Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Festsetzungsbescheid für "Lagerraum" (Meldeadresse)  (Gelesen 17762 mal)

K
  • Beiträge: 234
Zitat
Die Person A hat aber keine Gewerbe und noch nie eine gehabt. Die Person A hat neben Unterricht nur ein Fortbildungsprojekt ins Netzt gestellt. Dieses Projekt wird von Staatlichen Institutionen unterstütz und nur zum Zweck der Ausbildung.

Das sagt Person A und ist ihre Interpretation. Tatsache ist, daß da eine Tätigkeit stattfindet, die nicht mit einem Angestelltenverhältnis und einem "freien Beruf" in Verbindung gebracht werden kann. Somit fallen alle anderen Tätigkeiten erstmal in den Verdacht eines Gewerbes.

Zitat
Jede wirtschaftliche Tätigkeit, die dauerhaft, unter eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung zum Zweck der Gewinnerzielung durchgeführt wird, bezeichnet man als Gewerbe.

Im engeren Sinne versteht man unter Gewerbe die produzierenden und verarbeitenden Gewerbe: Industrie und Handwerk. Ein Gewerbe wird durch einen Gewerbetreibenden in einem Gewerbebetrieb ausgeführt.

In der Rechtsprechung hat sich folgende Definition durchgesetzt: Ein Gewerbe ist jede erlaubte selbständige zum Zwecke der Gewinnerzielung vorgenommene nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig und für eine gewisse Dauer ausgeübt wird und kein „freier Beruf“ ist.

Die Aussagen von Person X sind ja ganz nützlich, aber X ist auch sehr schnell mit "da wird eben geklagt" bei der Hand.  >:D Ich sehe das nicht so, daß der BS in der Beweispflicht ist, sondern A muß widerlegen, daß es sich bei ihrer "Nebentätigkeit" eben nicht um ein Gewerbe (siehe juristische Definition oben) handelt.

Vor Gericht zu ziehen ist das eine, aber auch zu gewinnen eine andere. Wenn nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden kann, daß Person A kein Gewerbe betreibt, dann rate ich dringlichst von einer Klage ab.

Zudem sehe ich noch einen anderen verdächtigen Punkt. Wo wohnt A?

A ist in einer Schule angestellt und betreibt ein staatliches unterstütztes Fortbildungsprojekt. Ist A ohne festen Wohnsitz? ;)
Der Verdacht liegt schon sehr nahe, daß A hier ein falsches Spiel betreibt und den Lagerraum als Meldeaddresse benutzt, um woanders eine Wohnung zu beziehen und der GEZ zu entgehen. Der BS mag ja in einigen Dingen schwer behämmert sein, aber ganz so durchgeknallt und bescheuert sind die dann doch nicht. ;)

Also sollte sich A mal über mein Posting Gedanken machen. ;) Wenns nicht zutrifft umso besser.

Zitat
Das klingt plausibel, danke!

Das mag es für A und X sein, aber juristisch wird das leider anders gesehen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

s
  • Beiträge: 141
Person A hat lediglich einen Lagerraum angemietet. Nur daraus ein Gewerbe abzuleiten und der Person A Angestellte zu unterstellen offenbart die plumpe Gier des BS.

Zu klären ist inwiefern die Räumlichkeiten zum Wohnen geeignet sind oder nicht so wie unter §3 RBStV
vertragt ist halt, dass das die Meldeadresse ist.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

K
  • Beiträge: 234
Zitat
Person A hat lediglich einen Lagerraum angemietet. Nur daraus ein Gewerbe abzuleiten und der Person A Angestellte zu unterstellen offenbart die plumpe Gier des BS.

Wenn Spreefischer von Anfang an mitgelesen hätte, dann wäre eigentlich bekannt, daß es gar nicht um den Lagerraum geht, sondern um das Betreiben eines Gewerbes. Das Betreiben eines Gewerbes muß nicht zwangsläufig mit dem Lageraum im Verbindung stehen, sondern wirft eher die Frage auf: "Wo wohnt Person A"?

Wenn A nicht im Lagerraum wohnt, der eh nicht nach dem Meldegesetz meldepflichtig gewesen wäre, warum hat A sich dann beim EMA registrieren lassen? Eine plausible Erklärung wäre nach ihren Einlassungen, daß A nach Auszug bei Freunden unterkam und eh durch die Welt reiste. Um nicht ohne festen Wohnsitz zu sein, meldete sich A eben unter genannter Adresse (Lagerraum) an.

