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Autor Thema: Sachsen Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid  (Gelesen 2430 mal)

P
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Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid

mit minimal 40.000 Unterschriften kommt man in Sachen zu einem Volksantrag ->
dazu wird noch ein Gesetzentwurf benötigt.

http://www.infoseiten.slpb.de/politik/sachsen/politische-ordnung/direkte-demokratie/volksantrag-volksbegehren-volksentscheid/


Irgendwie denke ich, dass die Bürger sich doch per Gesetz gegen ARD und Co schützen können. Z.B. das per Gesetz gefordert wird, dass das Land Sachsen bei solchen Verträgen zwischen den Bundesländern (oder auch nur wo es um den Rundfunk geht) es nicht reicht dass das Parlament zustimmt, sondern minimal 80% aller, welche auch wahlberechtigt sind zustimmen müssen bevor so ein Vertrag zwischen den Bundesländern gültig wird. Diese Zustimmung muss zudem auch regelmäßig erneuert werden. Das wäre so eine Art Basisdemokratie. Sowie ich es verstanden habe, fällt dieser Rundfunkstaatsvertrag ja, wenn nur ein Bundesland nicht zustimmt.


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hatte vergessen zu prüfen, ob das nicht bereits vorgeschlagen wurde,

das Thema wurde hier bereits einmal behandelt,

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3894.msg31215.html#msg31215


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Hier https://www.rundfunk-frei.de/rundfunk-frei_rundfunk-volksentscheid_sachsen.html steht:
Zitat
Hinweise: Um die Ernsthaftigkeit des Befreiungswunsches des zukünftigen Online-Befreiungsaktivisten sicherzustellen, sind die Eingabefelder vollständig auszufüllen. Auf dieser Daten-Basis werden auch die Ministerpräsidenten und Intendanten informiert, denn nur so kann glaubhaft vermittelt werden, dass die Online-Befreiungsaktivisten aus dem jeweiligen Bundesland stammen. Die benötigen Datenfelder entsprechen nur einer Teilmenge der später benötigen Angaben im Rahmen des Teilnehmerbogens beim Rundfunk-Volksentscheid....

Welche Daten werden denn später zusätzlich noch benötigt?


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