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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Erlebnis ÖRR und "Beitragsservice" (vormals GEZ) => Thema gestartet von: rave am 26. August 2014, 16:05

Titel: Unterschriebenes (!) Schreiben des BS zur Datenlöschung bzw. Datenschutz
Beitrag von: rave am 26. August 2014, 16:05
Alles hypothetisch und fiktiv:

Personen „A“ und „B“ wurden vom „BS“ zwangsangemeldet: „Bestätigung der Anmeldung“.
Ich bat mehrfach darum, Person „B“ abzumelden, da zur gleichen Wohnung gehörend.
Dies wurde mittlerweile bestätigt. Ich bat weiterhin um Datenlöschung der Daten von „B“, da nicht mehr erforderlich inclusive Bestätigung der Datenlöschung beim BS. Daraufhin kam zuerst ein Schreiben mit dem Hinweis, dass die „Löschung erst nach einem Jahr, gerechnet ab dem Jahr, in dem die Abmeldung durchgeführt wurde, erfolgen kann.“ Dazu beschwerte ich mich  im Einklang zu §11 (5) Satz 2 RBStV. „…Daten sind unverzüglich zu löschen…wenn… eine Beitragspflicht dem Grunde nach nicht besteht…“.
Nun kam die Information zum monatlich stattfindenden „Löschlauf“ in dem eingescannten Schreiben –siehe Anlage-. Vielleicht interessant für den ein oder anderen.

Folgende Anmerkungen:
- Ich erwarte nach wie vor eine Bestätigung, dass der „Löschlauf“ durchgeführt wurde und keine Daten mehr enthalten sind. WV  Ende September 2014: Erneute Anfrage bei BS und LRA, welche Daten erfasst sind.
- Man schreibt uns an mit „Eheleute“. Das geht doch niemand etwas an. Nur weil der Familienstand zufällig mit „verheiratet“ erhoben wurde, würde ich mir diese Anrede verbitten. Könnte ja auch Oma/Opa/Onkel/Tante usw. sein: Es heißt ja: Eine Wohnung, ein Beitrag.
- Das Schreiben enthält erstmalig (!) einen Ansprechpartner, Tel./Fax.-Nr, e-mail-Adresse und es trägt sogar eine Unterschrift. Ein absolutes Novum im Schriftverkehr!
- Von meinem Verständnis her ist die Datenschutzbeauftragte eine Dame, die den Briefeschreiber gebeten hat, hier zu antworten. Das wird wohl diejenige gemäß
http://www.rundfunkbeitrag.de/service/datenschutzbeauftragte/
sein. Dort auch mit Tel.Nr.
- Die dem Schreiben beigefügten Anlagen enthalten Daten zur Person, aber nicht alle Daten, die vom Meldeamt erhoben wurden. Die zuständige LRA ist benannt. Unter der Rubrik „Anmeldung“ steht: „Direktanmeldung EMA“. Zudem enthält es die Summe der Forderungen und den „Beginn des nächsten Zahlungszeitraumes“ (=09.14).
Die Felder „Letzte in Rechnung gestellte Beträge“ und „Letzte Zahlungen“ sind leer.
Hat mich jetzt etwa das EinwohnerMeldeAmt angemeldet? So könnte man es verstehen.
Da frage ich mal nach.
- In einem weiteren Schreiben wurden mir die beim BS gespeicherten Daten –Stand 03.03.2013 übermittelt (Name, Vorname, Geb.Dat., Familienstand, frühere Wohnung, aktuelle Wohnung mit Datum Einzug. Die Frage, wann diese Daten übermittelt wurden, konnte noch nicht beantwortet werden. Im Übrigen ist die genannte Voranschrift falsch.

-> Ggf. Aktionen: Jeder hat das Recht, sich die eigenen Daten anzufordern. Es kann ja nicht
schaden, zu erfahren, welche Daten dort vorliegen. 1000e Briefe werden verschickt mit Rückfragen!

VG rave


Edit "Bürger":
Siehe aktuelle tangierende Diskussionen u.a. unter
Wie am besten Bankverbindungsdaten bei LRA/Beitragsservice löschen lassen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20973.0.html
Welche Aufbewahrungsfristen/ Archivierungspflichten haben LRA/Beitragsservice?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21090.0.html
Titel: Re: Unterschriebenes (!) Schreiben des BS zur Datenlöschung bzw. Datenschutz
Beitrag von: H2O am 14. September 2014, 15:03
Gut dass das Thema schon angeschnitten ist. Person X hat bereits mehrere vergebliche Anfragen gestellt einen „ … Auszug aller über Person X gespeicherten Daten schriftlich … “ zugeschickt zu bekommen. Im Rahmen der Klageeinreichung hat Person X dann das VG gebeten, den Beklagten nochmals an seine Pflicht zu erinnern.

