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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Alosha am 20. Oktober 2014, 17:46

Titel: Festsetzungsbescheid für "Lagerraum" (Meldeadresse)
Beitrag von: Alosha am 20. Oktober 2014, 17:46
Hallo,

habe mir ein Fall ausgedacht und frage mich, was man in solche Situation evtl. machen könnte?

Seit 2002 zahlt Person A GEZ-Gebühren, nun im Oktober letztes Jahres musste A aus der Wohnung im Ort B raus.
Person A hat einen Lagerraum angemietet, wo sie bis heute ihr Sachen lagert, da A auf der Wohnungssuche im Ort B ist.
A übernachtet bei den Freunden und ist auf Reisen gewesen.
Die Adresse von dem Lagerraum hat Person A bei der Einwohnermeldeamt im Ort B angegeben.
GEZ schickt an A sofort Bescheid über Gebühren. Person A schreibt zurück, dass sie auf der Wohnungssuche ist und in den Räumen nur Lager hat, und schickt an GEZ einen Mietvertrag als Bestätigung.
Den Mietvertrag wird von GEZ z. B. akzeptiert, nun bekommt Person A eine Forderung von GEZ für seine Mitarbeiter Gebühren zu bezahlen, da A laut seine Webseite Gewerbetreibende ist und wohl Mitarbeiter beschäftigt.
A antwortet, dass sie bei der Schule D unterrichtet und noch nie ein Gewerbetreibende war. Danach bekommt Person A einen Festsetzungsbescheid über Gesamtbetrag in Höhe von X Euro.
GEZ geht davon aus, dass A in den Lageräumen wohnt trotz von Person A geschicktem Mietvertrag, aus dem ersichtlich ist, dass es ausschließlich Lagerräume sind.
Wie kann Person A in solche Situation vorgehen?

Danke im Voraus!
Titel: Re: Festsetzungsbescheid für "Lagerraum" (Meldeadresse)
Beitrag von: PersonX am 20. Oktober 2014, 18:39
Möglichkeit 1
1. Zuerst sollte ein ordenlicher Widerspruch einlegt werden bevor die Frist vorbei ist.
2. Wäre wahrscheinlich das Abwarten wie der Widerspuch entschieden wird.
3. Bei einer wahrscheinlichen negativen Entscheidung sollte eine Feststellungsklage erhoben werden.

Wenn der Mietvertrag das als Lager oder was auch immer bezeichnet, dann ist es an sich auch ein Lager, wenn dieses nicht zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder dazu genutzt wird. Zumindest ist es dann keine Wohnung nach diesem Vertrag. Der Nachweis sollte anhand von Fotos leicht zu führen sein.

Das Problem besteht für Person Z dann in der fehlerhaften Meldeadresse, weil diese ja in dem Lager nicht wohnt, und die Meldeadresse somit falsch wäre, aber das hat den BS oder die Rundfunkanstalt nicht zu interessieren.

Titel: Re: Festsetzungsbescheid für "Lagerraum" (Meldeadresse)
Beitrag von: Alosha am 20. Oktober 2014, 20:14
Danke. Wäre so ein Wiederspruch für Person A ordentlich?

An den
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln


Widerspruch gegen den Bescheid vom ___________

Datum, Ort _____________,____________

Beitragsnummer ____________________



Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich gegen den oben genannten Festsetzungsbescheid vom __________, mir zugestellt am __________, Widerspruch ein. Begründung: bei dem Betragsnummer xxxx handelt es sich um ein Lagerraum. Siehe Anlage Mietvertrag.

Mit freundlichen Grüßen
Titel: Re: Festsetzungsbescheid für "Lagerraum" (Meldeadresse)
Beitrag von: M_a-r_k-u_s am 20. Oktober 2014, 20:55
A sollte sich mal das Meldegesetz durch. A kann nicht ein Lager zur Meldeadresse machen.

Wenn A wirklich bei Freunden wohnt, dann muss A sich auf diese Adresse anmelden und ist doch dann von den Gebühren befreit, da ja seine Freunde schon bezahlen.
Titel: Re: Festsetzungsbescheid für "Lagerraum" (Meldeadresse)
Beitrag von: TVfrei am 20. Oktober 2014, 21:02
Nützlich dürfte noch ein zusätzlicher Hinweis sein, beispielsweise nach folgender Formulierung

Zitat
Begründung:
bei der mit  der Beitragsnummer xxxx belasteten Raumeinheit handelt es sich weder um eine Wohnung noch um eine Betriebsstätte, sondern lediglich um einen Lagerraum, wofür gemäß Rundfunkbeitragstaatsvertrag (RBStV) keine Beitragslast fällig ist. Siehe Anlage Mietvertrag.

Außerdem wäre zu bedenken, statt Briefe an einen seltsamen "Service" in Köln zu schicken, dass eine persönliche Vorstellung oder eine persönliches Abgeben des Widerspruchs bei der Rundfunkanstalt (möglichst mit Zeugen) der sichere Weg wäre, da besagter "Service" gerne mal soche Antwortschreiben verliert.
Siehe "Widerspruch zur Niederschrift" - Teilnehmer-Städte
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11066.msg75621.html#msg75621
Titel: Re: Festsetzungsbescheid für "Lagerraum" (Meldeadresse)
Beitrag von: PersonX am 20. Oktober 2014, 22:06
Die Information "mir zu gestellt am" gehört an sich nicht in den Widerspruch siehe die Beiträge unter Suchwort formfrei Form frei, der Grund ist einfach, der Widerspruch zum Beispiel kann nicht gleich wegen Fristversäumnis abgelehnt werden. Zudem wird der Nachweis wann ein Bescheid angekommen ist für die Rundfunkanstalten schwerer.
Titel: Re: Festsetzungsbescheid für "Lagerraum" (Meldeadresse)
Beitrag von: ss32 am 20. Oktober 2014, 22:36
Die Information "mir zu gestellt am" gehört an sich nicht in den Widerspruch siehe die Beiträge unter Suchwort formfrei Form frei, der Grund ist einfach, der Widerspruch zum Beispiel kann nicht gleich wegen Fristversäumnis abgelehnt werden. Zudem wird der Nachweis wann ein Bescheid angekommen ist für die Rundfunkanstalten schwerer.

