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Autor Thema: Zahlen aber unnötigen Aufwand erzeugen.  (Gelesen 2685 mal)

L

Lrs

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Zahlen aber unnötigen Aufwand erzeugen.
Autor: 06. August 2014, 21:12
Meine Person A wohnt zusammen mit Person B in einer Wohnung.

Bis jetzt hatte nur "A" von dem Beitragservice Liebesbriefe bekommen.
ca. 4 schreiben und nun eine Zwangsanmeldung mit ca. 350,-€ zu zahlen seit dem 1.1.2013. (gewohnt haben beide davor auch schon da, wurden aber nicht genervt von der gez)

Person "A" hat sich hier über die Zwangsanmeldung informiert und über die Gegenmaßnahmen.

Klagen möchte "A" nicht aber Aufwand erzeugen nachdem er diesen Beitrag gelesen hat.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10246.msg71237.html#msg71237


Wenn Person A also den Beitragsbescheid bekommt wird er Widerspruch einlegen und die Antwort abwarten welche ja angibt das der Widerspruch jetzt gilt.

Ab dann hat "A" vor unregelmäßig zu zahlen und grundsätzlich sowieso zu wenig.

A hat aber bedenken bei Mahngebühren und ähnlichen. (A will nicht mehr zahlen als er eigentlich vermeintlich müsste, will aber den Aufwand den er erzeugt aber auch nicht durch Mahngebühren bezahlen/ausgleichen)

1. Wird ein Bescheid ungültig, wenn Person A einen Teil der Forderung bezahlt?
2. Kann Person A durch regelmäßige Zahlungen, die aber immer zu wenig sind, eine Zwangsvollstreckung oder ähnliches umgehen?
3. Kann Person A auch von Bescheid zu Bescheid bezahlen? (ebenfalls immer zu wenig?)




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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. August 2014, 02:20 von Bürger«

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1. Wird ein Bescheid ungültig, wenn Person A einen Teil der Forderung bezahlt?
2. Kann Person A durch regelmäßige Zahlungen, die aber immer zu wenig sind, eine Zwangsvollstreckung oder ähnliches umgehen?
3. Kann Person A auch von Bescheid zu Bescheid bezahlen? (ebenfalls immer zu wenig?)

Meine Auffassung:
1 > nein, Restforderung dürfte bestehen bleiben
2 > auf Dauer wohl nicht
3 > kann sie zwar, wirkt sich aber nicht aus

Zur Erklärung:
Anteilige Zahlungen (z.B. Beibehaltung des geringeren, ehemaligen Hörfunk-/ Radiobetrags; eigenmächtige Kürzung seitens des sog. "BeitragsSCHULDNERs", etc.) wirken sich entsprechend lediglich zeitversetzt aus, da jegliche Zahlungen immer auf die älteste Schuld angerechnet werden. Zahlungsrückstände summieren sich also langsamer als bei kompletter Einstellung der Zahlungen.
Bei ausreichend hohem Zahlungsrückstand oder Zahlungsverzug greift somit die gleiche Prozedur - nur eben zeitversetzt - je nach Höhe der Abschlagszahlungen um Wochen bis Monate.


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Re: Zahlen aber unnötigen Aufwand erzeugen.
#2: 21. Februar 2016, 13:32
Eine Illusion??? Aber einen Vorschlag wert

An anderer Stelle hatte Person G einen Beitrag erstellt zu Namensnennung der Mitarbeiter des Beitragsservice. Insgesamt konnte sich G über längere Zeit den Rücken frei halten von den Belästigungsschreiben des BS. G macht sich keine Illusionen, später wieder belästigt zu werden. Für den Fall würde G einen Anwalt konsultieren. G macht sich auch hier keine Illusionen: am Ende wird G zahlen müssen. Dann aber geht auf Seite von G die Bananenschaukel wieder von vorne los.
Ziel von G ist, die Namensnennung irgendwie zu erreichen und dann gemeinsam eine Liste mit Namen und Adressen der BS-Mitarbeiter aufzubauen. Dann ein Bewusstsein bei den Privatpersonen zu erzeugen, dass man ggf. auch Gebrauch von Strafanzeigen machen wird. Verantwortung also hautnah machen. Wäre es nicht denkbar, gemeinsam Energie einzusetzen, um für eine gleichberechtigte Aktenführung von BS-Mitarbeitern und zur Zwangszahlung verdammten Bürgerinnen und Bürgern zu sorgen? Der BS operiert mit Angst und erzwungener Beitragszahlung: sollten die Nichtzahler nicht mit erzwungenen Namen (und Adressen, die man ja herausfinden kann) und angemahnter Verantwortung gegensteuern?


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