Autor Thema: Unterschriebenes (!) Schreiben des BS zur Datenlöschung bzw. Datenschutz  (Gelesen 24155 mal)

Offline rave

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Alles hypothetisch und fiktiv:

Personen „A“ und „B“ wurden vom „BS“ zwangsangemeldet: „Bestätigung der Anmeldung“.
Ich bat mehrfach darum, Person „B“ abzumelden, da zur gleichen Wohnung gehörend.
Dies wurde mittlerweile bestätigt. Ich bat weiterhin um Datenlöschung der Daten von „B“, da nicht mehr erforderlich inclusive Bestätigung der Datenlöschung beim BS. Daraufhin kam zuerst ein Schreiben mit dem Hinweis, dass die „Löschung erst nach einem Jahr, gerechnet ab dem Jahr, in dem die Abmeldung durchgeführt wurde, erfolgen kann.“ Dazu beschwerte ich mich  im Einklang zu §11 (5) Satz 2 RBStV. „…Daten sind unverzüglich zu löschen…wenn… eine Beitragspflicht dem Grunde nach nicht besteht…“.
Nun kam die Information zum monatlich stattfindenden „Löschlauf“ in dem eingescannten Schreiben –siehe Anlage-. Vielleicht interessant für den ein oder anderen.

Folgende Anmerkungen:
- Ich erwarte nach wie vor eine Bestätigung, dass der „Löschlauf“ durchgeführt wurde und keine Daten mehr enthalten sind. WV  Ende September 2014: Erneute Anfrage bei BS und LRA, welche Daten erfasst sind.
- Man schreibt uns an mit „Eheleute“. Das geht doch niemand etwas an. Nur weil der Familienstand zufällig mit „verheiratet“ erhoben wurde, würde ich mir diese Anrede verbitten. Könnte ja auch Oma/Opa/Onkel/Tante usw. sein: Es heißt ja: Eine Wohnung, ein Beitrag.
- Das Schreiben enthält erstmalig (!) einen Ansprechpartner, Tel./Fax.-Nr, e-mail-Adresse und es trägt sogar eine Unterschrift. Ein absolutes Novum im Schriftverkehr!
- Von meinem Verständnis her ist die Datenschutzbeauftragte eine Dame, die den Briefeschreiber gebeten hat, hier zu antworten. Das wird wohl diejenige gemäß
http://www.rundfunkbeitrag.de/service/datenschutzbeauftragte/
sein. Dort auch mit Tel.Nr.
- Die dem Schreiben beigefügten Anlagen enthalten Daten zur Person, aber nicht alle Daten, die vom Meldeamt erhoben wurden. Die zuständige LRA ist benannt. Unter der Rubrik „Anmeldung“ steht: „Direktanmeldung EMA“. Zudem enthält es die Summe der Forderungen und den „Beginn des nächsten Zahlungszeitraumes“ (=09.14).
Die Felder „Letzte in Rechnung gestellte Beträge“ und „Letzte Zahlungen“ sind leer.
Hat mich jetzt etwa das EinwohnerMeldeAmt angemeldet? So könnte man es verstehen.
Da frage ich mal nach.
- In einem weiteren Schreiben wurden mir die beim BS gespeicherten Daten –Stand 03.03.2013 übermittelt (Name, Vorname, Geb.Dat., Familienstand, frühere Wohnung, aktuelle Wohnung mit Datum Einzug. Die Frage, wann diese Daten übermittelt wurden, konnte noch nicht beantwortet werden. Im Übrigen ist die genannte Voranschrift falsch.

-> Ggf. Aktionen: Jeder hat das Recht, sich die eigenen Daten anzufordern. Es kann ja nicht
schaden, zu erfahren, welche Daten dort vorliegen. 1000e Briefe werden verschickt mit Rückfragen!

VG rave


Edit "Bürger":
Siehe aktuelle tangierende Diskussionen u.a. unter
Wie am besten Bankverbindungsdaten bei LRA/Beitragsservice löschen lassen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20973.0.html
Welche Aufbewahrungsfristen/ Archivierungspflichten haben LRA/Beitragsservice?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21090.0.html


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« Letzte Änderung: 26. November 2016, 03:06 von Bürger »
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'Where there is oppression the masses will rebel!'

