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Autor Thema: >> Köln, 04.12.2014 - Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<  (Gelesen 30586 mal)

  • Beiträge: 811
  • Cry for Justice
Das stimmt nicht. Es genügt die Zustellung des Bescheids, denn es gibt keine aufschiebende Wirkung.
Es kommt drauf an , was man hier unter Zustellung verstehen soll. Eine gewöhnliche 0815 Zustellung hat den gleichen wertlosen Status wie ein lose überall ausliegendes Flugblatt.
Sollte hier eine nachweisbare Zustellung gemeint sein , dann ist diese eh so selten wie ein Osterhase zu Weihnachten und hat keine verallgemeinernde Bedeutung.
Zudem halte ich die Floskel "keine aufschiebende Wirkung" genauso für ein Märchen wie die lächerliche Androhung von 1000€ Ordnungsgeld .
Ich habe bisher keine besonderen Maßnahmen wie irgendwelche Anträge ergriffen und "genehmige" mir nun schon seit über 2 Jahren eine fast unbehelligte "aufschiebende Wirkung".
Lediglich das Ansinnen einer GVin schlägt zu Buche  , wurde aber locker abgewimmelt.
Ich frage mich , warum andere mitunter schon nach viel kürzerer Zeit die seltsamsten Verrenkungen veranstalten.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Dezember 2014, 21:44 von tokiomotel«
Schrei nach Gerechtigkeit

P
  • Beiträge: 4.011
ein jeder Fall wird wahrscheinlich auch davon abhängig, welcher Bearbeiter beim BS oder bei der Rundfunkanstalt es in die Hände bekommt anders abgearbeitet,

auch kann es sein, dass sich die Akten stapeln, dann kann es passieren das nach LIFO stat nach FIFO gearbeitet wird.
Pech für die Akte, welche immer oben drauf kommt, diese ist dann schneller wieder im Umlauf.

Auch kommt es wahrscheinlich auf den Grad der Schreibweise des Widerspruchs an, wie schnell ein Mitarbeiter diesen verarbeitet. So kann es dazu führen, dass der eine seine Klage schneller erheben muss, als andere

Beispiel Widerspruch Formfrei http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.0.html   2x eingelegt
Status, nach einer Mitteilung auf den ersten Widerspruch und noch 2 oder 3 Mahnungen ist bisher offen, auch sind keine weiteren Beitragsbescheide mehr gekommen, Ursache dafür aber noch unklar

2 Jahre sind ja noch keine Zeit, je mehr Widersprüche sich dort auftürmen um so stärker steigt die Wartezeit auf einen Widerspruchsbescheid. Wer sehr schnell dabei war, also bereits Mai 2013 einen Bescheid hatte, dürfte ganz weit vor mit der Klage liegen.


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  • Beiträge: 173
.....und zum Anderen der §2 (1) VwVfG NRW (Fn14) Ausschluss des WDR vom VwVfg in NRW.
...Ich habe erhebliche Zweifel, dass das elektronische Vollstreckungsersuchen des WDR formell rechtlich den Anforderungen des VwVfG und des VwVG genügt. ....

Sollte die Landesrundfunkanstalt tatsächlich mit Widerspruchsbescheide agieren und ein Vollstreckungsersuchen stellen, hilft eine Begründung zu den fehlenden Unterschriften § 126 (1) BGB, § 34 (3) VwVfG, § 37 (3) VwVfG, § 44 (2) VwVfG. Hier greift dann erneut § 125 BGB Nichtigkeit wegen Formmangels.
....
Zunächst einmal Gw zum errungenen Sieg. 'Mein Kumpel ' stand ja selber ganz kurz vor einer (wahrscheinlich fast gleichen) Klage, ist dann allergdings ohne Klage zum Erfolg gekommen.  ;D

Aber, widersprichst du dir oben nicht selber? Zum einen stellst du ja selber heraus, dass das VwVfG nicht für BS/LRA zutrifft [§2 (1) VwVfG NRW (Fn14)], anschließend zitierst du §§ aus dem VwVfg. *kopfkratz*