Jetzt kam ein Schreiben vom beauftragten Rechtsanwalt der Rundfunkanstalt, in welchem Name, Vorname, Geb.Dat., Titel, frühere Wohnungen, aktuelle Wohnung aufgelistet sind samt seitherigen Zahlungsmodalitäten. Es wurde noch bestätigt, dass die Daten außer dem BS an keine Dritten weitergegeben wurden. Person X hätte eigentlich erwartet, dass so ein Schreiben (als Zeichen der Seriosität) wenigstens vom zuständigen Datenschutzbeauftragten unterschrieben oder beauftragt ist und vielleicht noch etwas mehr als nur die Adressen enthält.

Ist offensichtlich ein wunder Punkt, man will die Angriffsfläche so klein als möglich halten.

Da Person X schon immer ein schwieriger Kunde war geht sie davon aus, dass über sie wesentlich mehr Daten gespeichert sind (wann wurden die Daten erhoben und woher, wer ist noch unter der Wohnung gespeichert, wer waren die Schnüffler, …). Hat jemand eine Übersicht, was genau alles gespeichert wird? Person X geht davon aus, dass alles und für alle Ewigkeit archiviert wird – selbst ein Telefonat.

Die Frage ist jedoch, wie komme Person X zeitnah an bessere Details ran (ist auch Teil der Klagebegründung)? Nochmals das VG bemühen? Ev. Verlängerung beantragen um dem Beklagten genügend Zeit einzuräumen?
Titel: Re: Unterschriebenes (!) Schreiben des BS zur Datenlöschung bzw. Datenschutz
Beitrag von: mcsurfy am 14. September 2014, 16:27
Zitat
Da Person X schon immer ein schwieriger Kunde war geht sie davon aus, dass über sie wesentlich mehr Daten gespeichert sind (wann wurden die Daten erhoben und woher, wer ist noch unter der Wohnung gespeichert, wer waren die Schnüffler, …). Hat jemand eine Übersicht, was genau alles gespeichert wird? Person X geht davon aus, dass alles und für alle Ewigkeit archiviert wird – selbst ein Telefonat.

Davon kann Person X "vermutlich" ausgehen. Hier handelt es sich um systematische Datenerfassung im Auftrag der Politik, soviel wie möglich Daten von potentiellen "Staatsfeinden" zu sammeln, die sich der Zwangsabgabe zur Wehr setzen.
Keiner wird hier und als Gastleser wohl glauben, dass jemals erhobene Daten "für immer" verschwinden werden. Natürlich werden die solange archiviert wie es dieses Staatsfernsehen und diesen Staatsfunk gibt und mit Sicherheit auch noch darüber hinaus. Einmal vom Staat erfasst bedeutet immer erfasst. Deshalb bekommen die auch von mir nichts übermittelt und müssen schon bis zur letzten Instanz gehen, bis sie das bekommen was sie wollen und dann können sie immer noch nicht ihres Erfolgs sicher sein.

Kein Bürger dieses Landes ist verpflichtet irgendwelche persönlichen Daten aufgrund eines fadenscheinigen "Abzockergesetzes", das eh verfassungswidrig zu sein scheint, zu übermitteln. Solange nicht von "unabhängigen" Gerichten festgestellt ist, daß das was die hier veranstalten verfassungskonform und rechtens ist, muß ich und auch sonst niemand gar nix!

Was man auf alle Fälle anstreben sollte ist, daß man bei Datenmißbrauch dieser Institutionen einen "Schadensersatz" ähnlich einer Unterlassungsklage fordern kann.

Hier sind die Juristen gefragt.
Titel: Re: Unterschriebenes (!) Schreiben des BS zur Datenlöschung bzw. Datenschutz
Beitrag von: Frei am 14. September 2014, 18:13
Hallo.

Ich habe irgendwann mal an irgendwelche Firmen die mich mit Werbung in den Briefkasten vollmüllten so ein ähnliches Schreiben geschickt:

Zitat
Vor- Nachnahme                                                   
Str. Nr
PLZ Ort                                                                                   
Datum

Anfrage über die über mich gespeicherten Daten und deren Löschung gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit fordere ich Sie im Rahmen des §34 BDSG auf...

