Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Widerspruch zur Niederschrift - München  (Gelesen 54483 mal)

  • Beiträge: 226
Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
#60: 19. Dezember 2016, 22:00
Hallo liebe Mitstreiter,

ich war heute in der Mittagspause beim BR in München, um per Niederschrift an der in der Rechtsbehelfsbelehrung genannten Adresse einen Widerspruch auf einen „Festsetzungsbescheid“ zu Protokoll zugeben. Der Empfang war zunächst „normal“ freundlich, nachdem ich allerdings meinen Wunsch geäußert und (höflich/sachlich) nach einem Ansprechpartner gefragt hatte, ist die Empfangsdame direkt ziemlich pampig geworden. Höhepunkte waren die Aussagen:

- der BR sei nicht zuständig,
- der BR wisse nicht, was in dem Bescheid stehe, insbesondere sei er nicht für die Angabe seiner Adresse im Bescheid verantwortlich
- der BR habe den Bescheid nicht erlassen,
- es sei nicht möglich, vor Ort Anliegen zu Beitragsbescheiden mündlich vorzubringen / Erklärungen abzugeben / angehört zu werden,
- es sei egal, was ich sage und was ich möchte,
- es gebe keine Ansprechperson vor Ort.

Sie hat mir dann ein Papier in die Hand gedrückt mit der bekannten Adresse in Köln und dem Hinweis, dass ich dort einen Termin vereinbaren und dann von München nach Köln reisen solle, wenn ich etwas mündlich zu Protokoll geben wolle. Im Übrigen „machen wir diese Faxen nicht mehr mit“. Ihren Namen wollte sie mir nicht sagen.

Zitat
„Sehr geehrte Beitragskundin, sehr geehrter Beitragskunde,“ steht dort, „bitte beachten Sie, dass der Bayerische Rundfunk in allen Fragen rund um den Rundfunkbeitrag nicht auf Parteiverkehr eingerichtet ist.“

Fazit ist also, dass die „Behörde“ „Bayerischer Rundfunk“ bestreitet, den Bescheid erlassen zu haben, und den Bürgern ihren Rechtsanspruch auf rechtliches Gehör verweigert. Das Ganze hat mich doch stark an den guten alten Hauptmann von Köpenick erinnert, und an Asterix als Legionär in der Römerkaserne. Vermutlich würde ich in Köln dann etwa dasselbe hören, „Bitte beachten Sie, da sind wir nicht zuständig, da müssen Sie den BR in München fragen, wir sind nur beauftragt, aber nicht verantwortlich…“

Nach dieser unterirdisch unverschämten Erfahrung hätte große Lust, das durchzufechten, und den BR zu zwingen, dazu Stellung zu beziehen. Nach meiner Ansicht ist es ein absolut elementarer Rechtsgrundsatz, dass Behörden betroffene Bürger anhören müssen, wenn diese das wünschen, und zwar direkt vor Ort in der erlassenden Behörde bei einem namentlich benannten Sachbearbeiter und nicht 600 km entfernt in einer „nicht rechtsfähigen Gemeinschaftseinrichtung“. Gibt es den deutschen Rechtsstaat noch??

Offensichtlich ist die Rechtsbehelfsbelehrung falsch, da die dort angegebene Widerspruchsadresse nicht stimmt, der Bescheid daher alleine schon deswegen nichtig?

Gibt es dazu Erfahrungen? Hätte ein erfahrener Mitstreiter/in mit mir Lust, nochmal zu zweit am Rundfunkplatz 1 in München aufzuschlagen, um sich mit dem offenbar nötigen Nachdruck obige Aussagen schriftlich geben zu lassen?

Ganz von den rechtlichen Aspekten dieses Vorgangs abgesehen, ist das m. E. auch ein geradezu erschreckendes Beispiel, mit welcher unglaublichen Arroganz und planmäßigen Bürgerunfreundlichkeit hier vorgegangen wird. Wie soll sich eine evtl. nicht so gut der deutschen Sprache mächtige, oder juristisch einigermaßen vorgebildete Person gegen solche Dinge wehren? Das System ist darauf angelegt, die Bürger einzuschüchtern, in die Irre zu führen, ihnen mit Zwangsmaßnahmen zu drohen, „Druckmittel“ zu titulieren, ohne rechtliches Gehör zu ermöglichen…auch gerne in rechtlichen Dunkelgrauzonen, und alles selbstverständlich nur um „die Demokratie zu stärken“. Die dummen Zahlschafe „Beitragskunden“ sollen zahlen, und ansonsten die Klappe halten. Wahnsinn, dass es so was widerwärtig Mieses überhaupt gibt, und es von der Politik und Justiz bisher weitgehend gedeckt wird. Ich komme ich mir vor, als wollte ich in der DRR einen Reisepass beantragen.

Beste Grüße in die Runde von einem Untertanen des allmächtigen und mich gütigst mit seinen wertvollen Weisheiten beglückenden Bayerischen Rundfunks.



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Dezember 2016, 22:39 von Bürger«

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
#61: 19. Dezember 2016, 22:08
Ok, Ok, Ok
einfach mal den ganzen Thread von Anfang an in Ruhe durchlesen.

Es wird einiges sehr "Erhellendes" geben.

Oh mann, wie lange ist das nun schon her?
Da waren die Gedankengänge noch anders gepolt, nun denn
Viel  Spaß beim Nachlesen, am Besten bei 1 beginnen, Augen zu und durch. :) 8) >:D :police:


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

  • Moderator
  • Beiträge: 11.744
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
#62: 19. Dezember 2016, 22:44
Das ist in der Tat sehr starker Tobak... >:(

[...] ist die Empfangsdame direkt ziemlich pampig geworden. Höhepunkte waren die Aussagen:

- der BR sei nicht zuständig,
- der BR wisse nicht, was in dem Bescheid stehe, insbesondere sei er nicht für die Angabe seiner Adresse im Bescheid verantwortlich
- der BR habe den Bescheid nicht erlassen,
- es sei nicht möglich, vor Ort Anliegen zu Beitragsbescheiden mündlich vorzubringen / Erklärungen abzugeben / angehört zu werden,
[...]

Sie hat mir dann ein Papier in die Hand gedrückt mit der bekannten Adresse in Köln und dem Hinweis, dass ich dort einen Termin vereinbaren und dann von München nach Köln reisen solle, wenn ich etwas mündlich zu Protokoll geben wolle. Im Übrigen „machen wir diese Faxen nicht mehr mit“. Ihren Namen wollte sie mir nicht sagen.

Zitat
„Sehr geehrte Beitragskundin, sehr geehrter Beitragskunde,“ steht dort, „bitte beachten Sie, dass der Bayerische Rundfunk in allen Fragen rund um den Rundfunkbeitrag nicht auf Parteiverkehr eingerichtet ist.“
[...]

Mitunter ist es besser, einen Zeugen dabei zu haben - andererseits könnte es sein, dass genau dann das Auftreten auch ein anderes ist.

Person A möge bitte das besagte "Papier" digitalisieren und hier zur zeitgeschichtlichen Dokumentation bzw. auch als "Beweismittel" hochladen.

Person A könnte/ sollte mit entsprechendem Nachdruck von ihrem Beschwerderecht Gebrauch machen... - solcherlei
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18157.0.html
damit die Verantwortlichen für diesen Bockmist tagtäglich konfrontiert und erinnert werden an die Folgen ihres Tuns.
*DIE* müssen die gesamten Millionen Vorgänge von ARD-ZDF-GEZ *parallel* auf dem Tisch haben - damit sie es endlich "begreifen" mögen... ;) :D


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

  • Beiträge: 721
Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
#63: 19. Dezember 2016, 23:05
Mit Zeuge nochmal hin, dann klappts mit Sicherheit auch mit dem Widerspruch zur Niederschrift. Würde Person Z näher bei München wohnen, wäre sie und ihr Zeuge dort Stammgast, denn es gibt täglich neue Erkenntnisse/Argumente/Erweiterungen für den/die Widersprüche. Warum Papier und Porto verschwenden, wenn man einigermaßen in der Nähe einer Anstalt (Rundfunk) wohnt.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Dezember 2016, 23:52 von 20MillionenEuroTäglich«
21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

S
  • Beiträge: 403
Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
#64: 20. Dezember 2016, 02:35
Das ist in der Tat sehr starker Tobak... >:(

[...] ist die Empfangsdame direkt ziemlich pampig geworden. Höhepunkte waren die Aussagen:

- der BR sei nicht zuständig,
- der BR wisse nicht, was in dem Bescheid stehe, insbesondere sei er nicht für die Angabe seiner Adresse im Bescheid verantwortlich
- der BR habe den Bescheid nicht erlassen,
- es sei nicht möglich, vor Ort Anliegen zu Beitragsbescheiden mündlich vorzubringen / Erklärungen abzugeben / angehört zu werden,
[...]

Sie hat mir dann ein Papier in die Hand gedrückt mit der bekannten Adresse in Köln und dem Hinweis, dass ich dort einen Termin vereinbaren und dann von München nach Köln reisen solle, wenn ich etwas mündlich zu Protokoll geben wolle. Im Übrigen „machen wir diese Faxen nicht mehr mit“. Ihren Namen wollte sie mir nicht sagen.

Zitat
„Sehr geehrte Beitragskundin, sehr geehrter Beitragskunde,“ steht dort, „bitte beachten Sie, dass der Bayerische Rundfunk in allen Fragen rund um den Rundfunkbeitrag nicht auf Parteiverkehr eingerichtet ist.“
[...]

Mitunter ist es besser, einen Zeugen dabei zu haben - andererseits könnte es sein, dass genau dann das Auftreten auch ein anderes ist.

Person A möge bitte das besagte "Papier" digitalisieren und hier zur zeitgeschichtlichen Dokumentation bzw. auch als "Beweismittel" hochladen.

Person A könnte/ sollte mit entsprechendem Nachdruck von ihrem Beschwerderecht Gebrauch machen... - solcherlei
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18157.0.html
damit die Verantwortlichen für diesen Bockmist tagtäglich konfrontiert und erinnert werden an die Folgen ihres Tuns.
*DIE* müssen die gesamten Millionen Vorgänge von ARD-ZDF-GEZ *parallel* auf dem Tisch haben - damit sie es endlich "begreifen" mögen... ;) :D

Offenbar ist die persönliche Konfrontation je nach LRA und dem jeweiligen Bearbeiter vor Ort unterschiedlich.
Eine fiktive Person S konnte dies bei ihrer Konfrontation  - siehe unter

Widerspruch zur Niederschrift - Hamburg
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11072.msg118649.html#msg118649

in der Form jedoch nicht feststellen, dass ein Mitarbeiter sich und damit der LRA selbst ins Knie geschossen hat, indem er/sie abstritt den Bescheid erlassen zu haben. Denn spätestens damit wäre dieser nichtig.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Dezember 2016, 03:30 von Shuzi«
Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
#65: 20. Dezember 2016, 09:07
Neuer Thread, also wiederhole ich mein Angebot gerne. Ich begleite Interessenten als Zeuge beim Widerspruch zur Niederschrift zum Bayerischen Rundfunk in München oder als Zuschauer zum Verwaltungsgericht. Erstkontakt gerne per PN (bitte mit Vorlaufzeit, bin nicht so oft eingeloggt).

Einfach mal zum Forumsuser "Palatschinko" Kontakt aufnehmen, er hat ja schon Erfahrung damit.
Ein weiterer Mitgeher: Noch_ein_GEZappter.