Die Information ist durchaus sinnvoll, wenn dadurch dem Empfänger deutlich gemacht wird, dass die Frist nicht versäumt wurde.
Sonst rechnet der mit dem Erstellungsdatum plus 3 Tage, was ja in der Regel weit vor der tatsächlichen Bekanntgabe ist.
Titel: Re: Festsetzungsbescheid für "Lagerraum" (Meldeadresse)
Beitrag von: Bürger am 20. Oktober 2014, 22:40
Sonst rechnet der mit dem Erstellungsdatum plus 3 Tage, was ja in der Regel weit vor der tatsächlichen Bekanntgabe ist.
Abgesehen davon, dass er nicht mit "Erstellungsdatum" sondern mit "Aufgabe bei der Post" argumentiert, was ja ohnehin für keinen nachvollziehbar ist, da ja kaum noch offizielle Datumsstempel beim Versand erfolgen...
... ist es - wie schon mehrfach und eingehend behandelt - wohl ohnehin irrelevant, weil im Zweifel der Zugang und der Zeitpunkt des Zugangs durch die absendende Stelle nachzuweisen wäre:

Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html

Darum ging es... ;)
Geklärt werden kann das dann bei Anzweiflung.
Person A kann abgesehen davon jederzeit erklären, wann sie das Schreiben erhalten hat.
Warum also in vorauseilendem Gehorsam, wenn daraus keine unmittelbaren Vorteile erwachsen?

Person A muss nicht nachweisen, dass sie den Bescheid früher oder später erhalten hat... ;)
...sollte sich aber kurz ins Thema einlesen, um im Falle des Falles entsprechend sicher gegenargumentieren zu können.


Soviel nur zur Klarstellung zum mehr als ausreichend behandelten Thema Fristen.
Hier bitte beim Kern des Themas bleiben, das da lautet:
Festsetzungsbescheid für "Lagerraum" (Meldeadresse)
Danke.
Titel: Re: Festsetzungsbescheid für "Lagerraum" (Meldeadresse)
Beitrag von: Alosha am 20. Oktober 2014, 22:59
Außerdem wäre zu bedenken, statt Briefe an einen seltsamen "Service" in Köln zu schicken, dass eine persönliche Vorstellung oder eine persönliches Abgeben des Widerspruchs bei der Rundfunkanstalt (möglichst mit Zeugen) der sichere Weg wäre, da besagter "Service" gerne mal soche Antwortschreiben verliert.
Siehe "Widerspruch zur Niederschrift" - Teilnehmer-Städte
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11066.msg75621.html#msg75621

Wurde per Einschreiben in dem Fall auch funktionieren? Der Person A wohnt nicht in Köln...
Titel: Re: Festsetzungsbescheid für "Lagerraum" (Meldeadresse)
Beitrag von: Konspirativ am 20. Oktober 2014, 23:20
Was soll der Widerspruch gegen den Lagerraum?

Der BS hat den Lageraum laut Mietvertrag nicht als Wohnraum eingestuft. Punkt und Thema erledigt.

Die Frage ist, wie kommt der BS zu der Information A sei Gewerbetreibender und habe mehrere Mitarbeiter, wofür nun Beiträge zu entrichten wären?

Wenn jemand in Deutschland ein Gewerbe betreibt, dann beruft sich die LRA/BS auf §6 RBStV https://www.rundfunkbeitrag.de/e1645/e1734/15terRundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf

Hier genügt nicht, daß A im Widerspruch die Räumlichkeiten als einen Lagerraum ausweist. Das wurde doch schon akzeptiert. Vielmehr muß A den Beweis erbringen, keinen Gewerbebetrieb zu unterhalten.

Hat A keinen Gewerbebetrieb dann sollte A erklären können, warum A eine Website diesbezüglich hat und Nachweise erbringen, keine Mitarbeiter zu beschäftigen.

Nur darum geht es! ;)
Titel: Re: Festsetzungsbescheid für "Lagerraum" (Meldeadresse)
Beitrag von: Alosha am 21. Oktober 2014, 08:48
Hallo,

das lässt sich klären in dem Person A den Vertrag als Angestelter z. B. in der Schule vorliegt, oder?

Grüße Alosha
Titel: Re: Festsetzungsbescheid für "Lagerraum" (Meldeadresse)
Beitrag von: PersonX am 21. Oktober 2014, 09:18
Nein, das würde nur aussagen, das Person Z neben einem Gewerbe auch noch ein Angestelltenverhältnis hat, aber es erbringt nicht den Nachweis das kein Gewerbe vorhanden ist.
Titel: Re: Festsetzungsbescheid für "Lagerraum" (Meldeadresse)
Beitrag von: Alosha am 21. Oktober 2014, 09:32
Die Person A hat aber keine Gewerbe und noch nie eine gehabt. Die Person A hat neben Unterricht nur ein Fortbildungsprojekt ins Netzt gestellt. Dieses Projekt wird von Staatlichen Institutionen unterstütz und nur zum Zweck der Ausbildung. Das ist alles! Wie kann A sonst nachweisen, dass sie keine Gewerbe hat?
Titel: Re: Festsetzungsbescheid für "Lagerraum" (Meldeadresse)
Beitrag von: PersonX am 21. Oktober 2014, 09:57
Es reicht anzugeben, dass kein Gewerbe geführt wird. Sollte der Widerspruch abgelehnt werden wird Klage "Anfechtung" erhoben. Person A bleibt weiter einfach bei der Aussage, das kein Gewerbe geführt wird. Den Beweis das doch ein Gewerbe vorhanden sei ist in dem Fall von der Rundfunkanstalt zu erbringen, genau aus dem Grund weil Person A es nicht zugemutet werden kann einen Beweis für ein nicht vorhandenes Gewerbe zu erbringen. Die Aussage das kein Gewerbe vorhanden ist sollte ausreichend sein. Die Kosten dieser Klage sollte anschließend den Mitarbeitern, welche maßgeblich verantwortlich für ein angebliches Gewerbe sind in Rechnung zu stellen. Das könnte Person A auch bereits mit in der Anfechtungsklage fordern. Der zweite Punkt mit dem Vorwurf in dem Lager zu wohnen muss natürlich auch widersprochen werden.
Titel: Re: Festsetzungsbescheid für "Lagerraum" (Meldeadresse)
Beitrag von: Alosha am 21. Oktober 2014, 10:17
Das klingt plausibel, danke!
Titel: Re: Festsetzungsbescheid für "Lagerraum" (Meldeadresse)
Beitrag von: Konspirativ am 21. Oktober 2014, 10:35
Zitat
Die Person A hat aber keine Gewerbe und noch nie eine gehabt. Die Person A hat neben Unterricht nur ein Fortbildungsprojekt ins Netzt gestellt. Dieses Projekt wird von Staatlichen Institutionen unterstütz und nur zum Zweck der Ausbildung.

