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Autor Thema: Widerstand  (Gelesen 1663 mal)

  • Beiträge: 67
Widerstand
Autor: 27. Oktober 2014, 11:22
Person A schreibt hier auf, wie weit der Stand der Dinge ist.

Als erstens abgewartet bis der Beitragsbescheid kommt darauf wurde ein Widerspruch abgeschickt mit folgenden Punkten:

1.Aussetzung
2. Unwirksame Zwangsanmeldung
3.Gegen den freien Willen
4. Verstoß gegen den Artikel 5 Abs. 1 Satz 1, 2.  so wie Sozialstaatsprinzip der Art. 20 Abs. 1 GG und Art. 28 Abs. 1 Satz 1
5. Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 1 (1. Halbsatz) GG
6. Spenden an Politische Parteien aus den Rundfunkgebühren.
7. Zusammenarbeit mit Politikern, somit ist diese ein Verstoß gegen das Rundfunksystem da es keine freie Presse gibt.
8. Zweite Datenbank aller deutschen.


Sehr schnell kam eine Antwort aber ohne Rechtsbelehrung.


Es wurde nicht auf alle Punkte geantwortet.

Trotz fehlenden Rechtsbelehrung hat Person A auf das Schreiben geantwortet und ist noch tiefer auf die genannten Punkte eingegangen.

Seit 3 Monaten herrscht Funkstille seitens der Rundfunkanstalt.

Person A überlegt ob er jetzt nicht Klagen sollte oder doch noch abwarten.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Oktober 2014, 23:47 von Uwe«

K
  • Beiträge: 18
Re: Widerstand
#1: 29. Oktober 2014, 12:17
Ich bin jetzt neu hier. Gestern traf bei mir ein Schreiben ein in dem ich mich binnen vier Anmelden soll sonst wird eine Zwangsanmeldung vorgenommen. Das ist das erste mal das ich ein Brief vom Beitragsservice erhalte. Davor hatte ich noch zu tiefsten GEZ-Zeiten mal immer bis zu drei  Briefe erhalten, auf die ich nie reagiert hatte. Ich hatte dann aufgefordert meinen Datensatz zulöschen. Bis gestern hatte ich so mehrere Jahre Ruhe.
Wie soll ich mich jetzt verhalten. Ich habe gelesen man soll erst mal nicht tun. Ab welchem schreiben sollte ich dann reagieren.
Vielen Dank für die Hilfe.



Edit "Bürger":
Thread muss moderiert werden und wird daher mindestens vorübergehend geschlossen.
Vor allgemeinen Anfragen bitte die Suchfunktion des Forums ausgiebig nutzen und vor allem eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen.

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Auch hilft es nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

Generell kann man sagen, dass Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung eher informativen Charakters sind. Auf Schreiben mit Rechtsbehelfsbelehrung müsste man ggf. gem. der jeweiligen Rechtsbehelfsbelehrung reagieren. Steht eigentlich immer alles drin siehe auch
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420
und Folgebeiträge.

Wer lediglich ignoriert, wird früher oder später mit der Zwangsvollstreckung konfrontiert...
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837
...und das ist Geschmackssache.

Ganz wichtig auch:
Im Forum dürfen nur hypothetische Fälle behandelt werden. Die Antworten könnten als Rechtsberatung aufgefasst werden, die im Forum nicht erlaubt ist. Die Rechtsberatung ist nur gewissen Personenkreisen vorbehalten. Hierzu auch der Hinweis u.a. oben rechts im Forum:
Wichtig für Sie:
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Oktober 2014, 12:28 von Bürger«

 
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