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Autor Thema: 1. Brief: Umstellung Teilnehmer-/ Beitragskonto 2012, offene Gebühren & Beiträge  (Gelesen 4462 mal)

H
  • Beiträge: 1
Hallo,

ich habe hier folgenden fiktiven Fall:

Person A ist verheiratet und hatte schon mal GEZ bezahlt.
Aufgrund von plötzlicher Arbeitslosigkeit wurde Person A von GEZ befreit.
Person A fand schnell einen Job und hat GEZ seitdem nicht mehr bezahlt.
Vor gut über einer Woche hat Person A folgendes Schreiben bekommen:



In dem Brief geht sogar um zwei Beitragsnummer!

Wie soll sich Person A am besten verhalten?

Vielen Dank für die Antworten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Oktober 2014, 13:50 von Bürger«

G

Gast

Re: Erster Brief mit ZWEI Beitragsnummern.
#1: 04. Oktober 2014, 13:55
Wie soll sich Person A am besten verhalten?
Um diese Frage versuchen zu beantworten fehlt die Information welche Absichten Person A im angenommenen Fall hätte(?).

Beim Lesen des Schreibens irritiert es etwas, dass unten steht: "- 2 -", als wäre das nur die zweite Seite des Schreibens. Gibt es auch eine erste Seite?


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Re: Erster Brief mit ZWEI Beitragsnummern.
#2: 04. Oktober 2014, 14:26
Beim Lesen des Schreibens irritiert es etwas, dass unten steht: "- 2 -", als wäre das nur die zweite Seite des Schreibens. Gibt es auch eine erste Seite?

Auf die Schnelle: Das ist beim BS anscheinend üblich, hat aber nix weiter zu bedeuten... ;)
...außer, dass die von ihren antiquarischen Gewohnheiten anscheinend nicht ablassen können.
Es dürfte sich um die erste Seite handeln:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7419.msg76304.html#msg76304
(Die "berühmt-berüchtigte" Seitenzahl "-2-" für die erste Seite...)


Zum Rest der Angelegenheit:

Es handelt sich eben nicht um "zwei Beitragsnummern", sondern - wie der BS selbst schreibt - um eine "technisch bedingte Umstellung" von einem ehemaligen Teilnehmerkonto in ein Beitragskonto - just zu dem Zeitpunkt, als offensichtlich mal die Kommunikation zwischen "Teilnehmer" und ehem. GEZ abbrach - Juni/ Juli 2012.
Wie allerdings für Gebührenzeiten offensichtlich nun im Zuge der Umstellung ein Beitragskonto erstellt werden kann, bleibt formal und logisch erst mal fraglich und schleierhaft.

Sei's drum, dies kann Person A ja mglw. im Zuge des vermutlichen Widerspruchs- und Klageverfahrens klären lassen - denn ich gehe davon aus, dass sich Person A wehren möchte. Zumindest ist das das Anliegen des Forums ;)

Wer sich allerdings zu Gebührenzeiten nicht nachweislich abgemeldet hat, hat wohl prinzipiell erst mal schlechte Karten. Allerdings ist das Forum dafür nicht mehr so ganz der rechte Ort. Vielleicht findet sich noch etwas mit der Suchfunktion.

Allerdings könnte es spannend werden, ob nach dem Beschluss des LG Tübingen (und auch nach gesundem Menschenverstand) diese alten Gebühren immernoch mit Bescheiden festgesetzt werden, die in der Rechtsbehelfsbelehrung lediglich die Rechtsgrundlagen für die neue Beitragsregelung ausweisen... ;)

Und für alles ab 01.01.2013 gilt:
Eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen.

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

umfangreiche Info-/ Linksammlung
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html


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s
  • Beiträge: 516
Re: Erster Brief mit ZWEI Beitragsnummern.
#3: 04. Oktober 2014, 18:52
Allerdings könnte es spannend werden, ob nach dem Beschluss des LG Tübingen (und auch nach gesundem Menschenverstand) diese alten Gebühren immernoch mit Bescheiden festgesetzt werden, die in der Rechtsbehelfsbelehrung lediglich die Rechtsgrundlagen für die neue Beitragsregelung ausweisen... ;)

Das ist überhaupt kein Problem.
Eine falsche Rechtsbehelfsbelehrung verlängert nur die Widerspruchs- bzw. Klagefrist, den Bescheid selbst tangiert das nicht.


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