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Autor Thema: Widerspruch zur Niederschrift - München  (Gelesen 54508 mal)

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Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
#45: 02. Oktober 2014, 12:28
Hallo allerseits,

der heutige Besuch beim Herrn M. sah heute wie folgt aus: Er hat die Niederschrift trotz Kenntnis von §70 VwGO verweigert und war selbstverständlich auch nicht bereit, irgendetwas zu unterschreiben. Dank eines mitgebrachten Zeugen ist der Sachverhalt dennoch beweisbar.

Auf Anfrage wurde als Vorgesetzter der Justiziar des Bayerischen Rundfunks, Albrecht Hesse, genannt. Herr Hesse ist aufgrund seiner Funktion eine Person des öffentlichen Lebens und einfachst im Internet auffindbar, daher gehe ich davon aus, daß sein Name hier genannt werden darf.

Ohne Mist, ich habe gerade Gänsehaut!
Ich erinnere mich an meine Studienzeit und die vielen Vorträge zum Thema Verwaltungsakt und Rechtstaatsprinzip.

Nur das ich das richtig verstehe: Der BR hat den Widerspruch zur Niederschrift abgelehnt. Und das kann auch ein Zeuge bestätigen!

Unfassbar!


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Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
#46: 02. Oktober 2014, 16:36
Nur das ich das richtig verstehe: Der BR hat den Widerspruch zur Niederschrift abgelehnt. Und das kann auch ein Zeuge bestätigen!
Gute Aktion  8)


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s
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Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
#47: 02. Oktober 2014, 17:25
der heutige Besuch beim Herrn M. sah heute wie folgt aus: Er hat die Niederschrift trotz Kenntnis von §70 VwGO verweigert und war selbstverständlich auch nicht bereit, irgendetwas zu unterschreiben. Dank eines mitgebrachten Zeugen ist der Sachverhalt dennoch beweisbar.

Trotz des vereinbarten Termins für genau diese Niederschrift?
Wie hat er denn das begründet?


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Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
#48: 02. Oktober 2014, 17:43
Er möchte sich bzw. der Schreibkraft das nicht (zur Niederschrift) vorlesen lassen und meint, das wäre so rechtens.


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Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
#49: 02. Oktober 2014, 17:58
Er möchte sich bzw. der Schreibkraft das nicht (zur Niederschrift) vorlesen lassen und meint, das wäre so rechtens.

Das kann man nachvollziehen, lässt sich auch irgendwie mit dem schon (ich glaub, im Berlin-Thread) zitierten Urteil begründen.

Und was war mit einer Eingangsbestätigung für die selbstgeschriebene Version des Widerspruchs?


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Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
#50: 02. Oktober 2014, 21:11
Er möchte sich bzw. der Schreibkraft das nicht (zur Niederschrift) vorlesen lassen und meint, das wäre so rechtens.

Das kann man nachvollziehen, lässt sich auch irgendwie mit dem schon (ich glaub, im Berlin-Thread) zitierten Urteil begründen.

jein, denn im Urteil heisst es:

Zitat
Die Regelung des § 70 Abs. 1 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung, nach der ein Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt auch zur Niederschrift bei der Behörde erhoben werden kann, diene dazu, auch Rechts- oder Schreibunkundigen die Erhebung eines formwirksamen Widerspruchs zu ermöglichen. Dieser Zweck begrenze jedoch auch die behördliche Protokollierungspflicht. Aufzunehmen seien somit allein das Ziel des Begehrens, also der maßgebliche Antrag, sowie die zur Begründung dienenden Mittel in knapper Form, ggf. auch die notwendigen Beweismittel.

Heisst also das eine komplette Verweigerung nicht rechtens ist. Und ich bin da schon der Meinung das z.B. die Ablehnung des Säumniszuschlages bzw auch der Antrag auf Aussetzung aufgenommen werden muss, und zu Beweissmitteln würden da meiner Meinung auch Ausszüge aus Gesetzestexten zuzählen, da man sein Begehren mit diesen ja begründet.


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Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
#51: 02. Oktober 2014, 22:14
der heutige Besuch beim Herrn M. sah heute wie folgt aus: Er hat die Niederschrift trotz Kenntnis von §70 VwGO verweigert und war selbstverständlich auch nicht bereit, irgendetwas zu unterschreiben. Dank eines mitgebrachten Zeugen ist der Sachverhalt dennoch beweisbar.

Das spielt uns nur zu gut in die Karten. Weiter geht's mit einer gehaltvollen Beschwerde bei Intendant und Aufsichtsbehörden.


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Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
#52: 02. Oktober 2014, 22:53
Er möchte sich bzw. der Schreibkraft das nicht (zur Niederschrift) vorlesen lassen und meint, das wäre so rechtens.

Also ich kann meins schon grob auswendig, brauch nichts vorlesen. Wenn ich nicht aufgeregt bin, gehts auch ganz gut, dann habe ich mein Stotterproblem ganz gut im Griff. Ich darf bei den einzelnen Terminen (man muss ja jedem einzelnen Bescheid widersprechen, gell?) halt nicht an BS, GEZ, 20 Millionen Euro täglich, Kirchhoff... denken, denn das würde mich sehr aufregen und dann wird's schwierig mit dem Sprechen...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Oktober 2014, 23:00 von 20MillionenEuroTäglich«
21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

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Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
#53: 04. Oktober 2014, 01:14
Es war einmal:

Artikel vom 02.07.2008:
München, Bayerischer Rundfunk
Schluss mit agressiven GEZ-Kontrolleuren
http://www.welt.de/regionales/muenchen/article2170300/Schluss-mit-agressiven-GEZ-Kontrolleuren.html

Zitat
"Das Ziel ist null Beschwerden", sagte Andreas Müller, der Chef des BR-Beauftragtendiensts,.....