Hier ein Zusammenschnitt der Erkenntnisse von vor 2 Jahren.
Der Zettel, der ausgehändigt wird, ist ja immer noch der gleiche.

Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) § 70
Zitat
(1) Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die den Verwaltungsakt erlassen hat. Die Frist wird auch durch Einlegung bei der Behörde, die den Widerspruchsbescheid zu erlassen hat, gewahrt.
(2) §§ 58 und 60 Abs. 1 bis 4 gelten entsprechend.


Ja, in München einen Widerspruch zur Niederschrift abzulegen, war auch schon vor 2 Jahren sehr schwierig aber noch nicht ganz unmöglich.

Hier der erste Bericht (Antwort # 26) und das Infoblatt!!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11071.msg76552.html#msg76552

Tja und das war der 2. Bericht, bei dem ich der Zeuge war:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11071.msg77034.html#msg77034

Zitat
Hallo allerseits,

der heutige Besuch beim Herrn M. sah heute wie folgt aus: Er hat die Niederschrift trotz Kenntnis von §70 VwGO verweigert und war selbstverständlich auch nicht bereit, irgendetwas zu unterschreiben. Dank eines mitgebrachten Zeugen ist der Sachverhalt dennoch beweisbar.

Wir waren schon drinnen und wollten den Widerspruch diktieren.
Herr M. wies auf sein Hausrecht hin und „warf“ uns raus mit dem Satz, er würde den Widerspruch eh „ablehnen“ und in 8 Wochen die Zwangsvollstreckung schicken.

Dazu hatte ich dann folgenden Artikel gefunden
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11071.msg77143.html#msg77143

Zitat
Artikel vom 02.07.2008:
München, Bayerischer Rundfunk
Schluss mit agressiven GEZ-Kontrolleuren
http://www.welt.de/regionales/muenchen/article2170300/Schluss-mit-agressiven-GEZ-Kontrolleuren.html
Zitat
"Das Ziel ist null Beschwerden", sagte Andreas Müller, der Chef des BR-Beauftragtendiensts,.....

Die 175 sogenannten Beauftragten des BR sollten sich vorrangig als Berater für die Bürger verstehen, sagte Müller.....

Auch der BR ist von Berichten über rüde Kontrolleure beunruhigt......

Der Juristische Direktor des BR, Albrecht Hesse, räumte ein, dass die Negativschlagzeilen dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk schaden:....


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

  • Beiträge: 226
Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
#66: 20. Dezember 2016, 17:39
Hallo zusammen,

danke für die Antworten, da fühlt man sich ja gleich wieder besser! Habe mich schon wieder beruhigt...  ;)

@Bürger: Ich habe den Zettel vom BR im Anhang hochgeladen, und schon eine Eingangsbestätigung zu meiner Beschwerde beim Petitionsausschuss des bayerischen Landtags erhalten. Bin gespannt auf die Antwort, ich habe mich beschwert über das Erlebnis bei meinem Besuch und die Praxis der Funker, ohne Grundlagenbescheid Säumniszuschläge zu berechnen. Interessant in diesem Zusammenhang finde ich das hier: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAGO, insbesondere Abschnitt 2 "Bürgerorientierte Verwaltung"  ;)

Ich nehme das Angebot gerne an, da nochmal mit Zeugen hinzugehen, danke! Ich fürchte allerdings, dass das jetzt kurz vor Weihnachten nichts mehr wird, und dann wäre die Widerspruchsfrist abgelaufen. Wenn ein weiterer Bescheid kommt, komme ich darauf zurück!

