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Autor Thema: Ohne korrekten Beitragsbescheid keine Forderung der fälligen Beträge -> Umzug  (Gelesen 1907 mal)

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  • Beiträge: 5
Hi Leute

Sorry falls das hier falsch ist oder vom Betreff her kurios - wusste nicht wie ich das besser ausdrücken sollte. Hab ne fiktive Idee zwischen Person A und B aufgeschnappt:

Person A hat bisher alle Briefe scheinbar ignoriert und nun den nichtigen Festsetzungsbescheid bekommen. Person A ist der Meinung, dass es nach wie vor keine Forderung geben kann, da der Bescheid nichtig ist und nur mit einem korrekten Beitragsbescheid eine korrekte Zahlungsforderung gibt.

Person B zitierte dazu ergänzend
"Laut dem Urteil wären dann eigentlich auch sämtliche Beträge vor Zugang eines primären Gebühren-/Beitragsbescheides hinfällig. Die anderen Bescheide wären dann Rückstandsbescheide, die aber laut Gericht nicht vor einem primären Bescheid erlassen werden können. Also ohne primären Bescheid kein Rückstand.

Laut gesundem Menschenverstand und der Auffassung des Gerichts kann man ja nicht in einen Rückstand geraten, wenn überhaupt noch kein Bescheid erlassen worden bzw. zugegangen ist. Den Zugang müßte dann der Beitragsservice auch erst beweisen, was kaum möglich ist, da die Bescheide mit normaler Post versendet werden."

Person A plant wohl einen Umzug zu Person C, welche zahlt und würde sich dann wohl selbst anmelden. Somit dürften theoretisch doch keine Forderungen mehr offen sein?

Greetz Person O :)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. September 2014, 06:33 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.745
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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Somit dürften theoretisch doch keine Forderungen mehr offen sein?

Eine "Zahlungsverpflichtung" entsteht zwar erst durch einen (im Zweifel nachweislich) zugestellten und zumindest nicht nichtigen Bescheid.

Die "Beitragsverpflichtung" besteht aber per Gesetz = RBStV = "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag".

Insofern ist die Ansicht, dass bei nicht "korrektem" Bescheid "keine Forderungen mehr offen" seien, deutlich verkürzt und ändert nichts an der prinzipiellen "gesetzlichen Beitragspflicht".

Person A sollte sich also ungeachtet dessen in Vorbereitung auf das Kommende lieber eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen.

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Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Juni 2016, 13:03 von Bürger«
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