Auf deine Klageschrift und vor allem die Urteilsbgründung bin ich jetzt aber mal gespannt.
Etwas (wohl unabsichtlich) widersprüchlich sind deine bisherigen Angaben nämlich schon. Vielleicht ist der Eindruck aber nur der Unvollstädigkeit geschuldet  :)


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Hallo eckes56,lass Dich nicht von irgendwelchen Miessmachern beirren,auf alle Fälle bist Du einer der Ersten,die einen Teilerfolg erzielen konnte und alle können einen Teil davon übernehmen.
Dafür hat sich Deine Mühe gelohnt.

Danke …


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Wenn ich mal Nachfrage darf:
Warum wurde der Beitrag von eckes56 mit der Klagebegründung entfernt?

Ich finde es immer wieder schade, dass in einem Forum wie diesem, immer wieder Beiträge kommentarlos gelöscht, Threads ohne wirklichen Grund geschlossen werden.


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Uwe

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Wenn ich mal Nachfrage darf:
Warum wurde der Beitrag von eckes56 mit der Klagebegründung entfernt?

Ich finde es immer wieder schade, dass in einem Forum wie diesem, immer wieder Beiträge kommentarlos gelöscht, Threads ohne wirklichen Grund geschlossen werden.

Es wurde entfernt, da dort noch Namen zu lesen sind.
eckes56 muss das noch bearbeiten und dann wird es neu
eingestellt.

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Gruß Uwe


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Wenn ich mal Nachfrage darf:
Warum wurde der Beitrag von eckes56 mit der Klagebegründung entfernt?

Ich finde es immer wieder schade, dass in einem Forum wie diesem, immer wieder Beiträge kommentarlos gelöscht, Threads ohne wirklichen Grund geschlossen werden.

Es wurde entfernt, da dort noch Namen zu lesen sind.
eckes56 muss das noch bearbeiten und dann wird es neu
eingestellt.

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Ok, ist jetzt anonym ! Kritik erwünscht …

(Anm. Moderator seppl: Habe nachträglich noch die Anschrift in der Kopfzeile entfernt)


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Nach dem Lesen bzw. Überfliegen der Klage ist PersonX auf das schriftliche Urteil gespannt, und auch auf welche Punkte sich der Richter weder eingelassen hat, und welche direkt verworfen wurden, bzw. wie die Antworten zu einigen Punkten ausgesehen haben.


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....
Ok, ist jetzt anonym ! Kritik erwünscht …
....
Danke fürs uploaden. Hab mir die Klageschrift jetzt mal durchgelesen.
Ganz ehrlich und spontan?

Vorweg: Ich freue mich wirklich für dich, dass deiner Klage stattgegeben wurde und (wahrschenlich nur in Teilen) positiv entschieden wurde. Und dafür, dass du den Weg der Klage beschritten hast, bekommst du meinen Respekt, aber:
Gefühlte 70% deiner Begründungen könnte selbst ich als Laie (mit etwas erweiterem Wissen) mehr oder weniger direkt widerlegen oder aber wegen Fehler abschmettern..
Einige Punkte stimmen natürlich schon, und bei einigen Punkten bin ich mir selber etwas unsicher. Aber im großen und ganzen sträuben sich mir bei _der_ Klageschrift die Haare zu Berge.

Aber ich lasse mich auch gerne eines Besseren belehren. Warten wir also ersteinmal die Urteilsbegründung ab.


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Danke für Deine Kritik, wenn Du mir jetzt noch die aus Deiner Sicht 70% Begründungen nennst (gerne nur die Beweis Nummer), die widerlegbar sind, kann ich meine nächste Klage inhaltlich verbessern.


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Das könnte und würde ich sogar, auch wenn es viel Arbeit ist. Aber nur die BeweisNr. anzugeben, ohne dass ich das begründe oder ggf korrigiere, würde dir m.M.n. nicht viel weiter helfen.

