[...] wie ist die Gesamtentwicklung?
[...] Passiert überhaupt irgendetwas Aussichtsreiches?
Man muss sich dessen bewusst sein, dass in 1. Instanz keiner
"gewinnen" wird. Letztenendes ist es aber auch "logisch", da die *Verfassungsmäßigkeit* nicht durch ein "einfaches" unterinstanzliches Verwaltungsgericht, sondern nur durch das BVerfG selbst "geklärt" werden kann.
Insbesondere unter diesen Vorzeichen ist es eigentlich ein Unding, dass man überhaupt von vornherein auf den Instanzenweg gezwungen wurde. Da war sicher mit im Spiel, "Zeit gewinnen zu wollen" oder evtl. die Zeit "entscheiden" zu lassen - oder generell erst mal zu sehen, ob da überhaupt ein erkleckliches Grüppchen aufmuckt...
Ungeachtet dessen:
Wer gegen Bescheide = Verwaltungsakte keine Rechtsmittel einlegt, verwirkt seine Rechtsansprüche!!!Ein nicht widersprochener Beitrags-/ Festsetzungsbescheid = Verwaltungsakt wird prinzipiell erst mal vollstreckbar.
Focus, 31.08.2013
Neue Klage gegen TV-Gebührhttp://www.focus.de/kultur/medien/tid-33169/kultur-und-medien-leben-neue-klage-gegen-tv-gebuehr_aid_1074386.htmlAnstatt den Rundfunkbeitrag für "nichtig" zu erklären, wäre wahrscheinlicher "dass das Bundesverfassungsgericht den Rundfunkbeitrag für unvereinbar mit der Verfassung erkläre, zugleich aber eine Weitergeltungsanordnung treffe."
Die hierbei "nicht verfassungskonform eingezogenen Beiträge bekäme" dann "aber nur derjenige zurück, der sich juristisch gegen die Zwangszahlungen zur Wehr gesetzt habe".
Der "Erstattungsanspruch nach §10 Abs.3 RBeitrStV greife im Fall einer Unvereinbarkeitserklärung durch das Bundesverfassungsgericht nämlich nicht".
"Tatsächlich sei „zwingend der Rat zu geben“, sich rechtswirksam zur Wehr zu setzen", so RA Koblenzer.
Prof. Koblenzer ist Verfasser eines der vernichtenden Gutachten:
7(!!!) RENOMMIERTE, *VERNICHTENDE* GUTACHTEN/ STUDIEN
+2 FUNDIERTE AUFSÄTZE [gesammelte Werke]die dem sogenannten "Rundfunkbeitrag"/ "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag"
VERFASSUNGSWIDRIGKEIT und zahlreiche weitere eklatante RECHTSVERSTÖSSE bescheinigen!!!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.0.html"Sein" Verfahren am VG Freiburg führte zu dessen Entscheidung, die Sprungrevision direkt zum BVerwG zuzulassen:
VerwG Freiburg – Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassenhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11087.0.htmlDiese Zulassung der Sprungrevision darf durchaus schon mal bescheiden als kleiner "Etappensieg" gefeiert werden...Wenn dessen Aussagen also nicht ernstzunehmen sein sollen, dann weiß ich nicht...
Die unterinstanzlichen Entscheidungen sind insofern nicht sonderlich interessant.
Es geht bis vors BVerfG - notfalls bis zum EGMR.
Also immer schön mit Geduld & Spucke
...und um noch mal die möglichen Optionen zu verdeutlichen, die sich daraus ergeben können:
Dass dem
Einzelnen mglw. der eigene Weg durch die Instanzen erspart bleibt und faktisch eine Klage in der 1. Instanz schon ausreichend sein könnte - unter Verweis auf eine ausstehende höherinstanzliche Entscheidung - ist u.a. hier zu entnehmen:
VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg77059.html#msg77059