Wir, als obdachhabende 4-köpfige Familie, haben ja (wegen bisher fehlendem Beitragsbescheid)
noch keinen Kontakt zu Beitragss. und Anstalt aufnehmen müssen.
Nach meiner Zwangsanmeldung, mit bekanntlich 13 Monate zu wenig berechneten angeblichen Beitragsschulden
(Startbeitrag), erhielt nun meine Freundin (die genau die gleichen Melde- und Ummeldedaten wie ich hat - bzgl. des Umzugs) das erste Mal von denen ein Schreiben (im Anhang).
Und gleich mit der, wahrscheinlich bereits bekannten, Ratenzahlungsvereinbarungs-Betrugstaktik.
In diesem an sie gerichteten Schreiben wurde aber, im Gegensatz zu meinem, diesmal kein Anteil der angeblichen Beitragsschuld unterschlagen.
Sie hat die komplette "solidarische" Summe bekommen.
Sieht so aus, als müsste ich jetzt dieses Ratenbetrugstaktik-Schreiben aufheben und im Widerspruch auch noch mit verwenden.
( Die scheinen zu denken, wir hätten hier wohl alle nichts Besseres zu tun
)
Da die Möglichkeit besteht, dass auch bei anderen mehrköpfigen Haushalten
fehlerhafter berechnete Zwangsbeitragsforderungen für verschiedene Haushaltsmitglieder auftauchen, müsste das dann ev. auch mit in den Widerspruch.
Vielleicht so (?) :
Ihr Bescheid ist bereits schon dadurch ungültig, dass Sie nachweislich zwei Mitgliedern dieses Haushaltes
(Freundin v. Markus und Markus) zwei verschieden berechnete Forderungssummen gesendet haben.
Durch diese Ungleichbehandlung v. Mitgliedern unseres Haushaltes
und der offensichtlichen Falschberechnung des Rundfunkbeitrages für diesen Haushalt
ist der Bescheid bereits schon formal fehlerhaft und deshalb aufzuheben.
(Über die Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrages werden wir Sie dann informieren, wenn Sie es schaffen,
einen formal gültigen Beitragsbescheid mit einer korrekt berechneten Beitragssumme zu erstellen....)