Das sagt Person A und ist ihre Interpretation. Tatsache ist, daß da eine Tätigkeit stattfindet, die nicht mit einem Angestelltenverhältnis und einem "freien Beruf" in Verbindung gebracht werden kann. Somit fallen alle anderen Tätigkeiten erstmal in den Verdacht eines Gewerbes.

Zitat
Jede wirtschaftliche Tätigkeit, die dauerhaft, unter eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung zum Zweck der Gewinnerzielung durchgeführt wird, bezeichnet man als Gewerbe.

Im engeren Sinne versteht man unter Gewerbe die produzierenden und verarbeitenden Gewerbe: Industrie und Handwerk. Ein Gewerbe wird durch einen Gewerbetreibenden in einem Gewerbebetrieb ausgeführt.

In der Rechtsprechung hat sich folgende Definition durchgesetzt: Ein Gewerbe ist jede erlaubte selbständige zum Zwecke der Gewinnerzielung vorgenommene nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig und für eine gewisse Dauer ausgeübt wird und kein „freier Beruf“ ist.

Die Aussagen von Person X sind ja ganz nützlich, aber X ist auch sehr schnell mit "da wird eben geklagt" bei der Hand.  >:D Ich sehe das nicht so, daß der BS in der Beweispflicht ist, sondern A muß widerlegen, daß es sich bei ihrer "Nebentätigkeit" eben nicht um ein Gewerbe (siehe juristische Definition oben) handelt.

Vor Gericht zu ziehen ist das eine, aber auch zu gewinnen eine andere. Wenn nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden kann, daß Person A kein Gewerbe betreibt, dann rate ich dringlichst von einer Klage ab.

Zudem sehe ich noch einen anderen verdächtigen Punkt. Wo wohnt A?

A ist in einer Schule angestellt und betreibt ein staatliches unterstütztes Fortbildungsprojekt. Ist A ohne festen Wohnsitz? ;)
Der Verdacht liegt schon sehr nahe, daß A hier ein falsches Spiel betreibt und den Lagerraum als Meldeaddresse benutzt, um woanders eine Wohnung zu beziehen und der GEZ zu entgehen. Der BS mag ja in einigen Dingen schwer behämmert sein, aber ganz so durchgeknallt und bescheuert sind die dann doch nicht. ;)

Also sollte sich A mal über mein Posting Gedanken machen. ;) Wenns nicht zutrifft umso besser.

Zitat
Das klingt plausibel, danke!

Das mag es für A und X sein, aber juristisch wird das leider anders gesehen.
Titel: Re: Festsetzungsbescheid für "Lagerraum" (Meldeadresse)
Beitrag von: spreefischer am 21. Oktober 2014, 10:54
Person A hat lediglich einen Lagerraum angemietet. Nur daraus ein Gewerbe abzuleiten und der Person A Angestellte zu unterstellen offenbart die plumpe Gier des BS.

Zu klären ist inwiefern die Räumlichkeiten zum Wohnen geeignet sind oder nicht so wie unter §3 RBStV
vertragt ist halt, dass das die Meldeadresse ist.
Titel: Re: Festsetzungsbescheid für "Lagerraum" (Meldeadresse)
Beitrag von: Konspirativ am 21. Oktober 2014, 11:11
Zitat
Person A hat lediglich einen Lagerraum angemietet. Nur daraus ein Gewerbe abzuleiten und der Person A Angestellte zu unterstellen offenbart die plumpe Gier des BS.

Wenn Spreefischer von Anfang an mitgelesen hätte, dann wäre eigentlich bekannt, daß es gar nicht um den Lagerraum geht, sondern um das Betreiben eines Gewerbes. Das Betreiben eines Gewerbes muß nicht zwangsläufig mit dem Lageraum im Verbindung stehen, sondern wirft eher die Frage auf: "Wo wohnt Person A"?

Wenn A nicht im Lagerraum wohnt, der eh nicht nach dem Meldegesetz meldepflichtig gewesen wäre, warum hat A sich dann beim EMA registrieren lassen? Eine plausible Erklärung wäre nach ihren Einlassungen, daß A nach Auszug bei Freunden unterkam und eh durch die Welt reiste. Um nicht ohne festen Wohnsitz zu sein, meldete sich A eben unter genannter Adresse (Lagerraum) an.

Das wäre aber auch die einzigste plausible Erklärung. Ob das ein Richter allerdings nach Abwägung aller Umstände auch so sieht ist äußerst zweifelhaft. ;)
Titel: Re: Festsetzungsbescheid für "Lagerraum" (Meldeadresse)
Beitrag von: Alosha am 21. Oktober 2014, 12:21
A kann nicht jeder Woche sich ummelden, weil er einen Anschrift braucht und ist davon ausgegangen, dass sie die neue Wohnung demnächst findet. A ist nach wie vor auf der Wohnungssuche, was verdammt schwer im Ort B ist. Ich wiederhole, A hat keine Gewebe betrieben und niemandem angestellt, wie es sich GEZ vorgestellt hat. Mehr noch, als A geschrieben hat, dass sie keine Gewerbe hat, wurde es vom GEZ nicht weiter verfolgt. Es wird eben von Rundfunkfirma behauptet, dass A im Lagerraum wohnt und auf Grund dessen Festzetzungsbescheid. Also Gewerbe-Geschichte wird dem A nicht mehr vorgeworfen.
Titel: Re: Festsetzungsbescheid für "Lagerraum" (Meldeadresse)
Beitrag von: PersonX am 21. Oktober 2014, 13:00
Wenn der Vorwurf mit dem Gewerbe für den aktuellen Widerspruch nicht mehr relevant ist, und es nur noch um den Lagerraum geht, also um die Vermutung der Anstalt, dass dort gewohnt wird, dann
sollte ein Widerspruch mit Fotos vom selbigen und der Aussage, dass dort nicht gewohnt wird und das dieses Lager nicht zum Wohnen geeignet ist aussreichend sein. Ein Vermutung kann einfach wiederlegt werden, wenn diese nicht den Tatsachen entspricht.

Denn damit wird genau die Behauptung entkräftet, dass dort obwohl es laut Mietvertrag ein Lager sei gewohnt wird.

Die Frage wo Person A dann tatsächlich wohnt muss Person A gegenüber diesen Anstalten nicht angeben. Das könnten diese zwar fragen, aber eine Antwort darauf muss Person A nicht geben.

