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Autor Thema: Einschreiben in Rechnung stellen?  (Gelesen 2375 mal)

  • Beiträge: 72
Einschreiben in Rechnung stellen?
Autor: 20. September 2014, 17:16
Moin zusammen,

Rein hypothetisch: Einschreiben mit Rückschein sind bekanntlich nicht so billig, und Person A sieht es eigentlich nicht ein, warum sie auf eigene Rechnung einen Widerspruch nach dem nächsten per Einschreiben (um Rechtssicherheit zu erhalten) abschicken muss. Gibt es da eine Möglichkeit, die Gegenseite an den Kosten zu beteiligen bzw. diese in Rechnung zu stellen, zumindest nach dem ersten Widerspruch?

Grüße!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. September 2014, 21:16 von René«
Liebe GEZ-Mitarbeiter, lest Euch ruhig alle Argumente sorgfältig durch. Es gibt nichts zu verbergen. Schön, dass Ihr Interesse an den GG-Verletzungen habt und unsere Anliegen ernst nehmt - es sind übrigens auch Eure Rechte, für die wir uns einsetzen :)

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Re: Einschreiben in Rechnung stellen?
#1: 21. September 2014, 00:38
Dieser Gedanke ist wohl der Mühe nicht wert, auch wenn für manchen der Betrag eines Einschreibens eben doch ein Betrag ist.

Person A könnte ja z.B. auch recht preiswert ein Fax mit Sendeprotokoll verschicken - z.B. zusätzlich zu einem normalen Brief...

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Oft genug hat es sich nach 1...2 Widersprüchen ohnehin erst mal "ausgesprochen"...
...dann kommt irgendwann der WiderspruchsBESCHEID, gegen den ohnehin nur noch Klagemöglichkeit besteht.

Wer bei den vergleichsweise doch überschaubaren Kosten für ein Einschreiben schon sein Ärgernis hat,
was sagt dieser dann zu mind. 105€ Gerichtskostenvorschuss in der ersten Instanz...?
Und den damit einhergehenden Kopierkosten?
Und dem eigenen Stundenaufwand?

Der Rechtsweg ist - bis auf Ausnahmefälle - weder kostenfrei noch ohne Mühen zu bestreiten.

In diesem Zusammenhang über die Erstattung der Kosten eines Einschreibens nachzudenken oder zu diskutieren, dürfte insgesamt eher Ressourcenverschwendung sein.

Wenn Person A unbedingt mag, könnte bzw. müsste diese dies eben ggf. entsprechend im Widerspruch bzw. später in der Klage geltend machen, sollte sich aber ggf. auf entsprechende Anmerkungen auch seitens des Gerichts gefasst machen.
Mich deucht, ich hätte dazu schon mal was gelesen - und würde dies bei nochmaligem Auffinden hier auch kundtun.


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Bitte im Sinne aller und im Sinne der Sache auf die wesentlichen Dinge konzentrieren.
Danke für Euer Verständnis & Euer Mitwirken.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. September 2014, 00:46 von Bürger«
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