1. mir schriftlich und unentgeltlich Auskunft zu erteilen, welche Daten über mich bei Ihnen gespeichert sind und zu welchem Zweck (§ 34 I-III BDSG i.V.m. § 6 II, § 28 Abs. 4),

2. mir mitzuteilen, aus welcher Quelle Sie diese Daten erhalten haben (§34 I Nr.1 BDSG),

3. sofern eine Weitergabe stattfand, mir alle weiteren Empfänger meiner Daten zu nennen (§34 I Nr.2 BDSG), und...

4. sofort sämtliche über mich bei Ihnen gespeicherte Daten aus Ihren Beständen zu löschen (§35 II BDSG).

Sollten Sie meine Daten nach dieser Aufforderung nicht löschen, mache ich von meinem Auskunftsrecht diesbezüglich Gebrauch und fordere Sie auf, mir mitzuteilen welche Daten in Ihren Beständen verbleiben, warum Sie diese weiterhin speichern und wann mit einer Löschung zu rechnen ist. Hinsichtlich solcher Daten bestehe ich auf einer Sperrung der Datensätze gemäß §35 III i.V.m. § 28 IV, § 30 III BDSG.

Einer Weitergabe meiner Daten an andere widerspreche ich und widerrufe – soweit überhaupt erteilt - eine eventuelle vorher erteilte Zustimmung mit sofortiger Wirkung.

Für die Erledigung setze ich Frist auf den ...  . Nach fruchtlosem Ablauf der Frist sehe ich mich leider gezwungen, ohne weitere Kontaktaufnahme, die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde gem. § 38 BDSG einzuschalten.

Ferner mache ich Sie weiterhin darauf aufmerksam, dass ich bei Nichterteilung oder nur teilweise stattgefundener Erteilung dieser Auskünfte erwäge, durch meinen Rechtsanwalt Auskunftsklage gegen Sie zu erheben.

Mit freundlichen Grüßen

____________________
Unterschrift

Danach bekam ich die gewünschte Info und hatte seitdem von denen nix mehr gehört.

Ich habe von 2 Personen A und B gehört, die zusammenwohnen, und das Beitragskonto von B ist nach dem Widerspruch gegen den Bescheid (mit der Begründung wegen 2 Bescheide für eine Wohnung) storniert worden - vielleicht sollte ich Person B mal raten da so ein Schreiben hinzuschicken...!?

Frei  8)
Titel: Re: Unterschriebenes (!) Schreiben des BS zur Datenlöschung bzw. Datenschutz
Beitrag von: Redfox am 14. September 2014, 18:55
Die Rechtsgrundlage für Auskunftsverlangen ist für Rundfunkanstalten übrigens nicht das BDSG, sondern das Datenschutzgesetz des jeweiligen Landes, in Berlin § 16 des Berliner Datenschutzgesetzes (http://gesetze.berlin.de/default.aspx?vpath=bibdata\ges\blndsg\cont\blndsg.htm&mode=all&page=1), welches noch weiter gehende Auskunftsrechte enthält.

Mir hat der BS unvollständige Angaben gemacht und auf die Frage, wie die Datentrennung beim BS nach jeweiliger Rundfunkanstalt sichergestellt wird gar keine Angaben gemacht. Statt dessen hat man mich nach Köln(!) zitiert, dort könne ich nach vorheriger Absprache in das Verfahrensverzeichnis Einsicht nehmen. Bei der Erwiderung zu meiner Klage kamen dann noch weitere gespeicherte Daten zu Tage, alles nichts schlimmes aber halt unvollständig und ausweichend sowieso die Auskunft des BS (der rbb hat die Anfrage nach Köln durchgereicht).

Ich denke, ich werde den Landesdatenschutzbeauftragten mal wieder einschalten müssen, um dem Veraltungsgericht einen umfangreichen Schriftsatz zum Datenschutz beim rbb schreiben zu können. Hier ist noch Sachaufklärung erforderlich. (Wenn man mich veralbert kann ich richtig unangenehm werden).

Für die meisten Rundfunkanstalten ist der Landesdatenschutzbeauftragte leider nicht zuständig (angeblich wegen Pressefreiheit) in Berlin für hoheitliche Aufgaben des rbb schon.  >:D
(Für Berlin der Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit (http://www.datenschutz-berlin.de/)) :police:

(In den 90er Jahren hat der Übrigens wegen einer Beschwerde von mir dem rbb einen Einlauf verpasst, ein "Gebührenbeauftragter" hatte einen Nachbarn befragt, ob ich wirklich keinen Fernseher habe. Also eine unzulässige Datenweitergabe. Folge war, dass der rbb meine Daten gegen Weitergabe sperren musste, ich habe auch die sonst üblichen Mailings für nur-Radiohörer fortan nicht mehr bekommen).
Titel: Re: Unterschriebenes (!) Schreiben des BS zur Datenlöschung bzw. Datenschutz
Beitrag von: Frei am 14. September 2014, 20:13
Und für Niedersachsen und den NDR gilt dann wohl:

Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG, Stand 12.12.2012) (http://www.lfd.niedersachsen.de/download/32372/Niedersaechsisches_Datenschutzgesetz_Stand_12.12.2012_.pdf)

D r i t t e r    A b s c h n i t t
Rechte der Betroffenen
§ 16 Auskunft, Einsicht in Akten
§ 17 Berichtigung, Löschung und Sperrung

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover
Telefon    0511 / 120 - 4500
Fax    0511 / 120 - 4599
poststelle@lfd.niedersachsen.de

Müsste die Peson B die in Niedersachsen wohnt (s.o.) sich dann auf dieses Gesetz (NDSG, § 16 und § 17) berufen, wenn sie vom NDR Auskunft über ihre gespeicherten Daten oder Löschung wünscht? Auch, wenn eine Anfrage beim Beitragsservice Köln gestellt wird?

Frei  8)
Titel: Re: Unterschriebenes (!) Schreiben des BS zur Datenlöschung bzw. Datenschutz
Beitrag von: Redfox am 14. September 2014, 20:58
Ob der Landesbeauftragte zuständig ist oder nur der betriebliche DSB des NDR müsstest Du erst mal recherchieren. Habe mal gelesen, dass Berlin, Bremen und Hessen eine Ausnahme darstellen.

Siehe Wikipedia:

Zitat
Für den HR, RBB und RB bestehen aber die nicht gerechtfertigte Besonderheit, dass dort die Landesdatenschutzbeauftragten als staatliche Fremdkontrollorgane in die Rundfunkanstalten hineinwirken können
Quelle (http://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkdatenschutzbeauftragter#Aufgaben)

Die Passage bei Wikipedia ist von der DSB des rbb "inspiriert" (s. Fußnote zu der Passage), die o. g. Streichung wurde von mir vorgenommen. ;)
Titel: Re: Unterschriebenes (!) Schreiben des BS zur Datenlöschung bzw. Datenschutz
Beitrag von: H2O am 16. September 2014, 22:23
Vielleicht ist die Frage von X etwas unter gegangen - hat schon überhaupt jemand mal nach Januar 2013 einen richtig detailierten und umfangreichen Auszug aus der Vorratsdatenspeicherung erhalten? Es wäre hilfreich, wenn hierzu jemand nähere Angaben machen könnte. Dann könnte X nämlich ganz gezielt nach diesen Daten fragen und das Spiel "... ich weis etwas, was Du nicht weist ..." könnte verkürzt werden.
Titel: Re: Unterschriebenes (!) Schreiben des BS zur Datenlöschung bzw. Datenschutz
Beitrag von: rave am 16. September 2014, 23:34
Also ich habe jetzt Auszüge für 2 Konten vorliegen und bin damit unzufrieden.
Da steht nicht alles drin, was laut RBStV erhoben wurde/werden konnte.
Da muss ich noch mal nachhaken.
Im Einzelnen:
Es gibt hier 3 Schreiben:
1. Eine Info, was alles erhoben werden darf gem RBSTv
2. Eine Info, was man (angeblich) alles von mir hat (Adressdaten, Voranschrift etc.) aber ohne Hinweis von WEM und von WANN?
3. Ein Datenabzug (?) auch mit dem Hinweis (Achtung, jetzt kommts!!!:
  Anmeldung durch: Direktanmeldung EMA -> also Anmeldung Einwohner Melde Amt)
Da sind aber die anderen Daten nicht enthalten (wie Voranschrift etc.)

Ich will jetzt mal EIN Papier, auf dem alles steht; ist das so schwer?

Leute: JEDER sollte mal anfragen, was dort für Daten liegen! Nützt Eure Freiumschläge vom Beitragsservice für solche Anfragen!
{Dort steht "bitte freimachen". Ja, das ist nichts anderes als eine BITTE. Brief schreiben, in den Umschlag damit, KEINE Marke drauf - und kein Absender und gut ist!}

Soll ich den Datenabzug uploaden?

VG rave
Titel: Re: Unterschriebenes (!) Schreiben des BS zur Datenlöschung bzw. Datenschutz
Beitrag von: H2O am 17. September 2014, 01:00
Hallo rave, danke für die Info.

