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Autor Thema: Volksentscheid  (Gelesen 11130 mal)

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Volksentscheid
Autor: 30. November 2012, 14:15
In Facebook bin ich auf diese Möglichkeit aufmerksam gemacht worden. Die Politik kann angeblich – kenne mich damit leider nicht aus – einen Volksentscheid nicht verhindern, wenn man eine gewisse Anzahl von Unterschriften erreicht. Wenn man es schaffen könnte, in einem Bundesland einen Volksentscheid auf die Beine zu bringen und die Leute würden gegen den Rundfunkgebührenstaatsvertrag abstimmen, wäre dieser nichtig.

Wie gesagt, ich kenne mich damit nicht aus, ich schreibe diese Idee trotzdem hier nieder, damit sie nicht verloren geht und diejenigen, die sich damit auskennen, ihren Senf dazu geben.


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Re: Volksentscheid
#1: 30. November 2012, 14:20
Hast du eine Zahl, wieviele Unterschriften es pro Bundesland braucht? Weil es ja unterschiedliche Einwohnerzahlen in den Bundesländern gibt.


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Re: Volksentscheid
#2: 30. November 2012, 14:39
Ich habe, ehrlich gesagt, keine Ahnung. Warten wir ein bisschen, vielleicht meldet sich jemand, der sich damit auskennt. Auf jeden Fall wäre Berlin m. E. das richtige Bundesland.


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Re: Volksentscheid
#3: 30. November 2012, 14:53
Das Volksbegehren (und der damit potentielle Volksentscheid) findet nur auf Landesebene statt (für die Bundesebene gibt es eine Ausnahme, die aber den Rundfunkbeitrag nicht miteinschließt). Es ist ein Zustimmungsquorum (=Mindestanzahl an Zustimmungen für das Volksbegehren) von 10% des wahlberechtigten Volkes notwendig, die innerhalb eines Zeitraums von zwei Wochen gesammelt werden. Bevor man an dieser Stelle weiterdenkt, müssen wir diese 10% zuerst bekommen, und da werden aber einige ziemlich mächtige Personen (der ÖR mit Sicherheit) Widerstand leisten und es auf jeden Fall verhindern wollen. Dein Gedanke ist schön und gut, aber wenn du Erfolg haben möchtest, dann wünsch dir auch ein Wunder.


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Re: Volksentscheid
#4: 30. November 2012, 15:03
Die Idee soll zunächst hier festgehalten werden. Wenn sich genügend Leute dafür interessieren, sollte man die Idee weiterentwickeln.


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Re: Volksentscheid
#5: 30. November 2012, 15:39
Was wir brauchen sind Fakten und nicht darüber rumrätseln. Es muss doch irgendein Weg geben, der zurück in die Freiheit führt! Ist nicht böse gemeint. Es ist nur so zum verzweifeln, wenn ein guter Gedanke/Ansatz gegeben ist und der nun dann wieder zermahlt wird. Dann bleibt es doch nur noch abzuwarten, wie es sich entwickelt... ???


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Re: Volksentscheid
#6: 07. Dezember 2012, 00:11
Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid – direkte Demokratie auf Landesebene
Sachsen

http://www.infoseiten.slpb.de/politik/sachsen/politische-ordnung/direkte-demokratie/volksantrag-volksbegehren-volksentscheid/
Zitat
Im Freistaat Sachsen ist das Volk ein dem Parlament gleichberechtigter Träger der gesetzgebenden Gewalt. Dieses Verfahren der Volksgesetzgebung hat zur Folge, dass Gesetzesvorlagen nicht nur von der Staatsregierung oder aus der Mitte des Landtages, sondern auch vom Volk durch einen Volksantrag eingebracht werden können (Art. 70 SächsVerf.). Auf diese Weise haben die Bürger die Möglichkeit, den Landtag direkt mit einem bestimmten Thema zu befassen (siehe zu den Einzelheiten das Gesetz über Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid (VVVG) vom 19. Oktober 1994, rechtsbereinigt mit Stand vom 26. Juni 2004). Der Volksantrag, dem ein mit Begründung versehener Gesetzentwurf zugrunde zu liegen hat, muss von mindestens 40.000 Stimmberechtigten durch ihre Unterschrift unterstützt werden. Der Antrag wird dann beim Landtagspräsidenten eingereicht, der die formellen Voraussetzungen überprüft und auf der Grundlage einer Stellungnahme der Staatsregierung über die Zulässigkeit des Antrages entscheidet. Die Sächsische Verfassung sieht vor, dass alle finanziell bedeutsamen Gesetze von der Volksgesetzgebung prinzipiell ausgeschlossen sind (Art. 73, Abs. 1 SächsVerf). Diese restriktive Regelung wurde jedoch in Sachsen durch ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes außer Kraft gesetzt, so dass der Freistaat nun neben Berlin das einzige Bundesland ist, in dem die Bürger auch in finanziell bedeutsamen Fragen eine direkte Mitsprachemöglichkeit haben.