Dazu sag ich nichts. Das wird man doch noch sagen dürfen!

Offline H2O

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Gut dass das Thema schon angeschnitten ist. Person X hat bereits mehrere vergebliche Anfragen gestellt einen „ … Auszug aller über Person X gespeicherten Daten schriftlich … “ zugeschickt zu bekommen. Im Rahmen der Klageeinreichung hat Person X dann das VG gebeten, den Beklagten nochmals an seine Pflicht zu erinnern.

Jetzt kam ein Schreiben vom beauftragten Rechtsanwalt der Rundfunkanstalt, in welchem Name, Vorname, Geb.Dat., Titel, frühere Wohnungen, aktuelle Wohnung aufgelistet sind samt seitherigen Zahlungsmodalitäten. Es wurde noch bestätigt, dass die Daten außer dem BS an keine Dritten weitergegeben wurden. Person X hätte eigentlich erwartet, dass so ein Schreiben (als Zeichen der Seriosität) wenigstens vom zuständigen Datenschutzbeauftragten unterschrieben oder beauftragt ist und vielleicht noch etwas mehr als nur die Adressen enthält.

Ist offensichtlich ein wunder Punkt, man will die Angriffsfläche so klein als möglich halten.

Da Person X schon immer ein schwieriger Kunde war geht sie davon aus, dass über sie wesentlich mehr Daten gespeichert sind (wann wurden die Daten erhoben und woher, wer ist noch unter der Wohnung gespeichert, wer waren die Schnüffler, …). Hat jemand eine Übersicht, was genau alles gespeichert wird? Person X geht davon aus, dass alles und für alle Ewigkeit archiviert wird – selbst ein Telefonat.

Die Frage ist jedoch, wie komme Person X zeitnah an bessere Details ran (ist auch Teil der Klagebegründung)? Nochmals das VG bemühen? Ev. Verlängerung beantragen um dem Beklagten genügend Zeit einzuräumen?


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« Letzte Änderung: 14. September 2014, 15:07 von H2O »

mcsurfy

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Zitat
Da Person X schon immer ein schwieriger Kunde war geht sie davon aus, dass über sie wesentlich mehr Daten gespeichert sind (wann wurden die Daten erhoben und woher, wer ist noch unter der Wohnung gespeichert, wer waren die Schnüffler, …). Hat jemand eine Übersicht, was genau alles gespeichert wird? Person X geht davon aus, dass alles und für alle Ewigkeit archiviert wird – selbst ein Telefonat.

Davon kann Person X "vermutlich" ausgehen. Hier handelt es sich um systematische Datenerfassung im Auftrag der Politik, soviel wie möglich Daten von potentiellen "Staatsfeinden" zu sammeln, die sich der Zwangsabgabe zur Wehr setzen.
Keiner wird hier und als Gastleser wohl glauben, dass jemals erhobene Daten "für immer" verschwinden werden. Natürlich werden die solange archiviert wie es dieses Staatsfernsehen und diesen Staatsfunk gibt und mit Sicherheit auch noch darüber hinaus. Einmal vom Staat erfasst bedeutet immer erfasst. Deshalb bekommen die auch von mir nichts übermittelt und müssen schon bis zur letzten Instanz gehen, bis sie das bekommen was sie wollen und dann können sie immer noch nicht ihres Erfolgs sicher sein.

Kein Bürger dieses Landes ist verpflichtet irgendwelche persönlichen Daten aufgrund eines fadenscheinigen "Abzockergesetzes", das eh verfassungswidrig zu sein scheint, zu übermitteln. Solange nicht von "unabhängigen" Gerichten festgestellt ist, daß das was die hier veranstalten verfassungskonform und rechtens ist, muß ich und auch sonst niemand gar nix!

Was man auf alle Fälle anstreben sollte ist, daß man bei Datenmißbrauch dieser Institutionen einen "Schadensersatz" ähnlich einer Unterlassungsklage fordern kann.