Der Witz ist allerdings aus meiner Sicht, dass es eben gerade nicht Sinn des Prinzips "Niederschrift" ist, dass Bürger da mit umfangreichen Vorkenntnissen, am besten mehreren Zeugen, Terminvereinbarung etc. hingehen, und dann gegen massive Abblockversuche ihr Recht einfordern müssen. Wenn dann auch noch bestritten wird, überhaupt etwas mit der Sache zu tun zu haben, ist das einfach nur noch unterirdisch, und ein Verhalten, was bei Moskau-Inkasso üblich sein mag, aber sicherlich nicht bei einer "Behörde". 
Das Ganze muss vielmehr so, sein, dass gerade Personen ohne juristische Kenntnisse, die sich evtl. schriftlich nicht gut ausdrücken können, ohne Zeugen, ohne Termin zu den üblichen Geschäftszeiten dort zu Ihrem Anliegen angehört, und dann korrekt behandelt werden.

Wenn das nicht gewährleistet ist, ist die Rechtsbehelfsbelehrung offensichtlich fehlerhaft, auch wenn es in Einzelfällen mit größerem Nachdruck und Durchsetzungsvermögen klappen mag, einen Funkangestellten zu zwingen die Niederschrift zu ermöglichen.   


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Dezember 2016, 17:45 von brverweigerer«

m
  • Beiträge: 436
Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
#67: 20. Dezember 2016, 17:56
Dass Sie direkt in der Nähe vom BR wohnen und dort direkt eine Niederschrift abgeben wollten und dann zurückgewiesen wurden ist natürlich eine unerhörter Vorgang. Man sieht wie es im Verhalten der Behörden bestellt ist. Es wird eben überall und immer dreister.

Aber um eine Niederschrift grundsätzlich aufzugeben, kann man dieses jederzeit im nächsten Bürgeramt, Bürgerbüro machen lassen.
So wurde mir das von den Gerichten mitgeteilt. Diese Ämter sind dann verantwortlich, dass die Niederschrift zum Empfänger gelangt.
Wer also keinen PC hat oder die Reise zu einem Gericht zu weit wäre, muss nicht reisen, was mit Kosten verbunden ist.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 226
Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
#68: 20. Dezember 2016, 18:04
Aber um eine Niederschrift grundsätzlich aufzugeben, kann man dieses jederzeit im nächsten Bürgeramt, Bürgerbüro machen lassen.
So wurde mir das von den Gerichten mitgeteilt. Diese Ämter sind dann verantwortlich, dass die Niederschrift zum Empfänger gelangt.
Wer also keinen PC hat oder die Reise zu einem Gericht zu weit wäre, muss nicht reisen, was mit Kosten verbunden ist.

Wirklich? Das wäre ja eine interessante Variante! Hat das schon mal jemand mit Funkbescheiden ausprobiert? Ich dachte bisher, eine Niederschrift ginge nur bei der jeweils im Bescheid genannten Adresse?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

m
  • Beiträge: 436
Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
#69: 20. Dezember 2016, 18:07
Diese Antwort habe ich vom Chef des Sozialgerichtes Ulm. Ich wollte eine Niederschrift bei Gericht abgeben und es ging dann um die Fahrtkosten vom 27 Euro. Bürgermeisteramt hat es für mich erledigt. Es ging um eine Klage.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

S
  • Beiträge: 403
Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
#70: 20. Dezember 2016, 19:17
Aber um eine Niederschrift grundsätzlich aufzugeben, kann man dieses jederzeit im nächsten Bürgeramt, Bürgerbüro machen lassen.
So wurde mir das von den Gerichten mitgeteilt. Diese Ämter sind dann verantwortlich, dass die Niederschrift zum Empfänger gelangt.
Wer also keinen PC hat oder die Reise zu einem Gericht zu weit wäre, muss nicht reisen, was mit Kosten verbunden ist.
Wirklich? Das wäre ja eine interessante Variante! Hat das schon mal jemand mit Funkbescheiden ausprobiert? Ich dachte bisher, eine Niederschrift ginge nur bei der jeweils im Bescheid genannten Adresse?

