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Autor Thema: Forderungen für Zeiten ab Juni 2005  (Gelesen 6504 mal)

d
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Forderungen für Zeiten ab Juni 2005
Autor: 16. August 2014, 19:30
Person A hat leider für eine interessante Problemstellung bislang hier noch nichts gefunden.

Sachverhalt:

"Beitragsservice" meldet sich bei Person A nach jahrelangen Anfragen, ob Geräte vorhanden sind mal anders.

Eingang der Kontenaufstellung ab 01.06.2005 in Höhe von über 2000,00€.

Es werden 2 Konten aus "technischen Gründen" geführt.

Für den ersten Zeitraum vom 01.07.2005 bis 30.04.2007 (fiktives nicht erklärbares Datum) ergeht der erste Gebühren-/Beitragsbescheid von ca. 400 €.

Gibt es Erfahrungen mit solchen krassen Nachforderungen von über 2.000 €!?

Die Person hätte wohl einige mal den Beitrag im Jahr 2005!? gezahlt und dann eingestellt und ist wohl durch einen Umzug
nicht mehr mit den alten Mahnungen in Verbindungen gebracht worden. Und hat sich wohl auch abgemeldet!?
(Es ist halt alles schon 7 Jahre her)

Kann Person A jemand helfen, diesen kniffligen Sachverhalt zu durchleuchten?

In der Satzung hat Person A schon gesehen, dass "eine Beitragsnummer geführt wird". Also daher ist das schon einmal dreist nur
einen Teilzeitraum zu bescheiden. Auch die Kontenaufstellung und der geforderten Beitrag stimmt nicht überein.

Die Person A kennt sich im öffentlichen Recht wohl ganz gut aus und scheut eine Klage, auch ohne RA, wohl nicht.

Vor allem da es um über 2000 € geht.  (#) und kein TV, Radio vorhanden war.


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v

vmp

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Re: Forderungen für Zeiten ab Juni 2005
#1: 16. August 2014, 19:57
Bin dahingehend nicht so bewandert, aber vor 2013 müssten die Rundfunkanstalten ja nachweisen, dass betroffene Person A Empfangsgeräte hatte, demnach könnte man die betreffende Anstalt zumindest auffordern, nachzuweisen, dass das vor 7-9 Jahren der Fall war. (Stelle ich mir sehr schwierig vor)

Ob die in der Lage sind, das jetzt noch nachzufordern (obwohl es die GEZ ja nicht mehr gibt) würde mich persönlich auch wundern.


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G
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Re: Forderungen für Zeiten ab Juni 2005
#2: 16. August 2014, 20:27
Zitat: Hermann Eicher, Justiziar des Südwestrundfunks, kündigte an, dass die GEZ, die ab Januar unter dem Wortungetüm „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ firmiert, bei „neuen Forderungen nur bis zum 1. Januar 2013 zurückgehen“ werde. Im Klartext: Wer über Jahre GEZ-Gebühren „sparte“, hat Glück gehabt. Das System startet bei null.

Anderes Zitat: Theoretisch kann der Beitrags­service auch für Zeiträume vor 2013 Geld nach­fordern. Dafür müsste er aber Nichtangemeldeten nach­weisen, dass diese ein Empfangs­gerät in der Wohnung haben. Gerade das war in der Vergangenheit mitunter schwierig. Es ist nicht anzu­nehmen, dass der Beitrags­service und die GEZ-Ermittler nach dem Inkraft­treten der GEZ-Reform ihre gesamte Kraft dafür aufwenden, Altfällen nach­zuspüren.

Der alte Rundfunkstaatsvertrag, auf dessen Grundlage damals die Rundfunkgebühren erhoben wurden, ist ja nicht mehr gültig. Außerdem müßten sie den Nachweis führen, daß du damals Geräte gehabt hast. Die fiktive Person müßte also Widerspruch einlegen.


