"Es gilt als zugestellt", ist kein rechtlicher Konsens.
Rechtlich gilt es eben nicht als zugestellt.
Da hast du in der Tat nicht ganz unrecht mit.
Es ist wohl so, dass es immer eine Einzellfallentscheidung ist, abhängig davon, ob der Adressat damit rechnen musste, dass ihm eine rechtserhebliche Erklärung zukommen könnte.
Spätestens aber mit dem 2'ten Versuch des Erklärenden, dem Adressaten das Schreiben auf diesem Wege zukommen zu lassen, dürfte dieses als zugestellt gelten. Quelle: OLG Hamburg, Urteil vom 24.04.2013, Az. 8 U 41/12
Daher meine Meinung bezgl. GEZ und Einschreiben: Da die Gescholtenen davon ausgehen müssen, dass ihnen im Zuge der Beitragseintreibung irgendwann auch mal ein solches Schreiben zugestellt werden könnte, wäre bereits der erste Zustellversuch als zugestellt zu werten.
Wenn jemand ein anderes 'höheres' Urteil kennt, immer her damit.
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Desweiteren fragt sich Herr K ob die eventuellen Zwangsvollstrecker (ebenfalls) mit Einschreiben verschicken? Danke euch.
Meine Erfahrung: Wenn die vorherige(n) Zahlungsaufforderunge(n) erfolglos blieb(en), wirft der GV auch gerne mal nen Brief (mit dem Termin zur Zv) persönlich ein. Dies dürfte allerdings stark unterschiedlich gehandhabt werden.
Die ist keine Rechtsberatung meinerseits. Meine Beiträge stellen lediglich mein bescheidenes Wissen, Gedanken und/oder Erfahrungen dar.