Hier braucht es mehr Details:Mit welcher Begründung werden 5.000 € als Streitwert festgesetzt?
Handelt es sich um eine Anfechtungs- oder eine Feststellungsklage?Bitte anonymisiertes, fiktives Dokument hochladen - Danke
Nach bisherigen Erlebnissen diverser fikitver Personen A-Z betrug der
Streitwert immer die Gesamtsumme des/ der angefochtenen Bescheide - im besten Fall also gerademal der Quartalswert von 53,94 €.
Für diesen würde gelten was nachzulesen ist unter
Neue Verwaltungsgerichtsgebühren seit 1.8.2013http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7111.0.htmlHier die neuen Kosten für Verwaltungsgericht - [...] Anfechtungsklage
ohne Rechtsanwalt: [...]
Beispiel Streitwert bis 500 €
Generelle Übersicht mit gut erklärter Einführung und Verlinkungen zu den Tabellen
http://www.jm.nrw.de/Gerichte_Behoerden/fachgerichte/Verwaltungsgericht/Kosten_vg/index.php
Gerichtskostentabelle
http://www.jm.nrw.de/Gerichte_Behoerden/fachgerichte/Verwaltungsgericht/Kosten_vg/tabelle_gkg/index.php
Gebührentatbestandstabelle
Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit - Kostenverzeichnis
http://www.jm.nrw.de/Gerichte_Behoerden/fachgerichte/Verwaltungsgericht/Kosten_vg/kostenverzeichnis_n.pdf
zu 2. Streitwert laut Gerichtskostentabelle:
Gebühr ablesen + Gebührentatbestandstabelle Nr. 5110 = Faktor 3 bedeutet:
35€*3 = 105€ Gerichtskosten (ohne Anwaltskosten)
"Gebührentatbestandstabelle Nr. 5110" besagt:
Verwaltungsgericht, Verfahren im AllgemeinenBei einem
Streitwert über 4.000
bis 5.000 € beträgt gem. Gerichtskostentabelle die einfache "Gebühr" 146€
Die Rechnung lautet dann also wieder
Gebühr ablesen + Gebührentatbestandstabelle Nr. 5110 =
Faktor 3 bedeutet:
146€*3 =
438€ Gerichtskosten (ohne Anwaltskosten)
Dies würde sich also decken mit dem fiktiven Fall der Person A:
Streitwert 5 000.- Euro [...] Kostenrechnung 438.- Euro
Unter
http://www.frag-einen-anwalt.de/Klage-gegen-Rundfunkbeitrag-%28GEZ%29-Anwaltskosten,-Verfahrenskosten,-Worst-Case---f208497.htmlschreibt Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M. zwar auch
(allerdings noch mit Bezug auf die vor 01.08.2013 geltenden Gerichtskostenwerte)
[...] maßgeblich für die richtige Einschätzung des Streitwertes ist § 52 GKG.
hiernach ist entweder auf das begehrte Ziel oder aber auf den Auffangstreitwert von € 5.000,00 abzustellen.
In einer Klage wegen Gebührenbefreiung wurde dies bereits als Streitwert von einem Obergericht festgesetzt (OVG Hamburg NVwZ-RR 2004, 620). [...]
Ob dies aber maßgeblich ist, wäre wohl fraglich.
Zum Vergleich dazu noch mal die vergleichsweise "frischen"
9 Klageverfahren am VG Potsdam vom 19.08.2014:
Massenverfahren vor dem VG Potsdam 19.08.2014 > Protokoll eines Beobachtershttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10862.0.htmlVerhandlung in Potsdam am 19.8.2014 [...]
Urteilsverkündung:
[...] Streitwert auf bis €300 festgesetzt; bei Feststellungsantrag beträgt der Streiwert €691! [...] bei Feststellungsanträgen wird der 3.5fache Satz, bei Anfechtungsanträgen bis zu €300 festgesetzt; [...]
...auch hier deckt sich also die Aussage weitestgehend mit der bisher bekannten
Streitwertfestsetzung bis max. 500€.Für mich ist also nach wie vor
nicht erklärlich, weshalb der ("Auffangwert") von
5.000 € als Streitwert angesetzt werden sollte...
Daher bitte anonymisiertes, fiktives Dokument hochladen - Danke
Inwiefern Person A Einspruch gegen die Festsetzung des Streitwerts erheben kann, ist mir nicht geläufig. Vielleicht hilft da aber auch einfach mal eine kurze telefonische Nachfrage