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Autor Thema: Vollstreckungsvorankündigung vom Landkreis  (Gelesen 8523 mal)

E
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Vollstreckungsvorankündigung vom Landkreis
Autor: 10. Dezember 2014, 20:57
Hallo liebe Gemeinde,

ich wende mich heute mit einer rein hypothetischen Fragestellung an euch.

Nemen wir mal an, Person A sieht es nicht ein, den Servicebeitrag zu zahlen, und hat daher bereits seit 2013 erfolgreich die Zahlung verweigert. A hat für das erste Quartal einen Gebührenbescheid erhalten und auch Widerspruch eingelegt mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung. Das selbe tat Person A ebenso für den Bescheid für das Zweite Quartal. Als der Bescheid für das Dritte Quartal kam, verwies A in dem Antwortschreiben auf die vorangegangenen Widersprüche und bat um deren Bearbeitung. Dann passiert hypothetisch sehr lange nichts.

Dann erhielt A die Ablehnung der Bescheide und bereitete sich auf die Klage vor, verpasste jedoch durch Änderungen des persönlichen Umfelds die Frist zur Klageerhebung.

Mal angenommen, A wartet nun ab was passiert, öffnete etliche Monate später erneut zwei Zahlungsaufforderungen, und erhielt aktuell ein Schreiben vom Landkreis mit der letzten Zahlungsaufforderung (Forderungspfändung, zB Kontenpfändung angedroht). Das hypothetische Schreiben weist den Gläubiger und Person A als Schuldner aus, ein Aktenzeichen für die Zahlung und enthält keine handschriftliche Unterschrift (weil maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig). Die Frist betrüge eine Woche zur Zahlung der Verbindlichkeiten aus dem ersten Quartal 2013.

Person A ist kein Konsument dieser Sender und verachtet diese. A möchte der Zahlung aus dem Weg gehen, kann sich aber keinen Anwalt leisten. Wie könnte A rein theoretisch nun verfahren?

Märchen zu Ende =) LG Efi



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v
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Ein Bekannter eines Bekannten meines Nachbarn hat mal erzählt, dass er bei Fristversäumnis immer erst mal prüft, ob die Frist auch nachweislich zu laufen begonnen hat. Was z.B. wenn ganz böse Menschen den Briefkasten plündern und der so wichtige Widerspruchsbescheid nicht nachweislich angekommen ist?
Dann würde man doch mal freundlich anfragen, wann denn mit dem Widerspruchsbescheid zu rechnen ist - sacht jedenfalls der Bekannte des Bekannten meines Nachbarn...


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

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Widerspruchsbescheide werden immer noch mit gewöhnlicher 0815-Post ohne jeglichen Zustellungsnachweis verschickt. Zudem sind diese so selten , dass sich durchaus mal einer in Luft auflösen kann.  :)
Da bedarf es keiner bösen Menschen die einen Briefkasten plündern....


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Schrei nach Gerechtigkeit

E
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Danke für eure Antworten =) ...da hätte Person A durchaus von alleine drauf kommen können  :-\ *facepalm*

Nun hat A aber dieses total fiktive Schreiben vom Landkreis erhalten. Die Frist lautet eine Woche. Was könnte A tun?
Angenommen A würde auf dieses Schreiben antworten mit dem Hinweis, dass A bereit wäre zu zahlen, wenn A den Vollstreckungsauftrag in Kopie erhält und das Schreiben vom Land ebenfalls unterschrieben im Briefkasten liegt? Hätte das eine zeitaufschiebende Wirkung? Können die der Bitte überhaupt nachkommen? Ist das überhaupt A´s gutes Recht das zu Fordern?

Lg Efi


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Dezember 2014, 21:57 von Efi Ka«

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  • Cry for Justice
Dann erhielt A die Ablehnung der Bescheide und bereitete sich auf die Klage vor, verpasste jedoch durch Änderungen des persönlichen Umfelds die Frist zur Klageerhebung.

War denn das auch der offizielle Widerspruchsbescheid ?
Es kursieren auch ähnliche Schreiben welche den Anschein einer Ablehnung erwecken sollen , jedoch ohne Rechtsbehelfsbelehrung sind und somit irreführend und nicht relevant.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Dezember 2014, 10:07 von Bürger«
Schrei nach Gerechtigkeit

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Hallo, ja das war der richtige, mit allem drum und dran. Liebe Grüße