Bei Person X fehlt das 1. Blatt komplett, das 2. Blatt enthält wie bei Dir nur Adressen ohne von wem, wann und warum.
3. Blatt ist ähnlich, nur steht nach "Anmeldung durch:"  Nichts, gähnende Leere

Soll das heißen, dass X garnicht angemeldet ist oder; man meint, dass es für den Blutdruck besser ist wenn X davon nicht weis  >:D

Ich glaube das mit dem "zustehende Auskunftsanspruch" wird auch von Fall zu Fall und nach Laune gekürzt, einen Standardauzug wie etwa bei den Rentenauskünften möchte man da wohl lieber nicht angehen.

http://www.br.de/unternehmen/inhalt/organisation/unternehmensstruktur-datenschutz-beauftragte-barbara-nickel-100.html
Titel: Re: Unterschriebenes (!) Schreiben des BS zur Datenlöschung bzw. Datenschutz
Beitrag von: ARNOLD am 18. September 2014, 15:37
@rave

Nehmen wir an, rein fiktiv und hypothetisch, natürlich, der Vater hätte gehört das die Schwester zum Bruder gesagt hätte:


Daten Voradresse können nicht mitgeteilt werden selbst wenn da,
oder Datenabzug EMA hat schon folgendes Urteil berücksichtigt:

VG Göttingen, Beschluss vom 03.09.2013 - 2 B 785/13 -
Weitergabe von Daten zu Doktortitel, Familienstand und letzter Haupt- und Nebenwohnung stellt
Eingriff in Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar


Hab auch 2 Persönlich Unterschriebene Antwortschreiben was Datenschutz etc. angeht zum Thema
-Beschwerde Mutmassliche versuchte Nötigung zur Weitergabe von Personenbezogenen Daten von Dritten
-Beschwerde Weigerung Daten unverzüglich zu löschen


Gedanken zu Daten unverzüglich löschen:
Das bedeutet dann ja auch das sämtliche "alte" Full Dumps von irgendwelchen Datenträgern entweder
komplett entsorgt werden müssten ... oder aus diesen Full Dumps (Tapes was auch immer) die
entsprechenden Positionen mit X'40' oder X'F0' überschrieben werden müssten ....
:-) 

Mercie
Titel: Re: Unterschriebenes (!) Schreiben des BS zur Datenlöschung bzw. Datenschutz
Beitrag von: rave am 19. September 2014, 09:43
@arnold:
Leider ist es so, dass das Urteil aus Göttingen revidiert wurde durch eine Entscheidung, die per Eilantrag beim OLG Lüneburg am 20.09.2014 verhandelt wurde. Also 7 Tage nach Göttigen!
Die LRA hat somit Recht bekommen. Zu finden unter: Az. 4 ME204/13 beim OLG Lüneburg

Leider werden durchaus vernünftige Urteile weiter oben wieder "kassiert".

Ich werde regelmäßig nach erfolgter und bestätigter Datenlöschung beim BS nachfragen, ob wirklich alles gelöscht ist.

Vielleicht sollte in meiner Anfrage auch das Löschverfahren nachgefragt werden; also: wie ein solcher "Löschlauf" stattfindet und was dort technisch vorgeht.

Im Zweifel mache ich einen Besuch vor Ort mit meinem individuellen Datenlöschgerät von Gränsfors.

@H2O: Ich stelle jetzt nochmals die Anfrage, welcher Inhalt der Datenabzug haben soll und muss.
Im Zweifel auch mit den Paragraphen. Das üben wir dann in Köln so lange, bis es klappt und das "Kundenerlebnis" betreffend des Datenschutzes nicht mehr von Frustration geprägt ist.

VG rave
Titel: Re: Unterschriebenes (!) Schreiben des BS zur Datenlöschung bzw. Datenschutz
Beitrag von: derrue am 12. Oktober 2014, 11:35
Hallo und einen Gruß an alle Mitstreiter.

Zum Thema Datenschutz der GEZ hier noch ein Beitrag.
Im September 2003 ist meine Mutter verstorben, innerhalb der nächsten zwei Tage habe ich ein (Ein)Schreiben an die damalige GEZ gesendet, inkl. der amtl. Sterbeurkunde und dem Abmeldeformular, das ich bei einer Bank erst erfragen mußte. War auch so eine Untugend, die Anmeldeformulare lagen bei jeder Bank aus, gleich neben dem Formularen für eine Überweisung... aber ein Abmeldeformular mußte man sich erbetteln.
Nur hat die Verstorbene trotzdem alle zwei Jahre ein Schreiben der GEZ erhalten, sie möge doch ihre Rundfunkgeräte anmelden! Ich habe diese Schreiben leider jedes mal sofort in die blaue Tonne abgelegt, bis auf das Schrieben vom 21.08.2012. Habe ich eingescannt und ist der Anhang dieses Beitrages.
Da stellt sich doch die Frage, wie geht die GEZ mit dem Datenschutz um, wenn die sich überhaupt an einen Datenschutz halten. Denn von Rechtswegen hätten die Daten der Verstorbenen sofort gelöscht werden müssen!
Kann man dagegen eigentlich klagen? Die Verstorbene kann selbstverständlich aus dem Grab heraus nicht mehr klagen, aber ich als Nachkomme?

