Person A muss nicht angeben, wo Person A tatsächlich wohnt, weil das nicht relevant ist. Es ist nur relevant, das Person A nachweist, nicht in dem Lager zu wohnen. Fertig. Denn woher hat denn der Beitragsservice die Daten, natürlich vom Meldeamt. Also muss Person A nur die Daten beim Meldeamt ändern oder auch nicht -> das falsche anmelden gegenüber dem Meldeamt stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, mehr auch nicht. Diese kann aber nicht vom BS oder der Rundfunkanstalt verfolgt werden.
Der Weg läuft ja wie folgt, BS oder die Anstalt kann nur vermuten, dass an der Adresse eine Wohnung ist, weil der BS oder die Anstalt von der Meldebehörde nur diese Daten erhalten hat. Diese Vermutung kann wiederlegt werden und fertig.
Die Daten beim Meldeamt zu ändern ist ein anderer Vorgang. Kann man machen muss man aber nicht, solange man es einer Person A egal ist, dass dafür ein Bußgeld seitens des Ordnungsamts erhoben werden kann. Damit das aber passiert, muss erstmal dieses gegenüber und so weiter informiert und tätig werden. Dieser Vorgang hat aber nichts gemeinsam mit der Beitragsforderung, welche auf das Innehaben einer Wohnung abziehlt! --> Denn hier wird vermutet, dass Person A dort wohnt, wo Sie sich gemeldet hat. Und genau diese Vermutung ist falsch, somit muss nur diese Vermutung entkräftet werden und fertig.
Wer hier schreibt, dass und jenes, sollte den Vertrag nochmal lesen, und sich klar darüber werden, was eine Wohnung ist und was nicht. Wer sich wo meldet ist überhaupt nicht wichtig, sondern wird nur für diese Vermutung herangezogen.
Es steht der Person A frei sich unter der Adresse zusätzlich, wo Sie jeweils tatsächlich wohnt beim Beitragsservice anzumelden und mitzuteilen, wer jeweils dort bereits bezahlt, zwingen kann man Person A dazu jedenfalls nicht!