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P
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eine fiktive Geschichte, PersonX kennt vielleicht eine PersonY

diese PersonY hat vor langer Zeit Probleme mit den FinAmt gehabt, wegen Ablehnung einer Korrektur der Steuer (Ablehnung B) eine PersonZ (sagen wir mal FinAmt Beteiligte) hat PersonY dann geraten zu prüfen ob in einem Schreiben bezeichnen wir es mal als A (Vorraussetzung für die dauerhafte Ablehnung B) alle Angabe enthalten sind oder ob da nicht vielleicht ein wichtiger Bestandteil X fehle, oder ob das Schreiben A vielleicht völlig fehle, X welcher immer dabei sein sollte. PersonY ist dann zum FinAmt um das persönlich zu regeln, in den Händen ein Schreiben C in der Annahme dieses wäre A, um zuklären wieso das Amt es nicht bearbeiten wolle, darauf zeigten die Damen dort ein Schreiben A, welche PersonY tatsächlich nicht erhalten hatte, und es wurde vermerkt und das Ganze in den vorhergehenden Stand versetzt. Hätte das FinAmt das Schreiben A ordentlich mit Post zur PersonY gesendet, dann wäre es wahrscheinlich auch angekommen und der Nachweis für das FinAmt wäre einfach gewesen.
Selbst wenn PersonY das Schreiben A erhalten hätte, es würde laut PersonZ reichen zu behaupten, dass dieses Schreiben fehle, weil das FinAmt dann den Nachweis erbringen müsste dass PersonY das Schreiben A erhalten hat inklusive wichtigem Bestandteil X .... und jetzt bleiben wir mal fiktiv, beim Rundfunk ist es ganz genau so, will meinen egal welcher Brief kommt, wenn nicht der Zuagng von der Behörde zweifelsfrei nachweisebar kann es immer sein, dass die Schreiben sich in Luft aufgelöst oder auch die Postausgangstelle nicht passiert haben.

Also PersonA könnte beim der Landesrundfunkanstalt einfach mal nach dem aktuellen Bearbeitungsstand des Widerspruchs fragen, falls dort die Aussage kommen würde, dass dieser bereits per Post zugestellt wurde, ... na ja was Person A jetzt tun könnte ist doch klar oder?


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  • Cry for Justice
ok , aber hat A diesen Widerspruchsbescheid denn auch wirklich erhalten ?
Oder ist A vielleicht versehentlich ein brennendes Streichholz darauf gefallen und hat ihn vernichtet.
Andere Variante zur zeitaufschiebenden Wirkung :
Den Erhalt des Widerspruchsbescheid beim GV hartnäckig leugnen und darauf bestehen endlich einen zu bekommen. Damit alles seinen rechten Weg geht und geklagt werden kann.
Das wirkt garantiert , der GV gibt den Vorgang zurück und gut ist erst mal wieder für unbestimmte Zeit.
Ich warte schon lange auf weiteres , vielleicht bringt der Weihnachtsmann eine neue Nachricht .



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Schrei nach Gerechtigkeit

C
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.... beim Rundfunk ist es ganz genau so, will meinen egal welcher Brief kommt, wenn nicht der Zuagng von der Behörde zweifelsfrei nachweisebar kann es immer sein, dass die Schreiben sich in Luft aufgelöst oder auch die Postausgangstelle nicht passiert haben.
....
Darauf wurde ja schon 2x vorher hingewiesen, aber unverständlicherweise ignoriert.
Fakt ist, gibt es erstmal tatsächlich einen (neuen) Widerspruchbescheid, kann man auch fristegrecht Klage einreichen....  (#)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Dezember 2014, 11:04 von Bürger«
Die ist keine Rechtsberatung meinerseits. Meine Beiträge stellen lediglich mein bescheidenes Wissen, Gedanken und/oder Erfahrungen dar.

  • Moderator
  • Beiträge: 11.412
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Bitte vor neuen Beiträgen immer die Suchfunktion des Forums ausgiebig nutzen.
Das Thema ist schon eingehend behandelt...


Optionen gegen die Zwangsvollstreckung - abhängig von persönlichen Umständen und der Vorgeschichte - ansatzweise nachzulesen auch unter:

Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837

Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838

Unbedingt auch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere prinzipiell zu verstehen.

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Auch hilft es nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

Generell kann man sagen, dass Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung eher informativen Charakters sind. Auf Schreiben mit Rechtsbehelfsbelehrung müsste man ggf. gem. der jeweiligen Rechtsbehelfsbelehrung reagieren. Steht eigentlich immer alles drin siehe auch
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420
und Folgebeiträge.

Wer lediglich ignoriert, wird früher oder später mit der Zwangsvollstreckung konfrontiert...
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837
...und das ist Geschmackssache.


Da diese allgemeine Fragen bereits ausgiebig im Forum behandelt wurden und werden, wird zur Vermeidung weiterer Mehrfachdiskussionen und somit auch zur Wahrung der ohnehin schon grenzwertigen Übersicht des Forums  dieser Thread hier geschlossen.
Danke für das Verständnis.


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