Maßgeblich ist laut dem Vertrag nur, das für jede "Wohnung" und hier jeweils nur "die Inhaber" zu Beiträgen herangezogen werden. Person A ist jetzt "Inhaber" von einem "Lagerraum", welcher jedoch nicht zum Schlafen oder Wohnen geeignet oder benutzt wird, dann ist dieser laut dem Vertrag nicht beitragspflichtig.

Möchte der Beitragsservice von Person A also weiter Beiträge, dann müsste Person A eine Wohnung mieten oder sich in einer solchen melden, wo noch kein weiterer die Beiträge bezahlt, verpflichtet werden kann Person A dazu jedoch nicht.

-> Aber Person A verhält sich natürlich nach dem Meldegesetz falsch, das ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeld belangt werden, aber und das ist doch das Schöne nur, wenn es der Meldestelle bekannt oder anderweitig angezeigt wird.
Titel: Re: Festsetzungsbescheid für "Lagerraum" (Meldeadresse)
Beitrag von: Konspirativ am 21. Oktober 2014, 13:15
Zitat
A kann nicht jeder Woche sich ummelden, weil er einen Anschrift braucht und ist davon ausgegangen, dass sie die neue Wohnung demnächst findet. A ist nach wie vor auf der Wohnungssuche, was verdammt schwer im Ort B ist.

A kann argumentieren wie er/sie will. Der RBStV argumentiert strikt nach dem Meldegesetz. Wenn A in Deutschland keine Wohnung hat und nicht dem Meldegesetz unterliegt, ist A schlicht und einfach ofW (ohne festen Wohnsitz). A hätte sich überhaupt nicht beim EMA anmelden müssen, sofern sie den Lagerraum nicht zum Wohnen benutzt.

Es bestand also überhaupt keine Meldepflicht. Nur um eine Adresse zu haben genügt eine Postanschrift, solange man nicht für Behördengänge (Austellung Ausweispapiere z.B.) einen Wohnsitznachweis benötigt. Man muß nur eine ladungsfähige Anschrift vorweisen können. Es ist nicht strafbar ohne festen Wohnsitz zu sein, sondern eher ein Dilemma. ;)

Wenn nun der Lagerraum nicht als Wohnraum dient und benutzt wird, der BS aber Kenntnis von einem evtl. Gewerbe erlangt hat (woher ist immer noch nicht von A beantwortet, vielleicht selbst dem BS mitgeteilt << Homepage >>) dann muß A ja trotzdem irgendwo wohnen. Wenn A also nicht im Ausland wohnt, dann wohnt A laut BS eben im Lagerraum.

Was gibts da so schwer zu verstehen?

Entweder A wohnt im Lagerraum oder bei Freunden oder ist ohne festen Wohnsitz!

Ohne festen Wohnsitz = keine Beitragspflicht!
Titel: Re: Festsetzungsbescheid für "Lagerraum" (Meldeadresse)
Beitrag von: Alosha am 21. Oktober 2014, 13:24
A hat in Moment tatsächlich keinen festen Wohnsitz. A ist auf der Suche nach eine Wohnung. A hat es so verstanden, dass er im Ort B verpflichtet ist sich innerhalb von 2 Wochen anzumelden. Da A eben nur diesen Lagerraum hatte, wo er Briefkasten auch erhalten hat, entschloss A vorübergehend sich da anzumelden. Das muss GEZ aber nicht interessieren, wenn A nachweisen kann, dass er da nicht lebt und immer bei verschiedenen Läuten übernachtet. Was A bei Bedarf auch nachweisen kann. Hat GEZ wegen diese Anmeldung Recht Person A zu zwingen Beiträge zu bezahlen?
Titel: Re: Festsetzungsbescheid für "Lagerraum" (Meldeadresse)
Beitrag von: Konspirativ am 21. Oktober 2014, 13:33
A hat in Moment tatsächlich keinen festen Wohnsitz. A ist auf der Suche nach eine Wohnung. A hat es so verstanden, dass er im Ort B verpflichtet ist sich innerhalb von 2 Wochen anzumelden. Da A eben nur diesen Lagerraum hatte, wo er Briefkasten auch erhalten hat, entschloss A vorübergehend sich da anzumelden. Das muss GEZ aber nicht interessieren, wenn A nachweisen kann, dass er da nicht lebt und immer bei verschiedenen Läuten übernachtet. Was A bei Bedarf auch nachweisen kann. Hat GEZ wegen diese Anmeldung Recht Person A zu zwingen Beiträge zu bezahlen?

Das Problem ist nun, daß A im Nachhinein nicht mehr beweisen kann, den Lagerraum nie als Wohnraum benutzt zu haben. Da nützen auch keine Fotos.

A sollte sich sofort abmelden, die Postanschrift von Freunden oder Arbeitgeber benutzen (falls diese zustimmen), um den Krallen des BS in der Zukunft zu entgehen. Solange A diese Meldeadresse hat, entkommt sie dem BS nicht.

A sollte im Widerspruch genau das so beschreiben, dass die Anmeldung beim EMA nur dazu diente, offiziell nicht ohne festen Wohnsitz zu sein, weil man eine Adresse für das tägliche Leben benötigt. Tatsächlich wohnt man aber bei Freunden. Dies kann aber zur Folge haben, daß Freunde in den Fall auch noch miit einbezogen werden und u.U. eine Aussage tätigen müssen.

Zitat
Die Frage wo Person A dann tatsächlich wohnt muss Person A gegenüber diesen Anstalten nicht angeben. Das könnten diese zwar fragen, aber eine Antwort darauf muss Person A nicht geben.

Natürlich muß A dem BS Auskunft geben. Die Konsequenz wäre zahlen zu müssen.
Titel: Re: Festsetzungsbescheid für "Lagerraum" (Meldeadresse)
Beitrag von: PersonX am 21. Oktober 2014, 13:50
Person A muss nicht angeben, wo Person A tatsächlich wohnt, weil das nicht relevant ist. Es ist nur relevant, das Person A nachweist, nicht in dem Lager zu wohnen. Fertig. Denn woher hat denn der Beitragsservice die Daten, natürlich vom Meldeamt. Also muss Person A nur die Daten beim Meldeamt ändern oder auch nicht -> das falsche anmelden gegenüber dem Meldeamt stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, mehr auch nicht. Diese kann aber nicht vom BS oder der Rundfunkanstalt verfolgt werden.

Der Weg läuft ja wie folgt, BS oder die Anstalt kann nur vermuten, dass an der Adresse eine Wohnung ist, weil der BS oder die Anstalt von der Meldebehörde nur diese Daten erhalten hat. Diese Vermutung kann wiederlegt werden und fertig.

