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Autor Thema: Erstanmeldung zwangsweise. Kann nachträglich Auskunftssperre bei EMA helfen?  (Gelesen 12654 mal)

K
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Fiktiver Fall:

Person A hat niemals GEZ bezahlt. Nun erhält sie ein Schreiben vom Beiragsservice, wo sie in einem vorgefertigten Antwortbogen Angaben machen kann.
 
Eine "Mitbewohnerin" hat bei Person A noch ihre Postanschrift.
Ob "Mitbewohnerin" Beiträge zahlt, weiß Person A nicht.

Da bei der Anmeldung in der Stadt von Person A keine Angaben zur Wohnung/welcher Stock etc gemacht wurden, fragt sich A, weshalb nur sie angeschrieben worden ist und nicht ihre  "Mitbewohnerin".
Die "Mitbewohnerin" ist beim Einwohnermeldeamt gemeldet und ihr Name steht auch auf dem Briefkasten.

Person A hat beim EMA eine Übermittlungssperre ihrer Daten, ihre frühere "Mitbewohnerin" hatte sowohl die Übermittlungssperre, als auch eine Auskunftssperre eintragen lassen.
(Die frühere "Mitbewohnerin" wurde durch einen früheren Lebenpartner massiv bedroht und verfolgt.)

Die Auskunftsperre wurde aufgrund ihrer Angaben eingerichtet, polizieibekannte Vorfälle mussten nicht nachgewiesen werden.


Würde der Person A nachträglich eine Auskunftssperre nützen, damit der Beitragsservice auch Person A in Ruhe lässt?


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Epikur

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Bitte mit der Suchfunktion des Forums anfreunden...
...diese liefert mit dem Suchbegriff "Auskunftssperre" so einige Ergebnisse :police: ;)
Danke.


Würde der Person A nachträglich eine Auskunftssperre nützen, damit der Beitragsservice auch Person A in Ruhe lässt?
...vermutlich nicht in der näheren Zukunft und nicht, bevor nicht auch eine Ummeldung erfolgt, denn der RBStV besagt lediglich:
Zitat
§ 11 Verwendung personenbezogener Daten
[...]
Die Daten Betroffener, für die eine Auskunftssperre gespeichert ist, dürfen nicht übermittelt werden.

Sind die Daten schon übermittelt, so sind sie ja schon übermittelt... ;)


Interessant hingegen finde ich die Aussage
Die Auskunftsperre wurde aufgrund ihrer Angaben eingerichtet, polizieibekannte Vorfälle mussten nicht nachgewiesen werden.

Das könnten zumindest all jene eventuell mal im Auge behalten und näher eruieren, die noch nicht erfasst wurden bzw. bei denen demnächst oder aktuell eine Ummeldung ansteht...


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K
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Meine Bekannte hat vor Kurzem auch einen Wohnungswechsel vollzogen und sich eine Auskunftssperre eintragen lassen. Der Sachverhalt ist derselbe wie von A beschrieben. Eine mündliche Schilderung reichte aus. Letztendlich könnte sich jeder Gestalkte ohne polizeilichen Nachweis oder auch jedes frei erfundene Stalking eine Auskunftssperre eintragen lassen.

Die Frage die sich hier stellt ist, ob die EMA noch vor der Sperre die Daten an den BS übermittelt oder das auch danach noch durchführt. Ein derartiger Verstoß nach §11 RBStV wäre für den Betroffenen sehr schwer zu beweisen.

Ich werde das mal im Auge behalten, ob meine Bekannte trotzdem Post vom BS bekommt?


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K
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Genau, ich fühle mich jetzt gestalkt. Was macht es jetzt für einen Sinn, wenn jemand, der seinen Wohnsitz behält, eine Auskunftssperre verlangt? Wenn der Wohnsitz bekannt ist, ist er bekannt. Aber wann jemand in die Wohnung gezogen ist, das weiß der Beitragsservice nicht. Auf der Homepage schreiben die soetwas:

Zitat
Dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio werden Angaben zu Name, Adresse, Doktorgrad, Familienstand und Geburtsdatum von den Einwohnermeldeämtern übermittelt.

Und in dem Antwortbogen habe ich sogar gelesen, kann man sich aussuchen, welches Datum man angibt? So betrachtet spart ma sogar bei der Anmeldung, auch wenn man nicht unbedingt schummeln will.

Der Beitragsservive will ja beschummelt werden.

Ist der Beitragsservive auskunftspfichtig, wenn man wissen will, wann die Daten vom EMA geholt wurden, und welche Daten übermittelt worden sind? Der Beitragsservice könnte doch fiktiv nur behaupten, er wisse, dass einer schon vor dem 01.01.2013 dort gewohnt hat.


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lt. pers. Aussage des EMA meiner Stadt dürfen diese Daten an Behörden weitergeben (auch wenn diese genannten Sperren eingerichtet wurden). Auf meine Frage: Dann ist GEZ also eine Behörde ? Antwort: Ja.


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lt. pers. Aussage des EMA meiner Stadt dürfen diese Daten an Behörden weitergeben (auch wenn diese genannten Sperren eingerichtet wurden). Auf meine Frage: Dann ist GEZ also eine Behörde ? Antwort: Ja.
Nochmal:
Übermittlungssperre > Daten dürfen an Beitragsservice (ehem. "GEZ") übermittelt werden
Auskunftssperre        > Daten dürfen nicht an Beitragsservice (ehem. "GEZ") übermittelt werden

So jedenfalls ist es dem RBStV zu entnehmen.
siehe auch nochmals vorhergehende Kommentare ;)


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s
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Die übermittelten Daten sind laut RBStV:

1. Familienname,
2. Vornamen unter Bezeichnung des Rufnamens,
3. frühere Namen,
4. Doktorgrad,
5. Familienstand,
6. Tag der Geburt,
7. gegenwärtige und letzte Anschrift von Haupt- und Nebenwohnungen, einschließlich aller vorhandenen Angaben zur Lage der Wohnung, und
8. Tag des Einzugs in die Wohnung.


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Ich wusste nicht dass es 2 Arten von Sperren gibt - anscheinend habe ich dann die falsche benutzt, da meine Daten ja übermittelt wurden (2 Schreiben von GEZ, soll ab 2013 nachzahlen und mich anmelden). Bis 2013 war ich nicht bei GEZ gemeldet, da ich keine Geräte bereithielt.


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g
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übermittlungs- oder auskunftssperren sind ausgehebelt und sinnlos, weil in den jeweiligen meldegesetzen der länder die stellen explizit genannt sind, an die personenbezogene daten übermittelt werden dürfen. Dies hat zur folge, dass seitens der landesrundfunkanstalten bzw. des beitragsservice per automatisiertem datenabgleich änderungen der adresssituation bemerkt und umgehend <bearbeitet> werden. Lediglich bestimmte angehörige bestimmter berufsgruppen können sich auf schriftlichen antrag mit genehmigung der vorgesetzten versuchen sich sperren zu lassen.

auch eine jagdgenossenschaft (also der zwangsweise zusammenschluß der örtlichen grundstückseigentümer als inhaber bejagbarer flächen) ist eine anstalt öffentlichen rechtes. Leider die rundfunkanstalten auch, d.h. sie haben <behördenähnlichen charakter> bzw. rechte, die andere vereinigungen nicht haben..


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grasschaf

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Liest hier eigentlich auch mal jemand von oben her mit?

Auskunftssperre ist eben *nicht* ausgehebelt und sinnlos:

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http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4582.0.html
[...]
der RBStV besagt [...]
Zitat
§ 11 Verwendung personenbezogener Daten
[...]
Die Daten Betroffener, für die eine Auskunftssperre gespeichert ist, dürfen nicht übermittelt werden.

Punkt.

Im Übrigen sprechen o.g. Fallbeispiel und auch ein Fallbeispiel, was Person YXZ von einer fiktiven Info-Veranstaltung her zu berichten weiß, genau für vorgenannte Aussage, dass
Auskunftssperre sehr wohl und im Gegensatz zur Übermittlungssperre "wirksam" ist.
(auch wenn's nix am grundsätzlichen Problem des RBStV ändert).


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L
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Hinzu kommt noch deren eigenen Gesetze:

RBStV §14, Abs. 9
Zitat
Um einen einmaligen Abgleich zum Zwecke der Bestands- und Erst-
erfassung zu ermöglichen, übermittelt jede Meldebehörde für einen
bundesweit einheitlichen Stichtag automatisiert innerhalb von längstens
zwei Jahren ab dem Inkrafttreten dieses Staatsvertrages gegen Kosten-
erstattung einmalig in standardisierter Form die nachfolgenden Daten
aller volljährigen Personen an die jeweils zuständige Landesrundfunk-
anstalt:

Beim Abmelden wird man dummerweise gefragt, wohin es denn gehen soll. Ein Auslandsadresse wäre da hilfreich.
Die Bestätigung kann man dann ja der BEZ schicken. Und da ein Mensch nicht frei von Fehlern ist, überlegt er sich ev. dann doch noch den Umzug und vergisst, bedingt durch den Umzugsstress, die erneute Anmeldung.
Dem steht nur noch die OWi (§12) entgegen.

Vorausgesetzt, die halten sich an
    § 11. Abs. 4 Verwendung personenbezogener Daten
    [...]
    Die Daten Betroffener, für die eine Auskunftssperre gespeichert ist, dürfen nicht übermittelt werden.


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Der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Axel C. Filges [sieht] im Einheitsjuristen ein ganz wesentliches Qualitätsmerkmal der deutschen Juristenausbildung Q: Wikipedia

99,9% aller Urteile zur GEZ bezeugen den Copy&Paste-Einheitsjuristen.

