durch den Richter ausgesehen hat. Verhandlung war auch sehr kurz...
Titel: Re: Verhandlung VG Stuttgart, 21.01.2015, 11.00 Uhr
Beitrag von: ThisIsSparta! am 21. Januar 2015, 22:30
Verhandlung 3
Richter erwähnte die Sachlage mit dem üblichen Protokollblabla.
Der Kläger3 hat bis Ende 2012 nur für Radio bezahlt. Ab 2013 nicht mehr.
Der BS hat irgenwann einen Bescheid geschickt. Der Kläger3 hat darauf per Mail geantwortet (mit einer Frage an den BS, was aber durch den Richter als Widerspruch gewertet wurde). Nun hat aber der Richter gleich festgestellt, dass dieser Widerspruch nicht rechtes ist, weil die Antwort auf einen Bescheid schriftlich erfolgen muss. Kläger muss also für den rechtswirksamen Bescheid (waren 2 Monate) Beiträge zahlen. Für diesen Zeitraum wird der Säumniszuschlag nicht gekürzt, weil der Kläger3 seine Möglichkeit zum Widerspruch nicht genutzt hat.
Der Richter hat auch gesagt, dass er viele Gutachten wie von Degenhard kennt (waren wohl in der Klage angegeben), aber wie gesagt wieder der Hinweis auf die vielen Urteile...
Der Kläger3 hat erklärt, dass er kein Radio in Wohnung oder Auto hat, keinen TV und InternetPC(diesen nur in der Firma) oder kein Smartphone und deswegen wirklich gar keinen Vorteil durch den Rundfunk! Er hat sich bewusst sein 2013 gegen den Konsum des Rundfunks in der Wohnung und draussen entschieden.
Richter sagte daraufhin, dass wir wissen, dass es solche Fälle gibt(Komplettverweigerer), aber wegen der Pauschalisierung statistisch legitim (wohl weil es nur wenige davon gibt).
Der Kläger3 hat sich als Informatiker geäußert und das Beispiel von Pay-TV und der Umstellung des Rundfunks auf dieses Modell genannt, dass es technisch möglich ist.
Der Richter entgegnete, dass diese Art von Bezahlung politisch gelöst werden muss wegen dem hohen Aufwand welcher hinter einer Umstellung steckt. Weil früher gab es viele Probleme mit den GEZ-Fahndern und dem nichtvorhandenen Emfpfangsgeräten, dann doch plötzlich vorhandenen usw. - heute ist es besser!
SWR-Tante hatte wohl die Halbwertzeit überschritten und meldete sich mit den Worten, dass die Zugangsserren gesetzlich verboten sind und deswegen wäre das nicht möglich, weil ja der Zugang zu dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk gewährleistet sein muss.
Der Richter machte eine Miene und sagte, dass seine Kompetenz nicht in der Modellwahl des Rundfunks liegt. Das war politische Entscheidung und die Ministerpräsidenten haben sich eben so entschieden, aber innerhalbt der Bandbreite des rechtlich Möglichen... Er muss sich eben davon überzeugen, dass der RBStV verfassungswidrig ist und dann die Kammer zusammenrufen, danach eine Richtervorlage erstellen und mal sehen, was das BundVerfGE dazu sagt...
Es wird Verfahrensruhe angeordnet mit einer Zahlung unter Vorbehalt.

Das Problem mit dem ungültigen Widerspruch war wohl, dass die Mail nicht digital signiert war! Sonst wäre das Ok, wie per Fax oder Brief, wenn rechtzeitig gesendet.

Hier scheint wohl eine technische Darlegung zum alternativen Modell in der Klage vorhanden und ausgearbeitet zu sein, wurde aber durch den Richter "ignoriert".
So nach bisherigen Verhandlungen scheint es so, dass das Gericht sich vor einer Bewertung zur Verfassungsmäßigkeit zu drücken. Es wundert mich, warum kein einziges Mal die formalen Mängel angesprochen wurden. Denn um diese zu beurteilen ist das Verwaltungsgericht in erster Linie da! In Wirklichkeit kann es gar nichts zur Verfassungswidrigkeit sagen, außer wenn jemand dadurch ein Bein verliert und dass nur wirklich eine tatsächliche Härte wäre, um damit eine Richtervorlage zu begründen...

Vor allem die Ablehnung aus dem Religionsgrund wurde bisher in Stuttgart nicht behandelt oder ist mir entgangen. So wie z.B. die Klage von Helmut Enz das zentriert hat und Ruhe des Verfahrens ohne Zahlung bekommen hat.
Titel: Re: Verhandlung VG Stuttgart, 21.01.2015, 11.00 Uhr
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 21. Januar 2015, 22:58
Der Richter hat auch gesagt, dass er viele Gutachten wie von Degenhard kennt (waren wohl in der Klage angegeben), aber wie gesagt wieder der Hinweis auf die vielen Urteile...

Ja, die Urteile verweisen die einen auf den anderen, darunter abschreiben wie ein schlechter Schüler, um nicht Plagiat zu schreiben. Am Ende sind mehr kritische Gutachten als authentische Urteile, wobei die letzten nicht überzeugend sind.
Titel: Re: Verhandlung VG Stuttgart, 21.01.2015, 11.00 Uhr
Beitrag von: InesgegenGEZ am 22. Januar 2015, 10:39
Zitat
Der Kläger3 hat sich als Informatiker geäußert und das Beispiel von Pay-TV und der Umstellung des Rundfunks auf dieses Modell genannt, dass es technisch möglich ist.
Der Richter entgegnete, dass diese Art von Bezahlung politisch gelöst werden muss wegen dem hohen Aufwand welcher hinter einer Umstellung steckt. Weil früher gab es viele Probleme mit den GEZ-Fahndern und dem nichtvorhandenen Emfpfangsgeräten, dann doch plötzlich vorhandenen usw. - heute ist es besser!
SWR-Tante hatte wohl die Halbwertzeit überschritten und meldete sich mit den Worten, dass die Zugangsserren gesetzlich verboten sind und deswegen wäre das nicht möglich, weil ja der Zugang zu dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk gewährleistet sein muss.

Dann könnte man auch den örR komplett über Werbung finanzieren und zusätzlich eine Art Pay-TV Variante einführen in der überhaupt keine Werbung ausgestrahlt werden. So ist der Meinungsfreiheit auch genügene getan und wer keine Werbeunterbrechung möchte, darf gern dafür zahlen.


Zitat
Es wundert mich, warum kein einziges Mal die formalen Mängel angesprochen wurden. Denn um diese zu beurteilen ist das Verwaltungsgericht in erster Linie da!

Wenn ich dem Gericht anhand meiner Begründung darlege, wieso der Verwaltungsakt nichtig ist und der Richter geht in seiner Urteilsbegründung nicht einmal darauf ein. Ist dann der Verwaltungsakt nichtig, weil der Richter ja nichts gegenteiliges geurteilt hat?
Titel: Re: Verhandlung VG Stuttgart, 21.01.2015, 11.00 Uhr
Beitrag von: exodus666 am 22. Januar 2015, 14:37
Zitat
Die Ruhe des Verfahrens wurde vom Kläger1 abgelehnt... In wenigen Wochen soll schriftlich das Urteil kommen.

Zitat
Es wird Verfahrensruhe angeordnet mit einer Zahlung unter Vorbehalt.

Will Kläger1 in jedem Fall durch die Instanzen? Ansonsten wird es mehr als ruhend in der ersten Instanz nicht geben.
Wird immer Zahlung unter Vorbehalt verlangt? Oder auch ruhend + keine Zahlung.

Zitat
Es wird Verfahrensruhe angeordnet mit einer Zahlung unter Vorbehalt. Der Richter hat noch erklärt, dass in sechs Monaten das Verfahren (aus der Ruhe) statistisch beendet wird. Aber z.B. nach einer höchstrichterlichen Klärung wieder angerufen werden kann ohne eine neue Klage abgeben zu müssen.

Was bedeutet "aus der Ruhe) statistisch beendet wird"? D.h. man hat die offizielle Möglichkeit die Zahlung unter Vorbehalt weiterlaufen zu lassen? Und dann wenn das Verfassungsgericht sagt: Gebühr ist nicht rechtmäßig kann man sein Geld zurückfordern?
Titel: Re: Verhandlung VG Stuttgart, 21.01.2015, 11.00 Uhr
Beitrag von: koppi1947 am 22. Januar 2015, 15:03
Schwierig bei einem insolventen Verein Geld zurückzubekommen ;)
Titel: Re: Verhandlung VG Stuttgart, 21.01.2015, 11.00 Uhr
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 22. Januar 2015, 16:05
Schwierig bei einem insolventen Verein Geld zurückzubekommen ;)

Die Länder erklärten, dass dies nicht geschehen darf. Würden also die Länder (mit Steuergeldern) für die Schulden der Rundfunkanstalten haften? Nein. Sie würden eher ein Gesetz verabschieden, das uns zwingt, ihr die Schulden zu erlassen.
Titel: Re: Verhandlung VG Stuttgart, 21.01.2015, 11.00 Uhr
Beitrag von: David Lee am 22. Januar 2015, 16:23
Garantiert einem das Gericht im Fall das die Klage aufgrund höherer Gerichtsentscheidung gewonnen wird die Rückzahlung Beiträge? Oder ist man dann sozusagen als Gläubiger an erster Stelle?

Was passiert eigentlich nach 6 Monaten Verfahrensruhe, wenn das Ruhen statistisch beendet wird? Muss man dann trotzdem weiterzahlen und ist dann sozusagen freiwillig Betragszahler geworden?
Titel: Re: Verhandlung VG Stuttgart, 21.01.2015, 11.00 Uhr
Beitrag von: PersonX am 22. Januar 2015, 16:34
Zitat
Verein
Es ist kein Verein, sondern ein BS, oder die jeweilige Rundfunkanstalt. Das Geld wird ja nicht geparkt, sondern verbraucht, um nicht verbrannt zu schreiben. Nur der Teil für die Rückstellung von Versorgungsansprüchen wäre vorhanden, und das Kapital, welches bereits zurückgelegt wurde. In wie weit da überhaupt Geld angespart werden durfte darüber ist sich PersonX noch gar nicht klar, schießlich sollte laut dem Vertrag doch nur soviel Geld fließen, wie benötigt wird und doch nicht mehr.
Wenn also so gesehen alles Geld umlaufend ist, gibt es auch kein Geld zurück. Im "privaten" Bereich gilt, wenn eine Firma pleite geht, und es noch Gläubiger gibt, dann können diese z.b. aus der Insolvenzmasse vielleicht etwas bekommen oder wenn die Firma "unbeschränkt" haftet also die jeweiligen Geschäftsführer oder "haftbar zu machende Beteiligte (Aktionäre/ bei Genossenschaften -> Mitglieder)" mit Ihrem Privatvermögen mit haften, dann könnten Gläubiger sich auch da etwas holen.
Titel: Re: Verhandlung VG Stuttgart, 21.01.2015, 11.00 Uhr
Beitrag von: ThisIsSparta! am 22. Januar 2015, 17:02
-Was mich interessiert: wie wollen die Gerichtsvollzieher die Fehlbeträge einsammeln, wenn der Verweigerer sein Wunsch klar gegen die Zahlung genannt hat?
Der Sinn von einem GV ist doch eine Sache durch einmalige Eintreibung zu erledigen. Im Fall eines Verweigerers muss aber der GV alle drei Monate antanzen?

-Zum anderen: wenn ein Richter die Argumentation des Klägers "ignoriert", kann eine Anhörungsrüge (Gehörsrüge) erstellt werden?
Stellt solches Urteil einen Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG)?

-Beim SWR ist folgendes zu finden: (3) Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des SWR ist unzulässig. Also da gibt wohl nix mit Insolvenzmasse und so...
Die Politiker werden schon wissen dass die Finanzen für den Rundfunk von wo auch immer her kommen.