Hier sind die Juristen gefragt.


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Offline Frei

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Hallo.

Ich habe irgendwann mal an irgendwelche Firmen die mich mit Werbung in den Briefkasten vollmüllten so ein ähnliches Schreiben geschickt:

Zitat
Vor- Nachnahme                                                   
Str. Nr
PLZ Ort                                                                                   
Datum

Anfrage über die über mich gespeicherten Daten und deren Löschung gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit fordere ich Sie im Rahmen des §34 BDSG auf...

1. mir schriftlich und unentgeltlich Auskunft zu erteilen, welche Daten über mich bei Ihnen gespeichert sind und zu welchem Zweck (§ 34 I-III BDSG i.V.m. § 6 II, § 28 Abs. 4),

2. mir mitzuteilen, aus welcher Quelle Sie diese Daten erhalten haben (§34 I Nr.1 BDSG),

3. sofern eine Weitergabe stattfand, mir alle weiteren Empfänger meiner Daten zu nennen (§34 I Nr.2 BDSG), und...

4. sofort sämtliche über mich bei Ihnen gespeicherte Daten aus Ihren Beständen zu löschen (§35 II BDSG).

Sollten Sie meine Daten nach dieser Aufforderung nicht löschen, mache ich von meinem Auskunftsrecht diesbezüglich Gebrauch und fordere Sie auf, mir mitzuteilen welche Daten in Ihren Beständen verbleiben, warum Sie diese weiterhin speichern und wann mit einer Löschung zu rechnen ist. Hinsichtlich solcher Daten bestehe ich auf einer Sperrung der Datensätze gemäß §35 III i.V.m. § 28 IV, § 30 III BDSG.

Einer Weitergabe meiner Daten an andere widerspreche ich und widerrufe – soweit überhaupt erteilt - eine eventuelle vorher erteilte Zustimmung mit sofortiger Wirkung.

Für die Erledigung setze ich Frist auf den ...  . Nach fruchtlosem Ablauf der Frist sehe ich mich leider gezwungen, ohne weitere Kontaktaufnahme, die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde gem. § 38 BDSG einzuschalten.

Ferner mache ich Sie weiterhin darauf aufmerksam, dass ich bei Nichterteilung oder nur teilweise stattgefundener Erteilung dieser Auskünfte erwäge, durch meinen Rechtsanwalt Auskunftsklage gegen Sie zu erheben.

Mit freundlichen Grüßen

____________________
Unterschrift

Danach bekam ich die gewünschte Info und hatte seitdem von denen nix mehr gehört.

Ich habe von 2 Personen A und B gehört, die zusammenwohnen, und das Beitragskonto von B ist nach dem Widerspruch gegen den Bescheid (mit der Begründung wegen 2 Bescheide für eine Wohnung) storniert worden - vielleicht sollte ich Person B mal raten da so ein Schreiben hinzuschicken...!?

Frei  8)


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« Letzte Änderung: 14. September 2014, 18:17 von Frei »
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Offline Redfox

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Die Rechtsgrundlage für Auskunftsverlangen ist für Rundfunkanstalten übrigens nicht das BDSG, sondern das Datenschutzgesetz des jeweiligen Landes, in Berlin § 16 des Berliner Datenschutzgesetzes, welches noch weiter gehende Auskunftsrechte enthält.

Mir hat der BS unvollständige Angaben gemacht und auf die Frage, wie die Datentrennung beim BS nach jeweiliger Rundfunkanstalt sichergestellt wird gar keine Angaben gemacht. Statt dessen hat man mich nach Köln(!) zitiert, dort könne ich nach vorheriger Absprache in das Verfahrensverzeichnis Einsicht nehmen. Bei der Erwiderung zu meiner Klage kamen dann noch weitere gespeicherte Daten zu Tage, alles nichts schlimmes aber halt unvollständig und ausweichend sowieso die Auskunft des BS (der rbb hat die Anfrage nach Köln durchgereicht).

