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Autor Thema: Sind stardardisierte Widerspruchsbescheide zulässig?  (Gelesen 1175 mal)

E

Eddie

Hallo,

Person E hat heute endlich seinen Widerspruchsbescheid bekommen. Inhaltlich gleicht dieser 1:1 einem bereits geposteten Widerspruchsbescheid (absolut identischer Wortlaut):
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6637.msg70184.html#msg70184

Es handelt sich also um ein Standarddokument.

Zunächst hatte sich Person E gewundert, warum nur auf ca. die Hälfte der Argumente aus dem Widerspruch eingegangen wurde. Nun ist es aber klar. Der Widerspruchsbescheid ist eine Standardvorlage, die offenbar an alle mit ähnlichen Grundargumenten verschickt wurde.

Hier stellt sich die Frage, ob das überhaupt zulässig ist, denn es wird ja nicht auf alle Argumente und Fragen des Widerspruchs von Person E eingegangen. Bzw. ob man diesen Sachverhalt in die Klage aufnehmen sollte.

Mir war zunächst auch nicht so ganz klar wer der Absender ist, denn mein Widerspruch ging an den SWR. Die Antwort kam aber vom Beitragsservice. Schon etwas seltsam. Aber das ist ein anderes Thema.

Grüße
Eddie


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