Hallo liebe Mitstreiter,
ich war heute in der Mittagspause beim BR in München, um per Niederschrift an der in der Rechtsbehelfsbelehrung genannten Adresse einen Widerspruch auf einen „Festsetzungsbescheid“ zu Protokoll zugeben. Der Empfang war zunächst „normal“ freundlich, nachdem ich allerdings meinen Wunsch geäußert und (höflich/sachlich) nach einem Ansprechpartner gefragt hatte, ist die Empfangsdame direkt ziemlich pampig geworden. Höhepunkte waren die Aussagen:
- der BR sei nicht zuständig,
- der BR wisse nicht, was in dem Bescheid stehe, insbesondere sei er nicht für die Angabe seiner Adresse im Bescheid verantwortlich
- der BR habe den Bescheid nicht erlassen,
- es sei nicht möglich, vor Ort Anliegen zu Beitragsbescheiden mündlich vorzubringen / Erklärungen abzugeben / angehört zu werden,
- es sei egal, was ich sage und was ich möchte,
- es gebe keine Ansprechperson vor Ort.
Sie hat mir dann ein Papier in die Hand gedrückt mit der bekannten Adresse in Köln und dem Hinweis, dass ich dort einen Termin vereinbaren und dann von München nach Köln reisen solle, wenn ich etwas mündlich zu Protokoll geben wolle. Im Übrigen „machen wir diese Faxen nicht mehr mit“. Ihren Namen wollte sie mir nicht sagen.
„Sehr geehrte Beitragskundin, sehr geehrter Beitragskunde,“ steht dort, „bitte beachten Sie, dass der Bayerische Rundfunk in allen Fragen rund um den Rundfunkbeitrag nicht auf Parteiverkehr eingerichtet ist.“
Fazit ist also, dass die „Behörde“ „Bayerischer Rundfunk“ bestreitet, den Bescheid erlassen zu haben, und den Bürgern ihren Rechtsanspruch auf rechtliches Gehör verweigert. Das Ganze hat mich doch stark an den guten alten Hauptmann von Köpenick erinnert, und an Asterix als Legionär in der Römerkaserne. Vermutlich würde ich in Köln dann etwa dasselbe hören, „Bitte beachten Sie, da sind wir nicht zuständig, da müssen Sie den BR in München fragen, wir sind nur beauftragt, aber nicht verantwortlich…“
Nach dieser unterirdisch unverschämten Erfahrung hätte große Lust, das durchzufechten, und den BR zu zwingen, dazu Stellung zu beziehen. Nach meiner Ansicht ist es ein absolut elementarer Rechtsgrundsatz, dass Behörden betroffene Bürger anhören
müssen, wenn diese das wünschen, und zwar direkt vor Ort in der erlassenden Behörde bei einem namentlich benannten Sachbearbeiter und nicht 600 km entfernt in einer „nicht rechtsfähigen Gemeinschaftseinrichtung“. Gibt es den deutschen Rechtsstaat noch??
Offensichtlich ist die Rechtsbehelfsbelehrung falsch, da die dort angegebene Widerspruchsadresse nicht stimmt, der Bescheid daher alleine schon deswegen nichtig?
Gibt es dazu Erfahrungen? Hätte ein erfahrener Mitstreiter/in mit mir Lust, nochmal zu zweit am Rundfunkplatz 1 in München aufzuschlagen, um sich mit dem offenbar nötigen Nachdruck obige Aussagen schriftlich geben zu lassen?
Ganz von den rechtlichen Aspekten dieses Vorgangs abgesehen, ist das m. E. auch ein geradezu erschreckendes Beispiel, mit welcher unglaublichen Arroganz und planmäßigen Bürgerunfreundlichkeit hier vorgegangen wird. Wie soll sich eine evtl. nicht so gut der deutschen Sprache mächtige, oder juristisch einigermaßen vorgebildete Person gegen solche Dinge wehren? Das System ist darauf angelegt, die Bürger einzuschüchtern, in die Irre zu führen, ihnen mit Zwangsmaßnahmen zu drohen, „Druckmittel“ zu titulieren, ohne rechtliches Gehör zu ermöglichen…auch gerne in rechtlichen Dunkelgrauzonen, und alles selbstverständlich nur um „die Demokratie zu stärken“. Die dummen Zahlschafe „Beitragskunden“ sollen zahlen, und ansonsten die Klappe halten. Wahnsinn, dass es so was widerwärtig Mieses überhaupt gibt, und es von der Politik und Justiz bisher weitgehend gedeckt wird. Ich komme ich mir vor, als wollte ich in der DRR einen Reisepass beantragen.
Beste Grüße in die Runde von einem Untertanen des allmächtigen und mich gütigst mit seinen wertvollen Weisheiten beglückenden Bayerischen Rundfunks.