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Autor Thema: Mahnung mit Bedrohung eines "Vollstreckung" bekommen  (Gelesen 10924 mal)

m
  • Beiträge: 45
Hallo.

Person A hat am 4.07 von ARD Beitragsservice eine  bedrohliche Mahnung bekommen, nachdem A am 30.05 seinen zweiten Widerspruch mit Antrag um "Aussetzung der Vollziehung eines Gebührenbescheids" gestellt hatte.
A zitiert einen teil des Textes:
Mahnung:
" ..um Ihnen weiter Unannehmlichkeiten zu ersparen, geben wir heute nochmals die Gelegenheit, bis 18.07.2014 den Manhnbetrag von 203,80 € auszugleichen".
" Was passiert, wenn Sie nicht zahlen? Ihnen drohen Vollvorstreckungsmaßnahmen, wie die Abgabe einer Vermögensauskunft, Kontopfändung, Pfändung des Arbeitseinkommens, der Rente oder auch Ihrer Mietkaution. Nach fruchtlosem Ablauf des Frist werden wir über diesen Betrag bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Vollstreckungsbehörde Vollstreckungsmaßnahmen beantragen
".

das Schreiben enthält keine Belehrung über Rechtvorschriften (bedeutet dies, das es keine legale Wirkung hat?).

Das Dokument ist echt sehr bedrohlich und macht A Sorge.
Was muss jetzt gemacht werden?  Die sache beginnt wirklich erst zu werden - so scheint es. Person A ist aber sicher dass ARD-Gebühren eine Unberechtigkeit sind und möchte - auch nur aus Prinzip - diesen Kampf weiter führen.
Darf Person A jetzt eine Klage gegen ARD einreichen? oder vielleicht soll A bei einem Rechtsanwalt nach Beratung fragen?
Wie ernst muss dieses Dokument genommen werden?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. August 2014, 03:08 von Bürger«

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  • Cry for Justice
Dieses Schreiben ist das bekannte Säbelrasseln mit stumpfen Klingen.
Cool bleiben und gar nichts tun. Person A hat noch keinen Widerspruchsbescheid zu seinen beiden Widersprüchen erhalten. Person A sollte aber trotzdem schon in Vorleistung gehen , das passt nicht zusammen.
Person A erhält dann irgendwann ein Schreiben vom GV. Teile diesem den Sachverhalt so mit. Ohne den Verwaltungsakt des Widerspruchbescheides an A steht auch der auf wackligen Füßen. Er gibt den Vorgang daraufhin höchstwahrscheinlich an den BS zurück. So jedenfalls war es vor ca.2 Monaten bei Person B , seitdem Funkstille.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Juli 2014, 15:58 von Uwe«
Schrei nach Gerechtigkeit

  • Moderator
  • Beiträge: 11.591
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Person A findet weitere Infos u.a. hier:

Aufklärung:
Mahnung - Androhung zur Zwangsvollstreckung - Zwangsvollstreckung

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7695.0.html

Antrag auf "Anordnung der aufschiebenden Wirkung" = Antrag auf "Eilrechtsschutz"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.msg57151.html#msg57151

Wichtig: Antrag auf Eilrechtsschutz (§80 VwGO) - Fallstricke!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8980

Ausführungen zum Thema "Aussetzung der Vollziehung" bei "öffentlichen Abgaben"
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8088.msg58336.html#msg58336
gem. § 80 Abs. 4 VwGO www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__80.html gilt:
"Die Aussetzung soll bei öffentlichen Abgaben und Kosten erfolgen, wenn [...]"

Anträge auf "Aussetzung der Vollziehung" sind schon in
mehreren Fällen von den Landesrundfunkanstalten bewilligt worden
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9329.msg67049.html#msg67049

umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html


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Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

m
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Hallo Tokiomotel,

vielen dank für dein antwort und die mühsame beratung.

Person A hat aber angst, dass eine beratung nur über internet nicht ausreichend ist und möchte deswegen nach einer kurzen beratung bei einem rechtsanwalt fragen.

darüber hinaus hat Person A fragen:
1: muss man erst ein Schreiben mit dem titel "Widerspruchbescheid" bekommen, um eine klage gegen ARD einzureichen?
2: was bedeutet GV?


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1: muss man erst ein Schreiben mit dem titel "Widerspruchbescheid" bekommen, um eine klage gegen ARD einzureichen?
Dazu gibt's verschiedene Meinungen.
Siehe zum Beispiel hier im Forum: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10310.0.html
Das Problem ist, dass der Beitragsservice sich selbst nicht an das gängige Prozedere hält.
Eigentlich kann wohl erst geklagt werden, wenn dir ein negativer Bescheid deines Widerspruchs inkl. Rechtsbehelfsbelehrung vorliegt.
Dort müsste dann auch das Gericht genannt sein, an das du dich wenden musst.

2: was bedeutet GV?
Je nach Sinnzusammenhang Geschlechtsverkehr oder Gerichtsvollzieher.  ;)


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es wird spannend!