Das wäre aber auch die einzigste plausible Erklärung. Ob das ein Richter allerdings nach Abwägung aller Umstände auch so sieht ist äußerst zweifelhaft. ;)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Oktober 2014, 17:36 von Bürger«

A
  • Beiträge: 17
A kann nicht jeder Woche sich ummelden, weil er einen Anschrift braucht und ist davon ausgegangen, dass sie die neue Wohnung demnächst findet. A ist nach wie vor auf der Wohnungssuche, was verdammt schwer im Ort B ist. Ich wiederhole, A hat keine Gewebe betrieben und niemandem angestellt, wie es sich GEZ vorgestellt hat. Mehr noch, als A geschrieben hat, dass sie keine Gewerbe hat, wurde es vom GEZ nicht weiter verfolgt. Es wird eben von Rundfunkfirma behauptet, dass A im Lagerraum wohnt und auf Grund dessen Festzetzungsbescheid. Also Gewerbe-Geschichte wird dem A nicht mehr vorgeworfen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

P
  • Beiträge: 3.997
Wenn der Vorwurf mit dem Gewerbe für den aktuellen Widerspruch nicht mehr relevant ist, und es nur noch um den Lagerraum geht, also um die Vermutung der Anstalt, dass dort gewohnt wird, dann
sollte ein Widerspruch mit Fotos vom selbigen und der Aussage, dass dort nicht gewohnt wird und das dieses Lager nicht zum Wohnen geeignet ist aussreichend sein. Ein Vermutung kann einfach wiederlegt werden, wenn diese nicht den Tatsachen entspricht.

Denn damit wird genau die Behauptung entkräftet, dass dort obwohl es laut Mietvertrag ein Lager sei gewohnt wird.

Die Frage wo Person A dann tatsächlich wohnt muss Person A gegenüber diesen Anstalten nicht angeben. Das könnten diese zwar fragen, aber eine Antwort darauf muss Person A nicht geben.

Maßgeblich ist laut dem Vertrag nur, das für jede "Wohnung" und hier jeweils nur "die Inhaber" zu Beiträgen herangezogen werden. Person A ist jetzt "Inhaber" von einem "Lagerraum", welcher jedoch nicht zum Schlafen oder Wohnen geeignet oder benutzt wird, dann ist dieser laut dem Vertrag nicht beitragspflichtig.

Möchte der Beitragsservice von Person A also weiter Beiträge, dann müsste Person A eine Wohnung mieten oder sich in einer solchen melden, wo noch kein weiterer die Beiträge bezahlt, verpflichtet werden kann Person A dazu jedoch nicht.

-> Aber Person A verhält sich natürlich nach dem Meldegesetz falsch, das ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeld belangt werden, aber und das ist doch das Schöne nur, wenn es der Meldestelle bekannt oder anderweitig angezeigt wird.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

K
  • Beiträge: 234
Zitat
A kann nicht jeder Woche sich ummelden, weil er einen Anschrift braucht und ist davon ausgegangen, dass sie die neue Wohnung demnächst findet. A ist nach wie vor auf der Wohnungssuche, was verdammt schwer im Ort B ist.

A kann argumentieren wie er/sie will. Der RBStV argumentiert strikt nach dem Meldegesetz. Wenn A in Deutschland keine Wohnung hat und nicht dem Meldegesetz unterliegt, ist A schlicht und einfach ofW (ohne festen Wohnsitz). A hätte sich überhaupt nicht beim EMA anmelden müssen, sofern sie den Lagerraum nicht zum Wohnen benutzt.

Es bestand also überhaupt keine Meldepflicht. Nur um eine Adresse zu haben genügt eine Postanschrift, solange man nicht für Behördengänge (Austellung Ausweispapiere z.B.) einen Wohnsitznachweis benötigt. Man muß nur eine ladungsfähige Anschrift vorweisen können. Es ist nicht strafbar ohne festen Wohnsitz zu sein, sondern eher ein Dilemma. ;)

Wenn nun der Lagerraum nicht als Wohnraum dient und benutzt wird, der BS aber Kenntnis von einem evtl. Gewerbe erlangt hat (woher ist immer noch nicht von A beantwortet, vielleicht selbst dem BS mitgeteilt << Homepage >>) dann muß A ja trotzdem irgendwo wohnen. Wenn A also nicht im Ausland wohnt, dann wohnt A laut BS eben im Lagerraum.

Was gibts da so schwer zu verstehen?

Entweder A wohnt im Lagerraum oder bei Freunden oder ist ohne festen Wohnsitz!

Ohne festen Wohnsitz = keine Beitragspflicht!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Oktober 2014, 13:29 von Konspirativ«

A
  • Beiträge: 17
A hat in Moment tatsächlich keinen festen Wohnsitz. A ist auf der Suche nach eine Wohnung. A hat es so verstanden, dass er im Ort B verpflichtet ist sich innerhalb von 2 Wochen anzumelden. Da A eben nur diesen Lagerraum hatte, wo er Briefkasten auch erhalten hat, entschloss A vorübergehend sich da anzumelden. Das muss GEZ aber nicht interessieren, wenn A nachweisen kann, dass er da nicht lebt und immer bei verschiedenen Läuten übernachtet. Was A bei Bedarf auch nachweisen kann. Hat GEZ wegen diese Anmeldung Recht Person A zu zwingen Beiträge zu bezahlen?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

K
  • Beiträge: 234
A hat in Moment tatsächlich keinen festen Wohnsitz. A ist auf der Suche nach eine Wohnung. A hat es so verstanden, dass er im Ort B verpflichtet ist sich innerhalb von 2 Wochen anzumelden. Da A eben nur diesen Lagerraum hatte, wo er Briefkasten auch erhalten hat, entschloss A vorübergehend sich da anzumelden. Das muss GEZ aber nicht interessieren, wenn A nachweisen kann, dass er da nicht lebt und immer bei verschiedenen Läuten übernachtet. Was A bei Bedarf auch nachweisen kann. Hat GEZ wegen diese Anmeldung Recht Person A zu zwingen Beiträge zu bezahlen?

Das Problem ist nun, daß A im Nachhinein nicht mehr beweisen kann, den Lagerraum nie als Wohnraum benutzt zu haben. Da nützen auch keine Fotos.

A sollte sich sofort abmelden, die Postanschrift von Freunden oder Arbeitgeber benutzen (falls diese zustimmen), um den Krallen des BS in der Zukunft zu entgehen. Solange A diese Meldeadresse hat, entkommt sie dem BS nicht.

A sollte im Widerspruch genau das so beschreiben, dass die Anmeldung beim EMA nur dazu diente, offiziell nicht ohne festen Wohnsitz zu sein, weil man eine Adresse für das tägliche Leben benötigt. Tatsächlich wohnt man aber bei Freunden. Dies kann aber zur Folge haben, daß Freunde in den Fall auch noch miit einbezogen werden und u.U. eine Aussage tätigen müssen.

Zitat
Die Frage wo Person A dann tatsächlich wohnt muss Person A gegenüber diesen Anstalten nicht angeben. Das könnten diese zwar fragen, aber eine Antwort darauf muss Person A nicht geben.

Natürlich muß A dem BS Auskunft geben. Die Konsequenz wäre zahlen zu müssen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Oktober 2014, 13:40 von Konspirativ«

P
  • Beiträge: 3.997
Person A muss nicht angeben, wo Person A tatsächlich wohnt, weil das nicht relevant ist. Es ist nur relevant, das Person A nachweist, nicht in dem Lager zu wohnen. Fertig. Denn woher hat denn der Beitragsservice die Daten, natürlich vom Meldeamt. Also muss Person A nur die Daten beim Meldeamt ändern oder auch nicht -> das falsche anmelden gegenüber dem Meldeamt stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, mehr auch nicht. Diese kann aber nicht vom BS oder der Rundfunkanstalt verfolgt werden.

Der Weg läuft ja wie folgt, BS oder die Anstalt kann nur vermuten, dass an der Adresse eine Wohnung ist, weil der BS oder die Anstalt von der Meldebehörde nur diese Daten erhalten hat. Diese Vermutung kann wiederlegt werden und fertig.

Die Daten beim Meldeamt zu ändern ist ein anderer Vorgang. Kann man machen muss man aber nicht, solange man es einer Person A egal ist, dass dafür ein Bußgeld seitens des Ordnungsamts erhoben werden kann. Damit das aber passiert, muss erstmal dieses gegenüber und so weiter informiert und tätig werden. Dieser Vorgang hat aber nichts gemeinsam mit der Beitragsforderung, welche auf das Innehaben einer Wohnung abziehlt! --> Denn hier wird vermutet, dass Person A dort wohnt, wo Sie sich gemeldet hat. Und genau diese Vermutung ist falsch, somit muss nur diese Vermutung entkräftet werden und fertig.

Wer hier schreibt, dass und jenes, sollte den Vertrag nochmal lesen, und sich klar darüber werden, was eine Wohnung ist und was nicht. Wer sich wo meldet ist überhaupt nicht wichtig, sondern wird nur für diese Vermutung herangezogen.

Es steht der Person A frei sich unter der Adresse zusätzlich, wo Sie jeweils tatsächlich wohnt beim Beitragsservice anzumelden und mitzuteilen, wer jeweils dort bereits bezahlt, zwingen kann man Person A dazu jedenfalls nicht!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Oktober 2014, 13:58 von PersonX«

K
  • Beiträge: 234
Zusatz: Da A nun laut eigener Aussage bei Freunden in Deutschland wohnt, wäre A nach dem Meldegesetz anzeigepflichtig. Zur weiteren Info: Sich nicht anzumelden oder nicht abzumelden, wenn man aus einer Wohnung auszieht ist eine Verwaltungsübertretung und als solche strafbar.

Dasselbe gilt, wenn man sich an einer Adresse anmeldet, an der man gar nicht wohnt.


Letztendlich hätte sich A nach Auszug unter der Adresse von Freunden anmelden müssen. Natürlich bleiben Verstöße gegen das Melderecht z.T. jahrelang unentdeckt, aber das Problem für A kann nun sein, daß der BS nach dem Outing, dem EMA eine Mitteilung schickt, daß A sich unter einer falschen Adresse angemeldet hat.

Das ist wiederrum strafbar und eine Ordnungswidigkeit und wird mit einer Geldbuße geahndet.

Zitat
Person A muss nicht angeben, wo Person A tatsächlich wohnt, weil das nicht relevant ist. Es ist nur relevant, das Person A nachweist, nicht in dem Lager zu wohnen.

Jetzt wirds aber abenteuerlich!  >:D

Person A iist aber meldepflichtig, auch wenn sie bei Freunden wohnt. Auch Punkt! ;)

In einer Privatwohnung muss man sich nur dann nicht anmelden, wenn man bei Freunden oder Verwandten zu Besuch ist (als Gast, nicht als Untermieter), höchstens zwei Monate bleibt und einen Wohnsitz in Österreich hat.


Wichtig:
Die Meldepflicht trifft immer denjenigen, der eine Unterkunft bezieht und nicht den Unterkunftgeber. Dieser muss allerdings den Meldezettel mitunterschreiben. Unterkunftgeber ist für einen Hauptmieter der Haus- oder Wohnungseigentümer, für einen Untermieter oder Mitbewohner  in einer Mietwohnung der Hauptmieter.

Wenn A dem BS nicht meldet wo sie wohnt oder ofW ist, dann bleibt die Lagerhalle beitragspflichtig und A zahlt solange, bis sie sich dort nicht abgemeldet hat!

@PersonX: Was würdest du den anstelle von A antworten, wenn dich ein Richter oder ein Angestellter des EMA fragt, wo wohnen Sie, wenn nicht in der Lagerhalle?

So oder so liegt ein Verstoß vor und macht alles nur noch schlimmer.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Oktober 2014, 14:14 von Konspirativ«

P
  • Beiträge: 3.997
Natürlich kann der BS das dem Meldeamt mitteilen, diese kann den Fall verfolgen und auch an das Ordnungsamt weiterreichen. Auch kann dass mit Bußgeld verfolgt werden.
Aber dieser Vorgang hat an sich nichts mehr mit der aktuellen Beitragsforderung zu tun.

Person A ist gut beraten, sich unter einer Adresse wo bereits gezahlt wird und Sie auch länger wohnhaft ist anzumelden um diesen zweiten Problem aus dem Weg zu gehen. Dann stellt auch keiner blöde Fragen wegen einem Lager insbesondere auch sollte es bis zu einer Klage führen kein Richter ;-).