Ich denke, ich werde den Landesdatenschutzbeauftragten mal wieder einschalten müssen, um dem Veraltungsgericht einen umfangreichen Schriftsatz zum Datenschutz beim rbb schreiben zu können. Hier ist noch Sachaufklärung erforderlich. (Wenn man mich veralbert kann ich richtig unangenehm werden).

Für die meisten Rundfunkanstalten ist der Landesdatenschutzbeauftragte leider nicht zuständig (angeblich wegen Pressefreiheit) in Berlin für hoheitliche Aufgaben des rbb schon.  >:D
(Für Berlin der Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit) :police:

(In den 90er Jahren hat der Übrigens wegen einer Beschwerde von mir dem rbb einen Einlauf verpasst, ein "Gebührenbeauftragter" hatte einen Nachbarn befragt, ob ich wirklich keinen Fernseher habe. Also eine unzulässige Datenweitergabe. Folge war, dass der rbb meine Daten gegen Weitergabe sperren musste, ich habe auch die sonst üblichen Mailings für nur-Radiohörer fortan nicht mehr bekommen).


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« Letzte Änderung: 14. September 2014, 18:59 von Redfox »
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Offline Frei

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Und für Niedersachsen und den NDR gilt dann wohl:

Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG, Stand 12.12.2012)

D r i t t e r    A b s c h n i t t
Rechte der Betroffenen
§ 16 Auskunft, Einsicht in Akten
§ 17 Berichtigung, Löschung und Sperrung

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover
Telefon    0511 / 120 - 4500
Fax    0511 / 120 - 4599
poststelle@lfd.niedersachsen.de

Müsste die Peson B die in Niedersachsen wohnt (s.o.) sich dann auf dieses Gesetz (NDSG, § 16 und § 17) berufen, wenn sie vom NDR Auskunft über ihre gespeicherten Daten oder Löschung wünscht? Auch, wenn eine Anfrage beim Beitragsservice Köln gestellt wird?

Frei  8)


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Offline Redfox

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Ob der Landesbeauftragte zuständig ist oder nur der betriebliche DSB des NDR müsstest Du erst mal recherchieren. Habe mal gelesen, dass Berlin, Bremen und Hessen eine Ausnahme darstellen.

Siehe Wikipedia:

Zitat
Für den HR, RBB und RB bestehen aber die nicht gerechtfertigte Besonderheit, dass dort die Landesdatenschutzbeauftragten als staatliche Fremdkontrollorgane in die Rundfunkanstalten hineinwirken können
Quelle

Die Passage bei Wikipedia ist von der DSB des rbb "inspiriert" (s. Fußnote zu der Passage), die o. g. Streichung wurde von mir vorgenommen. ;)


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Offline H2O

  • Beiträge: 137
Vielleicht ist die Frage von X etwas unter gegangen - hat schon überhaupt jemand mal nach Januar 2013 einen richtig detailierten und umfangreichen Auszug aus der Vorratsdatenspeicherung erhalten? Es wäre hilfreich, wenn hierzu jemand nähere Angaben machen könnte. Dann könnte X nämlich ganz gezielt nach diesen Daten fragen und das Spiel "... ich weis etwas, was Du nicht weist ..." könnte verkürzt werden.


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Offline rave

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  • Nichtnutzer von Nichtsnutzen
Also ich habe jetzt Auszüge für 2 Konten vorliegen und bin damit unzufrieden.
Da steht nicht alles drin, was laut RBStV erhoben wurde/werden konnte.
Da muss ich noch mal nachhaken.
Im Einzelnen:
Es gibt hier 3 Schreiben:
1. Eine Info, was alles erhoben werden darf gem RBSTv
2. Eine Info, was man (angeblich) alles von mir hat (Adressdaten, Voranschrift etc.) aber ohne Hinweis von WEM und von WANN?
3. Ein Datenabzug (?) auch mit dem Hinweis (Achtung, jetzt kommts!!!:
  Anmeldung durch: Direktanmeldung EMA -> also Anmeldung Einwohner Melde Amt)
Da sind aber die anderen Daten nicht enthalten (wie Voranschrift etc.)

Ich will jetzt mal EIN Papier, auf dem alles steht; ist das so schwer?