Deswegen auch mein letzter Satz im obigen Beitrag: erstmal die Urteilsbegründung abwarten. Vielleicht liege ich ja auch in einigen Punkten falsch, oder bestenfalls hat das Gericht falsch begründete Punkte trotzdem angenommen, aber selbständig inhaltlich korrigiert. (Soll ja auch fleissige Richter geben, siehe LG Tübingen). Somit wären einige Punkte dann bereits erledigt.

Daher mein Vorschlag: abwarten, freu dich über deinen Sieg, und wenn die Urteilbegründung da ist, meld dich. Dann sehen wir weiter.


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Aber im großen und ganzen sträuben sich mir bei _der_ Klageschrift die Haare zu Berge.

Und deswegen halte ich es für völlig ausgeschlossen, dass der Klage auch nur teilweise stattgegeben wurde.


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  • Gegen Zwangsfinanzierung
Also ich finde die Anklage völlig in Ordnung und gut begründet. Der Kläger hat es auf eigene Art und Weise formuliert, so wie es halt ein ganz normaler Bürger die Zwangsfinanzierung mit eigenen Augen sieht.
Wir haben Klagen mit Anwälten verloren, wir haben Klagen ohne Anwälte verloren, die Anwälte haben im eigenen Namen geklagt und auch verloren.
Vielleicht wird diese Klage die Richter etwas bewegen. Klar, einige Anklagepunkte sind aus juristischer Sicht nicht zu vertreten, jedoch aus menschlicher Sicht absolut nachvollziehbar.
Es muß doch in Deutschland einen Richter geben, der diese Zwangsabgabe wenigstens teiweise für verfassungswidrig erklärt.


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  • Beiträge: 4.011
das wäre ein Richter, welcher selbst bereits alles oder vieles erreicht hat und dennoch jung genug im Kopf ist, sich der Sache bewußt ist und keine Arbeit scheut, damit fallen wahrscheinlich 99% raus, mal sehen an welchem VG das 1% sein wird


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  • Beiträge: 3.239
Diesem vermurksten RBStV ist nur mit Paragraphen beizukommen. Irgendwo steht geschrieben, wer wofür bezahlen muss, irgendwo steht geschrieben, wer nicht bezahlen muss, irgendwo steht geschrieben, wer das bestimmen darf und wer nicht. Dann kommen die Gesetze und Bestimmungen, wie bei der Geldeintreibung vorzugehen ist. Eckes56 hat einige Paragraphen rausgesucht, um die Ungerechtigkeit zu beweisen, die Gegenpartei hat in der Klageerwiderung sicherlich die Möglichkeit gehabt, die Vorwürfe zu entkräften. Wenn denen das nicht gelungen ist, wird es vor dem Richter auch nicht gelungen sein. Hier geht es nicht um die Meinung, dass der RBStV und deren Beitragserhebung ungerecht ist, hier geht es um den Beweis. Einige Punkte sind schon von anderen Gerichten abgeurteilt worden, es sind einige Argumente dabei, die nicht zu entkräften sind. Auch wenn der RBStV damit nicht insgesamt kippt, etwas mehr Gerechtigkeit sollte aber möglich sein, wenn es um die Belange der Bürger geht. Warum sollte ein Richter nicht erkennen, das die Verwaltungsakte nicht der deutschen Rechtsnorm entsprechen und dagegen einschreiten? Hier geht es um Pressefreiheit, das sollte bedeuten, die dürfen in gewissen Grenzen ihre Programme machen. Warum deren Finanzierung mit miesen Tricks und Verwaltungsakten aus der Grauzone der Gesetze durchgesetzt werden muss, ist doch wirklich fraglich. Wo kein Kläger, da kein Richter. Hier ist ein Kläger, der hoffentlich an einen vernünftigen Richter gekommen ist, um einige schlechte Gewohnheiten der örR zu beseitigen.


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