das Problem ist einfach zu lösen.
Widersprcuh gegen Beitragsbescheid mit dem aufgedrucktem Datum xx.xx.xxxx. In den Brief an die LRA.
Person A muss und sollte keine Angaben im Widerspruch machen wann irgendwas angekommen ist, das sollte Person A also auch gar nicht. Das wäre aus Sicht von PersonX völlig falsch.
Siehe Suchwort -> Formfrei -> Zurückweisung mit hilfsweisem Widerspruch
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.msg70345.html#msg70345Denn im Zweifel muss doch die Behörde das tatsächliche Zustelldatum nachweisen. Dazu reicht bereits die Behauptung das es später angekommen ist, es wird nicht gefordert, dass Person A das tatsächliche Zustelldatum vorgibt.
Person A kann also ganz entspannt sich zurück lehnen.
Denn beim Bearbeiten des Widerspruch kann es nun zu 2 Fällen kommen
Fall A :>
Der Widerspruchsbescheid kommt recht zeitnah -> wegen angeblicher Fristüberschreitung als Ablehnung -> Da es ein Widerspruchsbescheid ist, nicht aufregen, denn es bleibt nur die Klage.
Gegen diesen Widerspruchsbescheid muss nun innerhalb der tatsächlichen Frist Klage eingereicht werden, diese muss nicht mal hinreiched begründet werden, es würde zunächst zu Fristwahrung auch reichen mit dem gleichen BLA BLA wie im Widerspruch aber !! mit der zusätzlichen Forderung dass die LRA das Datum der tatsächlichen Zustellung entsprechend liefert --- usw. Die Klage kann man anschließend auch ruhend stellen wegen bereits andere Verfahren.
Fall B:> Der Widerspruch wird normal bearbeitet, und es dauert länger als 3 Monate
Der Grund ist ganz einfach. Von Person A erfolgt keine Angabe zu irgendwelchen Zustelldaten, denn solange das tatsächliche Datum nicht nachweisbar geliefert wird, kann auch keine Frist abgelaufen sein.
Falls Person A sich damit unsicher fühlt, dann kann Person A auch immer das genaue Datum wann der Bescheid angekommen ist nachrechnen und sollte dann jedoch bei diesem Datum bleiben. Ausgang der Berechnung wäre das Datum, welches Person A selber auf den Widerspruch druckt, und das Schreiben am gleichen Tag ist die Post gibt, dieses Datum minus 20 Tage, prüfen dass es nicht Sonntag ist, dann plus 1, da ist der Bescheid angekommen.