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Autor Thema: Facebook"erfolge" gegen den BS  (Gelesen 31779 mal)

C
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Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
#30: 06. November 2014, 22:39
....
Ob's nichts bringt, wird man sehen. Was soll denn als nächstes kommen? Nochmal an die Stadtkasse? Das hätte der BS auch gleich machen können. Ich bin da nicht ganz so pessimistisch. Und überhaupt gilt auch hier: Die Masse macht's.
Wie du an dem Fall meines Kumpels in diesem Thread http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10781.0.html ersehen kannst: 3x Stadtkasse, 2x Creditreform beauftragt. Insgesamt über'n Zeitraum von  3,5 Jahre abwechselnd....

Bzgl. Creditrefom: ich könnte mir vorstellen, dass die die dem Zwecke des zusätzlichen Druckmittel einsetzen. Zumindest Mentalschwache bekommen auch bei Briefen von denen das Hosenflattern. Bei meinem Kumpel hatte das erste Schreiben schon einen gewissen Unterton und Druck zwischen den Zeilen. Beim 2'ten mal hab sie es dann auf die Freundschaftstour versucht: "Hi, wir treten ja hier als Vermittler auf und bieten Ratenzahlung an bla bla bla...." Sobald die aber merken, dass da ein Zahlungunwilliger ist, hören die auf, denn da verdienen die ja sonst nix weiter dran.


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Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
#31: 06. November 2014, 22:51
In den Facebookgruppen häufen sich aktuell die Fälle, in denen über die Stadtkassen die Konten dichtgemacht wurden.


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K
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Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
#32: 07. November 2014, 10:27
Zitat
Bzgl. Creditrefom: ich könnte mir vorstellen, dass die die dem Zwecke des zusätzlichen Druckmittel einsetzen.

Das hat nix mit Druckmittel zu tun, sondern der BS will an die Daten (Bonitätsauskunft) des Schuldners. Das was die Vollstreckungsbehörde nicht schafft, z.B. Abgabe der EV, übernimmt dann die Creditreform. Diese wird i.R.d. Amtshilfe gemäß §10 (7) RBStV tätig.

Zitat
Inkasso

Bleibt die Beitreibung durch die nach Landesrecht zuständige Vollstreckungsbehörde erfolglos, kann die Landesrundfunkanstalt nach § 10 Abs. 7 Satz 2 RBStV den Forderungseinzug – für einen begrenzten Zeitraum – an einen Inkassodienstleister
übertragen. Bisher wurde die Creditreform Mainz damit beauftragt (Stand: 2013).

Das Inkassounternehmen nimmt keine Aufgaben im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung wahr. Es darf den Beitragsschuldner nur während eines festen Bearbeitungszeitraums mehrmals anschreiben, wobei der Inhalt mit dem BEITRAGSSERVICE AZD abgestimmt ist, um ihn so zu einer freiwilligen
Zahlung der rückständigen Rundfunkbeiträge zu veranlassen.Dem Beitragsschuldner werden keine Inkassokosten in Rechnung gestellt. Der Dienstleister behält im Erfolgsfall seine Provision zu Lasten der Landesrundfunkanstalt ein. Lediglich die Portokosten sind vom Schuldner zu tragen, falls(Teil-)Zahlungen zu erlangen sind.

Zitat
In den Facebookgruppen häufen sich aktuell die Fälle, in denen über die Stadtkassen die Konten dichtgemacht wurden.

Das liegt aber daran, weil die Schuldner rechtlich nicht dagegen vorgehen. Einerseits, weil sie nicht wissen wie und andererseits vielleicht aus Faulheit oder Resignation. Keiner kann jemandem das Konto so einfach dicht machen. Das geht nur, wenn man keine Rechtsmittel einlegt und Fristen mißachtet.


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Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
#33: 09. November 2014, 22:32
6. Eigenartige Reduzierung des Kontostands

August 2014 397,93




Oktober 2014 96,73



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Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
#34: 10. November 2014, 10:42
6. Eigenartige Reduzierung des Kontostands

August 2014 397,93

Oktober 2014 96,73


Ein günstigeres Zwangsangebot habe ich auch bekommen:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9702.msg67097.html#msg67097

Das kann entweder ein Versehen sein
oder
der eigenartige Versuch, mit einem vorgeblichen Zwangsschnäppchen eine Zahlung provozieren zu wollen.