Die Daten beim Meldeamt zu ändern ist ein anderer Vorgang. Kann man machen muss man aber nicht, solange man es einer Person A egal ist, dass dafür ein Bußgeld seitens des Ordnungsamts erhoben werden kann. Damit das aber passiert, muss erstmal dieses gegenüber und so weiter informiert und tätig werden. Dieser Vorgang hat aber nichts gemeinsam mit der Beitragsforderung, welche auf das Innehaben einer Wohnung abziehlt! --> Denn hier wird vermutet, dass Person A dort wohnt, wo Sie sich gemeldet hat. Und genau diese Vermutung ist falsch, somit muss nur diese Vermutung entkräftet werden und fertig.

Wer hier schreibt, dass und jenes, sollte den Vertrag nochmal lesen, und sich klar darüber werden, was eine Wohnung ist und was nicht. Wer sich wo meldet ist überhaupt nicht wichtig, sondern wird nur für diese Vermutung herangezogen.

Es steht der Person A frei sich unter der Adresse zusätzlich, wo Sie jeweils tatsächlich wohnt beim Beitragsservice anzumelden und mitzuteilen, wer jeweils dort bereits bezahlt, zwingen kann man Person A dazu jedenfalls nicht!
Titel: Re: Festsetzungsbescheid für "Lagerraum" (Meldeadresse)
Beitrag von: Konspirativ am 21. Oktober 2014, 13:56
Zusatz: Da A nun laut eigener Aussage bei Freunden in Deutschland wohnt, wäre A nach dem Meldegesetz anzeigepflichtig. Zur weiteren Info: Sich nicht anzumelden oder nicht abzumelden, wenn man aus einer Wohnung auszieht ist eine Verwaltungsübertretung und als solche strafbar.

Dasselbe gilt, wenn man sich an einer Adresse anmeldet, an der man gar nicht wohnt.


Letztendlich hätte sich A nach Auszug unter der Adresse von Freunden anmelden müssen. Natürlich bleiben Verstöße gegen das Melderecht z.T. jahrelang unentdeckt, aber das Problem für A kann nun sein, daß der BS nach dem Outing, dem EMA eine Mitteilung schickt, daß A sich unter einer falschen Adresse angemeldet hat.

Das ist wiederrum strafbar und eine Ordnungswidigkeit und wird mit einer Geldbuße geahndet.

Zitat
Person A muss nicht angeben, wo Person A tatsächlich wohnt, weil das nicht relevant ist. Es ist nur relevant, das Person A nachweist, nicht in dem Lager zu wohnen.

Jetzt wirds aber abenteuerlich!  >:D

Person A iist aber meldepflichtig, auch wenn sie bei Freunden wohnt. Auch Punkt! ;)

In einer Privatwohnung muss man sich nur dann nicht anmelden, wenn man bei Freunden oder Verwandten zu Besuch ist (als Gast, nicht als Untermieter), höchstens zwei Monate bleibt und einen Wohnsitz in Österreich hat.


Wichtig:
Die Meldepflicht trifft immer denjenigen, der eine Unterkunft bezieht und nicht den Unterkunftgeber. Dieser muss allerdings den Meldezettel mitunterschreiben. Unterkunftgeber ist für einen Hauptmieter der Haus- oder Wohnungseigentümer, für einen Untermieter oder Mitbewohner  in einer Mietwohnung der Hauptmieter.

Wenn A dem BS nicht meldet wo sie wohnt oder ofW ist, dann bleibt die Lagerhalle beitragspflichtig und A zahlt solange, bis sie sich dort nicht abgemeldet hat!

@PersonX: Was würdest du den anstelle von A antworten, wenn dich ein Richter oder ein Angestellter des EMA fragt, wo wohnen Sie, wenn nicht in der Lagerhalle?

So oder so liegt ein Verstoß vor und macht alles nur noch schlimmer.
Titel: Re: Festsetzungsbescheid für "Lagerraum" (Meldeadresse)
Beitrag von: PersonX am 21. Oktober 2014, 14:08
Natürlich kann der BS das dem Meldeamt mitteilen, diese kann den Fall verfolgen und auch an das Ordnungsamt weiterreichen. Auch kann dass mit Bußgeld verfolgt werden.
Aber dieser Vorgang hat an sich nichts mehr mit der aktuellen Beitragsforderung zu tun.

Person A ist gut beraten, sich unter einer Adresse wo bereits gezahlt wird und Sie auch länger wohnhaft ist anzumelden um diesen zweiten Problem aus dem Weg zu gehen. Dann stellt auch keiner blöde Fragen wegen einem Lager insbesondere auch sollte es bis zu einer Klage führen kein Richter ;-).

OT-- "weil das hier ja nur ein fiktiver Fall ist"
Wobei ich mir so ein Verfahren durch aus anschauen würde. Vielleicht sollten wir einen Wohnungslosen, der tatsächlich und nachweislich dauerhaft auf der Straße unter einer Brücke wohnt in einem Lager, also einem besseren "Briefkasten" anmelden und prüfen was rechlich tatsächlich möglich ist. Vielleicht braucht er diesen Briefkasten ja um Post von seinen Geschwistern zu empfangen, welche diese Lebensweise von Ihm zwar selber nicht gutheisen, aber auch nicht ablehnen. Zusätzlich sollte der wohnungslose nnatürlich noch eine Webseite betreiben, wo Informationen abrufbar sind, vielleicht zum Lösen von Aufgaben in Mathe (Bildung).
--OT End
Titel: Re: Festsetzungsbescheid für "Lagerraum" (Meldeadresse)
Beitrag von: PersonX am 21. Oktober 2014, 14:17
Normal wird eine Lagerhalle nach diesem Vertrag nicht beitragspflichtig, wenn in dieser nicht gewohnt wird und diese zum Wohnen und Schlafen nicht geeignet ist. Oker ich muss mein Beitrag oben noch ändern, dass ist aber nicht mehr möglich. Zusätzlich dass Person A nicht in dem Lager wohnt, muss sie halt noch die Vermutung wiederlegen, das dieses Lager zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist.