Gruß aus Oberbayern
Titel: Re: Unterschriebenes (!) Schreiben des BS zur Datenlöschung bzw. Datenschutz
Beitrag von: unGEZahlt am 12. Oktober 2014, 12:26
Da stellt sich doch die Frage, wie geht die GEZ mit dem Datenschutz um, wenn die sich überhaupt an einen
Datenschutz halten. Denn von Rechtswegen hätten die Daten der Verstorbenen sofort gelöscht werden müssen!
Kann man dagegen eigentlich klagen?

Hallo derrue,

wegen des Todes Deiner Mutter möchte ich mein Beileid aussprechen.
Bei https://www.datenschutz-praxis.de/fachartikel/mit-dem-tod-ist-nicht-alles-zu-ende/ habe ich dies gefunden:
Zitat
Die Grundregel lautet: Mit dem Tod endet der Datenschutz. Als Ausnahme davon gilt: Der Datenschutz besteht auch nach dem Tod fort, wenn das gesetzlich festgelegt ist oder wenn es vertraglich besonders vereinbart wurde.

Da bin ich aber sicher, dass ( im Gegensatz zu uns und unseren verstorbenen Angehörigen )
der Beitragss. da umfassend durch die hiesige "Rechtsprechung" selbst geschützt wird.
Gerade, da "unabhängige" Gerichte wie das OLG Lüneburg dem Beitragss. noch Sonderrechte für Datenschutzverstöße erteilen
( z. Bsp.: http://www.neuepresse.de/Nachrichten/Niedersachsen/Uebersicht/Gericht-Beitragsservice-darf-doch-allerhand-wissen ) .

Z. Bsp. einen bösen Brief an den Beitragss. wegen deren Pietätlosigkeit, mit Hinweise auf das Einschreiben v. 2003
und bei deren Nichtbefolgen das Einleiten rechtlicher Schritte androhen - das wäre aber sicher möglich, meiner Meinung.
( Aber nur, wenn klar ist, dass die Dein Schreiben dann nicht bspw. als Erbschaft als Deine persönliche Anmeldung für den Rundfunkbeitrag zweckentfremden können. )



Das war aber erstmal nur meine Meinung.
Vielleicht gibt es ja noch andere Hinweise, Ideen, ect.

Markus
Titel: Re: Unterschriebenes (!) Schreiben des BS zur Datenlöschung bzw. Datenschutz
Beitrag von: xyz77 am 25. November 2014, 11:55
Dazu habe ich auch noch etwas humorvolles:

"Anfragen oder Auskunftsersuchen werden mit dem Hinweis auf diese enge Zweckbestimmung der Datenerhebung abgelehnt"  :laugh:

Eine schöne Ausrede, würde ja überall passen ...

Meine Aufforderung, die über mich gespeicherten Daten mir mitzuteilen, stammt übrigens vom Juni - das beigefügte Antwortschreiben kam letzte Woche an.

Lachen und abheften? Beschwerde - wenn wo? Danke!
Titel: Re: Unterschriebenes (!) Schreiben des BS zur Datenlöschung bzw. Datenschutz
Beitrag von: rave am 25. November 2014, 13:07
@xyz77:
Das sieht doch nach einem Standardschreiben mit Textbausteinen aus. Am besten direkt an die Datenschutzbeauftragte des BS oder der LRA's wenden. Die Namen und Daten gibt es offiziell hier:
http://www.rundfunkbeitrag.de/service/datenschutzbeauftragte/
Mein hochgeladenes Schreiben zeigt, dass jemand ein Schreiben beantwortet und sogar unterschreibt und nicht irgendwo ein Textprogramm wahllos Bausteine zusammenwürfelt.
Auch schadet ein Schreiben an den Landesdatenschutzbeauftragten nicht. Die können sich ja der Sache gerne annehmen. Versuch macht kluuch. Es gibt aber regionale Unterschiede der Gesetzestexte je nach Bundesland!