Natürlich ist ausschließlich nur ein Zwangsangebot von 0 €/fortwährend akzeptabel  ;)

Markus


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Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
#35: 13. November 2014, 02:46
.....
Ein günstigeres Zwangsangebot habe ich auch bekommen:
....
Das kenne ich auch. Das liegt aber wohl daran, dass die mal die Gesamtschuld annmahnen, mal nur einen aktuellen, also neu entstandenen (zusätzlichen) Rückstand anmahnen/dran erninnern.
Später, wenn es mal Richtung Zwangsvollstreckungnsankündigung geht, werden die Beträge schon noch zusammen gerechnet.
Die aktuellsten (also ganz neuen) Rückstandsbeiträge fehlen da dann aber wiederum, weil die ggf. noch nicht angemahnt wurden.
So zumindest mein Eindruck/Erkenntnis, wie es zu den unterschiedlichen Summen kommt.

Zitat
Bzgl. Creditrefom: ich könnte mir vorstellen, dass die die dem Zwecke des zusätzlichen Druckmittel einsetzen.

Das hat nix mit Druckmittel zu tun, sondern der BS will an die Daten (Bonitätsauskunft) des Schuldners.
Für eine Bonitätsauskunft brauchts aber doch nicht extra die Cf, das können die auch selber.
Abgesehen davon, was will der BS mit einer BönitätsInfo? Wollen die mir vielleicht einen Handyvertrag oder gar einen Kredit verkaufen? Wohl eher nicht.
Zum eintreiben der Gebühren interessiert die weder meine Bönität, noch mein Vermögen.
Und wenn die eine Auskunft v.d. Cf haben wollen, muß die Cf ja nicht erst überflüssige Briefe verschicken.
Ausserdem hast du es ja selber zitiert und rot eingefärbt (für dich habe ich das entscheidende mal in schwarzFETT markiert):
"kann die LRA den Forderungseinzug – für einen begrenzten Zeitraum – an einen Inkassodienstleister übertragen."

Das was die Vollstreckungsbehörde nicht schafft, z.B. Abgabe der EV, übernimmt dann die Creditreform.....
Und nochmal abgesehen davon: das Vollstreckungsorgen kommt wesentlich einfacher an eine EV als die Cf, denn letzte schmeissen sofort das Handtuch, sobald die feststellen, dass der mündige Bürger zahlungsunwillig ist.

Es geht also um den Forderungseinzug, und das dient m.M.n. einzig und alleim dem Zweck, Druck auszuüben. So sind dann auch deren Briefe, zumindest der erste.


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Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
#36: 13. November 2014, 17:03
7. Amtsgericht leitet Fall an BS zurück



Man achte hier auf die durch den BS verursachte verworrene Anschrift.


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Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
#37: 13. November 2014, 19:18
...
Man achte hier auf die durch den BS verursachte verworrene Anschrift.
Muahaha, ja danke für den Hinweis. Ist mir a.d. ersten Blick gar icht aufgefallen.
Aber da sieht man mal wieder, was der Bs und die LRA's mit ihrem Briefkopfwirrwarr provozieren.
Bürger die sich damit nicht befassen, können fast nicht erkennen, wer, wie, wo für was zuständig ist bzw. der richtige Empfänger ist.
Die Begründung ist doch mal ein Schritt i.d. richtige Richtung, letztendlich zwar nur Zeitgewinn, aber die Fordernden werden endlich mal dazu gezwungen, sich an die Verfahrensvorschriften zu halten.


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Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
#38: 16. November 2014, 03:39
8. SWR-Rechtsabteilung antwortet auf Widerspruch beim Amtsgericht und unterliegt


     

Antwort des Gerichts laut Facebookuser:

Zitat
Der Antrag der Gläubigerin vom 15.09.2014, das Rubrum zu berichtigen und den Schuldner in das Schuldnerverzeichnis einzutragen wird zurückgewiesen. [...]