Aus Sicht einer fiktiven Person S, ist es ratsam sich an die im Rechtsbehelf genannten Adressaten zu wenden, damit gewährleistet ist, dass der Widerspruch fristgerecht bei der zuständigen Stelle eingeht. Ferner könnte der Widerspruchsführer ggf. darüber nachdenken zusammen mit dem Widerspruch einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach § 80 Absatz 4 Satz 3 VwGO zu stellen. Ein hilfsweiser Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht gemäß § 4 Absatz 6 RBStV ist evtl. auch noch eine Option, da der genannte § nicht vollständig ausformuliert ist und somit der LRA einen gewissen Spielraum einräumt.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Dezember 2016, 22:25 von Bürger«
Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

m
  • Beiträge: 436
Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
#71: 20. Dezember 2016, 19:30
Aus Sicht einer fiktiven Person S, ist es ratsam sich an die im Rechtsbehelf genannten Adressaten zu wenden, damit gewährleistet ist, dass der Widerspruch fristgerecht bei der zuständigen Stelle eingeht.

Wieso soll daran zu Zweifeln sein, wenn mir eine Aussage von der Leitung eines Gerichtes am Telefon diese Möglichkeit unterbreitet wird, dass ein Bürgeramt meinen mit Hand vorgeschrieben Text Formgerecht als Klage abtippt und an die im Bescheid genannte Stelle rechtzeitig und fristgerecht für eine Zustellung sorgt? Manchmal muss ich hier schon den Kopf schütteln.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Dezember 2016, 22:22 von Bürger«

S
  • Beiträge: 403
Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
#72: 20. Dezember 2016, 19:49
Eine fiktive Person S zweifelt nicht an der Aussage. Nur gibt eine fiktive Person S zu bedenken, dass sich die Aussage offenbar auf einen ganz anderen Kontext bezieht.

Widerspruch gegenüber Forderungen einer LRA != Klage vor einem Sozialgericht

Eine fiktive Person S zweifelt vielmehr an der Rechtschaffenheit einer LRA bezgl. des Eintreibens von Rundfunkbeiträgen. Die werden jede sich bietende Gelegenheit nutzen möglichst schnell zu vollstrecken und da kommt denen ein falsch adressierter oder nicht fristgerecht eingelegter Widerspruch sehr gelegen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Dezember 2016, 22:23 von Bürger«
Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

  • Beiträge: 226
Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
#73: 21. Dezember 2016, 16:47
Hallo zusammen,
hier ein kleiner Erlebnisbericht meines heutigen Besuchs beim „BR“ zusammen mit dem Forumsmitglied „karlsruhe“:

Wir waren (dank dem Tipp von „karlsruhe“, nochmal vielen Dank für die Zeit, und nette und sehr hilfreiche Unterstützung! :)) zuerst in der Marsstraße 46, eine Straßenecke neben dem Rundfunkplatz 1, der im Bescheid angegebenen Widerspruchsadresse. Das dortige Bürogebäude ist mit einen großen Schild „Spatenbräu Hauptverwaltung“ beschriftet, darin befinden sich unter anderen ein Triumph Outletstore und eine Immobilienfirma. Auf die Existenz des BR weist ein kleines und unscheinbares Schild neben dem Eingang hin. Die Dame am Empfang wusste zunächst nichts von der Existenz eines „Beitragsservices“ im Haus, hat dann aber telefonisch herausgefunden, dass dieser im 5. und 6. Stock sitzt. Dort angekommen, ist eine echte Person aus dem Büroflur herausgekommen, Frau M***. Sie war nach ihrem Auftreten zu urteilen insoweit zuständig und befugt, Auskünfte zu erteilen, und hat bestätigt, dass sie beim Beitragsservice des BR tätig ist. 

