Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Zwei zusammenwohnende Nichtzahler - Mahnung/Androhung Vollstreckung  (Gelesen 14435 mal)

K
  • Beiträge: 2.239
Habe es an Herrn A. weitergegeben; seine Antwort:  „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, auch wenn er dann die Wahrheit spricht.“

Ein schriftlicher Verwaltungsakt gilt mit dem dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als "bekannt gegeben" (§1 [Bundesland] Verwaltungsverfahrensgesetz i.V.m. §41 Absatz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz).

Wenn schon die Datierung des Schreibens > Samstag 01. November 2014 (Feiertag), offensichtlich falsch ist - wer und warum soll dann glauben daß die "Einlieferung" auch tatsächlich am 13.11.2014 erfolgte !?
edit: DER Aufdruck erfolgte ja auch vom "Lügner"

Davon ab war der 16.11.2014 ein Sonntag; selbst da sollte jeder mit gesundem Menschenverstand den Kopf schütteln...

Gruß
Kurt


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

P
  • Beiträge: 3.997
das Problem ist einfach zu lösen.

Widersprcuh gegen Beitragsbescheid mit dem aufgedrucktem Datum xx.xx.xxxx. In den Brief an die LRA.

Person A muss und sollte keine Angaben im Widerspruch machen wann irgendwas  angekommen ist, das sollte Person A also auch gar nicht. Das wäre aus Sicht von PersonX völlig falsch.
 
Siehe Suchwort -> Formfrei  -> Zurückweisung mit hilfsweisem Widerspruch
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.msg70345.html#msg70345

Denn im Zweifel muss doch die Behörde das tatsächliche Zustelldatum nachweisen. Dazu reicht bereits die Behauptung das es später angekommen ist, es wird nicht gefordert, dass Person A das tatsächliche Zustelldatum vorgibt.

Person A kann also ganz entspannt sich zurück lehnen.

Denn beim Bearbeiten des Widerspruch kann es nun zu 2 Fällen kommen

Fall A :>
Der Widerspruchsbescheid kommt recht zeitnah -> wegen angeblicher Fristüberschreitung als Ablehnung -> Da es ein Widerspruchsbescheid ist, nicht aufregen, denn es bleibt nur die Klage.

Gegen diesen Widerspruchsbescheid muss nun innerhalb der tatsächlichen Frist Klage eingereicht werden, diese muss nicht mal hinreiched begründet werden, es würde zunächst zu Fristwahrung auch reichen mit dem gleichen BLA BLA wie im Widerspruch aber !! mit der zusätzlichen Forderung dass die LRA das Datum der tatsächlichen Zustellung entsprechend liefert --- usw. Die Klage kann man anschließend auch ruhend stellen wegen bereits andere Verfahren.

Fall B:> Der Widerspruch wird normal bearbeitet, und es dauert länger als 3 Monate


Der Grund ist ganz einfach. Von Person A erfolgt keine Angabe zu irgendwelchen Zustelldaten, denn solange das tatsächliche Datum nicht nachweisbar geliefert wird, kann auch keine Frist abgelaufen sein.
Falls Person A sich damit unsicher fühlt, dann kann Person A auch immer das genaue Datum wann der Bescheid angekommen ist nachrechnen und sollte dann jedoch bei diesem Datum bleiben. Ausgang der Berechnung wäre das Datum, welches Person A selber auf den Widerspruch druckt, und das Schreiben am gleichen Tag ist die Post gibt, dieses Datum minus 20 Tage, prüfen dass es nicht Sonntag ist, dann plus 1, da ist der Bescheid angekommen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

A
  • Beiträge: 9
Frau B kann einfach das Formular unter
http://rundfunkbeitrag.de/klaerung
ausfüllen. Dort muss sie die Beitragsnummer von A angeben.

Für Herrn A bietet das Forum reichlich Ideen zum weiteren Vorgehen.
Und das funktioniert auch wenn Herr A selbst nicht bereit ist zu zahlen?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

K
  • Beiträge: 2.239
Frau B kann einfach das Formular unter
http://rundfunkbeitrag.de/klaerung
ausfüllen. Dort muss sie die Beitragsnummer von A angeben.

Für Herrn A bietet das Forum reichlich Ideen zum weiteren Vorgehen.
Und das funktioniert auch wenn Herr A selbst nicht bereit ist zu zahlen?
ja

wobei Herr A. (immer noch) in einigen Details skeptisch ist die er aber hier nicht "öffentlich" preisgeben will (BS is watching you...)

Gruß
Kurt


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

A
  • Beiträge: 9
Vielen dank @Kurt

dann wird bei mir Frau B auch so handeln.

Bisher kommen Zahlungsaufforderungen immer an beide.

Muss ja nicht sein das der BS doppelte Portokosten hat. ;D


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

K
  • Beiträge: 2.239
Hallo zusammen,

Herr A. erzählte mir einen fiktiven Fortgang einer Geschichte:

So soll sich am Freitag, 16.01.2015 ein Schreiben im Briefkasten befunden haben - "wie üblich" wieder 14 Tage vordatiert:

scan...(bitte freischaltung abwarten)

Da jetzt die Zwangsvollstreckung ansteht geht es hier > Kapitel 2: Zwangsvollstreckung Rheinland-Pfalz / SWR weiter

Gruß
Geschichtenlauscher Kurt


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Januar 2015, 22:40 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

 
Nach oben