Hallo, ich bin neu hier und möchte euch jetzt auch mal einen Streit mit der GEZ erzählen, den mir Person A neulich erzählt hat. Das wird jetzt eine sehr lange Geschichte, da es sich auch schon sehr lange hinzieht. Deswegen bediene ich mich folgend der kurzen Auflistungsform der Ereignisse.
Da Person A z.Zt. ‘befreit‘ ist , ist für ihn die nicht verfassungskonforme Beitragserhebung z.Zt. eher zweitrangig, wobei er das aber wohl auch so sehen dürfte.
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Es soll wohl so mitte 2010 losgegangen sein:
-Beitragsbescheide und Mahnungen, obwohl er immer regelmäßig und fristgerecht (monatlich !) gezahlt hatte (incl. Zahlungsbestimmung). Dem ersten Bescheid hatte er noch Widersprochen (mit anschl. Ablehnung), alle weiteren ignoriert.
-Irgendwann Ankündigung der Zwangsvollstreckung ->Widerspruch -> Ablehnung.
- Anordnung der Zwangsvollstreckung bei der örtl. zuständigen Stadtkasse.
-Aufforderung der Stadtkasse zur Zahlung, anschl. 'Letzte Zahlungsaufforderung'. Irgendeinem der beiden Schreiben hatte er wohl Widersprochen (mit Begründung der regelmäßigen Zahlungen). Stadtkasse im Schriftwechsel mit GEZ. GEZ beharrte auf der Richtigkeit ihres Verwaltungsaktes.
-Ankündigung d. Stadtkasse des GV-Besuchs ->auf GV gewartet.
-dem GV vor Ort die Vollstreckung und Durchsuchung verwehrt, aber Kontoauszüge als Beweis der regelmäßigen Zahlungen vorgelegt ->GV hat Vollstreckung abgelehnt. (alles außer Haus geschehen !)
-GEZ hat Creditreform Mainz ! beauftragt, Gebühren einzutreiben. (Person A vermutet, Creditreform hat für die Eintreibung der Ö-R Beiträge extra eine Tochtergesellschaft gegründet).
-Person A habe Creditreform geantwortet, dass sie gegen Vorauszahlung seiner Auslagen, Kopien seiner K-Auszüge als Beweis erhalten könnten. Die haben danach den Fall ad Acta gelegt.
-GEZ wieder Stadtkasse beauftragt. Selbe Vorgehensweise wie oben bis GV Besuch. Vollstreckung und Durchsuchung erneut verweigert. Dem GV wurden weitere Argumente der Unrechtmäßigkeit des VW-Aktes erörtert, wohl noch ein nettes Pläuschchen gehalten, GV hat Vollstreckung erneut abgelehnt. (wieder alles außer Haus geschehen)
-Person A habe Verbraucherzentrale eingeschaltet mit der Bitte um Unterstützung zur Klärung der Angelegenheit. Direkt Kontoauszugkopien etc. weitergeleitet. VbZ mit GEZ in Korrespondenz,
und jetzt wird’s interessant:Erst dadurch habe er eine vollständige Auflistung der Kontobewegungen seines Teilnehmerkontos ab 2003 erhalten, aus dem hervor ging, dass die seine Gebühren widerrechtlich auf angebl. alte Kosten/Säumniszuschläge von 2002 -2005 Fremdgebucht hatten. Dadurch waren seine gezahlten Gebühren quasi als nicht gezahlt existent. Angebl. alte Kosten deshalb, weil sie nicht mehr im System hätten stehen dürfen, da 1. bereits erledigt und 2. sie eh verjährt wären. VbZ vertritt aber die Meinung der GEZ und konnte/wollte ihm nicht weiterhelfen.
-GEZ wieder Creditreform beauftragt, Cf diesmal mit Bettelschreiben auf Ratenzahlung. Cf klar und Eindeutig mitgeteilt, dass Person A kein Interesse an irgendeiner Korrespondenz mit denen habe und keine weiteren Belästigungen von denen wünsche. -> Fall scheinbar wieder ad Acta gelegt. Nix mehr von gehört, stattdessen ….ratet mal… (mittlerweile sind wir fast i.d. Gegenwart angekommen
)
-GEZ wieder Stadtkasse (zum 3’ten mal nun) beauftragt. Aufforderung zur Zahlung und 'Letzte Zahlungsaufforderung' (incl. Androhung der Erzwingungshaft usw.) erhalten. Seit 2 Monaten allerdings Pause….
-Person A hat Anwalt eingeschaltet, aber erfolglos, Mandat wieder entzogen zur weiteren Kostenvermeidung.
-Person A ist hier aufgeschlagen und auf Beschluss v. LG Tübingen gestoßen. Darauf aufbauend wird die Stadtkasse eine Beschwerde und Erinnerung v. ihm erhalten, in dem er darlegen wird, dass der Verwaltungsakt der GEZ nichtig ist. Da aber anderes Bundesland (-> andere Landesgesetze), kann er nicht alle Argumente des LG Tübingen nutzen, reicht aber zur Darlegung der Nichtigkeit. Außerdem: Antrag auf Einstellung des Verfahrens.
Mittlerweile habe er auch ein Schreiben der GEZ v. 2005 wieder gefunden, aus dem hervorgeht, dass zum damaligen Zeitpunkt sein Teilnehmerkonto bis einschl. 12.2004 ausgeglichen war.
Man beachte an dieser Stelle: die haben ab 2009 seine Gebühren auf angebl. Kosten aus 2002-2005 Fremdgebucht ! Darauf aufbauend wird die GEZ ein saftiges Schreiben, in dem er denen Schritt für Schritt erklärt, warum deren Fremdbuchungen widerrechtlich und somit zu beanstanden sind, erhalten. Außerdem weist er die GEZ zur Korrektur der Buchführung und sofortigen Einstellung des Verfahrens an.
Parallel zu den 2 obigen Schreiben soll wohl noch ein drittes raus gehen: an den Petitionsausschuss des Landtages. Das wird ein recht langes Schreiben, in dem er nicht nur um Unterstützung/Aufklärung bitten wird, sondern auch die Rechtsbeugung usw. der GEZ bemängele. Alles im Detail und mit vielen Argumenten etc. erklärt. Person A überlegt noch, ob da noch ‘ne Fachaufsichtsbeschwerde mit rein kommt.
Wer sich mit Petitionsausschuss und Fachaufsichtsbeschwerde nicht auskennt, dem sei erklärt: Der P-Ausschuss kann zwar keine Urteile o.Ä. fällen (nur Empfehlungen und so aussprechen), kann bei Problemen mit Behörden eben denen aber mächtig Dampf und Ärger bereiten, auch können dadurch Vorfälle i.d. Personalakten gelangen. Deswegen haben Behörden und deren Mitarbeiter dort schon ein wenig ‘schiss‘ vor (wenn es begründet ist). Eine Androhung mit denen wirkt manchmal Wunder. Fachaufsichtsbeschwerde: oft wird bei Unmut über Behördenmitarbeitern, Beamten und Polizisten mit ‘Dienstaufsichtsbeschwerde‘ gedroht, das ist aber der falsche Ausdruck dafür, richtig ist die Fachaufsichtsbeschwerde. Dienstaufsichtsbeschwerde ist für interne Angelegenheiten ….
So, ich hoffe, ich habe nichts wesentliches von seiner Story vergessen.