Leute: JEDER sollte mal anfragen, was dort für Daten liegen! Nützt Eure Freiumschläge vom Beitragsservice für solche Anfragen!
{Dort steht "bitte freimachen". Ja, das ist nichts anderes als eine BITTE. Brief schreiben, in den Umschlag damit, KEINE Marke drauf - und kein Absender und gut ist!}

Soll ich den Datenabzug uploaden?

VG rave


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Offline H2O

  • Beiträge: 137
Hallo rave, danke für die Info.

Bei Person X fehlt das 1. Blatt komplett, das 2. Blatt enthält wie bei Dir nur Adressen ohne von wem, wann und warum.
3. Blatt ist ähnlich, nur steht nach "Anmeldung durch:"  Nichts, gähnende Leere

Soll das heißen, dass X garnicht angemeldet ist oder; man meint, dass es für den Blutdruck besser ist wenn X davon nicht weis  >:D

Ich glaube das mit dem "zustehende Auskunftsanspruch" wird auch von Fall zu Fall und nach Laune gekürzt, einen Standardauzug wie etwa bei den Rentenauskünften möchte man da wohl lieber nicht angehen.

http://www.br.de/unternehmen/inhalt/organisation/unternehmensstruktur-datenschutz-beauftragte-barbara-nickel-100.html


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Offline ARNOLD

  • Beiträge: 12
@rave

Nehmen wir an, rein fiktiv und hypothetisch, natürlich, der Vater hätte gehört das die Schwester zum Bruder gesagt hätte:


Daten Voradresse können nicht mitgeteilt werden selbst wenn da,
oder Datenabzug EMA hat schon folgendes Urteil berücksichtigt:

VG Göttingen, Beschluss vom 03.09.2013 - 2 B 785/13 -
Weitergabe von Daten zu Doktortitel, Familienstand und letzter Haupt- und Nebenwohnung stellt
Eingriff in Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar


Hab auch 2 Persönlich Unterschriebene Antwortschreiben was Datenschutz etc. angeht zum Thema
-Beschwerde Mutmassliche versuchte Nötigung zur Weitergabe von Personenbezogenen Daten von Dritten
-Beschwerde Weigerung Daten unverzüglich zu löschen


Gedanken zu Daten unverzüglich löschen:
Das bedeutet dann ja auch das sämtliche "alte" Full Dumps von irgendwelchen Datenträgern entweder
komplett entsorgt werden müssten ... oder aus diesen Full Dumps (Tapes was auch immer) die
entsprechenden Positionen mit X'40' oder X'F0' überschrieben werden müssten ....
:-) 

Mercie


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Offline rave

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@arnold:
Leider ist es so, dass das Urteil aus Göttingen revidiert wurde durch eine Entscheidung, die per Eilantrag beim OLG Lüneburg am 20.09.2014 verhandelt wurde. Also 7 Tage nach Göttigen!
Die LRA hat somit Recht bekommen. Zu finden unter: Az. 4 ME204/13 beim OLG Lüneburg

Leider werden durchaus vernünftige Urteile weiter oben wieder "kassiert".

Ich werde regelmäßig nach erfolgter und bestätigter Datenlöschung beim BS nachfragen, ob wirklich alles gelöscht ist.

Vielleicht sollte in meiner Anfrage auch das Löschverfahren nachgefragt werden; also: wie ein solcher "Löschlauf" stattfindet und was dort technisch vorgeht.

Im Zweifel mache ich einen Besuch vor Ort mit meinem individuellen Datenlöschgerät von Gränsfors.

@H2O: Ich stelle jetzt nochmals die Anfrage, welcher Inhalt der Datenabzug haben soll und muss.
Im Zweifel auch mit den Paragraphen. Das üben wir dann in Köln so lange, bis es klappt und das "Kundenerlebnis" betreffend des Datenschutzes nicht mehr von Frustration geprägt ist.

VG rave


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Offline derrue

  • Beiträge: 1
Hallo und einen Gruß an alle Mitstreiter.

