Hallo liebes Forum,
folgender Fall bei Person A: Hat bisher NIE auf Briefe reagiert (komplett alle bekommen von der Anmeldung über Gebührenbescheid, Mahnung bis hin zum Festsetzungsbescheid jetzt)
Person A hat vor allem bisher gar nicht reagiert da sie im Notfalls owieso als (EX)Student und nun Hartz4-ler befreit wäre. Person A hat aber wenig lust, rückwirkend sämtliche Bescheide zu sammeln und an den Beitragsservice zu schicken.
Müsste Person A jetzt gegen den Festsetzungsbescheid doch einmal Widerspruch einlegen, damit nicht doch die Vollstrecker irgendwann vor der Tür stehen oder kann einfach wieder auf das Schreiben nicht reagiert werden? Hat damit jemand Erfahrung?
Würde es die GEZ ganz verstummen lassen, wenn man JETZT mit einem Widerspruch einen Hartz4 Bescheid mitschickt?
Person A möchte eigentlich am liebsten keine bedrohlichen Briefe mehr bekommen...
vielen Dank!