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Autor Thema: Befreiung nicht beansprucht, alles ignoriert, jetzt Festsetzungsbescheid  (Gelesen 3982 mal)

d
  • Beiträge: 2
Hallo liebes Forum,

folgender Fall bei Person A: Hat bisher NIE auf Briefe reagiert (komplett alle bekommen von der Anmeldung über Gebührenbescheid, Mahnung bis hin zum Festsetzungsbescheid jetzt)
Person A hat vor allem bisher gar nicht reagiert da sie im Notfalls owieso als (EX)Student und nun Hartz4-ler befreit wäre. Person A hat aber wenig lust, rückwirkend sämtliche Bescheide zu sammeln und an den Beitragsservice zu schicken.
Müsste Person A jetzt gegen den Festsetzungsbescheid doch einmal Widerspruch einlegen, damit nicht doch die Vollstrecker irgendwann vor der Tür stehen oder kann einfach wieder auf das Schreiben nicht reagiert werden? Hat damit jemand Erfahrung?
Würde es die GEZ ganz verstummen lassen, wenn man JETZT mit einem Widerspruch einen Hartz4 Bescheid mitschickt?
Person A möchte eigentlich am liebsten keine bedrohlichen Briefe mehr bekommen...

vielen Dank!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. November 2014, 03:17 von Bürger«

s
  • Beiträge: 516
Ein erfolgversprechenderes Argument als die zur Befreiung berechtigenden Bescheide kann man im Widerspruch nicht bringen.


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s
  • Beiträge: 229
  • Weg mit der Zwangsabgabe
Es kommt darauf an, welche Argumente man hat und wie man zu dieser Zwangsabgabe steht.

Neben dem Antrag auf Befreiung und Zusendung der Hartz-IV-Bescheide sollte für den Fall einer Ablehnung vorsorglich auch gegen den Festsetzungsbescheid fristgemäß Widerspruch eingelegt werden, sonst wird er rechtskräftig und man hat mit dem GV zu tun. So sieht es jedenfalls Person X, die sich in einer ähnlichen Lage befindet.


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d
  • Beiträge: 2
Okay danke. Also wäre es keine gute Idee, weiter einfach gar nicht zureagieren. Person A hatte immer noch die Hoffnung die denken irgendwann unter der Anschrift wäre gar niemand zu erreichen. Durch eine Reaktion würde man sich ja praktisch als aktiv zurückmelden.

Jetzt hat sich bei Person A auch schon eine Summe von 400 Euro aufsummiert, würde dann überhaupt der letzte Hartz4 Bescheid reichen, weil die Fälligkeit ja schon Monate zurückreicht...?


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  • Moderator
  • Beiträge: 11.747
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Rückwirkende Befreiung für neuangemeldete Leistungsempfänger:
"Rückwirkende Befreiung ist möglich" für ALG2-Empfänger - mit Beispiel
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11383.0.html

...mglw. nicht für vorher bereits Angemeldete. Es gibt *Übergangsregelungen* bis Ende 2014. Deswegen bitte obigen Beitrag selbst genau durchlesen und prüfen, was im eigenen Fall anwendbar ist.
Es ist ein externer Artikel - aus augenscheinlich nicht gerade "dubioser" Quelle.
Ich selbst habe aber nicht die Zeit, mich auch da noch einzuarbeiten ;)


Ansonsten bitte auch ausgiebig die Suchfunktion des Forums nutzen und unbedingt generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen.

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Auch hilft es nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

Generell kann man sagen, dass Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung eher informativen Charakters sind. Auf Schreiben mit Rechtsbehelfsbelehrung müsste man ggf. gem. der jeweiligen Rechtsbehelfsbelehrung reagieren. Steht eigentlich immer alles drin siehe auch
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420
und Folgebeiträge.

Wer lediglich ignoriert, wird früher oder später mit der Zwangsvollstreckung konfrontiert...
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837
...und das ist Geschmackssache.


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Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

s
  • Beiträge: 516
Person A hatte immer noch die Hoffnung die denken irgendwann unter der Anschrift wäre gar niemand zu erreichen.

Die Hoffnung kann A sich aus dem Kopf schlagen.
Wäre unter der Adresse niemand erreichbar, bekäme der BS entsprechende Info von der Post.


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