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Re: Forderungen für Zeiten ab Juni 2005
#3: 16. August 2014, 21:25
Hallo "derbrossi"!
Also wenn Du das Schreiben über 2000 Euro hier anonymisiert hochladen könntest, werde ich es mit einem goldenen Rahmen versehen und präsentieren. Die Summe ist bis jetzt die höchste Beitragsforderung, von der ich gehört habe.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

s
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Re: Forderungen für Zeiten ab Juni 2005
#4: 16. August 2014, 22:00
Die Person hätte wohl einige mal den Beitrag im Jahr 2005!? gezahlt und dann eingestellt und ist wohl durch einen Umzug
nicht mehr mit den alten Mahnungen in Verbindungen gebracht worden. Und hat sich wohl auch abgemeldet!?
(Es ist halt alles schon 7 Jahre her)

Vor allem da es um über 2000 € geht.  (#) und kein TV, Radio vorhanden war.

Wenn die Person weder TV noch Radio hatte, warum hat sie dann trotzdem zeitweise gezahlt?
Damit war sie angemeldet und ohne wirksame Abmeldung laufen die Forderungen weiter.


Aber dass die jetzt einen Bescheid für (normalerweise) längst verjährte Forderungen von 2005-2007 schicken, ist ziemlich seltsam.
Handelt es sich vielleicht um einen alten Bescheid, der jetzt erneut zugeschickt wurde?


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Re: Forderungen für Zeiten ab Juni 2005
#5: 16. August 2014, 22:18
Also es war wohl so. Im Jahr 2005 wurden 2 mal Beiträge gezahlt. Dann erfolgte glaube ich eine Abmeldung. Und ca 2 Mahnungen.

Dann Verzug in eine andere Wohnung.

Jahrelang in der neuen Wohnung (ab 09/2005) wurde immer angefragt, ob ein Fernsehgerät vorhanden ist. Und dies nie bejaht.
Dies wurde dem GEZ Vertreter auch 2 mal so erklärt

Keine Mahnung etc. ist mehr erfolgt. 

Verzug in eine weitere Wohnung im Jahr 2010 nach 6 Monaten ca. wieder die Anfrage ob TV da ist.

Dann Aufforderung über 2000 € zu zahlen.

Für den Zeitraum 06/2005 bis 04/2007 452,01 € und ab 01.05.2007 bis lfd. 1.545,26 €!

Also so wird ein Schuh draus.


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Re: Forderungen für Zeiten ab Juni 2005
#6: 16. August 2014, 22:44
Wenn da wirklich eine erfolgreiche Abmeldung war, hätte es doch keine Mahnungen mehr geben dürfen. Die Gebühren scheinen also munter weitergelaufen zu sein.

Und offenbar hat man nicht bemerkt, dass die Anfragen in der neuen Wohnung jemandem galten, der eh schon gebührenpflichtig war. Jetzt scheint man das durch die neuen Meldedaten herausgefunden zu haben.


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Re: Forderungen für Zeiten ab Juni 2005
#7: 16. August 2014, 23:34
Zitat: Hermann Eicher, Justiziar des Südwestrundfunks, kündigte an, dass die GEZ, die ab Januar unter dem Wortungetüm „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ firmiert, bei „neuen Forderungen nur bis zum 1. Januar 2013 zurückgehen“ werde. Im Klartext: Wer über Jahre GEZ-Gebühren „sparte“, hat Glück gehabt. Das System startet bei null.

Dies ist eine irrige Wiedergabe - Argumentationen in dieser hinsicht dürften bei Person A, welche augenscheinlich keine nachweisliche Abmeldung ihrer vorher erfolgen nachweislichen Anmeldung vorweisen kann.. vgl. hierzu u.a. auch

Statt "Schwarzseher-Amnestie" > verstärkte Eintreibung alter Forderungen!!!

Im golem-Artikel unter
www.golem.de/news/rundfunkbeitrag-neue-gez-wird-schwarzseher-nicht-rueckwirkend-verfolgen-1210-95375.html
heißt es wörtlich
Zitat
Korrekt sei, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio bei
SCHWARZSEHERN und -HÖRERN KEINE RÜCKWIRKENDEN FORDERUNGEN
für den Zeitraum vor der Umstellung geltend machen würden.
Eicher sagte Golem.de:
"Es geht dabei NICHT DARUM, bisherige SCHWARZSEHER und -HÖRER zu SCHONEN, es ist vielmehr hochgradig aufwendig oder gar UNMÖGLICH zu BEWEISEN, dass jemand vor mehreren Jahren TATSÄCHLICH RUNDFUNKGERÄTE zum Empfang BEREITGEHALTEN hat."

