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Autor Thema: Widerspruch zur Niederschrift - München  (Gelesen 54515 mal)

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Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
#30: 23. September 2014, 21:17
Kann man auch einen Vertreter mit Vollmacht schicken?
Ja, das geht. Einfach eine schriftliche Vollmacht mitnehmen mit den Angaben: wer bevollmächtigt wen, wozu, welcher Bescheid, Beitragsnummer etc., persönliche Unterschrift. Außer der Schriftform gibt es keine Formvorschriften.

Gut zu wissen, dann entscheiden sich bestimmt mehr für die Niederschrift  >:D


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21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

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Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
#31: 23. September 2014, 21:41
Ich halte es auch für keine gute Idee da eine Art "Demonstration" daraus zu machen. Diese sollte man vor dem Landtag oder der Staatskanzlei von Herrn Seehofer machen, das ist der richtige Adressat und nicht ein Verwaltungsangestellter des BR.

Zunächst ist die Rechtsgrundlage § 70 VwGO ein individuelles Recht den Widerspruch durch die Behörde zur Niederschrift aufnehmen zu lassen. Es spricht sicher nichts dagegen, wenn man sich einen Zeugen mitnimmt, aber eine Massenveranstaltung muss dort keiner mitmachen und dafür gibt es auch keine gesetzliche Grundlage.

Antwort karlsruhe:

Ich denke, heute war es ganz gut, dass wir 1,2,3, ganz viele waren, und die Sicherheitsleute manchmal nicht wirklich wußten, wer denn nun alles zu uns gehört. >:D

Vielen Dank an unseren tollen Mitstreiter Palatschinko, der absolut souverän, ruhig aber sehr bestimmt!! den Sicherheitsleuten und dann den erreichten Verantwortlichen vom "Beitragsservice" die Situation klar gemacht hat, was rechtens ist und was nicht. Er selber hatte ja erst vor kurzem seine Widersprüche dort persönlich vortragen können.

Also an alle Mitstreiter, die auch ihre Widersprüche, wo auch immer, zur Niederschrift ablegen wollen, vorher anrufen, Termin ausmachen (der Abgabeort ist nicht Köln!, sondern die jeweilige Rundfunkanstalt!!!!!!!!!) und immer mind. 1 Zeugen mitnehmen ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. September 2014, 00:38 von Bürger«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

  • Beiträge: 721
Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
#32: 23. September 2014, 21:54
Und man muss bei jedem weiteren neuen Bescheid immer wieder neu widersprechen? Naja wenn die um 8:00 aufmachen gehts, da können wir das immer vor Erlebnisbad/Sauna erledigen. Kann man eigentlich immer wieder dasselbe diktieren? (nicht wörtlich, aber inhaltlich kann ich es schon fast auswendig, aber das wird bestimmt bei jedem Mal besser...)  ::)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. September 2014, 00:45 von Bürger«
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s
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Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
#33: 24. September 2014, 08:30
Hallo,
also wenn ich das lese bekommen ich echt Bluthochdruck!

Sorry, aber bei jeder Behörde muss zu den üblichen Geschäftszeichen auch ohne Termin ein "rechtliches Gehör"  gegeben sein.
Die "beschissene" Rechtsbehelfsbelehrung ist ohnehin ein Witz, rechtsicher wäre die vom BayStmI (in googel mal "rechtsbehelfsbelehrung bayern muster" suchen)
Und da steht nichts von Termin holen sondern zur Niederschrift bei "Adresse", und diese muss natürlich stimmen!!!!!! Ja oder spinnen die jetzt komplett?
Und dann natürlich jederzeit zu den üblichen Geschäftszeiten dieser Behörde.

Und der Oberhammer ist doch die Aussage: "Der BR hat diesen Bescheid nicht erlassen sondern die Kölner"!
Demnach ist dieser Bescheid nach § 44 abs. 2 Nr. 1 VwVfG nichtig (http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__44.html)!
Da brauch man ja gleich gar nichts gegen diese Bescheide machen!
Ich würde auf jeden Fall mit den Zeugen ein "sinngemäßes" Gesprächsprotokoll anfertigen und von allen Unterzeichnen lassen. Dieses dem BR zur Kenntnis zusenden oder abgeben.
Dadurch dürfte sich diese "Bescheide" erledigt haben da offensichtlich nichtig.

Bei so etwas sollte der Richter dann bei diesen grundlegendsten Sachen des Verwaltungsrechtes mal die Hosen runterlassen und dem Bürger erklären wer hier was darf!!!

