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  • Termine, Verhandlungen,VG Gießen, 10.12.14: 10. Dezember 2014

Autor Thema: Termine, Verhandlungen, VG Gießen, 10.12.14  (Gelesen 23573 mal)

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Termine, Verhandlungen, VG Gießen, 10.12.14
Autor: 04. Dezember 2014, 21:34
Von einem Mitstreiter als Info zugesandt:

Verhandlungen am 10.12.2014 zum Rundfunkbeitrag

Verwaltungsgericht Gießen
35390 Gießen, Marburger Str.4
Sitzungssaal 15

beide Termine

10:00 und 11:30 Uhr


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

g
  • Beiträge: 104
ausgerechnet an diesem tag kommt der händler und holt die restlichen lämmer ab. Werde aber versuchen dies auf den nachmittag zu legen, d.h. komme zum termin.


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grasschaf

Um sich frei zu fühlen gibt es ein einfaches Mittel:
nicht an der Leine zerren.
(Hans Krailsheimer, 1888-1958)

G
  • Beiträge: 380
oh?! Das haben sie mir nicht gesagt >:(, vielen herzlichen Dank für die Info, ich werde hingehen.

Dankesehr, karlsruhe.


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"Weil es der kommerziellen Konkurrenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland so gut wie nie geht (...), müssen wir mit „Sky“ leiden." (Zitat Dr. Hermann Eicher, Justitiar des Südwestrundfunks, Gastbeitrag "Der Rundfunkbeitrag ist ein Korrektiv für Marktversagen", Handelsblatt 30.09.2012, http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-der-rundfunkbeitrag-ist-ein-korrektiv-fuer-marktversagen/7199338.html, Abruf: 21.08.2014)

B

BM

  • Beiträge: 105

Weiß jemand, ob die Kläger Privatpersonen sind oder Firmen?

In Gießen und Marburg zusammen leben fast 40000 Studenten, 
einigen davon wird das Thema auch unter den Nägeln brennen.
Ich vermute, daß sich Bafög-Empfänger von der Rundfunkabgabe befreien lassen können, aber etliche bekommen keine staatlichen Leistungen für das Studium.

Wie kann man die informieren?

Ich habe mir gedacht, durch kopierte DinA4 Zettel, etwa mit dem Text:



Klagen gegen
Rundfunkbeitrag:



2 öffentliche Termine am 10.12.2014
Verwaltungsgericht Gießen
10:00 und 11:30Uhr



nähere Infos bei gez-boykott.de 
 / Beitragsservice /  Kalender

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12194.0.html ]





Diese Zettel werden dann an stark frequentierten Orten (Mensa, Kopierläden, andere Geschäfte, Passagen, Bushaltestellen ...) plakatiert.

In Eigeninitiative!!!

Jeder der sich vom ÖRR drangsaliert fühlt und Widerstand leisten will,
kann zunächst einmal dazu beitragen, die Leute zu vernetzen. 


Wie ist die Meinung dazu?

Wäre eine  derartig marktschreierische Verbreitung eines Gerichtstermins überhaupt legal?
 


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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Sehr gute Idee, sollten wir in jeder Stadt machen, in der Verhandlungen stattfinden.

Bitte vorher fragen, ob dieser Zettel auch ausgehängt/ausgelegt werden darf.

Auch nicht einfach irgendwo hinkleben.

Hier ist nur noch der Termin um 11.30 Uhr gültig.



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Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

K
  • Beiträge: 810
In Gießen und Marburg zusammen leben fast 40000 Studenten, 
einigen davon wird das Thema auch unter den Nägeln brennen.
Ich vermute, daß sich Bafög-Empfänger von der Rundfunkabgabe befreien lassen können, aber etliche bekommen keine staatlichen Leistungen für das Studium.

Wie kann man die informieren?

In den Mensen der Universitäten essen täglich tausende Studierende. Auf den Tischen in den Mensen liegen gewöhnlich immer irgend welche Flyer zu aktuellen Partys, von irgend welchen studentischen Parteien oder zu irgend welchen politischen oder gesellschaftlichen Vorträgen. Ein Auslegen von Flyern erreicht dort das Maximum an Aufmerksamkeit.

Wäre eine  derartig marktschreierische Verbreitung eines Gerichtstermins überhaupt legal?

Wieso sollte sowas illegal sein? Gerichtsverhandlungen mit der Anwesenheit von Prominenten werden doch auch in größeren Tageszeitungen mit der üblichen Breitenwirkung bekannt gegeben und diskutiert.


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B

BM

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Hallo Knax,

'kannst schon recht haben mit der Infoflut in der Mensa.
Es war so eine spontane Idee, sozusagen erst heute aus der Taufe gehoben.
Und ich hatte auch nicht daran gedacht auf jeden Mensatisch einen Zettel zu legen.

Wenn Dir andere Kanäle der Infoweitergabe einfallen, vielleicht elektronische - immer heraus damit.