OT-- "weil das hier ja nur ein fiktiver Fall ist"
Wobei ich mir so ein Verfahren durch aus anschauen würde. Vielleicht sollten wir einen Wohnungslosen, der tatsächlich und nachweislich dauerhaft auf der Straße unter einer Brücke wohnt in einem Lager, also einem besseren "Briefkasten" anmelden und prüfen was rechlich tatsächlich möglich ist. Vielleicht braucht er diesen Briefkasten ja um Post von seinen Geschwistern zu empfangen, welche diese Lebensweise von Ihm zwar selber nicht gutheisen, aber auch nicht ablehnen. Zusätzlich sollte der wohnungslose nnatürlich noch eine Webseite betreiben, wo Informationen abrufbar sind, vielleicht zum Lösen von Aufgaben in Mathe (Bildung).
--OT End


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

P
  • Beiträge: 3.997
Normal wird eine Lagerhalle nach diesem Vertrag nicht beitragspflichtig, wenn in dieser nicht gewohnt wird und diese zum Wohnen und Schlafen nicht geeignet ist. Oker ich muss mein Beitrag oben noch ändern, dass ist aber nicht mehr möglich. Zusätzlich dass Person A nicht in dem Lager wohnt, muss sie halt noch die Vermutung wiederlegen, das dieses Lager zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist.

@Frage, dann könnte PersonX erklären, wo Sie tatsächlich wohnt, aber das wäre mit Sicherheit nicht diese Lagerhalle, sondern eine Auflistung von Adressen, jeweils gültige, mit Nachweis, dass jeweils halt nur ca maximal. 59 Tage je Adresse wohnhaft gewesen ist und das über das gesammte Kalenderjahr verteilt. Und es aus Gründen einfacher gewesen ist, das nicht ständig umzumelden. Es würde als Liste wo die Unterschriften der jeweiligen Gastgeber drauf sind, welche das bestätigen ausreichen. Damit erübrigt sich die Meldeadresse, aber weil man natürlich bla bla bla für die ganzen Behörden sachen erreichbar sein wollte etc. bla bla bla ... hat man und so weiter. Person X denkt das geht. Ob der Richter das dann glaubt, ist PersonX aktuell egal, im Zweifel für den Angeklagten, das wäre ja dann PersonX ... mit der Liste und den Unterschriften und falls diese als Zeugen etc geladen werden, dürfte der Aufwand so gewaltig steigen ... wird nicht passieren.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Oktober 2014, 14:24 von PersonX«

A
  • Beiträge: 17
Wenn A die Möglichkeit hätte bei einem Freund zu Leben, würde A das auch entsprechend anmelden. Person A sucht tatsächlich hard im Ort B die neue Wohnung und übernachtet gelegentlich bei den verschiednen Freunden und Bekannten. Während der Ferien verreist A überhaupt. (Auch durch gebuchte Flüge nachweisbar). Der Lagerraum ist tatsächlich weder zum wohnen noch zum Übernachten geeignet. Es gibt weder Wasser noch WC im Keller. Daher stellt A einen Wiederspruch gegen Bescheid der Radiofirma. Die Mögliche Konsequenzen von Anmeldebehörde nimmt A in Kauf. A hatte schlechthin im Ort B kaum Wahl, als diesen Lagerraum als Anmeldeort im Ort B anzugeben.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

P
  • Beiträge: 3.997
Das Lager ist ein Abstellraum also ein Keller in einem Wohnhaus? Keine Lagerhalle oder ähnliches?
Ein Foto von dem Lagerraum wäre jetzt interessant. ;-), naja. wie dem auch sei. Sollte der Lagerraum ein Keller in einem Wohnhaus sein, wird sicher die nächste Vermutung folgen, wie die aussieht können sich alle Personen Z hier denken.

Aber, wenn wohnen weder durchgeführt wird noch möglich ist in dieser Raumeinheit, dann ist dieser Lagerraum keine Wohnung (Raumeinheit) nach diesem Vertrag.
Ob eine mögliche Anmeldung auf diesen Lagerraum gültig oder richtig oder falsch ist, stellt für die Beitragserhebung für diesen Lagerraum an sich mit Nachweis, dass diese Raumeinheit keine nach diesem Vertrag ist auch keine Bedeutung dar, außer für die Meldebehörde, welche sicherlich nach dem tatsächlichen Wohnort ermitteln darf. Dem BS oder der Rundfunkanstalt steht das Recht diese Ermittlung zu führen so zu mindest nicht zu, geschweige fällt das in einen Ihrer Aufgabenbereiche.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

A
  • Beiträge: 17
Person A wurde von Rundfunktante gerade angerufen: A soll jetzt vom Verwalter eine Bestätigung schicken, dass A in dem Raum nicht wohnen kann. Unglaublich!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben