Vielleicht ist es keine Behörde, und wenn es keine Behörde ist, dann wissen die Personen, welche da arbeiten vielleicht auch nicht wie sich eine Behörde zu verhalten hat. Daher ich zweifle sogar an, dass diese Art der Abgabe eine Abgabe sein soll, welche einer gewünschten öffentlichen Aufgabe nützlich sein soll. Also die Art der Abgabe wo angeblich trotz Widerspruch zu zahlen wäre. Das Ganze "Unternehmen" suggeriert öffentlich und so weiter geregelt zu sein auch gäbe es Gesetze dazu, wenn diese aber die Bürger unangemessen benachteiligten dann haben die Bürger das Grundrecht dem zu widersprechen und sich auf Ihre Rechte zu berufen, welche vor staatlicher Willkür schützen. Gibt sich also eine Anstalt den Schein einer Behörde dann muss Ihr handeln auch den Regeln folgen, tun Sie das nicht würde ich in Zweifel ziehen das es nach Verwaltungsrecht laufen soll und die Personen, welche diese nichts sagenden Schreiben versenden vor eine Aufsicht ziehen oder zivilrechtlich auf Unterlassung der zustellung solcher Schreiben klagen und möglichen Schadenersatz gegenüber diesen Personen wegen absichlichen Vorspielungen im Auftrag einer Art Behörde zu handeln. Wenn die Regeln, wie sich eine Behörde nach Verwaltungsrecht zu verhalten hat klar geregelt sind, dann gibt es doch bei normalen Behörden immer die Aufsicht oder die Kontrollstelle oder die Beschwerdestelle, wer ist diese Stelle bei diesen Anstalten? Wenn es keine benannte gibt ist es immer die nächst höhere Stelle oder die Stelle wo diese unterstellt sind bzw. die Aufsicht der, welche überstellt ist. Im Zweifel, wenn es keine übergeordnete Stelle gibt, ist es die Stelle, welche die Behörde erschaffen hat oder für diese direkt verantwortlich ist. Gibt es diese Stelle nicht dann dürften die Gerichte verantwortlich sein. Ich denke man könnte die Anstalt darauf verklagen sich völlig an geltende Verwaltungsvorschriften zu halten, also eine Art Unterlassungsklage, so ähnlich, wie das die Verbraucherschützer auch mit Mobilfunkanbietern machen. Man stellt der Art Behörde eine Unterlassungsaufforderung zu, oder halt den Personen, welche sich innerhalb der Art Behörde, nicht an die Regeln halten. Bei Wiederholung folgt Busgeld.