@Frage, dann könnte PersonX erklären, wo Sie tatsächlich wohnt, aber das wäre mit Sicherheit nicht diese Lagerhalle, sondern eine Auflistung von Adressen, jeweils gültige, mit Nachweis, dass jeweils halt nur ca maximal. 59 Tage je Adresse wohnhaft gewesen ist und das über das gesammte Kalenderjahr verteilt. Und es aus Gründen einfacher gewesen ist, das nicht ständig umzumelden. Es würde als Liste wo die Unterschriften der jeweiligen Gastgeber drauf sind, welche das bestätigen ausreichen. Damit erübrigt sich die Meldeadresse, aber weil man natürlich bla bla bla für die ganzen Behörden sachen erreichbar sein wollte etc. bla bla bla ... hat man und so weiter. Person X denkt das geht. Ob der Richter das dann glaubt, ist PersonX aktuell egal, im Zweifel für den Angeklagten, das wäre ja dann PersonX ... mit der Liste und den Unterschriften und falls diese als Zeugen etc geladen werden, dürfte der Aufwand so gewaltig steigen ... wird nicht passieren.
Titel: Re: Festsetzungsbescheid für "Lagerraum" (Meldeadresse)
Beitrag von: Alosha am 21. Oktober 2014, 14:54
Wenn A die Möglichkeit hätte bei einem Freund zu Leben, würde A das auch entsprechend anmelden. Person A sucht tatsächlich hard im Ort B die neue Wohnung und übernachtet gelegentlich bei den verschiednen Freunden und Bekannten. Während der Ferien verreist A überhaupt. (Auch durch gebuchte Flüge nachweisbar). Der Lagerraum ist tatsächlich weder zum wohnen noch zum Übernachten geeignet. Es gibt weder Wasser noch WC im Keller. Daher stellt A einen Wiederspruch gegen Bescheid der Radiofirma. Die Mögliche Konsequenzen von Anmeldebehörde nimmt A in Kauf. A hatte schlechthin im Ort B kaum Wahl, als diesen Lagerraum als Anmeldeort im Ort B anzugeben.
Titel: Re: Festsetzungsbescheid für "Lagerraum" (Meldeadresse)
Beitrag von: PersonX am 21. Oktober 2014, 15:20
Das Lager ist ein Abstellraum also ein Keller in einem Wohnhaus? Keine Lagerhalle oder ähnliches?
Ein Foto von dem Lagerraum wäre jetzt interessant. ;-), naja. wie dem auch sei. Sollte der Lagerraum ein Keller in einem Wohnhaus sein, wird sicher die nächste Vermutung folgen, wie die aussieht können sich alle Personen Z hier denken.

Aber, wenn wohnen weder durchgeführt wird noch möglich ist in dieser Raumeinheit, dann ist dieser Lagerraum keine Wohnung (Raumeinheit) nach diesem Vertrag.
Ob eine mögliche Anmeldung auf diesen Lagerraum gültig oder richtig oder falsch ist, stellt für die Beitragserhebung für diesen Lagerraum an sich mit Nachweis, dass diese Raumeinheit keine nach diesem Vertrag ist auch keine Bedeutung dar, außer für die Meldebehörde, welche sicherlich nach dem tatsächlichen Wohnort ermitteln darf. Dem BS oder der Rundfunkanstalt steht das Recht diese Ermittlung zu führen so zu mindest nicht zu, geschweige fällt das in einen Ihrer Aufgabenbereiche.
Titel: Re: Festsetzungsbescheid für "Lagerraum" (Meldeadresse)
Beitrag von: Alosha am 21. Oktober 2014, 15:46
Person A wurde von Rundfunktante gerade angerufen: A soll jetzt vom Verwalter eine Bestätigung schicken, dass A in dem Raum nicht wohnen kann. Unglaublich!
Titel: Re: Festsetzungsbescheid für "Lagerraum" (Meldeadresse)
Beitrag von: Konspirativ am 21. Oktober 2014, 17:42
Person A wurde von Rundfunktante gerade angerufen: A soll jetzt vom Verwalter eine Bestätigung schicken, dass A in dem Raum nicht wohnen kann. Unglaublich!

Hat A schon mal beim Wohnungsamt nachgefragt. Unter bestimmten Vorrausetzungen hat A einen Anspruch auf eine Sozialwohnung. Es muß nur ein Antrag gestellt werden. Ob jemand vorgemerkt wird, richtet sich nach dem jährlichen Gesamteinkommen und bestimmten Einkommensgrenzen. Nach Prüfung aller Unterlagen wird ein Wohnberechtigungsschein ausgestellt. Im Hinblick auf die schon einjährige Obdachlosigkeit von A und x gescheiterter Versuche eine Wohnung zu finden, wäre womöglich eine "soziale Dringlichkeit" gegeben.

Letztendlich ist die Situation für A ja kein Dauerzustand und auf telefonische Aussagen einer "Rundfunktante" sollte sich A nicht verlassen.
Titel: Re: Festsetzungsbescheid für "Lagerraum" (Meldeadresse)
Beitrag von: Alosha am 21. Oktober 2014, 18:41
A ist ganz nah dran, die Wohnung nächsten Monat zu bekommen und hofft, dass sie ohne Sozialwohnung im Ort B ein Zuhause findet.

Verwalter hat zugesagt der Person A eine Bestätigung über Lagerraum, was ausschließlich als Lager benutz werden kann, die Tage zu schicken. A wird es im Wiederspruch beiliegen.
Titel: Re: Festsetzungsbescheid für "Lagerraum" (Meldeadresse)
Beitrag von: Alosha am 22. Oktober 2014, 08:39
Vielen Dank an alle, die am Besprechen diese fiktive Geschichte teilgenommen haben.
Person A schickt folgenden Wiederspruch:

An den
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln


Widerspruch gegen den Bescheid vom ___________

Datum, Ort _____________,____________

Beitragsnummer ____________________



Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich gegen den oben genannten Festsetzungsbescheid vom __________, mir zugestellt am __________, Widerspruch ein. Begründung: bei der mit  der Beitragsnummer xxxx belasteten Raumeinheit handelt es sich weder um eine Wohnung noch um eine Betriebsstätte, sondern lediglich um einen Lagerraum, wofür gemäß Rundfunkbeitragstaatsvertrag (RBStV) keine Beitragslast fällig ist. Siehe Anlage Mietvertrag, Bestätigung Hausverwaltung.

Mit freundlichen Grüßen
Titel: Re: Festsetzungsbescheid für "Lagerraum" (Meldeadresse)
Beitrag von: Konspirativ am 22. Oktober 2014, 09:59
Zahlt A eigentlich noch GEZ-Beiträge und wenn JA für was?
Titel: Re: Festsetzungsbescheid für "Lagerraum" (Meldeadresse)
Beitrag von: Alosha am 22. Oktober 2014, 10:30
Seit 2002 zahlte A für die alte Wohnung GEZ-Beiträge. Seitdem A aus der Wohnung raus musste und den Lagerraum angemietet hat, zahlt A keine GEZ-Beiträge mehr.
Titel: Re: Festsetzungsbescheid für "Lagerraum" (Meldeadresse)
Beitrag von: Konspirativ am 22. Oktober 2014, 10:55
Seit 2002 zahlte A für die alte Wohnung GEZ-Beiträge. Seitdem A aus der Wohnung raus musste und den Lagerraum angemietet hat, zahlt A keine GEZ-Beiträge mehr.

