Meine Person A wohnt zusammen mit Person B in einer Wohnung.
Bis jetzt hatte nur "A" von dem Beitragservice Liebesbriefe bekommen.
ca. 4 schreiben und nun eine Zwangsanmeldung mit ca. 350,-€ zu zahlen seit dem 1.1.2013. (gewohnt haben beide davor auch schon da, wurden aber nicht genervt von der gez)
Person "A" hat sich hier über die Zwangsanmeldung informiert und über die Gegenmaßnahmen.
Klagen möchte "A" nicht aber Aufwand erzeugen nachdem er diesen Beitrag gelesen hat.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10246.msg71237.html#msg71237Wenn Person A also den Beitragsbescheid bekommt wird er Widerspruch einlegen und die Antwort abwarten welche ja angibt das der Widerspruch jetzt gilt.
Ab dann hat "A" vor unregelmäßig zu zahlen und grundsätzlich sowieso zu wenig.
A hat aber bedenken bei Mahngebühren und ähnlichen. (A will nicht mehr zahlen als er eigentlich vermeintlich müsste, will aber den Aufwand den er erzeugt aber auch nicht durch Mahngebühren bezahlen/ausgleichen)
1. Wird ein Bescheid ungültig, wenn Person A einen Teil der Forderung bezahlt?
2. Kann Person A durch regelmäßige Zahlungen, die aber immer zu wenig sind, eine Zwangsvollstreckung oder ähnliches umgehen?
3. Kann Person A auch von Bescheid zu Bescheid bezahlen? (ebenfalls immer zu wenig?)