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Eine Mietkaution könnte außerdem erst bei einem Auszug aus der Wohnung gepfändet werden, falls davon etwas übrig bleibt. Zuvor ist sie an den Vermieter zum Ausgleich von Schäden oder ähnliches quasi abgetreten. Das ist also nichts als eine leere Drohung.


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Eine Mietkaution könnte außerdem erst bei einem Auszug aus der Wohnung gepfändet werden, falls davon etwas übrig bleibt. Zuvor ist sie an den Vermieter zum Ausgleich von Schäden oder ähnliches quasi abgetreten. Das ist also nichts als eine leere Drohung.

Pfänden kann man die Kaution durchaus schon vorher.  Geld rausziehen geht allerdings erst nach Ende der Mietzeit, wenn der Vermieter sie freigibt.


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Ohne den Verwaltungsakt des Widerspruchbescheides an A steht auch der auf wackligen Füßen.

Es ist nicht ganz richtig! Ein Verwaltungsakt hat bereits stattgefunden, in dem Betragsservice einen Bescheid auf den Namen von Person A erlassen hat. Normalerweise beantragt man zusätzlich die Aussetzung der Vollziehung im Widerspruchschreiben. Es sind Fälle bekannt, wo der Aussetzung stattgegeben wurde, was letztendlich bedeutet, dass bis zur Gerichtsverhandlung Ruhe ist und keine Vollstreckung droht.
Im Fall der Person A wurde entweder die Aussetzung der Vollziehung nicht beantragt oder diese wurde vom BS abgelehnt. Wenn die Ankündigung der Vollstreckung vom BS kommt ist das Schreiben als wertlos zu betrachten, Reaktion ist nicht erforderlich. Falls die Ankündigung vom GV kommt ist Handeln angesagt.

Gruß



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  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Es ist nicht ganz richtig. Ein Verwaltungsakt , Beitragsbescheid  , ist doch bereits dann schon wieder nichtig , wenn gegen ihn Widerspruch erhoben wurde. Dazu muss dann ein neuer ersetzender Verwaltungsakt erstellt werden . der Widerspruchsbescheid .Das ist doch schließlich auch Sinn und Zweck der Rechtsbehelfsbelehrung , oder sehe ich da was grundlegend falsch ?´
Im übrigen erachte ich das ganze zusätzliche Prozedere der Beantragung der Aussetzung der Vollziehung als irgendwie nicht zielführend und daher eigentlich für überflüssig.
Ich habe dies bisher auch in keinster Weise ins Spiel gebracht und glaube mich trotzdem auf dem gleichen Stand als wie mit dieser zusätzlichen Prozedur zu befinden. Nachteile konnte ich dazu bisher nicht erkennen.


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You can win if you want

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Es ist nicht ganz richtig. Ein Verwaltungsakt , Beitragsbescheid  , ist doch bereits dann schon wieder nichtig , wenn gegen ihn Widerspruch erhoben wurde. Dazu muss dann ein neuer ersetzender Verwaltungsakt erstellt werden . der Widerspruchsbescheid .Das ist doch schließlich auch Sinn und Zweck der Rechtsbehelfsbelehrung , oder sehe ich da was grundlegend falsch ?´

Der Verwaltungsakt wird erst dann unwirksam, wenn er von der Behörde (z.B. im Widerspruchsverfahren) zurückgenommen oder vom Gericht der Aufhebungsklage stattgegeben wird.
Ohne Aufhebung der Vollziehung könnte er bis dahin problemlos vollstreckt werden. Jedenfalls dann, wenn der Widerspruch (wie bei öffentlichen Abgaben) keine aufschiebende Wirkung hat.


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ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung hatte parson A in ersten sowie in 2. widerspruchschreiben vom 28.05.14 beantragt.

warum hat die BS trotzdem diese Mahnung geschrieben?

parson A kann allerdings nicht nur mich auf forum -infos beziehen. gibt es irgendwo eine liste von rechtanwälte, an die er sich wegen rundfunkgebühren zur beratung richten darf?


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warum hat die BS trotzdem diese Mahnung geschrieben?
um Person A unter Druck zu setzen, damit sie schneller bezahlt >:D


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also Zusammenfassung:

Tokiomotel, Odenil, Dimon sin der Meinung Person A solle ruehig bleiben und Brif des GV warten
SS 32 ist dagegen der Meinung, die Vollstreckung koente schon jetzt stattfinden.
richtig verstanden?

Kann person A zuerst ruehig schlafen oder kann es sein, dass sein Konto schon morgen blockiert ist?





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In der Regel läuft es so ab, dass der Beitragsschuldner (man, ich hasse dieses Wort, sorry) als erstes ein Schreiben vom Vollstreckungsbeamten bekommt, in dem steht, die Zahlung Innerhalb einer festgesetzten Frist zu begleichen + 20,00 Euro Gebühr. Vorher wird keiner das Konto pfänden, zumindest nicht ohne Ankündigung.

Also, Person A entspanne sich 8)

Mache sich Person A schon mal schlau bezüglich dem Antrag auf Eilrechtschutz.

Gruß


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