Deshalb meine Frage. Hat A sich bei der GEZ abgemeldet? Nach §8 Abs. 2+5 RBStV ist A verpflichtet sich abzumelden und nach §8 Abs. 1 RBStV wäre A zur Anmeldung verpflichtet. https://www.rundfunkbeitrag.de/e1645/e1734/15terRundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf

Die Forderung des BS richtet sich zwar gegen den Lagerraum, den der BS als neue Wohnung von A vermutet, aber deshalb verschwindet die Forderung nicht. Die Bescheinigungen sagen nur aus, daß der Lagerraum kein Wohnraum ist (somit nicht dem Meldegesetz und der Beitragspflicht unterliegt), aber die Frage wird trotzdem vom BS kommen. Wo wohnt Person A?

Selbst wenn die Frage nicht kommen sollte, besteht die Forderung trotzdem.

Will A nun die Forderung aus dem Bescheid bezahlen und dem BS mitteilen ohne festen Wohnsitz sein, was er beim EMA auch anzeigen müßte, oder will A gegen den Bescheid klagen, um zumindest vorläufig der Zahlung und Forderung des BS zu entgehen. Der formulierte Widerspruch richtet sich nicht gegen die Zahlung, sondern bestätigt nur den Lagerraum als keinen Wohnraum.

Solange A beim BS unter einer Beitragsnummer geführt ist und sich dort nicht abmeldet, wäre A beitragspflichtig.
Titel: Re: Festsetzungsbescheid für "Lagerraum" (Meldeadresse)
Beitrag von: Alosha am 22. Oktober 2014, 11:22
Danke. A hat angeben, dass sie bei der Personen B und C abwechseln wohnt und während der Ferien verreist. Sowohl B als auch C zahlen ihre Beiträge an GEZ. Kann Person A den Betragsnummer seit 2002 jetzt sofort kündigen?
Titel: Re: Festsetzungsbescheid für "Lagerraum" (Meldeadresse)
Beitrag von: Konspirativ am 22. Oktober 2014, 11:38
A ist Oktober 2013 aus der Wohnung ausgezogen und hat sich beim BS/GEZ nicht abgemeldet. Deshalb ist die Forderung ab 2013 offen und müßte eigentlich bezahlt werden, außer man legt Widerspruch ein und erhebt Klage.

Ob die Forderung für den Lagerraum nun mit der rückständigen Forderung aus dem alten Wohnsitz in Zusammenhang gebracht werden kann, müßte man über die Beitragsnummer rausbekommen.

Die Sache wird jetzt wirklich verzwickt. Ist die Beitragsnummer von Bescheid Lagerraum dieselbe wie die Beitragsnummer unter der A an der alten Adresse beim BS geführt wird?

Sollte das nicht so sein, dann sind es zweierlei Verfahren und A hätte nun 2 Beitragskonten. Das sollte A auf alle Fälle abklären. Wie hoch ist die Forderung und für welchen Zeitraum wurde sie festgesetzt?

Wenn A in Zukunft eh weiterzahlen will und sich nicht wie viele hier gegen den rechtswidrigen und verfassungswidrig vermuteten RBStV klagen will, dann sollte A den Lagerraum beim EMA abmelden, bei B oder C anmelden bis Wohnung gefunden, sich bei der GEZ abmelden und mitteilen bei B oder C zu wohnen (Meldebestätigung), die bereits unter der Beitragsnummer Beiträge entrichten.

Sollte A nicht zahlen und klagen wollen, dieselbe Vorgehensweise und gegen die Forderung seit Oktober 2013 Widerspruch erheben.

Vorher aber abklären, ob es nicht doch 2 verschiedene Beitragskonten sind.
Titel: Re: Festsetzungsbescheid für "Lagerraum" (Meldeadresse)
Beitrag von: Alosha am 22. Oktober 2014, 11:54
Es gibt sicher nur einen Beitragskonto seit 2002 und es gibt sicher keine rückständige Förderungen aus dem alten Wohnsitz. Es geht jetzt ausschliesslich um den Lagerraum mit dem altem Beitragskonto. Wäre in dem Fall Wiederspruch für A sinnvoll?
Titel: Re: Festsetzungsbescheid für "Lagerraum" (Meldeadresse)
Beitrag von: Konspirativ am 22. Oktober 2014, 12:08
Es gibt sicher nur einen Beitragskonto seit 2002 und es gibt sicher keine rückständige Förderungen aus dem alten Wohnsitz. Es geht jetzt ausschliesslich um den Lagerraum mit dem altem Beitragskonto. Wäre in dem Fall Wiederspruch für A sinnvoll?

Natürlich gibt es Rückstände aus dem alten Wohnort. Das hat doch A selbst bestätigt.

Zitat
Seit 2002 zahlte A für die alte Wohnung GEZ-Beiträge. Seitdem A aus der Wohnung raus musste und den Lagerraum angemietet hat, zahlt A keine GEZ-Beiträge mehr.

Da A die alte Wohnung nicht bei der GEZ abmeldete, laufen die Beiträge weiter. Hab ich doch vorher erklärt. Lies halt mal dem RBStV. ;)
Wenn du den fiktiven Bescheid vorliegen hast, dann sag doch mal auf welchen Zeitraum sich die Forderungen berufen und wie hoch sie sind?

Mit dem Widerspruch gegen den Lagerraum entgeht Person A nur weiteren Forderungen in der Zukunft, aber die alten Forderungen sind offen (weil nicht abgemeldet).
Titel: Re: Festsetzungsbescheid für "Lagerraum" (Meldeadresse)
Beitrag von: Alosha am 22. Oktober 2014, 12:15
Die alte Wohnung hat A abgemeldet! Den Beitragskonto aber nicht.
Titel: Re: Festsetzungsbescheid für "Lagerraum" (Meldeadresse)
Beitrag von: Konspirativ am 22. Oktober 2014, 12:18
Die alte Wohnung hat A abgemeldet! Den Beitragskonto aber nicht.

Person A hätte die Wohnung beim BS abmelden müssen! Den Lagerraum nur anmelden, wenn er als Wohnraum dient und unter das Meldegesetz fällt!

