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Autor Thema: Brief "Mahnung", der Zweite???  (Gelesen 1531 mal)

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Brief "Mahnung", der Zweite???
Autor: 04. September 2014, 15:47
Aloha,

Nehmen wir an, Person A, hat den Letzten Mahnbrief (ohne Rechtsbehelfsbelehrung, Unterschift - fällig zum 15.8) ignoriert oder nicht bekommen. Nun Ist eine IDENTISCHER Brief mit "mahnung" aufgetaucht, es wurde nur das Datum von 15.8 auf 15.9 abgeändert. Sind hier welche, die den gleichen Brief ignoriert oder nicht bekommen haben? ;-) Folgt nach Mahnung nicht eigentl 2. mahnung oder Anlass auf Vollstreckung? (oder s.ä.)

Gruß


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h
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Re: Brief "Mahnung", der Zweite???
#1: 04. September 2014, 22:05
Person A müsste dann derzeit schon gefühlte 15. Mahung haben :D

Leider sind alle Mahnungen bei Person A ohne Rechtshelferbelehrung und somit nicht brauchbar für einen Widerspruch


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Re: Brief "Mahnung", der Zweite???
#2: 05. September 2014, 04:06
Bitte eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, einen Überblick über das reguläre Konstrukt & Prozedere zu verschaffen...

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

Ansonsten hilft es mitunter auch, die betreffenden Schreiben entsprechend anonymisiert und chronologisch hier hochzuladen und einzustellen.
Danke :)


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