Die 175 sogenannten Beauftragten des BR sollten sich vorrangig als Berater für die Bürger verstehen, sagte Müller.....

Auch der BR ist von Berichten über rüde Kontrolleure beunruhigt......

Der Juristische Direktor des BR, Albrecht Hesse, räumte ein, dass die Negativschlagzeilen dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk schaden:....


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Oktober 2014, 02:15 von Bürger«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

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Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
#54: 04. Oktober 2014, 02:22
...sehr "hübsch" ;D

Auch dies sollte man vielleicht im Hinterkopf behalten bei der Niederschrift - insbesondere beim BR:

Zitat
Der Ex-Beauftragte Norbert Hauber kritisierte die detaillierten Vorschriften für die Gebühren – wie kostenpflichtige Lautsprecher in Wirtshaustoiletten: "Irgendwo ist das hirnverbrannt."
...da gäbe es wohl an der Neuregelung seit 01.01.2013 auch so einiges ;)

Zitat
Der Juristische Direktor des BR, Albrecht Hesse, räumte ein, dass die Negativschlagzeilen dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk schaden: "Wenn sich auf breiter Front Unmut regt, ist das für uns ein Alarmzeichen."
...ach so - na dann dürften die Alarmglocken derzeit nur so schrillen ;)

Zitat
Hesse beklagte gleichzeitig "tendenziöse Berichterstattung" in manchen Medien.
...ach nee ;) welche könnte er damit wohl gemeint haben ;D

Quelle:
http://www.welt.de/regionales/muenchen/article2170300/Schluss-mit-agressiven-GEZ-Kontrolleuren.html


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Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
#55: 05. Oktober 2014, 22:42
Es war einmal:

Artikel vom 02.07.2008:
München, Bayerischer Rundfunk
Schluss mit agressiven GEZ-Kontrolleuren
http://www.welt.de/regionales/muenchen/article2170300/Schluss-mit-agressiven-GEZ-Kontrolleuren.html

Zitat
"Das Ziel ist null Beschwerden", sagte Andreas Müller, der Chef des BR-Beauftragtendiensts,.....

Die 175 sogenannten Beauftragten des BR sollten sich vorrangig als Berater für die Bürger verstehen, sagte Müller.....

Auch der BR ist von Berichten über rüde Kontrolleure beunruhigt......

Der Juristische Direktor des BR, Albrecht Hesse, räumte ein, dass die Negativschlagzeilen dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk schaden:....

Sehr guter Fund! Da war unser Freund aber sehr idealistisch. Ich glaube das neuerliche Verhalten dieser Leute lässt sich mit dieser Dissonanz erklären, die sich da zwischen hehrem Anspruch und der Wirklichkeit auftut.


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Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
#56: 05. Oktober 2014, 23:32
Zitat
"Das Ziel ist null Beschwerden", sagte Andreas Müller, der Chef des BR-Beauftragtendiensts,.....
Die 175 sogenannten Beauftragten des BR sollten sich vorrangig als Berater für die Bürger verstehen, sagte Müller.....
Sehr guter Fund! Da war unser Freund aber sehr idealistisch. Ich glaube das neuerliche Verhalten dieser Leute lässt sich mit dieser Dissonanz erklären, die sich da zwischen hehrem Anspruch und der Wirklichkeit auftut.
...schon allein deswegen hat jede (weitere) Abweisung auch ihre eigene Beschwerde verdient ;)


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Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
#57: 10. Oktober 2014, 12:16
Ich war leider bisher anderweitig ausreichend beschäftigt, daher die späte Reaktion. Ich halte Beschwerden vor allem für eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für uns, da die betreffende Organisation intern - insbesondere am oberen Ende der Hierarchie - eine einheitliche Meinung hat.

In meinem anderen Thread gibts dafür Neuigkeiten, offenbar hatte der Hausbesuch doch Wirkung gezeigt.


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Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
#58: 10. Oktober 2014, 12:22
Hallo Gezappter,

bin gerade an einem Schreiben an unseren lieben Herrn Wilhelm (ein wie ich finde sehr interessanter Mann -  Vater CSU Politiker, Mutter Richterin, er selbst Jurist und Journalist - mit ausgezeichnetem Leumund)
und parallel geht das Ganze an die Presse, denn mich interessiert schon sehr, ob dieses Verhalten des BR wirklich niemanden innerhalb und ausserhalb des BR interessiert.

Liebe Grüße
Rebel


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Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
#59: 13. Dezember 2016, 21:38
Hallo zusammen,

ich habe letzte Woche einen Bescheid vom BR erhalten, und würde dem gerne persönlich am Rundfunkplatz 1 widersprechen. Gibt es da aktuelle Erfahrungen? Ich habe schon eine Terminanfrage per mail geschrieben, bisher ohne Antwort. Oder geht das auch ohne Termin? Ich bin zeitlich relativ flexibel und wohne in der Nähe, würde aber trotzdem nicht gerne die Zeit verschwenden da sinnlos hinzufahren.

Danke schonmal für gute Tips!  ;)


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