Hallo,
folgendes:
Person A erhielt eine erste Mahnung, vorher erhielt Person A nach eigener Aussage nie Briefe vom Absender der Mahnung diese Aussage ist allerdings zweifelhaft.
In der Mahnung wird mit Vollstreckungsmaßnahmen gedroht und um den Betrag zu bezahlen ist es jetzt auch zu spät.
Wie geht Person A jetzt am besten vor?
- Ist schweigen bis zum erhalt eines Einschreibens Sinnvoll?
- Die Forderungen zurückweisen wie hier
Mahnung, und jetzt ?http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7842.msg64283.html#msg64283und auf einen Beitragsbescheid warten und darauf hoffen, dass dieser auf dem Postweg verschwindet oder dann Widerspruch einlegen und das Spiel spielen?
Ich denke die Frage wurde evtl. schonmal so ähnlich gestellt allerdings bin ich nicht schlauer geworden.
Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.