Deutsche Gerichte: Pay 2 Win
Rundfunkbeitrag: Urteile im Namen des GOLDES!

g
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Eine auskunftssperre kann nicht jeder einfach mal so beantragen!! dazu §34 Abs. 5 Hess. Meldegesetz.
Zitat
(5) Liegen Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass der oder dem Betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann, hat die Meldebehörde auf Antrag oder von Amts wegen eine Auskunftssperre im Melderegister einzutragen. Eine Melderegisterauskunft ist in diesen Fällen unzulässig, es sei denn, dass nach Anhörung der oder des Betroffenen eine Gefahr im Sinne des Satzes 1 ausgeschlossen werden kann. Die Auskunftssperre endet mit Ablauf des zweiten auf die Antragstellung folgenden Kalenderjahres; sie kann auf Antrag verlängert werden.
In den anderen Ländern dürfte dies ähnlich geregelt sein. Einem <Normalo> werden diese Sperren verweigert, ich dachte das BÜRGER soweit in der materie drinsteckt, dies zu wissen.
Wenn denn tatsächlich eine <Auskunftssperre> eingetragen wurde, dann greift sie - sollte zumindest. Nur die hürden für eine eintragung sind hoch.


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grasschaf

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(Hans Krailsheimer, 1888-1958)

n
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Eine auskunftssperre kann nicht jeder einfach mal so beantragen!! dazu §34 Abs. 5 Hess. Meldegesetz.
Zitat
(5) Liegen Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass der oder dem Betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann, hat die Meldebehörde auf Antrag oder von Amts wegen eine Auskunftssperre im Melderegister einzutragen. Eine Melderegisterauskunft ist in diesen Fällen unzulässig, es sei denn, dass nach Anhörung der oder des Betroffenen eine Gefahr im Sinne des Satzes 1 ausgeschlossen werden kann. Die Auskunftssperre endet mit Ablauf des zweiten auf die Antragstellung folgenden Kalenderjahres; sie kann auf Antrag verlängert werden.
In den anderen Ländern dürfte dies ähnlich geregelt sein. Einem <Normalo> werden diese Sperren verweigert, ich dachte das BÜRGER soweit in der materie drinsteckt, dies zu wissen.
Wenn denn tatsächlich eine <Auskunftssperre> eingetragen wurde, dann greift sie - sollte zumindest. Nur die hürden für eine eintragung sind hoch.

So scheint es auch zu sein, denn die "normale" Sperre (für "Normalos") bringt im Falle GEZ gar nichts. Das kann man also vergessen.

Man sollte sich daher auf aussichtsreichere Optionen konzentrieren, zB. was die SPEICHERUNG der Daten bei GEZ angeht (da gibt es auch auf EU Ebene schon Urteile zu). Wenn sie die Daten erstmal haben und solange man ordnungsgemäß gemeldet ist kriegen die die auch, kann man nicht mehr entrinnen.

Ins Ausland ziehen wäre eine Option, soweit das möglich ist. Ich hab zB. mal in NL gewohnt, da gabs gar keine GEZ (jedenfalls bin ich dort nicht von einer ähnlichen Organisation belästigt worden)


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Einem <Normalo> werden diese Sperren verweigert, ich dachte das BÜRGER soweit in der materie drinsteckt, dies zu wissen.
Das glaubte ICH bisher auch... ;)
...allerdings sprachen eben die eher "lax" anmutenden Berichte des Thread-Erstellers und eines weiteren Kommentators dagegen.
Daher auch mein Aufmerken...
...und mein kleiner "Seitenhieb", wer hier eigentlich mal wirklich von oben her liest ;) >:D

Wenn denn tatsächlich eine <Auskunftssperre> eingetragen wurde, dann greift sie - sollte zumindest. Nur die hürden für eine eintragung sind hoch.

Hierzu noch mal kurz die gegenteiligen Statements von oben:

Interessant hingegen finde ich die Aussage
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sowie

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Und nun?
"Hohe Hürden" sehe ich hier jedenfalls nicht.
Wahrscheinlich selbst probieren... ;)

Aber wie gesagt - ich sehe es ja nicht als Lösung des Kernproblems eines grundrechtswidrigen Gesetzes an, davor praktisch "fliehen" zu müssen.


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Danke

Wobei ich jetzt festgestellt habe, das mein 2. Vorname nicht im Anschriftenfeld geschrieben wurde. Außerdem habe ich keine Angaben zur Lage der Wohnung beim EMA gemacht.

Ich nehme jetzt an, bei dem Beitragsservice wurden INTERN Daten verwendet, aufgrund vorhergehender Beitragszahlungen oder Ermittlungen. Obwohl ich damals der GEZ untersagt habe, meine Daten zu speichern, haben die es doch gemacht.


Ich verlange jetzt eine Auskunft von dem EMA, wann welche Daten wohin mitgeteilt wurden. Darin werde ich vermutlich auch die Abfragen von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten finden. Anschreiben dieser Stellen an mich enthielten später im Anschriftenfeld meine beiden Vornamen.


Bei dem Beitragsservice werde ich auch anfragen, wann sie welche Daten von wem erhalten haben. Ein Auskunftsrecht hätte ich gm Bundesdatenschutzgesetz.


Aufgrund der Stellenausschreibung des Beitragsservive Köln glaube ich nicht, dass sie einen Leiter Rechenzentrum mit genügend Kenntnisse gefunden haben.

Zitat
<über gute Kenntnisse in SAP, MS-Office-Anwendungen sowie Lotus Notes verfügen


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