Es muss auf jeden einzelnen Bescheid Widerspruch erhoben werden, wenn die Rechtsmittel gewahrt bleiben sollen.
Beispiel
Bescheid 1
Widerspruch auf Bescheid 1
Bescheid 2
kein Widerspruch auf Bescheid 2 innerhalb der Frist und nicht gezahlt
-> Bescheid erlangt Rechtskraft, bei Streit darüber müsste der Zugang des Bescheids nachgewiesen werden, --> in der Regel aufwendig und mit Stress verbunden, wenn nicht gezahlt wurde, weil die Behörde versucht den nun aus Ihrer Sicht rechtskräftigen Bescheid zu vollstrecken
Bescheid 3
kein Widerspruch auf Bescheid 3 innerhalb der Frist aber bezahlt
--> der Bescheid erlangt volle Rechtskraft, durch die Zahlung ist der Zungang wahrscheinlich nicht mehr strittig, eine Rückforderung für diesen Bescheid ist nicht mehr möglich
Merke, auch wenn ein Bescheid bezahlt wird, will Person A, das Geld irgendwann zurück muss zwingend Widerspruch gegen jeden Bescheid einzeln eingelegt werden
Sollten Bescheide so günstig kommen, dass innerhalb der Frist auf alle Bescheide gleichzeitig Widerspruch erhoben werden könnte, so wäre das zulässig, im Widerspruchsschreiben muss erkennbar sein auf welche Bescheide sich dieses bezieht
Anmerkung, Rückfordern kann passieren, dass es verwert bleibt obwohl Person A am Ende vielleicht Recht bekommt
-> Kasse leer
-> Weitergeltungsanordnung
-> Verjährung
--> will Person A also das Geld vollumfänglich behalten -> Widerspruch und nicht zahlen
Beispiel
z.B. wie das PersonX mit der Formfreien Zurückweisung mit hilfsweisem Widerspruch gemacht hat
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.msg70345.html#msg70345