Von ihr haben wir dann erfahren, dass es nicht möglich sei, Widersprüche gegen Beitragsbescheide per Niederschrift abzugeben. Ausnahmen wären ausschließlich möglich nach vorheriger Terminvereinbarung, und nur unter der Bedingung, dass die jeweilige Person „offenkundig“ nicht ausreichende Schreibkenntnisse habe. Eine Rechtsgrundlage zu dieser Auskunft kannte sie nicht, hat aber zugesagt, mir diese Information zuzuschicken. Auf welche Art der Beitragsservice üblicherweise feststellt, ob eine Person „offenkundig“ Schreibschwierigkeiten hat, konnte sie nicht sagen, und ebenso wenig, warum diese Einschränkung der Niederschriftsmöglichkeit nicht im Bescheid genannt wird.

Auf meine einfache Frage, ob der Bayerische Rundfunk bzw. dessen Inkassoabteilung eine Behörde sei, wusste sie leider keine Antwort.

Anschließend sind wir nochmal rüber zum Rundfunkplatz 1 an den Empfang gelaufen. Dort waren zwei Damen tätig, die erneut auf ihren Zettel mit der Kölner Telefonnummer verwiesen haben, und uns mitteilten, dass es nicht möglich sei, vor Ort Niederschriften aufzunehmen, auch nicht mit Termin. Davon, dass schräg gegenüber zwei ganze Stockwerke mit „Service“ Mitarbeitern besetzt sind, wussten sie natürlich nichts.

Fazit der Geschichte ist also: Der BR verweigert offen die im Bescheid genannte Widerspruchsmöglichkeit per Niederschrift, was nun durch zwei Personen bezeugt werden kann. Meine Empfehlung an alle Münchner: Gebt eure Widersprüche direkt beim BR ab, und wer Lust hat auf einen kleinen Plausch mit dem Service, kann in der Marsstraße 46 vorbeischauen.

Noch was Schönes zum Schluss: Auch beim BR gibt es Menschen, mit denen man reden kann und die sich von Argumenten überzeugen lassen. Als ich nachmittags noch meinen entsprechend ergänzten Widerspruch vorbeigebracht habe, hatte ich ein nettes und relativ ausführliches Gespräch mit einer Person, die nun auch zum Nachdenken darüber angeregt ist, was mit den von ihrem Einkommen zwangsweise abgezweigten Demokratiebeiträgen so alles finanziert wird, und was unter der Postfachadresse in Köln anzutreffen ist. :)

Viele Grüße & schöne Weihnachten!


***Edit "Bürger":
Real-Name entfernt, da unauthorisierte Namensnennung nicht-öffentlicher Personen im Forum aus rechtlichen Gründen nicht gestattet ist.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Dezember 2016, 19:13 von Bürger«

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
#74: 21. Dezember 2016, 19:24
Unglaublich aber wahr, wenn ich heute nicht dabei gewesen wäre, bzw. schon vor über 2 Jahren.

Das darf doch alles nicht wahr sein.

Man bekommt einen Festsetzungsbescheid mit einem Rechtsbehelf bzgl. Widerspruch zur Niederschrift: ADRESSE
Ladungsfähige Zustelladresse oder wie das auch immer juristisch definiert ist.

Man geht exakt genau da hin und Fehlanzeige!!!!

Das Theater hatten wir ja auch schon vor über 2 Jahren.

Wie kann ich dann solch einen Rechtsbehelf werten.

Doch als "danneben" soll heißen nicht wirksam, nicht geltend, wie auch immer.

Wie werden wir sonst noch vera........

Genau gegenüber dann eine Anlaufadresse, 2 Stockwerke "Beitragsservice"

Vor allem das Wort Service

Darunter verstehe ich persönlich etwas ganz anderes, als das was uns heute geboten wurde.

Gehts eigentlich noch?

Also alle in Bayern: in der Marsstraße 46 ist der Beitragsservice des BR beheimatet.
Gleich gegenüber!!!!!!!!!! :)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Dezember 2016, 20:14 von karlsruhe«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

 
Nach oben