Üblicherweise wird wenigstens der Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung abgelehnt, das ist das, was person P wundert.
P hat jetzt nicht alle Beiträge der letzten Wochen durchforstet, aber ein Schreiben wie dieses ohne jegliche Ablehnungen ist ihr in den letzten Monaten hier nirgends begegnet.
Anträge auf Aussetzung der Vollziehung werden
ohne erkenntliche Systematik- bewilligt
- abgelehnt oder
- gar nicht entschieden
"Relevant" wäre, falls er
bewilligt wäre. Dann könnte sich Person XYZ zurücklehnen.
Falls abgelehnt oder nicht entschieden, gilt es abzuwarten, ob es "relevant" wird und Mahnung/ Ankündigung der Zwangsvollstreckung/ Einleitung der Zwangsvollstreckung überhaupt folgen...Dies kann augenscheinlich unabhängig davon erfolgen, ob bereits ein WiderspruchsBESCHEID erstellt wurde oder nicht.
In diesem Falle könnte dann (aber erst bei *akut drohender*!) Vollstreckung Person XYZ den sog. Antrag auf Eilrechtsschutz beim zuständigen Verwaltungsgericht prüfen...
Antrag auf "Anordnung der aufschiebenden Wirkung" = Antrag auf "Eilrechtsschutz"http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.msg57151.html#msg57151Wichtig: Antrag auf Eilrechtsschutz (§80 VwGO) - Fallstricke!http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8980Rundfunkanst. muss wg. Eilantrag Verfahrenskosten tragen, VwG Darmstadthttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10348.0.htmlAnmerkung:
Person B hatte mit den Widersprüchen 06+07/2013 für 1. + 2. Quartal 2013 jeweils Antrag auf "Aussetzung der Vollstreckung" gestellt. Im gemeinsamen WiderspruchsBESCHEID 08/2013 wurde kein Wort dazu verloren. Klageantrag wurde 09/2013 eingereicht.
Trotz nicht entschiedenen Antrags auf "Ausetzung der Vollziehung" und sogar Zurückweisung des Widerspruchs fürs 1. Quartal wegen Nicht-Zulässigkeit durch angebliche Fristüberschreitung, wurde bisher - nun also schon ein gutes Jahr - keinerlei Vollstreckungsmaßnahme eingeleitet.
Die Wege des "Beitragsservice" und der LRA sind unergründlich
Bitte noch eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen.
Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klagehttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.htmlAblauf - Beispielablaufhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemenhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.htmlDa dieses Thema somit abschließend behandelt ist, wird dieser Thread
zur Wahrung der Übersichtlichkeit des Forums geschlossen.
Danke für das Verständnis & die Mitwirkung.
Alles Gute auf dem weiteren Weg