Mir sind gelegentlich kleine Plakate/Zettel aufgefallen, z. B. an Straßenlaternen (ist für unser Anliegen - glaube ich - nicht erlaubt) oder an anderen, auch „unmöglichen“ Orten, wo jemand nach seiner/ihrer verschwundenen Katze fragt, und diese Infos wirken manchmal improvisiert und Mitleid erregend, aber sie können die Info verbreiten.

Das Weitere wird sich finden.

Das wäre sozusagen die mehr subversive Variante des Vorgehens.

Zugegeben habe ich mich bisher noch nicht um „seriöse“ Wege gekümmert, z. B. Zeitungsartikel von Redakteuren, welche der neuen Rundfunkgebührenordnung kritisch gegenüberstehen und die auf den Gerichtstermin hinweisen könnten.



Heute habe ich gleich 14 Zettel mit obiger Aufschrift an 3 Stellen in der Stadt verteilt, dabei mit 3 zufällig vorbeigehenden Leuten kurz das Thema besprochen und werde morgen noch einmal an weiteren Stellen etwas verteilen. 

Ein Student meinte, er sei in der studentischen Rechtsberatung gewesen und die hätten ihm wenig Hoffnung gemacht.

Aber immerhin wollte er einen Zettel in seinem Mietshaus aushängen.
 


 


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  • Status: Antrag auf Zulassung der Berufung
humpf,

da bin ich mal gespannt, ob meine Klage auch an dem Tag dran ist...


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Dann müsstest Du schon länger eine Terminsladung erhalten haben watcherx, wenn Du nicht der 11.30 Uhr-Termin bist, dann sicher nein.


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  • Status: Antrag auf Zulassung der Berufung
okay, Danke fuer die Info!


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Re: Termine, Verhandlungen, VG Gießen, 10.12.14
#10: 08. Dezember 2014, 19:00
Sehr gute Idee, sollten wir in jeder Stadt machen, in der Verhandlungen stattfinden.

Social Media nutzen... Habs mal auf Twitter...


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Re: Termine, Verhandlungen, VG Gießen, 10.12.14
#11: 09. Dezember 2014, 11:01
Wenn es Leute gibt im Bereich Gießen und Marburg, welche selber betroffen sind oder die an dem Thema interessiert sind und die morgen gerade Zeit haben, sollte man alles dransetzen die auch zu erreichen.

Wenn ich es richtig verstanden habe,  ist nur noch der zweite Termin um 11:30  gültig?

Ich selber bin nicht bei facebook oder Twitter angemeldet und kenne deren Multiplikatorwirkung nicht.
Kann man anläßlich dieser Gerichtsververhandlung noch etwas machen, etwa im Sinne einer Vernetzung von Betroffenen im Bereich Mittelhessen?

Es haben in Gießen sicher schon einige Verhandlungen stattgefunden, aber dies ist nun mal die erste, von der ich Kenntnis erhalten habe.



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Re: Termine, Verhandlungen, VG Gießen, 10.12.14
#12: 09. Dezember 2014, 11:44
Wenn ich es richtig verstanden habe,  ist nur noch der zweite Termin um 11:30  gültig?
Ja, das enspricht meinem Kenntnisstand.


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g
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Re: Termine, Verhandlungen, VG Gießen, 10.12.14
#13: 09. Dezember 2014, 23:31
gut zu wissen, das gibt mir etwas zeitliche luft - werde da sein - werde aber nicht lange Zeit haben.
Ich gehe davon aus, dass andere <Zuschauer> sich zu erkennen geben.


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Re: Termine, Verhandlungen, VG Gießen, 10.12.14
#14: 10. Dezember 2014, 14:41
Der 11.30 Uhr-Termin vor dem Verwaltungsgericht Gießen hat stattgefunden. Es waren auch Personen aus dem Forum anwesend. Insgesamt waren nicht so viele Zuschauer da. Es war, wie die Berichterstatterin mitteilte, der erste Termin zum RBStV vor dem VG Gießen.
Der Kläger war eine Privatperson. Er kannte sich offensichtlich hervorragend aus mit den Problematiken im Zusammenhang mit dem RBStV. Geltend gemacht waren offenbar hauptsächlich die Punkte Steuer, Grundrechtsverletzungen, fehlende Definition Grundversorgungsauftrag örR.
Der hr hatte Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bereits ausgesetzt.
Die Vorsitzende Richterin und Berichterstatterin hat u.a. darauf hingewiesen, dass bereits zahlreiche erstinstanzliche Verwaltungsgerichtsentscheidungen und die beiden Entscheidungen der Verfassungsgerichtshöfe Rheinland-Pfalz und Bayern vorliegen. Sie hat weiter darauf hingewiesen, dass über die Frage der Auftragsdefinition nicht an dieser Stelle entschieden werden könne.
Der Kläger hat auch eine Vorlage an das BVerfG angeregt.

Die Entscheidung wird heute noch verkündet und muss gesondert in Erfahrung gebracht werden.

Der Vertreter des hr konnte leider nicht sagen, wieviele Verfahren gegen den hr wegen des RBStV rechtshängig sind. Auskunft dazu könne der SWR erteilen.


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