Hallo in die Runde
Hat schon mal einer aus dem Festsetzungsbescheid eine Rechtsmittelbelehrung gelesen ,wie man gegen den vollstreckbaren Titel vorgeht.
Der Gedanke den ich gerade prüfe ist,was ist mit dem vollstreckbaren Titel, wenn dieser nicht mit dem Absender des Feststellungsbescheides übereinstimmt.Aus der Standartzusendungen aller Festsetzungsbescheide ist nicht ersichtlich oder belehrt was mit dem Titel ist und wer der Gläubiger ist.Es mag sein, das ein Festsetzungsbescheid keine Unterschrift braucht,hier handelt es sich aber nicht nur um einen Bescheid sondern auch um einen zugestellten vollstreckbaren Titel ohne Angabe des Gläubigers. es kann ja sein das der Beitragsbescheid und der vollstreckbare Titel auseinander fallen. Ich gehe zwar gegen den Bescheid vor,aber der Titel steht und ist bereits geschaffen und ist nicht mit einem Widerspruch angreifbar!!!!! nach ZPO soll ich vielleicht ein eigenen Beitrag eröffnen,wenn es interessant ist?
danke in die Runde vorab
Thomas