-Andererseits hat der Richter erklärt, dass nur alle Zahler einen Anspruch auf Rückzahlung haben, welche sich z.B. eine Klage gegen den Beitrag gestellt haben.
Deswegen verteilt er fröhlich die Verfahrensruhe gegen die Zahlung unter Vorbehalt... Bis zur höchstrichterlichen Entscheidung muss aber gezahlt werden.
Titel: Re: Verhandlung VG Stuttgart, 21.01.2015, 11.00 Uhr
Beitrag von: Lefty am 22. Januar 2015, 21:42
Weil oft die Frage aufgetaucht ist, wie die Klagebegründung lautete, lade ich das Schreiben hier mal hoch. Wenn ich wieder mehr Zeit habe, werde ich den ganzen Schriftwechsel in einem Blog veröffentlichen. Dann kann sich jeder ein Bild machen, wie die Rundfunkanstalten mit staatlicher Billigung auf dem Gewissen eines Einzelnen rumtrampeln dürfen.
Titel: Re: Verhandlung VG Stuttgart, 21.01.2015, 11.00 Uhr
Beitrag von: Lefty am 28. Januar 2015, 19:34
Hier kann man jetzt auch das Urteil nachlesen:

https://www.dropbox.com/s/gkvn02tnxkx3rcj/20150121_Urteil.pdf?dl=0
Titel: Re: Verhandlung VG Stuttgart, 21.01.2015, 11.00 Uhr
Beitrag von: Kurt am 28. Januar 2015, 22:22
Berufung ...
Verwaltungsgerichtshof
Baden-Württemberg,
Schubertstraße 11,
68165 Mannheim

http://www.gea.de/nachrichten/politik/+das+ist+spannendes+neuland.449097.htm (http://www.gea.de/nachrichten/politik/+das+ist+spannendes+neuland.449097.htm)
Auszug: »Meine Frau arbeitet auch außerhalb«, sagt Kirchhof. Es liegt wohl in der Familie: Die Reutlingerin Dr. Else Kirchhof ist Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgerichtshof in Mannheim.

 8) >:D

Gruß
Kurt
Titel: Re: Verhandlung VG Stuttgart, 21.01.2015, 11.00 Uhr
Beitrag von: PersonX am 28. Januar 2015, 23:51
Zitat
Wegen des Zweidrittelquorums bei der Richterwahl gestehen sich die großen Parteien gegenseitige Besetzungsrechte für jeweils die Hälfte der insgesamt 16 Sitze im Ersten - und im Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts zu.

Auch hier wird deutlich, die Richter sind nicht frei.
Titel: Re: Verhandlung VG Stuttgart, 21.01.2015, 11.00 Uhr
Beitrag von: LeckGEZ am 29. Januar 2015, 07:38
Hier kann man jetzt auch das Urteil nachlesen:

https://www.dropbox.com/s/gkvn02tnxkx3rcj/20150121_Urteil.pdf?dl=0

Und es wird auch ersichtlich die Richter sind nicht fehlerfrei und machen es den ÖRR gleich und verwenden Textbausteine.

Ein einzelner hervorgehobener Satz in der Klagebegründung:
Zitat
Die Erhebung des Rundfunkbeitrags vom Kläger verstößt nicht gegen höherrangige ver­fassungsrechtliche Vorgaben.

Das fällt doch sofort ins Auge das hier was verdreht ist. Habe nicht alle Textbausteine gelesen, aber da wo ein Fehler ist ....
Im Zeitalter der Plagiate&Co gibt es keine Richtersoftware? Nur noch eintragen ob Kläger oder Beklagte der Verlierer ist und schon schnurrt der Drucker das Urteil...
Titel: Re: Verhandlung VG Stuttgart, 21.01.2015, 11.00 Uhr
Beitrag von: PersonX am 29. Januar 2015, 08:30
Ein einzelner hervorgehobener Satz in der Klagebegründung:
Zitat
Die Erhebung des Rundfunkbeitrags vom Kläger verstößt nicht gegen höherrangige ver­fassungsrechtliche Vorgaben.

Das fällt doch sofort ins Auge das hier was verdreht ist. Habe nicht alle Textbausteine gelesen, aber da wo ein Fehler ist ....
Im Zeitalter der Plagiate&Co gibt es keine Richtersoftware? Nur noch eintragen ob Kläger oder Beklagte der Verlierer ist und schon schnurrt der Drucker das Urteil...