In Hessen heißt es z.B. im Hessischen Datenschutzgesetz:
"§ 28 Anrufung des Hessischen Datenschutzbeauftragten
(1) Jeder kann sich an den Hessischen Datenschutzbeauftragten wenden, wenn er annimmt, bei der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch datenverarbeitende Stellen, ausgenommen die Gerichte, soweit sie nicht in Verwaltungsangelegenheiten tätig werden, in seinen Rechten verletzt worden zu sein. Niemand darf dafür gemaßregelt oder benachteiligt werden, dass er sich auf Grund tatsächlicher Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen dieses Gesetz oder andere Vorschriften über den Datenschutz an den Hessischen Datenschutzbeauftragten wendet."

VG rave
Titel: Re: Unterschriebenes (!) Schreiben des BS zur Datenlöschung bzw. Datenschutz
Beitrag von: rave am 25. November 2014, 14:36
Anbei der anonymisierte Antwortbrief an den BS (Datenschutz); dieser ging heute zur Post. Antwort wird dann wieder hier bereitgestellt!

VG rave
Titel: Re: Unterschriebenes (!) Schreiben des BS zur Datenlöschung bzw. Datenschutz
Beitrag von: rave am 27. Februar 2015, 16:38
Habe heute mal höflich per Mail nachgefragt, wo meine Antwort bleibt.
Neu ist die kurze Fristsetzung +1 Woche.
Ich nehme den Datenschutz ernst. Insbesondere, wenn es um nicht vorhandene Vertrags-, Rechts- oder Geschäftsbeziehungen geht, die meine Daten womöglich speichern und verwenden.

Neues dazu demnächst wieder hier.
Titel: Re: Unterschriebenes (!) Schreiben des BS zur Datenlöschung bzw. Datenschutz
Beitrag von: rave am 04. März 2015, 11:52
Hallo zusammen,

ganz fix war nun eine Antwort da. Geht doch. Mittels Fristsetzung zur Beantwortung.
Freitag nachmittag ging das Mail raus - gestern war die Antwort im Briefkasten.

Im Anhang nun die Antwort des BS, die noch verdaut werden muss.

Ebenfalls müssen weitere Rückfragen nun zeitnah formuliert werden.

VG rave
Titel: Re: Unterschriebenes (!) Schreiben des BS zur Datenlöschung bzw. Datenschutz
Beitrag von: Kurt am 03. Oktober 2015, 20:41
Hallo rave,

wie ging denn die (spannende) Geschichte weiter ?

Gruß
Kurt
Titel: Re: Unterschriebenes (!) Schreiben des BS zur Datenlöschung bzw. Datenschutz
Beitrag von: rave am 03. Oktober 2015, 23:03
Hallo Kurt,

Danke der Nachfrage.

Ich hatte das Thema zwischenzeitlich als "ruhend" gestellt. Hatte seit mehreren Monaten keine Post mehr im Briefkasten.
Bin wohl als "SS" dort geführt (=StinkStiefel).

Nun gabs 2 Mal Post. Ein belangloser Kontostandsbrief mit 5Hundertungerade Euro als "Forderung". Abheften. Ein Brief vom 01.09. (erhalten am 15.09.):
Ich bekomme keine Kontoaufstellungen mehr. (Oh, wie Schade. Hört das jetzt endlich auf!)
Dann wird der Bescheid angedroht. (Auf was warte ich doch die ganze Zeit?) Ja, richtig. Und ein Bescheid wird kommen...
und ein Einspruch auch!

Ich habe folgenden Verdacht:
Man schreibt ein Mail - (BS überlastet) - Antwort dauert - Kennzeichen wird in der Beitragsnummer gesetzt: Antwort offen, nicht mehr mahnen oder so -
Dann wird der Brief beantwortet - kurze Zeit danach: Briefterror beginnt erneut.

Folgende Taktik:
Ja, jetzt gibts auch wieder Post von mir. Mehrfach. Kümmert Euch um mich, dann kriege ich ein "ruhend"-Kennzeichen und werde wieder hinten die Ablage geschoben. Ich muss mich mit dem Thema "Verjährung" beschäftigen. Vielleicht sind ja bald die ersten Forderungen (Jan 13) verjährt?
Man muss seine Taktik jedenfalls auch mehrfach ändern: Von Ruhezeiten bis Dauerbeschuss (Briefe/Mails) muss ein stetiger Wechsel herrschen. Die sollen uns nicht einschätzen dürfen und können. Jetzt geht das halt mal wieder los.

