Diesem vermurksten RBStV ist nur mit Paragraphen beizukommen. Irgendwo steht geschrieben, wer wofür bezahlen muss, irgendwo steht geschrieben, wer nicht bezahlen muss, irgendwo steht geschrieben, wer das bestimmen darf und wer nicht. Dann kommen die Gesetze und Bestimmungen, wie bei der Geldeintreibung vorzugehen ist. Eckes56 hat einige Paragraphen rausgesucht, um die Ungerechtigkeit zu beweisen, die Gegenpartei hat in der Klageerwiderung sicherlich die Möglichkeit gehabt, die Vorwürfe zu entkräften. Wenn denen das nicht gelungen ist, wird es vor dem Richter auch nicht gelungen sein. Hier geht es nicht um die Meinung, dass der RBStV und deren Beitragserhebung ungerecht ist, hier geht es um den Beweis. Einige Punkte sind schon von anderen Gerichten abgeurteilt worden, es sind einige Argumente dabei, die nicht zu entkräften sind. Auch wenn der RBStV damit nicht insgesamt kippt, etwas mehr Gerechtigkeit sollte aber möglich sein, wenn es um die Belange der Bürger geht. Warum sollte ein Richter nicht erkennen, das die Verwaltungsakte nicht der deutschen Rechtsnorm entsprechen und dagegen einschreiten? Hier geht es um Pressefreiheit, das sollte bedeuten, die dürfen in gewissen Grenzen ihre Programme machen. Warum deren Finanzierung mit miesen Tricks und Verwaltungsakten aus der Grauzone der Gesetze durchgesetzt werden muss, ist doch wirklich fraglich. Wo kein Kläger, da kein Richter. Hier ist ein Kläger, der hoffentlich an einen vernünftigen Richter gekommen ist, um einige schlechte Gewohnheiten der örR zu beseitigen.