Person A hat leider für eine interessante Problemstellung bislang hier noch nichts gefunden.
Sachverhalt:
"Beitragsservice" meldet sich bei Person A nach jahrelangen Anfragen, ob Geräte vorhanden sind mal anders.
Eingang der Kontenaufstellung ab 01.06.2005 in Höhe von über
2000,00€.Es werden 2 Konten aus "technischen Gründen" geführt.
Für den ersten Zeitraum vom 01.07.2005 bis 30.04.2007 (fiktives nicht erklärbares Datum) ergeht der erste Gebühren-/Beitragsbescheid von ca. 400 €.
Gibt es Erfahrungen mit solchen krassen Nachforderungen von über 2.000 €!?
Die Person hätte wohl einige mal den Beitrag im Jahr 2005!? gezahlt und dann eingestellt und ist wohl durch einen Umzug
nicht mehr mit den alten Mahnungen in Verbindungen gebracht worden. Und hat sich wohl auch abgemeldet!?
(Es ist halt alles schon 7 Jahre her)
Kann Person A jemand helfen, diesen kniffligen Sachverhalt zu durchleuchten?
In der Satzung hat Person A schon gesehen, dass "eine Beitragsnummer geführt wird". Also daher ist das schon einmal dreist nur
einen Teilzeitraum zu bescheiden. Auch die Kontenaufstellung und der geforderten Beitrag stimmt nicht überein.
Die Person A kennt sich im öffentlichen Recht wohl ganz gut aus und scheut eine Klage, auch ohne RA, wohl nicht.
Vor allem da es um über 2000 € geht.
und kein TV, Radio vorhanden war.