Stimmt der Landtag einem zulässigen Volksantrag innerhalb von sechs Monaten zu, so ist der Volksantrag als Landesgesetz beschlossen.

Stimmt der Landtag dem Volksantrag nicht binnen dieses halben Jahres zu, so können die Antragsteller ein Volksbegehren in Gang setzen (Art 72, Abs. 1 SächsVerf). In dem Volksbegehren bekunden die Bürger ihren Willen, dass der Volksantrag als Gesetzentwurf aus der Mitte der Bürgerschaft den Stimmberechtigten zur Abstimmung vorgelegt werden soll. Das Volksbegehren ist erfolgreich, wenn es von mindestens 450.000 jedoch nicht weniger als 15 Prozent der Stimmberechtigten durch ihre Unterschrift unterstützt wird (Zulassungs- oder Unterschriftenquorum). Für die Sammlung der geforderten Unterschriften stehen acht Monate zur Verfügung.

Ist das Volksbegehren erfolgreich, so kommt es nach drei bis sechs Monaten - die zur Information der Bevölkerung und zur Diskussion des Themas genutzt werden sollen - zum Volksentscheid (Art 72, Abs. 2 SächsVerf). Der Landtag hat dabei die Möglichkeit, den Bürgern einen eigenen Gesetzentwurf als Konkurrenzvorlage zur Abstimmung vorzulegen.

Hoffe konnte damit ein bisschen weiter helfen, hat dank Google glatt 3 Sekunden gedauert.
Gefährlich wird es, wenn Parteien einen Volksentscheid anregen, meist bleibt die Wahl zwischen zwei Übeln zu wählen. Erinnert sei an den Autobahnbau nach Prag, Stadtnah oder Stadtfern- so lautete damals die Frage, wie sie formuliert war. Entscheidend ist die Wortwahl und die Frage muß sich eindeutig mit ja/nein beantworten lassen.
Petitionen sind gleichfalls immer an die jeweilige Landesregierung des betroffenen Sendegebietes verschickt werden.
Rundfunk ist LÄNDERSACHE und die Ministerpräsidenten der Länder lassen sich nicht in ihre Kompentenzen vom Bund herein pfuschen- das besorgten sie mit der Ratifizierung des 15.RÄndStV gleich selber.
Da Rundfunk Ländersache ist, können die Kriterien für Volksentscheid/Bürgerbegehren auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.
MFG Frank   


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j

jetzt_reicht_es

Re: Volksentscheid
#7: 24. Januar 2013, 10:24
Dann ist es doch klar!
40.000 Stimmberechtigte in Sachsen kommen doch leicht zusammen, oder?
Wer kommt aus Sachsen?


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B
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Re: Volksentscheid
#8: 24. Januar 2013, 10:52
Einem Volksentscheid muß in Berlin ein Volksbegehren vorangehen.

1. Antrag auf Volksbegehren: 20 000 Unterschriften innerhalb von 6 Monaten, Antrag wird geprüft von der Senatsverwaltung für Inneres.

2. Volksbegehren: 7% der Stimmberechtigten (ca. 137 000), innerhalb von 4 Monaten. Themenausschlüsse: Landeshaushaltsgesetz, Abgaben, Tarife öffentlicher Unternehmen, Personalentscheidungen

3. Volksentscheid: 25% der Wahlberechtigten müssen zustimmen


Es wäre nicht das erste Mal, daß in Berlin ein Volksentscheid erfolgreich gegen politische Entscheidungen gewirkt hat.
Prüfen müsste man jedoch die Themenausschlüsse.

Weiß jemand, ob die GEZ-Zwangsabgabe unter "Abgaben" oder "Tarife öffentlicher Unternehmen" fällt?


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t

themob

Re: Volksentscheid
#9: 24. Januar 2013, 11:32
Generell finde ich eine Einbeziehung über mögliche Volksinitiativen sehr interessant. Doch denke ich auch das es sorgfältiger Planung bedarf.
Wenn der Weg gegangen werden soll, wäre es wünschenswert in allen Bundesländern zum gleichen Zeitpunkt mit Inhaltlich selber Forderung diese Initiativen zu starten. Dazu ist auch ein langer Atem nötig. Die Initatoren brauchen sehr gute Infos über die Erfolgsaussichten - Vorgehensweisen - was passiert nach Step 1 bei Erfolg etc etc.