Das ist genau *die* JURISTISCH-SPITZFINDIGE Wortwahl, die
- zwar so klingt, als ob keine alten ("ausstehenden") Forderungen eingetrieben würden,
- jedoch eigentlich NUR SAGT, dass hier mit der (gleichzeig auch Generalverdacht implizierenden) Bezeichnung "Schwarzseher und -hörer" wohl eher diejenigen gemeint waren, die
     > trotz "Bereithaltung von Empfangsgeräten" und
     > dadurch begründeter "Anmelde-/ Gebührenpflicht"
     > *NICHT ANGEMELDET* waren,
denn *DENEN* - und *NUR* denen - ist die "Bereithaltung von Empfangsgeräten" im Nachgang quasi NICHT NACHWEISBAR.

Für alle *GEMELDETEN*, aber *säumigen* Zahler gilt:
Sie waren *GEMELDET* und hatten somit die "Bereithaltung von Empfangsgeräten" wissentlich dokumentiert und gegenüber der GEZ BESTÄTIGT.


*Diejenigen* sehen sich derzeit offensichtlich VERSTÄRKTER EINTREIBUNG von teilweise MEHREREN JAHREN gegenüber, wie die zunehmenden Hilfegesuche von Betroffenen in den sozialen Netzwerken und Foren nahelegen.

Dass dann z.B. bei sich mit dem Jahreswechsel überschneidenden Zahlungszeiträumen auch noch - gelinde gesagt juristisch "unsauber" - alte "Gebühren" und neue "Beiträge" *vermischt* werden, setzt dem Ganzen noch die Krone auf, denn beide Dinge beruhen auf jeweils völlig anderen Rechtsgrundlagen.

[...]

Wie auch immer:
Nix da - von wegen "General-Amnestie für Schwarzseher"!

Das war ein einziger POLITISCH-JURISTISCH-MEDIALER PR-Coup!!!!!
Mit dem Ziel, die Öffentlichkeit *seicht* zu stimmen...

...genau *dieses* arglistig-abgeschmackte Heischen um Verständnis, das mich (noch dazu als bisheriger durchaus zufriedener ÖR-Hörfunknutzer!) seit 01.01.2013 zum *ENTSCHIEDENEN GEGNER* dieses real existierenden Systems des sogenannten "Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks" gemacht hat.

Mehr zum Thema u.a. hier:

Verstärkte Eintreibung alter Forderungen ("Gebühren")
Vermengung mit neuen Forderungen ("Beiträge")

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7251.msg53295.html#msg53295


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Re: Forderungen für Zeiten ab Juni 2005
#8: 16. August 2014, 23:39
Für Altforderungen von "Gebühren" bis Ende 2012 könnte derzeit aber u.a. von Interesse sein,
dass mit den uns allen hinlänglich bekannten "Gebühren-/Beitragsbescheiden" festgesetzte alte "Gebühren" bis 31.12.2012 die interessante Frage gilt, inwiefern die Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite (meines Wissens nach nur auf "Beiträge" abgestellt) einer wirksamen Festsetzung alter "Gebühren" entgegensteht.

Meiner Meinung nach so ziemlich vollständig, denn die Rechtsgrundlagen zu den "Gebühren" waren vollkommen andere als diejenigen für den neuen Beitrag...

Eine der z.T. schwerwiegenden formalen Unzulänglichkeiten der Bescheide - wie auch schon hier thematisiert:
LG Tübingen > Urteil: eklatante Formfehler der Beitragserhebung/ -beitreibung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10569.0.html

Allerdings bedeutet das auch nur "aufgeschoben" - und das ist bekanntlich "nicht aufgehoben"...


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Re: Forderungen für Zeiten ab Juni 2005
#9: 16. August 2014, 23:41
Ja und dann jetzt für sieben Jahre rückwirkend ankommen.