Wenn Person A nicht zahlen will, dann lege sie Widerspruch gegen den Beitragsbescheid ein. Hierbei ist die Frist von 4 Wochen (Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite) unbedingt einzuhalten. Ansonsten wird der Bescheid rechtskräftig und kann vollstreckt werden.

Wann ist der Bescheid zugestellt worden?
Wann hat Person A den ersten Widerspruch dagegen eingelegt?
Titel: Re: Festsetzungsbescheid für "Lagerraum" (Meldeadresse)
Beitrag von: Alosha am 22. Oktober 2014, 12:37
Als A sich bei der Anmeldeamt mit der neue Adresse (wo der Lagerraum ist) angemeldet hat, kam erste Bescheid vom GEZ innerhalb 2 Wochen auf neue Adresse mit der Aufforderung den restlichen Betrag für den alten Wohnsitz zu bezahlen und den neuen Betrag für den neuen Wohnsitz. A hat den restlichen Betrag für den alten Wohnsitz überwiesen und hat an GEZ geschrieben, dass neue Adresse nur einen Lagerraum ist. Darauf hat GEZ Mietvertrag als Nachweis verlangt, darauf... usw. dann kam die oben beschriebene Geschichte. A ist davon ausgegangen, dass für den Lagerraum keine Rundfunkgebühren fällig sind und wollte, wie ich schon beschrieben habe, so schnell als geht eine neue Wohnung finden um sich dort dann anzumelden.
Titel: Re: Festsetzungsbescheid für "Lagerraum" (Meldeadresse)
Beitrag von: Konspirativ am 22. Oktober 2014, 12:50
Dann sollte A sich bei Freunden solange anmelden, bis Wohnung gefunden ist. Den Lagerraum bei der Meldestelle abmelden. Beim BS die Bescheinigung vorlegen, daß Lagerraum kein Wohnraum ist Abmeldebestätigung der Meldestelle mitschicken, das Beitragskonto kündigen, weil keine eigene Wohnung und weil Freund schon Beiträge zahlt oder wenn A später weiter zahlen will (eigene Wohnung), das Beitragskonto solange still legen lassen.

Wenn der BS sich mit dem nicht zufrieden gibt und weiterhin einen Festsetzungsbescheid schickt, dann müßte man tatsächlich an deren Verstand zweifeln. ;)
Titel: Re: Festsetzungsbescheid für "Lagerraum" (Meldeadresse)
Beitrag von: Calimero am 22. Oktober 2014, 13:56
Jetzt wirds ein wenig OffTopic, aber ich muß hier nun doch mal was dazu schreiben:

Sorry @ Konspirativ, aber das geht jetzt gegen dich. Und nein, ich will keinen Streit mit dir, aber so wie du hier teilweise Dinge schreibst und behauptest, finde ich das überhaupt nicht gut. Du hast zwar viel korrektes aufgeführt, aber leider eben auch recht viele unrichtige Sachen geschrieben (incl. Konter gegen Richtigstellungen). Das sind leider so viele, dass ich keine Lust dazu habe, diese einzeln zu Zitieren und Gegenbegründungen bzw. Richtigstellungen anzuführen. Einiges hat PersonX ja auch schon richtig gestellt.

Ich fände es daher für die Zukunft förderlich, wenn du manchmal nicht einfach Behauptungen i.d. Raum stellst, die einfach nicht stimmen, weil du Gesetze (nicht kennst oder sie) falsch interpretierst. Das ist mir nun zum wiederholten male aufgefallen. Teilweise habe ich da ja schon entspr. drauf reagiert, aber es ist mühsam, deine falschen Interpretationen jedesmal zu korrigieren.

Du verunsicherst damit die Hilfesuchenden hier.


Auch dein Schreibstiel trägt dazu beträchtlich bei: Die Art und Weise, wie du dich in solchen Momenten ausdrückst (als wäre es defakto so) und auch die häufig benutze Fett- und Unterschreich-Schrift. Vielleicht wäre es Sinvoller, wenn du öfter mal ein: "ich denke, ich glaube, ich vermute, ich schätze mal" vorranstellen würdest. Ansonsten implemetierst du aufgrund deines Schreibstiels und deiner Ausdrucksweise bei einigen Usern hier, dass das was du schreibst, auch zu 100% richtig wäre. Leider liegst du aber öfter mal falsch. s.o.

Verstehe dies bitte nicht als Angriff gegen dich, sondern nur als Bitte, in Zukunft etwas besonnener zu Antworten.

@Mod's: Ich habe vorab überlegt, ob ich ihm das nur per PN, oder doch öffentlich poste. Ich denke aber, letzters kann man durchaus mal machen.
Und jetzt auch noch die Bitte, darüber hier nicht zu diskutieren, wenn Bedarf besteht, besser irgendwo in einem Small-TalkBereich oder per PN.

Das war's. please back to topic!
Titel: Re: Festsetzungsbescheid für "Lagerraum" (Meldeadresse)
Beitrag von: Konspirativ am 22. Oktober 2014, 15:20
Zitat
Du hast zwar viel korrektes aufgeführt, aber leider eben auch recht viele unrichtige Sachen geschrieben (incl. Konter gegen Richtigstellungen). Das sind leider so viele, dass ich keine Lust dazu habe, diese einzeln zu Zitieren und Gegenbegründungen bzw. Richtigstellungen anzuführen.

Ach wirklich. Den Eindruck den ich hier langsam gewinne ist, daß die wenigsten Ahnung vom Gesetzestext des RBStV haben, überhaupt nicht wissen, warum sie Widerspruch gegen was einlegen, noch wissen gegen was sie überhaupt klagen. Hier wird nur von vielen Mitschreibern gesagt, leg halt Widerspruch ein oder klage vor Gericht, aber erklären tun sie es dem Hilfesuchenden nicht, warum er das tun soll?

Wenn du hier schon Dinge behauptest die gegen mich gehen, dann werde konkret und mach hier kein blabla. Bei manchen genügt offensichtlich nicht mal fettgedruckte Schrift bis sie was kapieren.

Vielleicht liegts ja auch an den Formulierungen und unvollständigen Angaben der Threadersteller, weshalb es immer längere Threads gibt und um Kaiser´s Bart diskutiert wird.

Hätte Person A gleich geschrieben, sie sein ofW (ohne festen Wohnsitz) und daß bereits alte Forderungen bezahlt wurden und und und.

Vielleicht bist du es ja der hier den Überblick nicht hat Calimero.  >:D