Das ist mit Nichten sicher "FALSCH", denn die Erhebung erfolgt durch den "Beklagten" vom "Kläger". Es sein PersonX hat das mit der Erhebung falsch verstanden.
Titel: Re: Verhandlung VG Stuttgart, 21.01.2015, 11.00 Uhr
Beitrag von: Lefty am 29. Januar 2015, 20:29
Berufung ...
Verwaltungsgerichtshof
Baden-Württemberg,
Schubertstraße 11,
68165 Mannheim

Dr. Else Kirchhof ist Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgerichtshof in Mannheim.

Meine Befürchtung ist, dass die Berufung buchstäblich auf dem Kirchhof landen könnte...

Hier ein Link zu den Dokumenten des Rechtsstreits:
https://www.dropbox.com/sh/cj4ichcpdaa5n0z/AAD_CNNKT9UUjEauvtZ0-mzta?dl=0
Ich werde den Schriftwechsel hier nach und nach veröffentlichen.

Titel: Re: Verhandlung VG Stuttgart, 21.01.2015, 11.00 Uhr
Beitrag von: Kurt am 29. Januar 2015, 21:12
Nunja,

es erleichtert doch alles: das Gutachten des Schwagers Paul Kirchhof als Klageabweisung/Urteilsbegründung  ???

Und eine Urteilsvorlage - die Ihres Mannes Ferdinand Kirchhof- hat Sie doch auch schon.  :-X

Einfach. Für alle.

Gruß
Kurt
Titel: Re: Verhandlung VG Stuttgart, 21.01.2015, 11.00 Uhr
Beitrag von: Bürger am 01. Februar 2015, 20:29
...nanana, mal nicht so schwarzmalerisch ;)
Ich zitiere mich selbst...
...vielleicht sollte das bei Verhandlungen, an welchen Familie "Kirchhof" beteiligt ist, mal in den Vordergrund gerückt werden ;)

Der Ersteller des dem sog. "Rundfunkbeitrag"/ "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" zugrunde liegenden Auftrags-Gutachtens von ARD-ZDF-GEZ, Prof. Paul Kirchhof, wird um Stellungnahme gebeten zur von seinen Grundzügen in wesentlichen Teilen stark abweichenden Gesetzgebung:
Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10673.0.html
Zitat
[...] Allerdings entsprechen nicht alle Einzelheiten meinem Vorschlag. Das gilt insbesondere für den Wegfall der Rundfunkwerbung, für die Behandlung der Zweitwohnungen und der Studenten, für den Ausnahmefall eines Haushalts, bei dem offensichtlich nicht ferngesehen oder auch nicht Radio gehört wird. [...]
Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof
Titel: Re: Verhandlung VG Stuttgart, 21.01.2015, 11.00 Uhr
Beitrag von: Lefty am 17. März 2018, 17:27
So, liebe Mitstreiter,

die Show geht weiter.
Nach der abgewiesenen Klage (Urteil vom 21.01.2015, Az. 3 K 3106/14) hatte ich alle bis dahin aufgelaufenen Beträge gezahlt, weil mir Zeit, Nerven und Geld für den Weg durch die Instanzen fehlten. Danach begann wieder das übliche Geplänkel mit Zahlungserinnerung, Festsetzungsbescheid - Widerspruch. Nachdem ich jetzt fast zwei Jahre nichts vom sogenannten "Beitragsservice" gehört hatte, kam vor ein paar Tagen ein Widerspruchsbescheid, der sich auf meinen letzten Widerspruch vom 25.05.2016 bezog. Diese lange Bearbeitungszeit deutet möglicherweise auf einen erhöhten Verwaltungsaufwand beim "Beitragsservice" hin. Es könnte aber auch sein, dass sie höhere Summen auflaufen lassen und dann erst per Bescheid festsetzen, um den Streitwert für eine Klage zu erhöhen. Wie dem auch sei, ich werde weiterhin Sand ins Getriebe streuen...

Lefty


Edit "Bürger": Thread wird hiermit vorerst geschlossen, da das Thema
Verhandlung VG Stuttgart, 21.01.2015, 11.00 Uhr
abschließend behandelt ist.
Für das weitere "Sand streuen" bitte auch (wieder) die allgemeinen Informationen beachten u.a. unter
Ablauf 5 "WiderspruchsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/ LRA  (+Rechtsbehelf)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74423.html#msg74423
Ablauf 5a KLAGE ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74424.html#msg74424
"Nach der Klage ist vor der Klage" ;)
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.