Was halt nicht geht, ist jahrelang fragen, ob Geräte da sind, dies wird mehrfach verneint und dann rückwirkend einen Bescheid erteilen.

Wäre es eine Überlegung die Gebühren von 06/2005 bis 08/2005 den A zahlen zu lassen (halt bis Umzug) und die Beiträge ab 2013 zu zahlen?!

Die GEZ hätten kein Widerspruchs/Klageverfahren, und die laufende Zahlungen?! Das Gericht würde im Klageverfahren, doch den Einwand nicht unberücksichtigt lassen können, dass die GEZ 7 Jahre wirr anschreibt und dann ankommt!? Vor allem da einem die Möglichkeit der Abmeldung genommen wird, die man hätte machen können.


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Re: Forderungen für Zeiten ab Juni 2005
#10: 17. August 2014, 00:16
Also wenn kein (Beitragsbescheid oder) Gebührenbescheid nachweislich zugestellt vor 3 oder 4 Jahren gegeben hat, dann dürften diese Forderungen

A) vollständig verjährt sein, also wenn diese jetzt erstmalig festgesetzt werden.

B) wie kommt der BS darauf, dass Person A die gleiche Person ist, wie diese vor 7 Jahren?
Person A könnte diesbezüglich einen Datenschutzbeauftragten befragen, inwieweit das Vorhalten und ein Abgleich mit solch alten Datenbeständen nicht grundsätzlich rechtswidrig ist.

Person A kann dem jetzigen Beitragsbescheid widersprechen, und A auf verjährung verweisen, und aus meiner Sicht darauf, nicht identisch mit der Person zu sein, zu welcher diese technischen Konten geführt werden.


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Re: Forderungen für Zeiten ab Juni 2005
#11: 17. August 2014, 03:14
Der Person A würde sich in solchen Fällen, dann wohl in die Schlacht stürzen.

Alleine die formalen Fehler und die Datenschutzverletzungen sind so erheblich, dass der Bescheid
aufzuheben ist. Materiell ist es sowieso nicht begründet.

Und ohne einen Widerspruchsbescheid sollte Person A auf keinen Fall klein bei geben!

Solch einen Betrag gibt Person A bestimmt nicht so leicht her. Eine Ratenzahlung wird später eh möglich sein.

Weis jemand was so die Mindestrate des BS ist?

Es wäre witzig den Betrag von 2000 € über 10 Jahre abzuzahlen  ;D ;D


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Re: Forderungen für Zeiten ab Juni 2005
#12: 17. August 2014, 03:18
8,-€ ist wohl die Minimalrate, aber damit der BS einer Ratenzahlung zustimmt, darf Person A eine Lastschrifterlaubnis erteilen, ohne gibt es keine Ratenzahlung. Das wären in etwa 20,83 Jahre.


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Re: Forderungen für Zeiten ab Juni 2005
#13: 17. August 2014, 05:17
Das wäre doch ein Heiden-Spaß für den hypothetischen A :-)

In 20 Jahren sind bei einer Inflation von 2% 8 € nur noch 5 € wert  ;D ;D

Und ob es den BS in 20 Jahren noch gibt ist auch fraglich. Es wird bestimmt auch mal die eine oder andere Entschuldungs-Welle geben.

Dies gab es ja auch letztes Jahr in der Krankenversicherung.  :P

Ach ich habe gerade gehört, dass Person A den Widerspruch fertig hätte  |-

Vielen Dank an die Community!


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Re: Forderungen für Zeiten ab Juni 2005
#14: 17. August 2014, 18:12
Person A könnte diesbezüglich einen Datenschutzbeauftragten befragen, inwieweit das Vorhalten und ein Abgleich mit solch alten Datenbeständen nicht grundsätzlich rechtswidrig ist.

Die alten Daten enthielten Name, Adresse, Geburtsdatum.
Bei der aktuellen Meldamtsauskunft kommt heraus, dass eine Person mit selbem Namen und Geburtsdatum ihren letzten Wohnsitz an der selben Adresse hatte.

Was sollte an dem Schluss, dass man hier einen alten Kunden wiedergefunden hat, rechtswidrig sein?


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