Ich frage mich wieso alle anderen (echten) Behörden sich dann die Mühe machen und rechtsichere Verwaltungsakte erlassen wenn es auch Hinz und Kunz können mit einem "Wurschtelschreiben".

Beste Grüße

PS:
Genau solche Aktionen von Euch lassen mich noch hoffen gegen den BR letztlich zu obsiegen! Weiter so!
 


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P
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Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
#34: 24. September 2014, 19:22
Im Nachhinein gesehen haben wir wieder hart kämpfen müssen an der Pforte, wo die sogar die Existenz Ihrer Beitragsabteilung leugnen und jegliche Verantwortung für die Bescheide von sich weisen. Aber das Wichtigste, endlich einmal Zeugen zu haben für die ganzen Falschaussagen die man dort aufgetischt bekommt, das ist uns gut gelungen! Mehr in diesem Theater ab kommenden Freitag.

Im Übrigen:
Mir ist aufgefallen das Namen und Telefonnummern der zuständigen Beitragsservice Mitarbeiter beim BR hier, einige Beiträge weiter vorne, zensiert worden sind. Ich respektiere durchaus die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter dort, aber bei dieser frechen nötigenden Art an der Pforte und in der Telefonzentrale muß man die Durchwahl einfach publik machen um anderen Leuten überhaupt erst ihre Rechtsmittel zu ermöglichen. Wer sich den Umweg sparen möchte, der sende mir eine PN. Durchwahlen und Namen der Verantwortlichen sind uns bekannt. Wir haben das Einverständnis die Nummer weiter zu geben.


Edit "Bürger":
Die Löschung der Daten geschah wohl aus rein rechtlichen Gründen.
Oder möchtest Du Dein persönliches Gut oder gar die Sache des Forums gefährdet wissen?
Bitte also etwas achtsamer mit dem Begriff "Zensur" umgehen - es ist eine *Unkenntlichmachung aus datenschutzrechtlichen Gründen.
Es gab schon andere, die für soetwas zur Rechenschaft gezogen wurden... z.B. Olaf Kretschmann mit seinem Blog:

Sa, 26. April 2014 - Aufforderung des rbb zur Anonymisierung
"Aufforderung des Rundfunks Berlin-Brandenburg zur Unkenntlichmachung von Namen und Telefonnummern im Blog "rundfunkbeitrag.blogspot.de" vom 23.04.2014"
http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2014/04/aufforderung-des-rundfunks-berlin.html

Danke also für das Verständnis & die Beachtung. :police: ;)


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Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
#35: 28. September 2014, 12:40
Ein weiterer Widerspruch wurde am Freitag zur Niederschrift aufgenommen und weitere werden folgen.
Was mich jetzt interessiert ist, was mit den gewonnenen Eindrücken nun anzufangen ist? Beschwerde beim Intendanten (steht allen Bürgern offen), Dienst- oder Fachaufsichtsbeschwerde oder sogar eine Anzeige wegen Nötigung (sogar der Versuch ist strafbar)? Nötigung deshalb, weil der BR mit allen Mitteln versucht Bürger davon abzuhalten von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. Zeugen und Beweise in Form von Infoblättern vom BR haben wir genug gesammelt.


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Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
#36: 28. September 2014, 14:35
oder sogar eine Anzeige wegen Nötigung (sogar der Versuch ist strafbar)? Nötigung deshalb, weil der BR mit allen Mitteln versucht Bürger davon abzuhalten von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. Zeugen und Beweise in Form von Infoblättern vom BR haben wir genug gesammelt.

Für eine Nötigung im Sinne des § 240 StGB

Zitat
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

würde wohl - wenn überhaupt - nicht die Behörde, sondern nur die entsprechende Einzelperson belangt werden können.

Ansonsten könnte man sich noch die §§ 331ff. zu den Straftaten im Amt ansehen, da nach §11 Abs. 2 und Abs. 4 im Sinne des Gesetzes

Amtsträger ist,

Zitat
wer nach deutschem Recht

(c) sonst dazu bestellt ist, bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung unbeschadet der zur Aufgabenerfüllung gewählten Organisationsform wahrzunehmen

und für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter ist,

Zitat
wer, ohne Amtsträger zu sein,

a) bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, oder

b) bei einem Verband oder sonstigen Zusammenschluß, Betrieb oder Unternehmen, die für eine Behörde oder für eine sonstige Stelle Aufgaben der öffentlichen Verwaltung ausführen,

beschäftigt oder für sie tätig und auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten auf Grund eines Gesetzes förmlich verpflichtet ist;


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"Ein Anspruch, dass alle Aspekte eines Sachverhalts zu nennen sind, lässt sich aus dem Programmgrundsatz nicht ableiten und stände auch nicht in Einklang mit der grundgesetzlich geschützten Rundfunkfreiheit."
WDR-Intendant Tom Buhrow, Antwort auf Programmbeschwerde der Publikumskonferenz e.V.

