Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Musterklage - ein Beispiel  (Gelesen 14060 mal)

  • Beiträge: 586
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Re: Musterklage - ein Beispiel
#15: 13. November 2015, 20:03
Meine Person A ... hat in ihrem Ordner lediglich noch
* die 2 Festsetzungsbescheide ...
* als auch den Widerspruchsbescheid.

Müsste doch reichen - Person A könnte Klage gegen die 2 Festsetzungsbescheide und gegen den Widerspruchsbescheid nach der obigen etwas geänderten Vorlage einreichen. Hat der BS nicht irgendwann einfach die Gebühren-/Beitragsbescheide in Festsetzungsbescheide umbenannt?

Ich könnte mit vorstellen, wenn eine fiktive Person F in einer ähnlichen Situation wäre würde sie das auch so machen (siehe hier).

Frei  8)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

T

Thomas665

Re: Musterklage - ein Beispiel
#16: 18. November 2015, 16:16
Hallo in die Runde

Hat schon mal einer  aus dem Festsetzungsbescheid eine Rechtsmittelbelehrung gelesen ,wie man gegen den vollstreckbaren Titel vorgeht.
Der Gedanke den ich gerade prüfe ist,was ist mit dem vollstreckbaren Titel, wenn dieser nicht mit dem Absender des Feststellungsbescheides übereinstimmt.Aus der Standartzusendungen aller Festsetzungsbescheide ist nicht ersichtlich oder belehrt was mit dem Titel ist und wer der Gläubiger ist.Es mag sein, das ein Festsetzungsbescheid keine Unterschrift braucht,hier handelt es sich aber nicht nur um einen Bescheid sondern auch um einen zugestellten vollstreckbaren Titel ohne Angabe des Gläubigers. es kann ja sein das der Beitragsbescheid und der vollstreckbare Titel auseinander fallen. Ich gehe zwar gegen den Bescheid vor,aber der Titel steht und ist bereits geschaffen und ist nicht mit einem Widerspruch angreifbar!!!!! nach ZPO soll ich vielleicht ein eigenen Beitrag eröffnen,wenn es interessant ist?
danke in die Runde vorab

Thomas


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. November 2015, 16:31 von Thomas665«

 
Nach oben