Zum Thema Datenschutz der GEZ hier noch ein Beitrag.
Im September 2003 ist meine Mutter verstorben, innerhalb der nächsten zwei Tage habe ich ein (Ein)Schreiben an die damalige GEZ gesendet, inkl. der amtl. Sterbeurkunde und dem Abmeldeformular, das ich bei einer Bank erst erfragen mußte. War auch so eine Untugend, die Anmeldeformulare lagen bei jeder Bank aus, gleich neben dem Formularen für eine Überweisung... aber ein Abmeldeformular mußte man sich erbetteln.
Nur hat die Verstorbene trotzdem alle zwei Jahre ein Schreiben der GEZ erhalten, sie möge doch ihre Rundfunkgeräte anmelden! Ich habe diese Schreiben leider jedes mal sofort in die blaue Tonne abgelegt, bis auf das Schrieben vom 21.08.2012. Habe ich eingescannt und ist der Anhang dieses Beitrages.
Da stellt sich doch die Frage, wie geht die GEZ mit dem Datenschutz um, wenn die sich überhaupt an einen Datenschutz halten. Denn von Rechtswegen hätten die Daten der Verstorbenen sofort gelöscht werden müssen!
Kann man dagegen eigentlich klagen? Die Verstorbene kann selbstverständlich aus dem Grab heraus nicht mehr klagen, aber ich als Nachkomme?

Gruß aus Oberbayern


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« Letzte Änderung: 12. Oktober 2014, 23:44 von Bürger »

Offline unGEZahlt

  • Beiträge: 1.334
  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Da stellt sich doch die Frage, wie geht die GEZ mit dem Datenschutz um, wenn die sich überhaupt an einen
Datenschutz halten. Denn von Rechtswegen hätten die Daten der Verstorbenen sofort gelöscht werden müssen!
Kann man dagegen eigentlich klagen?

Hallo derrue,

wegen des Todes Deiner Mutter möchte ich mein Beileid aussprechen.
Bei https://www.datenschutz-praxis.de/fachartikel/mit-dem-tod-ist-nicht-alles-zu-ende/ habe ich dies gefunden:
Zitat
Die Grundregel lautet: Mit dem Tod endet der Datenschutz. Als Ausnahme davon gilt: Der Datenschutz besteht auch nach dem Tod fort, wenn das gesetzlich festgelegt ist oder wenn es vertraglich besonders vereinbart wurde.

Da bin ich aber sicher, dass ( im Gegensatz zu uns und unseren verstorbenen Angehörigen )
der Beitragss. da umfassend durch die hiesige "Rechtsprechung" selbst geschützt wird.
Gerade, da "unabhängige" Gerichte wie das OLG Lüneburg dem Beitragss. noch Sonderrechte für Datenschutzverstöße erteilen
( z. Bsp.: http://www.neuepresse.de/Nachrichten/Niedersachsen/Uebersicht/Gericht-Beitragsservice-darf-doch-allerhand-wissen ) .

Z. Bsp. einen bösen Brief an den Beitragss. wegen deren Pietätlosigkeit, mit Hinweise auf das Einschreiben v. 2003
und bei deren Nichtbefolgen das Einleiten rechtlicher Schritte androhen - das wäre aber sicher möglich, meiner Meinung.
( Aber nur, wenn klar ist, dass die Dein Schreiben dann nicht bspw. als Erbschaft als Deine persönliche Anmeldung für den Rundfunkbeitrag zweckentfremden können. )



Das war aber erstmal nur meine Meinung.
Vielleicht gibt es ja noch andere Hinweise, Ideen, ect.

Markus


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Offline xyz77

  • Beiträge: 6
Dazu habe ich auch noch etwas humorvolles:

"Anfragen oder Auskunftsersuchen werden mit dem Hinweis auf diese enge Zweckbestimmung der Datenerhebung abgelehnt"  :laugh:

Eine schöne Ausrede, würde ja überall passen ...

Meine Aufforderung, die über mich gespeicherten Daten mir mitzuteilen, stammt übrigens vom Juni - das beigefügte Antwortschreiben kam letzte Woche an.

Lachen und abheften? Beschwerde - wenn wo? Danke!


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