Hey, mein Kommentar auch nicht!
Wie sieht das eigentlich aus, stand dazu nicht was im Grundgesetz?!!!
Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Und hängt das eine nicht mit dem anderen zusammen, sich ungehindert unterrichten zu dürfen und gleichzeitig seine Meinung frei äußern zu dürfen? Ist das nicht das Hauptargument für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Wir sollten das dokumentieren und beim Rundfunkrat des NDR eine Anfrage dazu stellen.
Na, na, na! So geht das nicht, hier einesteils die Demokratieabgabe einfordern, andernteils zu zensieren und den Bürger in seinem Recht auf freie Meinungsäußerung beschneiden.
Da müssen wir den Verantwortlichen auf die Finger klopfen!