Hallo Bürger,
wenn man viele User-Beiträge liest, erkennt man dass nach Erhalt der Mahnung und Ankündigungen zu Vollstreckung, bis Dato kein wirklich
akuter Handlungsbedarf bestand.. (variiert wohl je nach Bundesland?!)
Zitat vo SonnyB:
Bei Person Y gibts bis jetzt nix neues, fast 3 Monate schon her seit der
"Ankündigung der Zwangsvollstreckung" und nix is passiert.
Einschüchtern können die Person Y nicht. An dieser Stelle danke an das Forum
Daher sollte K eigentlich erst nach einer
akuten Ankündigung einer Vollstreckung von der Vollstreckungbehörde,
den Eilrechtschutz beantragen und ein Schreiben (s. vorherige Anlage) an die Stadt (-kasse als Vollstreckungorgan) senden!?
Eine Untätigkeitsklage zu stellen wäre in diesem Fall evtl. unnötig, aber zugleich doch wohl
risikoärmer als ein evtl. abgelehnter Eilrechtschutz?!?!
Eine direkte Klage wiederum würde zwar erstmal Ruhe einkehren lassen, hätte K aber auch - wenn er abwartet...
BTW: eine Vorlage (Muster) für den Antrag Eilrechtschutz, ist schwer ermittelbar, da K die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) nicht kapiert!
Um jetzt einen Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgereicht zu beantragen,
sollte man wissen welchen Absatz man zitiert!
Zudem die passende Formulierung! Leider habe ich gelesen (wie bereits erwähnt), dass einige Anträge abgelehnt wurden
!
(z. B. s. Link Antwort 6 von "awawaw"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8416.0.htmlDas würde K nicht so gerne riskieren! (ich fang gleich wieder mit dem Rauchen an!)
K würde am liebsten HansWurst's Nachbarn vorschicken und abwarte was passiert....
... gemäß der Logik wird er aber wohl ebenfalls an einer Untätigkeitsklage feilen!
HansWurst's Nachbar hat also einen Mitstreiter in Sachen Untätigkeitsklage!
Hier mal eine Vorlage einer Untätigkeitsklage von Olaf Kretschmann, welche doch schon ganz gut aussieht: Anlage (jpg) (muss noch genehmigt werden)
..daher noch der Link:
http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/09/funfter-offener-brief-die-intendantin.html (runterscrollen bis Ende)
...weitere Meinungen sind gefragt!
Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )