In jedem Fall wäre Widerspruch einzureichen, wenn das Ziel ist zukünftig nicht zu zahlen.
Falls die Zahlung, auf welchen sich der Bescheid bezieht bereits getätigt wurde, diese Zahlungen entsprechend zurück fordern.
Die Landesrundfunkanstalt muss einem Widerspruch zwingend abhelfen, sich also dem Problem annehmen bewerten und antworten wie Sie die Abhilfe gestalten möchte. Sollte sich die Landesrundfunkanstalt mehr als 3 Monate Zeit lassen kann auch Klage ohne diese Antwort erhoben werden. -> Anzunehmen ist, das der Widerspruch zunächst vom BS bearbeitet wird -> natürlich lesen die Mitarbeiter diese scheinbar nur oberflächlich und senden dann möglicherweise zunächst so ein Schreiben -> Info --> bla bla das alles rechtmäßig wäre und Person A zur Zahlung verpflichtet wäre und sofort ohne zu erkennen, das diese Zahlungen bereit intern vorhanden sind aber nicht zuordenbar. Das Problem an dem Rundfunkvertrag/Satzung/Gesetz ist der Punkt, dass dem "Schuldner" eine sogenannte Schickschuld auferlegt wird, bedeutet, der Schuldner trägt das Risiko des Verlust bei der Übertragung des Geldes. Bereits aus diesem Grund würde PersonX das Geld nicht überweisen, es könnte ja unterwegs verloren gehen.
Oder da bereits bezahlt wurde, Frage für den Gesamten Zeitraum, für welchen der Bescheid fordert? Wenn die Antwort ja ist, dann wäre es auch möglich nichts zu machen. Die weitere Zahlung einzustellen. Dann passiert folgendes, A wird für diesen Bescheid irgendwann ein GV kommen, diesem kann gezeigt werden, das bereits bezahlt wurde.
Zusätzlich kann B passieren, dass dann ein weiterer Bescheid kommt, gegen diesen muss dann zwingend Widerspruch erhoben werden.
Und C, falls bei A noch kein GV kam, wird dann sicherlich ein GV über die Summe aus A+B kommen wollen, da würde es dann kompliziert, für den Teil A kann dem GV dann erklärt werden, dass die Forderung unberechtigt wäre, weil bereits bezahlt und für den Teil B muss dann Klage erhoben werden.