N
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Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
#37: 29. September 2014, 11:18
Ich möchte hiermit darauf hinweisen, daß noch eine Person A Ihren Widerspruch in München in der Marsstraße 46 zur Niederschrift geben wird. Es gibt dafür auch schon einen Termin, den kommenden Donnerstag 02.10.2014, 08:30.

Falls einer der in der Nähe lebenden Foristen als Zeuge mitgehen kann und will wäre das sehr vorteilhaft. Es entlastet die bereits zur ersten Niederschrift angetretenen GEZ-Boykotteure, und es erhöht die Anzahl derer, die mit der Vorgehensweise Erfahrung haben.

Meldungen bitte hier und/oder als PM. Bevorzugt im Forum.

Mitzubringen sind etwa eine Stunde Zeit und ein gültiges Ausweisdokument. Letzteres wurde letzten Freitag nur vom Widersprechenden selbst verlangt, aber man kann nie wissen.



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Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
#38: 30. September 2014, 11:27
So wenig Resonanz hatte ich nicht erwartet - bisher gibts Rückmeldungen nur von denen, die auch zuvor schon aktiv an der Aktion in München beteiligt waren. Schade eigentlich.


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Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
#39: 01. Oktober 2014, 11:00
Hallo liebe Mitstreiter,

ich schulde noch eine kurze Zusammenfassung zu unserem Widerspruch vom 26.9.

Wir waren zu dritt, 1 Widerspruch + 2 Zeugen.

Begrüßung war sehr unhöflich. Die angebotene Hand wurde von Herrn M. nicht angenommen; daraufhin fragte ich "Hand gibt es keine?" Er: "Nein."
Im Zimmer saß bereits die Protokollantin des BS. Diese gab die Hand und war auch sonst freundlich.

Wir setzten uns hin und stellten einige Fragen zum Beitragsservice und wer diesen Feststellungsbescheid nun geschickt habe - die Antwort von Herrn M.: Der BS in Köln im Auftrag vom Bayerischen Rundfunk. Na wenigsten einmal eine klare Ansage. Als wir ihn damit konfrontierten, wie das am Empfang des BR abgelaufen war, wiegelte er ab, das sei heute nicht das Thema; lassen sie uns zur Widerschrift kommen. Lieber Herr M. - da Sie haben recht; das wird ein Thema für das Gericht und darauf freue ich mich schon.

Ich hatte eigentlich vor meinen Widerspruch - fertig auf meinem iPad - vor Ort per email an die Beteiligten zu schicken. Ausdruck, Unterschrift - fertig! Nachdem wir aber derart unhöflich empfangen wurden und auch sonst kein Entgegenkommen des BS im Sinne eines konstruktiven Gespräches wahrzunehmen war, habe ich mich umentschieden und wirklich alles per Niederschrift diktieren lassen. Das dauerte knapp 50 Minuten. Herr M. meinte anfangs noch: "Das ist ja lächerlich!" Ich: "Ja, wenn man lächerlich behandelt wird, dann ist die Reaktion eben auch lächerlich". Dass es uns hauptsächlich darum ging unser ANONYMES GEGENÜBER kennen zu lernen und den Beitragsnummern ein Gesicht zu verleihen wurde denke ich kognitiv nicht ganz verstanden. Am Schluss dann noch der Hammer. Nachdem ich darum bat einen Stempel und eine Unterschrift zu bekommen (was ich bekam) bat einer der Zeugen noch um eine leserliche Namensnennung des Unterzeichnenden. Daraufhin Herr M. "Sie können mich mal und jetzt raus hier!"
Sehr professionell, wie eben alles was ich bislang von diesen Damen und Herren gesehen habe.

Ach ja, der BS hat übrigens 3 Etagen in der Marsstraße 46. Die Aussage dort säßen nur 1-2 Leute ist also wie alles andere erstunken und erlogen. Was soviele Leute dort machen verstehe ich allerdings nicht? Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen des BR finanziert durch die Zwangssteuer der GEZ???