Grundlegende Infos gibt es wie so oft auf Wikipedia

http://de.wikipedia.org/wiki/Volksinitiative_(Deutschland)

http://de.wikipedia.org/wiki/Antrag_auf_ein_Volksbegehren

http://de.wikipedia.org/wiki/Volksentscheid

http://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrgerbegehren

http://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrgerentscheid

Daneben gibt es einen Verein der sich mit diesem Thema sehr gut auszukennen scheint.

http://www.mehr-demokratie.de/     (siehe unter "Erfolge" - Aktionen & Kampagnen)

Bei so einem Vorgehen ist es wichitg, starke Partner im Boot zu haben die über entsprechende Erfahrung verfügen.

Dazu wäre es sinnvoll wenn man pro Bundesland einen festen Ansprechpartner hätte, der sich den Hut aufsetzt und alles koordiniert. In enger Zusammenarbeit mit allen anderen Hutträgern der Bundesländer etc. Ob man das hier schaffen könnte ?

Einfach mal Klartext anhand vorhandener Zahlen.
Die openpetition hat zur Zeit aktuell knapp 62.000 Unterschriften ( Bundesweit)
https://www.openpetition.de/petition/online/abschaffung-der-gez-keine-zwangsfinanzierung-von-medienkonzernen

Die Unterschrifenaktion hier hat aktuell knapp 40.000 Unterschriften (Bundesweit)
http://online-boykott.de/de/unterschriftenaktion

Diese Unterschriften kamen zustande durch eine Verbreitung in Foren, Diskussionen, Kommentaren in Online Magazinen, Online Medienpräsenz usw usw.

Soll nur ein Hinweis sein was dahinter stecken würde, entsprechende Initiativen auf Länderebene in Angriff zu nehmen.


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Re: Volksentscheid
#10: 24. Januar 2013, 11:43
Ich habe, ehrlich gesagt, keine Ahnung. Warten wir ein bisschen, vielleicht meldet sich jemand, der sich damit auskennt. Auf jeden Fall wäre Berlin m. E. das richtige Bundesland.

Es genügt, dass ein Land den Staatsvertrag kündige. Ich meine auch, Berlin wäre das richtige.


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Re: Volksentscheid
#11: 24. Januar 2013, 12:55
Hier zwei sehr hilfreiche Dokumente zur Durchführung/ zum Ablauf von Volksentscheiden/Volksbegehren im Land Berlin:

Leitfaden zur Durchführung von Volksinitiativen, Volksentscheiden und Volksbegehren im Land Berlin [PDF]:

http://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2012_leitfaden_volksbegehren_berlin.pdf

Überblick: 10 Schritte zum Volksentscheid:

http://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/10schritte_volksentscheid_berlin.pdf


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Re: Volksentscheid > gesehen bei OpenPetition
#12: 27. Februar 2013, 02:49
kleiner Querverweis - ...gesehen bei OpenPetition (hier noch nicht gepostet, oder?):

LEIPZIGER AUFRUF "Volksentscheid ins Grundgesetz!"
https://www.openpetition.de/petition/online/leipziger-aufruf-volksentscheid-ins-grundgesetz


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Re: Volksentscheid
#13: 25. Februar 2016, 18:52
Es gibt leider nur den einen Weg über ein Volksbegehren dass das Rundfunkgesetzt  geändert wird.
Eine andere Option wäre es wenn Landtags- oder Bundestagswahlen anstehen, unsere Volksvertreter direkt anzusprechen, ob sie denn der Meinung sind, das dass damalige Gesetz, ein Gesetz ist, das die Bürger schütze vor Ausbeuterei oder es nur hilfte der GEZ zu Geld zu kommen.
Ich habe bereits Gerichtsvollzieher usw. hinter mir, mich auch anwaltlich beraten lassen und so erfahren, das die GEZ einen Gerichtsvollzieher bei säumiger Zahlung  beauftragen darf, ohne einen gültigen Titel zu haben.
Ich habe auch geklagt dass gegen das Datenschutzgesetz gesetz verstoßen wird, weil meine Daten vom Einwohnermeldeamt direkt an die GEZ weiter gegeben wird.
Warum Einwohnermeldeämter dies machen, darauf konnte mir keiner eine zufriedenstellende Antwort geben.
Auch dass die Mitarbeiter der GEZ die meine persönlichen Daten ja kennen, nicht überprüft werden vom Staat.
Wir regen uns auf über die USA weil sie Daten abfragt und haben das gleiche hier in Deutschland.


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