Thema Datenschutz:
Es waren ja nicht alle Fragen beantwortet. Da müssen wir doch noch mal nachhaken. Das weiß ich schon lange, habe aber willentlich noch nicht reagiert.
Das liegt aber alles hier. Dann muss man sich wieder neu und komplett mit mir beschäftigen. Ist zu lange her, als das man sich an alles erinnert.
Also: Brief an BS;  cc/für den Datenschutzbeauftragten unseres Bundeslandes (dann weiß der auch Bescheid und ist in die Sache eingebunden)
Kurze Frist zur Beantwortung. Man will ja, das man ernt genommen wird, oder?
Die LRA bekommt dann auch erstmalig Post. Dann schließt sich dort der Kreis, hoffentlich?
Wir wollen ja auch wissen, welche Daten die LRA von uns sammelt.
Da kommt dann auch einer ins schwitzen.
Schön, wenn alle Datenschützer (LRA und BS) von uns Post bekämen mit vielen Nachfragen.

Also: Fragt Eure dort vorgehaltenen Daten ab. Es gibt einen Rechtsanpruch dazu!
Setzt Fristen zur Beantwortung. Verlangt verbindliche Auskunft mit rechtsverbindlicher Unterschrift!

Mal sehen, wie die Posse weitergeht. Ich bleibe am Ball!

VG rave
Titel: Re: Unterschriebenes (!) Schreiben des BS zur Datenlöschung bzw. Datenschutz
Beitrag von: pinguin am 04. Oktober 2015, 09:36
cc/für den Datenschutzbeauftragten unseres Bundeslandes (dann weiß der auch Bescheid und ist in die Sache eingebunden)
Dann binde aber bitte das aktuelle EuGH-Urteil mit ein, das ich unter
EuGH C-201/14 Ohne Kenntnis d. Bürger kein Datenaustausch zwecks Verarbeitg.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=15947.0
im Eröffnungsbeitrag zitiert und verlinkt habe.
-> C-201/14 Zumindest für den Datenschutzbeauftragten ist das wichtig zu wissen.
Titel: Re: Unterschriebenes (!) Schreiben des BS zur Datenlöschung bzw. Datenschutz
Beitrag von: rave am 12. Oktober 2015, 16:36
So, nun habe ich bereits Antwort erhalten in Form eines standardisierten Textbaustein-Schreibens vom hr. Interessant ist der Aspekt der dort geschilderten Institution "Hessischer Rundfunk - Beitragsservice". Gibt es da etwa noch etwas auf der anderen Seite des Teppichs?

Gut, ich werde weiter bohren.

Zuerst ein Schreiben zu den Daten beim hr -mit der Bitte um Mitteilung einer Anschrift/Fax-Adresse etc., wohin ich die Anfrage in "Beitragssachen" richten kann. Sonst schick es da noch mal dort hin mdB um Weiterleitung.

Die gleiche Anfrage gibts dann u.U. von jedem Familienmitglied. Schließlich wollen wir ja alle Bescheid wissen, wie es um unsere Daten steht und wie es mit dem Datenschutz bestellt ist.

Man muss mir nur ausreichend mitteilen, in welcher Art man sich damit beschäftigen will. Dann kann ich diese Wünsche gerne erfüllen.

Schreiben (1) von Person (2) ist bereits raus.

-Antwort hr als Anlage-

VG rave
Titel: Re: Unterschriebenes (!) Schreiben des BS zur Datenlöschung bzw. Datenschutz
Beitrag von: DjangoUnshaved am 20. Januar 2016, 19:22
ganz fix war nun eine Antwort da. Geht doch. Mittels Fristsetzung zur Beantwortung.
Freitag nachmittag ging das Mail raus - gestern war die Antwort im Briefkasten.

Im Anhang nun die Antwort des BS, die noch verdaut werden muss.

Ebenfalls müssen weitere Rückfragen nun zeitnah formuliert werden.

Mir ist bei der Literatur des Antwortschreibens vom 02.03.2015 aufgefallen, dass der unbeantwortete Briefverkehr der Monate Mai und Juni 2014 erwähnt wird (1. Seite, vorletzter Absatz), obwohl bereits im 4. Absatz auf der gleichen Seite darauf hingewiesen wird, dass die "Daten des Kontos mit der Nummer [...] gelöscht [wurden]".
Passt ja irgendwie nicht zusammen. Also sind die zum Beitragskonto verknüpften Daten doch noch vorhanden, sonst könnte man sich ja nicht so genau auf die beiden Monate beziehen...


Edit "Bürger":
Siehe aktuelle tangierende Diskussionen u.a. unter
Wie am besten Bankverbindungsdaten bei LRA/Beitragsservice löschen lassen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20973.0.html
Welche Aufbewahrungsfristen/ Archivierungspflichten haben LRA/Beitragsservice?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21090.0.html