Ach ja, und Palatschinko - zu Deiner Frage - ich denke wir sollten einen Brief an den Intendanten verfassen, ich werde über das lange Wochenende mal einen Entwurf starten und Dir zukommen lassen zwecks feedback. Wenn uns dieser gelingt können wir den auch parallel an die Presse schicken, vielleicht meldet sich diese ja doch einmal zu Wort ;-)

Und liebe Mitstreiter.
2 Bitten!   
1. geht dort persönlich mit Zeuge hin und gebt Euren Widersprüchen ein GESICHT!
2. wer geht nun bei Noch_ein_GEZappter morgen als Zeuge mit, ich kann leider nicht - bitte um Initiative! Danke!

Herzliche Grüße
Rebel


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Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
#40: 01. Oktober 2014, 11:13
Wenn uns dieser gelingt können wir den auch parallel an die Presse schicken, vielleicht meldet sich diese ja doch einmal zu Wort ;-)

Die Presse meldet sich aber nicht zu Wort, denn mit 20 Millionen Euro täglich kannst Du jeden kaufen, nicht nur Richter und Politiker.
Das System ist erschreckend.


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Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
#41: 01. Oktober 2014, 13:00
[...] ich schulde noch eine kurze Zusammenfassung zu unserem Widerspruch vom 26.9.
[...] ich denke wir sollten einen Brief an den Intendanten verfassen [...]
Danke - wieder einmal sehr aufschlussreich.
Kleine Anregung noch:
Den nächsten Vorgesetzten erfragen - und offizielle Beschwerde einreichen.
Und den Brief bzw. dieses Protokoll auch als Beschwerde (Einzelpetition ggf. incl. der Zeugen) an den Landtag richten.
Auch die sollten unablässig mit den Folgen ihres Tuns konfrontiert werden.
Hier wurden augenscheinlich die Grenzen angemessenen Umgangs deutlich überschritten.

Ich habe persönlich schon mehrfach die Erfahrung gemacht (schon zu Ostzeiten!), dass das Verlangen nach dem Vorgesetzten durchaus Druck ausüben kann. Nein, wir sind nicht machtlos ;)


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Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
#42: 01. Oktober 2014, 13:13
Noch wichtiger ist, dass der jeweilige Landtags-Wahlkreisabgeordnete sowie der Bayerische Ministerpräsident mit den jeweiligen Beitragszahlern konfrontiert werden. Entscheidungsträger für den RBStV sind die Ministerpräsidenten und (wenn auch nur formal) die "durchwinkenden" Landtagsabgeordneten (oder wie Ingo Münch es treffend sagte: Nickemännchen und Nickeweibchen).

Dafür eigenen sich örtliche Bürgersprechstunden und individuelle Petitionen sehr gut. Bei individuellen Petitionen wird i.d.R. auch der Verwaltungsvorgang der Rundfunkanstalt bzw. BS angefordert - dadurch bekommen es auch die Anstalten mit. ;)

(Eine Indiviualpetition kann auch bei Härtefallanträgen nicht schaden, gleichzeitig werden die Abgeordneten mit den sozialen Folgen ihrer (Un)tätigkeit konfrontiert).


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N
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Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
#43: 02. Oktober 2014, 10:03
Hallo allerseits,

der heutige Besuch beim Herrn M. sah heute wie folgt aus: Er hat die Niederschrift trotz Kenntnis von §70 VwGO verweigert und war selbstverständlich auch nicht bereit, irgendetwas zu unterschreiben. Dank eines mitgebrachten Zeugen ist der Sachverhalt dennoch beweisbar.

Auf Anfrage wurde als Vorgesetzter der Justiziar des Bayerischen Rundfunks, Albrecht Hesse, genannt. Herr Hesse ist aufgrund seiner Funktion eine Person des öffentlichen Lebens und einfachst im Internet auffindbar, daher gehe ich davon aus, daß sein Name hier genannt werden darf.


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Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
#44: 02. Oktober 2014, 11:57
Hallo allerseits,

der heutige Besuch beim Herrn M. sah heute wie folgt aus: Er hat die Niederschrift trotz Kenntnis von §70 VwGO verweigert und war selbstverständlich auch nicht bereit, irgendetwas zu unterschreiben. Dank eines mitgebrachten Zeugen ist der Sachverhalt dennoch beweisbar.

Auf Anfrage wurde als Vorgesetzter der Justiziar des Bayerischen Rundfunks, Albrecht Hesse, genannt. Herr Hesse ist aufgrund seiner Funktion eine Person des öffentlichen Lebens und einfachst im Internet auffindbar, daher gehe ich davon aus, daß sein Name hier genannt werden darf.


Unglaublich, den Hesse kenn ich von der Uni...


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