Es kann dahingestellt sein lassen, ob die Bescheide ordnungsgemäß zugegangen sind. Nach dem Beschluss des Landgerichts Tübingen muss das Vollstreckungsersuchen u.a. mindestens enthalten:
- Bezeichnung und Dienstsiegel der Vollstreckungsbehörde sowie Unterschrift des Behördenleiters
- Bezeichnung des zu vollstreckenden Verwaltungsakts unter Angabe der erlassenden Behörde, Datum und Aktenzeichen
- Angabe wann der Pflichtige gemahnt wurde oder weshalb dies unterblieb

Diese Anforderungen sind in dem, diesem Verfahren zugrundeliegenden, Vollstreckungsersuchen nicht enthalten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. April 2015, 04:14 von Bürger«
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Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
#39: 16. November 2014, 12:19
Sehr schön, dass sich die Gerichte in BW dem Urteil des LG Tübingen fügen. Jetzt müssen nur noch alle AG selbsttätig die Vollstreckungsersuchen zurückweisen, ohne Erinnerung des Schuldners. Das bringt zwar in der Sache gegen den Beitrag nicht unmitelbar was, lässt aber die Gerichte aufhorchen mit welchen unrechtmäßigen Methoden hier versucht wird sich die Pensionskassen zu füllen.


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Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
#40: 16. November 2014, 13:50
Wird so leider nicht passieren, da die Amtsgerichte erst auf Erinnerung oder Widerspruch nach ZPO tätig werden. Aufhorchen sollten vor allem die GVs, auch wenn die die Sache letztlich wohl nicht selbständig zurückgeben können.


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Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
#41: 16. November 2014, 14:06
Aufhorchen sollten vor allem die GVs, auch wenn die die Sache letztlich wohl nicht selbständig zurückgeben können.
GVs können m.E. einen Vorgang sehr wohl selbständig zurückgeben. Bei mir war es jedenfalls so , ging erstaunlicherweise reibungslos und schnell vonstatten und m.E. auf direktem Weg zum Bservice/LRA zurück.


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Schrei nach Gerechtigkeit

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Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
#42: 16. November 2014, 22:59
@konspirativ:
Interessant für dich dürfte oben von Seite 1 der letze Absatz sein (nein, ich will da jetzt nicht weiter drauf rumhacken/anderer Thread):
"Beim BS handelt es sich um eine nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft der Rundfunkanstalten. Der BS kann daher auch nicht Partei eines Rechtsstreits sein"

Ich finde es echt perfide, wie man aus der Antwort vom SWR erlesen kanm, wie die sich immer wieder das Gesetz für ihre Bedürfnisse zurecht biegen. Urteilbegründungen zu ihren Gunsten werden mit eingefügt, aber wichtige und auch höher instanzliche Urteile, die deren Ansinnen entgegen stehen, werden ignoriert, z.B. bzgl. Zustellung v. Bescheiden.


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Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
#43: 17. November 2014, 01:13
Es ist bezeichnend, dass trotz genauer Kenntnis der Rechtslage - siehe den SWR zur korrekten Gläubigerbezeichnung und ebenso hier (http://www.gez-abschaffen.de/Neu2014/Erwiderung-vom-Oktober-2014-Seite2.jpg) den NDR - weiterhin munter zehntausendfach Vollstreckungsersuchen an GVs und Stadtkassen gesendet werden, die die abenteuerlichsten, aber nie die korrekte Gläubigerbezeichnung enthalten.


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!!! Facebookerfolge gegen den BS
#44: 23. November 2014, 21:31
9. BS verzichtet auf 572 € Gebühren und Beiträge




Zitat
bei mir hat ZDF den Fall an 3 verschiedenen Inkassos einem nach den anderen gegeben. Dann kam 6 Monate lang nichts und dann dieses Schreiben, und nein die 572 € hab ich nicht bezaht, es wurde einfach zurückgezogen also auf Null gesetzt und fieng wieder von Null an

https://www.facebook.com/groups/GEZGIER2013/permalink/507552866016399/?comment_id=627834807321537&offset=0&total_comments=95


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